Im Jahr 2021 haben die Partei der Arbeit und die Kommunistische Jugend Bern mit 5’583 gültigen Unterschriften ihre kommunale Volksinitiative „Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern (Gratis-ÖV-Initiative)“ eingereicht. Der Berner Gemeinderat und daraufhin die zuständige Regierungsstatthalterin waren der Meinung, diese Initiative sei ungültig zu erklären, weil sie gegen Bundesrecht verstosse. Zwei Jahre später, mitten in den diesjährigen Sommerferien, hat das Bernische Verwaltungsgericht diese Ungültigkeitserklärung bestätigt.
Gegen diesen Entscheid hat nun das Initiativkomitee der Berner Gratis-ÖV-Initiative Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.
Seit gestern haben Studierende die Uni Bern besetzt. Damit schliessen sie sich einer internationalen Welle von Universitätsbesetzungen an, die gegen die andauernde Bombardierung von Gaza durch Israel mit internationaler Unterstützung und Billigung protestiert.
Seit mehr als sieben Monaten sind wir alle ZeugInnen eines Völkermords, der live im Internet gestreamt wird, und zugleich eines gesellschaftlichen Verschweigens desselben. Unter anderem wurden in Gaza über 90% der Schulen und Universitäten so stark beschädigt oder zerstört, dass sie nicht mehr für den Unterricht nutzbar sind. Zahlreiche Universitätsangestellte und Lehrpersonen wurden durch den Beschuss getötet.
Wir, die Partei der Arbeit (PdA), unterstützen die Forderungen der Studierenden, solidarisieren uns mit ihnen und sprechen ihnen unsere Bewunderung für ihren Mut aus, die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen auf diesen Genozid. Das israelische Regime (das heisst die REGIERUNG des Staates Israel, nicht generell „die israelische Bevölkerung“ oder „die Juden“) begeht am palästinensischen Volk einen systematischen Völkermord und reihenweise Menschenrechtsverletzungen, bringt selbst flüchtende Frauen und Kinder zu Tausenden vorsätzlich und gewissenlos um und führt sich seit vielen Jahrzehnten schon als völkerrechtswidrige Besatzungsmacht mit gewaltsamer Siedlungsstrategie und Apartheidspolitik auf.
Wir fordern alle Institutionen und Menschen in der Schweiz dazu auf, den fortlaufenden Völkermord in Gaza zu verurteilen und für einen Waffenstillstand und Gefangenenaustausch sowie für ein Ende der Besetzung Palästinas einzustehen.
Für einen gerechten Frieden!
Für ein freies Palästina!
Heute, am Tag der Arbeit, lanciert ein breites Komitee die Volksinitiative für einen Mindestlohn in der Stadt Bern. Die Initiative „Ein Lohn zum Leben“ fordert einen Mindestlohn von 23.80 Franken pro Stunde und hat zum Ziel Armut trotz Arbeit in der Stadt Bern zu verhindern. Das aus Parteien, Gewerkschaften und Hilfswerken bestehende Initiativkomitee beginnt heute am 1. Mai mit der Unterschriftensammlung.
Ein breites Komitee aus Gewerkschaftsbund GSB, den Parteien SP, GB, GFL, AL, PdA, JA! und JUSO, den Hilfswerken Caritas und dem SAH Bern sowie den Branchengewerkschaften Unia, syndicom, vpod und SEV, lanciert heute die Initiative „Ein Lohn zum Leben“ für einen Mindestlohn in der Stadt Bern. Die Initiative verlangt einen sozialpolitisch begründeten gesetzlichen Mindestlohn von brutto 23.80 Franken pro Stunde für alle Arbeitnehmer:innen, welche ihre Arbeit vollumfänglich oder mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Bern verrichten. Ausnahmen sind für Praktika und Lernende vorgesehen. Die Höhe des Mindestlohns orientiert sich an den Ergänzungsleistungen des Kantons Bern (Grundbedarf, Miete, Krankenkasse) und den Sozialversicherungs-Lohnabzügen.
Die AL/PdA-Fraktion fordert eine sozialere, nachhaltigere Wohnpolitik in der Stadt Bern. Die Mietpreise steigen kontinuierlich an, während die Nominallöhne sinken. Deshalb ist es heute umso wichtiger, das Recht auf Wohnen anzuerkennen und notwendige Massnahmen umzusetzen, damit Personen, die in der Stadt Bern wohnhaft und angemeldet sind, Wohnraum finden, der ihnen finanziellen Möglichkeiten entspricht. Es müssend deshalb neue Lösungen gefunden werden, um den steigenden Mieten auf dem städtischen Immobilienmarkt Einhalt zu gebieten. Allein Im Jahr 2021 haben Mieter*innen schweizweit 10.4 Milliarden Franken zu viel Miete bezahlt. Seit Messbeginn im Jahr 2006 bis zur Veröffentlichung der Studie 2021 haben so Mieter*innen in der Schweiz über 100 Milliarden Franken zu viel Miete bezahlt. Dem müssen wir etwas entgegensetzen und diese krasse Umverteilung von Mieter*innen zu Vermieter*innen beenden.
Der Abstimmungserfolg der von den Gewerkschaften getragenen Initiative ist historisch: Mehr als 58% der stimmberechtigten Bevölkerung und die Mehrheit der Schweizer Kantone haben am 3. März dem Prinzip einer 13. AHV-Rente zugestimmt!
Dieses positive Resultat ist bedeutend für die Gewerkschaften und weist auf zukünftige politische Perspektiven. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) freut sich über die klare Klassenspaltung, die sich anhand der Kampagne als auch am Resultat der Abstimmungen dargestellt haben.
Seit 1893 hatten nur 25 Volksinitiativen die entscheidende Hürde der doppelten Mehrheit bei Abstimmungen genommen – 25 von 227! Die heutige Abstimmung zeigte die Klasseninteressen klar und deutlich. Die bürgerlichen Parteien hatten Mühe vor ihrer Wählerschaft ihre Ablehnung einer Massnahme zu verteidigen, die sowohl die Gegenwart von Tausenden von Menschen als auch die Zukunft von Zehntausenden von anderen verbessern würde.
Die Kantonalsektion Bern der Partei der Arbeit empfiehlt zur kantonalen Abstimmungsvorlage ‚Änderung der Kantonsverfassung (Einführung dringliche Gesetzgebung)‘ ein NEIN. Die Gesetzgebungsprozesse im Kanton Bern sind klar geregelt und haben sich bewährt. Es besteht kein Bedarf, sie zu verändern.
Auf eidgenössischer Ebene haben vom Bundesparlament als dringlich erklärte Bundesgesetze immer nur eine zeitlich befristete Gültigkeit. Davon ist bei dieser kantonalen Verfassungsänderung nicht die Rede. Die Einführung der dringlichen Gesetzgebung würde dem Grossen Rat mehr Macht geben, und dies zulasten der Stimmbevölkerung. Das Kantonsparlament würde damit ein Mittel mehr in die Hand erhalten, dass die herrschende Klasse am Volkswillen vorbeipolitisiert, die Grundrechte der Arbeiterklasse (also der Mittel- und Unterschicht) weiter beschneidet und schlussendlich nur im Interesse ihres eigenen Portemonnaies beziehungsweise der Konzerne, welche ihren Wahlkampf finanzierten, handelt.
Die Verfassungsänderung sieht bei einem dringlich erlassenen Gesetz eine nachträgliche Volksabstimmung innert 6 Monaten vor. Dieser Ablauf widerspricht aber dem demokratischen Grundprinzip, dass die Meinungsbildung der Stimmberechtigten und eine allfällige Volksabstimmung der Einführung eines Gesetzes vorangehen muss. Aus all diesen Gründen lehnt die PdA des Kantons Bern die Abstimmungsvorlage entschieden ab!
Bern, 9. Februar 2024
Partei der Arbeit – Parti Ouvrier et Populaire (PdA POP) des Kantons Bern
Mit dem Partizipationsreglement hat die Stadt Bern ein Instrument geschaffen, um der ausländischen Wohnbevölkerung eine Stimme zu geben. Denn die Partizipationsmotion ermöglicht es heute Menschen mit C-, B- oder F-Ausweis, die mindestens seit drei Monaten in der Stadt Bern wohnhaft und volljährig sind, eine Motion im Stadtrat einzureichen. Heute leben und wohnen immer mehr Menschen in Bern, die von diesem Reglement nicht profitieren können. Die Partizipationsmotion sollte aber genau denjenigen Menschen eine Stimme geben, die heute politisch keine Rechte haben, keine Möglichkeiten, mit ihren Anliegen Gehör zu finden. Deshalb hat unser Stadtrat Matteo Micieli für die PdA eine Motion eingereicht, die fordert, dass das Partizipationsreglemen erweitert wird. Auch Menschen mit einem S-Ausweis und asylsuchende Menschen mit N-Ausweis müssen die Möglichkeit haben, sich in der Stadt, in der sie leben, politisch einzubringen. Gesellschaftliche Teilhabe sollte eine Selbstverständlichkeit sein und mit dieser Motion versuchen wir, die Stadt in zugänglicher und inklusiver zu gestalten. Allen gehört die Stadt!
Für den Ständerat empfehlen wir, Flavia Wasserfallen und Bernhard Pulver zu wählen, um die Wiederwahl des SVP-Vertreters Werner Salzmann zu verhindern.
Für den Nationalrat empfehlen wir, fortschrittliche Kandidierende auf den verschiedenen Listen zu wählen.
Die PdA POP des Kantons Bern nimmt an den Nationalratswahlen 2023 nicht teil und setzt Priorität auf Gemeindewahlen im kommenden Jahr
Die PdA POP nimmt diesmal an den nationalen Wahlen im Kanton Bern nicht teil. Eine Nationalratskampagne in unserem grossen Kanton zu führen, nimmt beträchtliche personelle und finanzielle Ressourcen in Anspruch. Die Mitgliederversammlung der PdA POP hat sich demgegenüber entschieden, die Priorität zu setzen auf ein gutes Abschneiden bei den Gemeindewahlen im kommenden Jahr.
20 Jahre, ein Grund zum Feiern
Die Wiedergründung der Berner Sektion der PdA-POP fand vor 20 Jahren, am 5. Mai 2003, statt. Um dieses Jubiläum zu feiern, hat die Sektion eine Reihe von öffentlichen Veranstaltungen organisiert. Am Samstag 6. Mai findet im Breitsch-Träff in Bern der Geburtstagsanlass statt.
Rettung der Credit Suisse durch die SNB: Nein zur Vergesellschaftung der Verluste und zur Privatisierung der Gewinne!
50 Milliarden Franken. Das ist fast die Hälfte der jährlichen Ausgaben des Bundes. Diese Summe stellt die Schweizerische Nationalbank (SNB) der Credit Suisse (CS) als Darlehen ohne jegliche Bedingungen zur Verfügung, um die Bank vor dem Absturz ihres Börsenkurses zu retten, der im schlimmsten Fall zu ihrem Bankrott führen könnte. Für die gegenwärtige Situation ist die Bank aufgrund der fragwürdigen Praktiken und Skandale, in die sie sich in den letzten Jahren verstrickt hat, allein verantwortlich. Die SNB und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) behaupten jedoch, dass die Lage der CS an sich nicht besorgniserregend sei und dass sie über eine ausreichende Liquiditäts- und Eigenkapitalquote verfüge. Doch der angekratzte Ruf der CS hat zu einer Kapitalflucht geführt, die ihr gefährlich geworden ist. Und die grösste Aktionärin der CS, die Nationalbank von Saudi-Arabien, hat sich geweigert, mehr Geld auf den Tisch zu legen, vor allem aus regulatorischen Gründen (sie hätte dann über zehn Prozent des CS-Kapitals erworben, was eine Genehmigung der FINMA erfordert hätte). Die Weigerung der Saudis löste eine Panik an der Börse aus, die durch die Hilfe der SNB beendet wurde.
Marisa Halter hat das Stadtratsmandat per Ende 2022 abgegeben. Die Gründe sind beruflicher Natur. Sie wird bei einer NGO die Leitung eines Trinkwasserprojekts in Kamerun übernehmen.
Pir Ché Celik wird den zweiten Sitz der PdA/POP übernehmen. Somit werden er und Peter Heiniger die PdA/POP im Bieler Stadtrat vertreten.
Mit grosser Trauer hat die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) von dem Erdbeben in der Türkei und in Syrien Kenntnis genommen. Bisher sind mehrere Zehntausende von Toten zu beklagen, Tausende werden noch vermisst. Ganze Städte liegen in Trümmern und Hunderttausende Menschen haben alles verloren. Sie sind dazu verdammt, unter extremen Schwierigkeiten zu überleben, die durch massive Kälte verschlimmert werden.
Die PdAS spricht ihr tiefstes Beileid für alle in dieser Tragödie Verstorbenen aus. Unsere ganze Solidarität gilt den Überlebenden. Mehrere Genossinnen und Genossen unserer Partei setzen sich aktiv dafür ein, den Opfern dieser Tragödie dauerhafte materielle Hilfe zukommen zu lassen. Die PdAS unterstützt diese wichtige Arbeit der konkreten Solidarität.
Die PdAS ist entsetzt über die aktuelle Eskalation im Ukrainekrieg, die durch die Panzerlieferungsbeschlüsse von Nato-Ländern hervorgerufen wurde. Auch Schweizer Medien und PolitikerInnen giessen weiter Öl ins Feuer; sie fordern ebenfalls Waffenlieferungen an die Ukraine. Mit dem gleichen Ziel sind derzeit auch diverse Vorhaben zur Aufweichung des Kriegsmaterialgesetzes im Parlament hängig. Die PdAS erinnert daran, dass die aktuelle Fassung dieses Gesetzes erst seit dem 1. Mai 2022 in Kraft ist. Hier wurden die Verschärfungen eingearbeitet, die durch die im Oktober 2021 erfolgte Annahme des Gegenvorschlags zur Volksinitiative „ Gegen Waffenexporte on Bürgerkriegsländer“ nötig wurden. Die Partei der Arbeit der Schweiz hatte die weitergehende Volksinitiative unterstützt. Heute setzt sie sich gegen jegliche Form einer Aufweichung ein, die der Schweiz oder Nachbarländern Waffenexporte in die Ukraine erlauben würde.
Nach dem Gemeinderat der Stadt Bern hat auch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Stadtberner „GratisÖV-Initiative“ für ungültig erklärt, weil sie angeblich gegen Bundesrecht verstosse. Dagegen reicht heute das Initiativkomitee beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern eine Beschwerde ein. Das Initiativkomitee – und mit ihm die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend – verlangt, dass die Initiative den Stimmberechtigten der Stadt Bern zum Entscheid vorgelegt wird.
Das Initiativkomitee wehrt sich gegen die willkürliche Beschränkung demokratischer Rechte. Nach seiner Meinung existiert keine Vorschrift des Bundes, welche die Einführung eines unentgeltlichen innerstädtischen Bus- und Tramverkehrs verbieten würde. Das zeigt sich allein schon daran, dass es einen solchen lokalen Gratis-ÖV im Kanton Bern bereits gibt, nämlich in Adelboden.
Begründet wird die Ungültigkeitserklärung mit Art. 81a Abs. 2 BV, der vorsieht, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien. Dieser Artikel wurde als Teil der bundesrätlichen Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“ im Jahr 2014 in die Bundesverfassung eingefügt. Wie schon der Titel der Vorlage besagt, ging es dabei ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr war mit keinem Wort die Rede – weder in der Debatte im Bundesparlament noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft noch im Abstimmungskampf. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung betrifft daher nach Meinung des Initiativkomitees die Finanzierung und die Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr in keiner Weise.
Im Kanton Waadt hat die Kantonsregierung kürzlich eine Volksinitiative für Gratis-ÖV auf kantonaler Ebene zur Abstimmung zugelassen. Anders im Kanton Freiburg, wo eine analoge kantonale Initiative für ungültig erklärt wurde – gegen den entsprechenden Entscheid ist jetzt eine Beschwerde am Bundesgericht hängig. Auch das dortige Initiativkomitee geht davon aus, dass das Bundesgericht dem in ständiger Rechtsprechung entwickelten Prinzip „im Zweifel für das Volk“ zum Durchbruch verhelfen wird.
Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“
Resolution des Zentralkomitees der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) zur LMV-Erneuerung 2023+
Der Landesmantelvertrag (LMV), dem über 80’000 Bauarbeiter:innen unterstellt sind, läuft Ende dieses Jahres aus. Bereits Monate vor Beginn der Verhandlungen im Februar 2022 kündigte der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) provokativ an, dass er auch einen vertragslosen Zustand in Betracht ziehen wird.
Aus den letzten Verhandlungen im Jahre 2018 zwischen den Gewerkschaften und dem SBV wissen wir, was für unmenschliche Arbeitsbedingungen drohen. Zwölf Stunden Arbeitstage, sechs Tagewoche, Angriffe auf die Frührente und Dumpinglöhne. Solche Verschlechterungen sind nicht hinnehmbar.
Im Artikel „Putin-Freunde am Ostermarsch“ (WOZ vom 28. April 2022) wird auch die PdA-Bern erwähnt, welche nach Aussage von Jo Lang vor einigen Jahren einen Aufruf zu einer Pro-Assad-Demo geplant hätte. –
Die PdA Bern hat stets die äusserst tendenziöse und manipulative Syrien-Berichterstattung der hiesigen Medien kritisiert, die ein Verständnis der komplexen Ursachen und Hintergründe des Krieges in Syrien behindert hat. Aber zu keinem Zeitpunkt war es für die PdA Bern ein Thema, eine Pro-Assad-Demo zu organisieren. Wir halten fest, dass die im WOZ-Artikel zitierte Aussage von Jo Lang jeglicher Grundlage entbehrt.
Fast unbemerkt von den Medien in Europa, wo man sich mit Solidaritätsaktionen für die Ukraine überbietet, hat das NATO-Land Türkei in der Nacht auf den Ostermontag eine grossangelegte Luft- und Bodenoffensive in der Kurdistan-Region des Irak begonnen. Die Angriffe richteten sich gegen die PKK, die Arbeiterpartei Kurdistans, liess der türkische Verteidigungsminister verlauten. Das türkisch-irakische Grenzgebiet wurde von Kampfflugzeugen und Drohnen heftig bombardiert. Seit dem Wochenende vom 23. und 24. April greift die türkische Artillerie zudem die Gebiete von Kobane in Nordsyrien an. Die Angriffe zielen auf Versorgungseinrichtungen und die Zivilbevölkerung. Insgesamt sind viele Menschenleben zu beklagen.
Die Partei der Arbeit verzichtet bei den diesjährigen Grossratswahlen auf eine Liste in der Stadt Bern, um alle Kräfte auf den Wahlkreis Biel-Bienne-Seeland, den grössten Wahlkreis im Kanton, zu konzentrieren.
Wählt im Wahlkreis Biel-Bienne-Seeland die Liste 22 PdA POP – und legt die Liste 22 möglichst unverändert ein!
Wählt in den anderen Wahlkreisen des Kantons fortschrittliche KandidatInnen auf den Listen der AL, JUSO, SP oder der Grünen!
Resolution des Zentralkomitees der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) zur Lage in der Ukraine
Die PdAS verurteilt die russische Invasion in der Ukraine. Das erklärte Ziel der russischen Regierung ist es, die ukrainische Regierung zu stürzen, was eine unannehmbare Verletzung der ukrainischen Souveränität und des Völkerrechts darstellt. Dies ist eine Verschärfung der Widersprüche zwischen den imperialistischen Grossmächten, mit den entsprechenden Folgen für die Zivilbevölkerung.
Die russische Militärintervention darf jedoch nicht von der erdrückenden Verantwortung der USA, der NATO und generell der westlichen Länder für den Flächenbrand in der Region ablenken. Wir verurteilen ihre kontinuierliche imperialistische und aggressive Politik. Das Ziel dabei ist, die Ukraine zu destabilisieren und Russland zu provozieren, und zwar seit ihrer Unterstützung des faschistischen Maidan-Putsches im Jahr 2014. Nur ernsthafte Zusagen, die NATO-Osterweiterung sofort zu stoppen und die Konfrontation mit Russland um jeden Preis zu beenden, können eine solide Grundlage für eine Deeskalation des Konflikts bilden.
Mehr denn je ist es dringend erforderlich, sich für den Frieden, die Achtung des Völkerrechts und die Freundschaft zwischen den Völkern einzusetzen. Krieg nützt den Völkern niemals: Wir weigern uns, uns selbst zu zerfleischen und den Preis für die von den Imperialisten verursachten Konflikte zu zahlen.
Résolution du comité central du Parti suisse du Travail – Parti ouvrier et populaire (PST-POP) sur la situation en Ukraine
Le comité central du PST-POP condamne la guerre d’invasion russe en Ukraine. Le but avoué du gouvernement russe est de renverser le gouvernement ukrainien, ce qui constitue une violation inacceptable de la souveraineté de l’Ukraine et du droit international. Il s’agit d’une aggravation des contradictions entre grandes puissances impérialistes avec les conséquences que cela implique pour les populations civiles.
Das Initiativkomitee der „gratisÖV-Initiative“ für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern hat heute beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gegen den Entscheid des Berner Gemeinderates, die Initiative als ungültig zu erklären, Beschwerde eingereicht.
Die Berner Stadtregierung hatte behauptet, die Initiative verstosse gegen übergeordnetes Recht. Die Bundesverfassung sehe vor, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien; daher sei ein Gratis-ÖV auf kommunaler Ebene gar nicht zulässig.
Wie in der Beschwerde anhand der Entstehungsgeschichte des hier in Frage stehenden Art. 81a BV aufgezeigt wird, trifft dies nicht zu. Art. 81a wurde als Teil der bundesrätlichen Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“, welche im Jahr 2014 von Volk und Ständen angenommen wurde, in die Bundesverfassung eingefügt. Wie schon der Titel der Vorlage besagt, ging es dabei ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr war mit keinem Wort die Rede – weder in der Debatte im Bundesparlament, noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung besagt daher nichts zur Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr.
Weil die Einführung von Gratis-ÖV eine wirksame ökologische und soziale Massnahme ist, hätten wir uns gewünscht, dass die rot-grüne Stadtregierung unser Anliegen unterstützt. Stattdessen versucht der Gemeinderat, mit unhaltbaren rechtlichen Vorwänden eine Volksabstimmung und damit auch eine öffentliche Diskussion über Gratis-ÖV zu verhindern.
Das Initiativkomitee verlangt daher – und mit ihm die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend – in der jetzt eingereichten Beschwerde, dass die zuständige Regierungsstatthalterin den Entscheid der Berner Stadtregierung aufhebt und diese anweist, die „gratisÖV-Initiative“ innerhalb der gesetzlichen Fristen dem Stadtrat zu Behandlung zuzuleiten.
Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“
Der Berner Gemeinderat hat heute bekannt gegeben, dass er die „gratisÖV-Initiative“ für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern für ungültig erklärt, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstosse. Gemäss der Bundesverfassung seien die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise zu decken.
Das Initiativkomitee wird diesen Beschluss anfechten. Die Argumentation des Gemeinderates ist rechtlich nicht haltbar. Dies allein schon, weil der Initiativtext übergeordnetes Recht ausdrücklich vorbehält und sich nur auf Tarife des öffentlichen Verkehrs bezieht, die in der Kompetenz der Stadt liegen.
Der vom Gemeinderat zitierte Art. 81a der Bundesverfassung hat die überregionale Schieneninfrastruktur zum Gegenstand. Er entstand seinerzeit als Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ und behandelt die Finanzierung der grossen Eisenbahnverbindungen. Die Fahrpreisgestaltung beim innerstädtischen Tram- und Busverkehr war und ist in keiner Weise Gegenstand von Art. 81a BV.
Auch der Hinweis auf eine ähnliche Initiative in der Stadt Zürich ist nicht zutreffend. Die dortige Initiative sah Nulltarife nur für Bewohner und Bewohnerinnen der Stadt Zürich vor und verstiess damit offensichtlich gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Diesen Fehler macht die Berner Initiative nicht.
Es befremdet uns sehr, dass der rot-grüne Berner Gemeinderat mit solchen Vorwänden eine Volksabstimmung über das wichtige ökologische und soziale Anliegen des gratisÖV verhindern will. Das Initiativkomitee sowie die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend Bern als Initiantinnen dieser städtischen Volksinitiative akzeptieren diesen Entscheid nicht und werden dagegen rechtlich vorgehen.
Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“
Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) ist über die Annahme der Pflegeinitiative höchst erfreut. Es ist ein wichtiger Schritt für die notwendigen substanziellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Der Pflegenotstand war bereits vor der Pandemie längst eine Realität. Die aktuell anhaltende Gesundheitskrise hat die Zustände verschärft und für alle sichtbar ans Tageslicht gebracht. Die schlechten Arbeitsbedingungen betreffen die unterschiedlichen Fachbereiche und Institutionen. Überall herrscht Personalmangel. So sind aktuell über 11 700 Pflegestellen in der Schweiz unbesetzt. Die PdAS fordert daher vom Bundesrat und vom Parlament eine rasche Umsetzung der Pflegeinitiative und wird sich dafür einsetzen.
Internationale Solidarität im Kampf gegen das Virus
Zum Covid-Gesetzt hatte die PdAS ein kritisches Ja empfohlen, denn: Die Ausweitungen der Befugnisse für den Bundesrat sind sehr beunruhigend. Einmal eingerichtet, werden solche Systeme selten rückgängig gemacht und oftmals für andere Zwecke verwendet, als sie ursprünglich gedacht waren. In der Regel sind davon Aktivist*innen betroffen, die sich für einen Systemwechsel einsetzen. Das Paradebeispiel dafür ist der Fichenskandal aus dem Jahr 1989, den die PdAS nicht vergessen hat.
Die Pandemie hat die Gesamtheit der Mängel des Systems aufgezeigt, in dem wir leben. Ein übertriebener Individualismus, ein liberalisiertes Gesundheitssystem, die grosse Schwierigkeit, auf aussergewöhnliche Situationen zu reagieren und sich daran anzupassen. Diese Krise muss dazu dienen, um eine bessere Zukunft aufzubauen. Auch wenn die PdAS insgesamt, wenn auch immer kritisch, die meisten der eingeführten Massnahmen unterstützte, wird sie äusserst wachsam sein in Bezug auf die Rückkehr zu einer Normalisierung der rechtlichen und politischen Situation angeht.
Die letzten Wochen haben gezeigt, dass zwischen den Mitgliedern der Fraktion und der Vertreterin der GaP fundamental unterschiedliche Ansichten darüber herrschen, wie linke Kritik an der aktuellen Corona-Situation ausgeübt werden sollte.
Die aktive Beteiligung von Simone Machado in der Freien Linken und deren Zusammenarbeit mit rechten und rechtsextremen Gruppierungen wollen wir mit unserer Fraktionszusammenarbeit nicht mittragen. Wir lehnen jegliche Querfront-Bestrebungen ab und unterstützen keine Verbreitung von Verschwörungserzählungen.
Deshalb sind wir zum Schluss gekommen, die Fraktionsarbeit mit Simone Machado/der GaP auf Fraktionsebene nicht mehr weiterzuführen. Wir bedauern, dass mit diesem Schritt eine langjährige Zusammenarbeit zu einem Ende kommt.
Wir sitzen nicht alle im gleichen Boot. Eine Pandemie überwinden wir nur gemeinsam. Was heisst Solidarität in einer Pandemie? Die Partei der Arbeit hat die Entwicklungen in der Schweizer Pandemie-Bekämpfung mit einem besorgten und einem kritischen Auge verfolgt. Dies ist unsere Positionierung zu den jüngsten Entwicklungen.
Wo stehen wir? / Ein Rückblick / Resümee zur Pandemiesituation
Am 16. März 2020 gingen wir hier in der Schweiz zum ersten Mal in den Lock-Down. Die Covid-19 Pandemie versetzte alle Menschen weltweit in einen Ausnahmezustand und schnell kam es zu einem lauten und wirren Gerede über die Gefahren der Krankheit und welche Massnahmen nun angebracht seien und welche nicht.
Schon damals vermissten wir eine klare, transparente und selbstkritische Kommunikation von Seiten der Schweizer Regierung. Bereits bei der Fehlkommunikation über die Wirksamkeit von Masken[1] verspielte diese viel Glaubwürdigkeit. Zudem war erschreckend, wie schlecht Kantone, Parlament und Behörden für den Fall einer Pandemie vorbereitet waren – obwohl der Bund bereits 2004 einen nationalen Pandemieplan vorgelegt hatte[2].
Seither mussten wir eine Vielzahl an widersprüchlichen und verwirrenden Massnahmen aushalten; einen Kleinkrieg zwischen Kantonen und Bundesrat über Verantwortlichkeiten mitverfolgen; zur Kenntnis nehmen, dass die Mitglieder der Covid-Taskforce[3] aus oft unklaren Gründen ständig wechselten; mitverfolgen, wie viele Menschen in Armut versanken, während ein kleiner Teil sich an der Situation übermässig bereichern konnte, und zusehen, wie das Personal im Gesundheitswesen unter dem wachsenden Druck und dem gleichzeitigen Mangel an Unterstützung immer wieder an den Rand der Verzweiflung getrieben wurde und wird.
All dies hat zusehends zu einer gesellschaftlichen Spaltung geführt, in der Schweiz und weltweit. Die Partei der Arbeit sieht besorgt zu, wie zwar berechtigte Kritik an der Pandemiebekämpfung und an der profitorientierten Wirtschaft geäussert wird – dieser Diskurs wird dabei jedoch zunehmend von politisch rechts orientierten Kräften vereinnahmt.
Verständlich ist, dass die Pandemie eine grosse Herausforderung für uns alle darstellt und sich das Wissen über das Corona-Virus laufend verändert – und aus diesem Grund ebenso die Massnahmen. Dabei müssen wir als Gesellschaft Ungewissheit ertragen. Nicht verständlich ist, weshalb so oft – national wie auch international – profitorientierte Interessen mehr Gewicht haben als gesundheitliche.
Ja, die Wirtschaft ist wichtig. Aber nicht im Sinne der Profitsteigerung, sondern im Sinne eines sorgsamen/haushälterischen Ansatzes, welcher sich primär an der Sicherung existentieller Bedürfnisse (etwa in Bezug auf Wohlstand, Bildung, Gesundheit) und der Anerkennung systemrelevanter Leistungen (wie etwa jene der Pflege, des Personals im Detailhandel, im Bildungswesen, im öffentlichen Verkehr und in der Logistik) orientiert. Aus unserer Sicht zeigt sich dieser Missstand besonders stark am Beispiel der Weigerung von Pharma-Konzernen und kapitalistischen Regierungen der Länder, wo diese Unternehmen ihren Sitz haben (Hallo, Basel/Schweiz), den Patentschutz für Impfungen aufzuheben. Damit verspielen sich diese erneut ihre Glaubwürdigkeit in Bezug auf den gesundheitlichen Nutzen der Impfung und verletzen ihre Pflicht, zum Wohle der Menschen zu handeln.
Es ist wenig überraschend, dass eine Pandemie an den Nerven aller Menschen zehrt. Umso wichtiger ist ein klares und deutliches Bekenntnis für einen solidarischen Zusammenhalt von Seiten unserer politischen und institutionellen Vertreter:innen!
Wir von der Partei der Arbeit sehen in Bezug auf die momentane Pandemiebekämpfung dringenden Handlungsbedarf. Somit lauten unsere Forderungen:
Am Abend des Samstags, 9. Oktober 2021, wurde in Rom das Hauptgebäude der Gewerkschaft CGIL von Faschist*innen überfallen und verwüstet. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) spricht den Kolleg*innen der Gewerkschaft ihre Solidarität aus und verurteilt den Überfall aufs Schärfste.
Medienmitteilung der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb)
Entscheid des Bundesgerichts – Kundgebungseinschränkungen im Kanton Bern nicht zulässig
Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern und weitere Beschwerdeführenden* sind zufrieden mit dem heutigen Entscheid des Bundesgerichts. Das Bundesgericht hat das im Kanton Bern vom 4. Novemver 2020 bis zum 19. April 2021 geltende faktische Kundgebungsverbot als verfassungswidrig bezeichnet. Das Kundgebungsverbot verletzt das Grundrecht der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und den seit 1874 geltenden bundesstaatlichen Grundsatz des «Vorranges des Bundesrechts».
Aus Sicht der Beschwerdeführenden – denen die Mehrheit des Bundesgerichts mit 4:1 gefolgt ist – hat der Regierungsrat des Kantons Bern seine Kompetenz überschritten, indem er die Anzahl Teilnehmenden an Kundgebungen auf 15 Personen begrenzt hat. Die Bundesrichter:innen sprachen widerholt von einem «faktischen Kundgebungsverbot».
Auch wenn das Kundgebungsverbot zum Zeitpunkt des Urteils nicht mehr in Kraft war, hat es dennoch als grundrechtlicher Grundsatzentscheid für die Zukunft eine wichtige Bedeutung. Es zeigt klar auf, dass die Grundrechte und rechtstaatlichen Grundsätze auch in ausserordentlichen Zeiten gelten und deren Einschränkungen nur im klar definierten, gesetzlichen Rahmen zuslässig sind.
*Folgende Parteien und Organisationen treten als Beschwerdeführende auf: Demokratische Juristinnen und Juristen Bern, Alternative Linke Bern, Grün alternative Partei GaP, Gründes Bündnis Bern, Grüne Kanton Bern, Junge Grüne Kanton Bern, Juso Kanton Bern, Partei der Arbeit Bern, grundrechte.ch, GSoA
Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) spricht der kubanischen Regierung und dem kubanischen Volk ihre Solidarität aus. Die PdAS verurteilt aufs Schärfste den erneuten Versuch, das Land zu destabilisieren mit dem klaren Ziel, die sozialistische Regierung mit einem so genannten «sanften Staatsstreich» zu stürzen.