Im Rahmen der kantonalen Ausschreibung «Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern» (NA-BE) hat die Stadt Bern den Zuschlag als regionale Partnerin für die Region «Bern Stadt und Umgebung» (inkl. Köniz, Muri, Ostermundigen, Bremgarten, Zollikofen und Kirchlindach) erhalten. Sie hat dazu mit dem Kanton Bern einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Der Auftrag umfasst Sozialhilfe, Betreuung, Unterbringung und die (Arbeits-) Integration von Geflüchteten. Neu ist die Stadt Bern ab Juli 2020 deshalb für die 1. und die 2. Phase des Asylprozesses verantwortlich.
Menschenunwürdige Wartedauer und Isolation in den Kollektivunterkünften unter der Ägide der Stadt Bern abschaffen!
Stadtratssitzung Bern
Im Rahmen der kantonalen Ausschreibung «Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern» (NA-BE) hat die Stadt Bern den Zuschlag als regionale Partnerin für die Region «Bern Stadt und Umgebung» (inkl. Köniz, Muri, Ostermundigen, Bremgarten, Zollikofen und Kirchlindach) erhalten. Sie hat dazu mit dem Kanton Bern einen Leistungsvertrag abgeschlossen. Der Auftrag umfasst Sozialhilfe, Betreuung, Unterbringung und die (Arbeits-) Integration von Geflüchteten. Neu ist die Stadt Bern ab Juli 2020 deshalb neben der 2. Phase auch für die 1. Phase (kantonale Kollektivunterkünfte) verantwortlich.¹
Forderung: Wiederaufnahme der Arbeit des Berner Stadtparlaments nach den Osterferien!
Gerade in der Coronakrise müssen die demokratischen Institutionen funktionieren und Massnahmen gegen die Krise beschliessen können. Im Moment finden keine Stadtratssitzungen statt: Die Volksvertreterinnen und Volksvertreter der Stadt Bern können ihre Verantwortung und Pflicht nicht wahrnehmen. Das Vertrauen in demokratische Institutionen darf nicht abnehmen und die Volksvertretung muss ihren Aufgaben nachkommen. Wir fordern deshalb: Der aktuelle, undemokratische Zustand muss nach den Osterferien sofort beendet werden!
Rede Zora Schneider Stadträtin (PdA)
Stadtratssitzung Bern vom 27. Februar 2020
Umsetzung kantonales Betreuungsgutscheinsystem: Reglement vom 30. August 2012 über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Betreuungsreglement; FEBR; SSSB 862.31); Totalrevision
Bei dieser Totalrevision handelt es sich um eine Sparvorlage. Ein Jahr nach dem Frauenstreik, der das Verlangen nach mehr Gleichberechtigung auf starke Weise ausdrückte, wagt es der Gemeinderat, ausgerechnet bei der Kinderbetreuung zu sparen. Dies ist asozial und antifeministisch. Schon heute bestehen Wartelisten für Kita-Plätze und auf der städtischen Webseite wird empfohlen, sein Kind vier bis zehn Monate zum Voraus anzumelden, am besten wohl also, bevor es überhaupt gezeugt wurde. Dies ist sehr beschämend für eine linke Stadtregierung. Ausgehend von Beschlüssen des Grossen Rates, eines Parlaments also, das zu zwei Dritteln aus Männern besteht, liefern die Legitimation für diese Vorlage. Die Autonomie der Stadt Bern wird beschnitten, indem ihr Geld und Handlungsmöglichkeiten entzogen werden, aber sie ist bereit, bei diesem und auch bei anderen Themen Einschnitte in Kauf zu nehmen, und versucht, uns in einem Brief davon zu überzeugen, dass die Beibehaltung des Status quo in der Stadtberner Kinderbetreuung für die Stadt zu teuer wäre.
Rede zur Motion Zora Schneider (PdA):
Stadtratssitzung Bern vom 13.02.2020
Der Gemeinderat empfiehlt den Punkt 1 meiner Motion zur Annahme. Punkt 1 ist die Legalisierung der Sans Papiers vorzunehmen, die im Moment auf dem Gemeindegebiet leben und seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz sind.
Das freut mich. Leider scheint sich damit nichts zu ändern. Es sollen weiterhin Einzeldossiers mit dem bestehenden Härtefallverfahren geprüft werden.
Stadtratsitzung Bern vom 12. Februar 2020
Zora Schneider (PdA) Rede zur Neustrukturierung Asyl- und Flüchtlingsbereich im Kanton Bern NA-BE: Umsetzungsplanung; Verpflichtungskredit für die Risikoabdeckung (Eventualverpflichtung)
Ich bin sehr froh, dass die Stadt Bern im Flüchtlingsbereich mehr Verantwortung übernehmen will. Sie ist bereit, sich aktiv mit den konkreten Fragen in diesem Bereich auseinanderzusetzen und schaltet sich in der Region Stadt Bern und Umgebung ein. Damit sorgen die Stadt Bern dafür, dass nicht private Unternehmen wie die ORS den Zuschlag des Kantons erhalten hat und auf Kosten von Geflüchteten Geld scheffeln kann. Und wir sorgen für eine gewisse öffentliche Kontrolle darüber, wie mit Geflüchteten umgegangen wird. Deshalb werde ich der Defizitgarantie für dieses Projekt zustimmen.
Rede zur Motion, Zora Schneider (PdA)
Stadtratsitzung Bern vom 12. Dezember 2019
Wir besprechen die Forderungen dieser Motion zum wiederholten Mal und sie hat nichts an Aktualität verloren. Nach wie vor sind Menschen von Folter und existentieller Not bedroht und vielen von ihnen verlieren ihr Leben auf der Flucht und auch wenn sie zurückgeschafft werden. Ihnen zu helfen, ist unsere moralische Pflicht! Die Erfüllung existentieller Bedürfnisse und der Erhalt des Lebens von Menschen wird moralisch nur durch Konsequenzen ähnlich schwerwiegender Art aufgewogen. Das heisst, erst recht nicht durch rassistisch motivierte und in der Phantasie angesiedelte Ängste! Oder durch verschleiernde Umkehrungen der Tatsachen, wie sie sich in Worten wie «Gutmenschentum» zeigen.
In der Moralphilosophie wird zur Illustration unserer moralischen Pflicht ein Bild benutzt: Jemand geht an einem Teich vorbei, in dem ein Kind ertrinkt. Wenn die Person das Kind rettet, wird sie nass. Natürlich leuchtet es ein, dass es für die vorübergehende Person eine moralische Pflicht gibt, das Kind zu retten! Diese besteht auch, wenn es noch einen Teichverantwortlichen gibt, der für den Teich zuständig wäre, der aber nichts tut. Und erst recht gilt diese Pflicht, wenn dieser sogar eine Grenzmauer um den Teich aufgebaut hat und mindestens in Kauf nimmt, dass das Kind ertrinkt. Diese Art der Pflicht trifft uns alle. Wir sind sozusagen um den Teich versammelt und zum Teil reden wir darüber, dass wir das Kind gern retten würden. Aber dann werden weitere Menschen in den Teich gestossen. Die Anwesenden helfen beim Gefangennehmen von weiteren Menschen, die man zum Teich bringt und auf dem Weg zum Teich sind schon Menschen gestorben, weil man sie zu fest gefesselt hat.
Rede von Zora Schneider (PdA)
Stadtratsitzung Bern vom 28. November 2019
Ich finde einen Moonliner ohne Fünfliber-Zuschlag eine gute Idee und die Argumente dafür valide. Auch der Ausbau der Linienfrequenz ist ein sehr erstrebenswertes Ziel. Aber das ist nur ein erster Schritt hin zu einer sozialverträglicheren Mobilität. Es geht nicht nur um die Ungleichbehandlung zwischen Fahrgästen, die kürzere Strecken fahren und solchen, die längere Strecken fahren und es geht auch nicht nur um die allgemeine Gültigkeit von Abos. Es muss weitergedacht werden. Im Allgemeinen können sich Wenigverdienende den öffentlichen Verkehr sehr schlecht leisten. Darunter sind sicher auch Junge, die in den Ausgang gehen. Aus diesen Gründen und aufgrund der ökologischen Notwendigkeit hat die PdA Bern eine Motion für den allgemein kostenlosen öffentlichen Verkehr eingereicht.
Wir machen hier jetzt mal einen ersten Schritt und lösen die weiteren Probleme dann hoffentlich mit eurer Unterstützung bei der Beratung unserer umfassenderen Motion. Merci.
Stadtratssitzung Bern Zwei Änderungsanträge der PdA Bern
1. In die Leistungsverträge mit religiösen Organisationen ist ein Passus aufzunehmen, der eine mögliche religiöse Indoktrination ausschliesst. Beschreibung: Das Bedürfnis nach Hilfe kann so gross sein, dass die Leute manchmal sogar ihr kritisches Urteil fallenlassen und damit offen sind für jegliche religiöse Botschaft. Damit die Schwäche von Obdachlosen nicht ausgenutzt wird, soll dieser Grundsatz im Leistungsvertrag festgehalten werden.
2. In den Leistungsverträgen soll eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Obdachlosen ausgeschlossen werden. Beschreibung: In einigen Institutionen für den nächtlichen Kurzaufenthalt gibt es Regeln, wann die BewohnerInnen dort antreten müssen. Das ist eine unzulässige Einschränkung der Bewegungsfreiheit der betreffenden Personen und soll verhindert werden.
In der Lohnskala der Stadt Bern vom Mai 2019 wird angegeben, dass es bei Angestellten der Stadt Bern einen Minimallohn von 48’500 Franken gibt. Andererseits weist die Skala auch aus, dass es Angestellte gibt, die nicht so viel verdienen. Diese sind als Lohnstufen -4 bis 1 ausgewiesen.1 U. a. sind Angestellte im Stundenlohn beschäftigt, die abzüglich des 13. Monatslohns mit 3312, 10 Franken pro Monat entlöhnt werden. Da ein solches Gehalt für herausfordernde und prekäre Jobs wie z. B. das Putzen nicht angemessen ist, soll die Stadt Bern eine Lohnerhöhung auf 4000 Franken vornehmen. Falls die betreffenden Arbeitenden nicht direkt von der Stadt angestellt sind, soll sie die Stadt selber anstellen und so ein angemessenes Einkommen für die Betreffenden sichern. Falls dies noch nicht der Fall ist, soll die Stadt folgende auch von Gewerkschaften geforderten Grundsätze anwenden:
Es soll in Absprache mit dem betreffenden Personal eine Mindestarbeitszeit festgelegt werden. Bei Krankheit, Unfall oder Ausfall des Arbeitseinsatzes soll der Lohn garantiert werden. Es sollen auch bei kleinen Pensen automatische Pensionskassenbeiträge entrichtet werden. Kündigungsfristen und Ferienanspruch sollen gemäss den Regeln der Festangestellten ausgestaltet werden. Falls solche noch nicht bestehen, sollen Richtlinien zur Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Vermeiden von Arbeitsdruck bei zu hohen Zielsetzungen erarbeitet werden. Austrittgespräche sollen auch mit Reinigungskräften durchgeführt werden.