Stadtratssitzung Bern
In der Lohnskala der Stadt Bern vom Mai 2019 wird angegeben, dass es bei Angestellten der Stadt Bern einen Minimallohn von 48’500 Franken gibt. Andererseits weist die Skala auch aus, dass es Angestellte gibt, die nicht so viel verdienen. Diese sind als Lohnstufen -4 bis 1 ausgewiesen.1 U. a. sind Angestellte im Stundenlohn beschäftigt, die abzüglich des 13. Monatslohns mit 3312, 10 Franken pro Monat entlöhnt werden. Da ein solches Gehalt für herausfordernde und prekäre Jobs wie z. B. das Putzen nicht angemessen ist, soll die Stadt Bern eine Lohnerhöhung auf 4000 Franken vornehmen. Falls die betreffenden Arbeitenden nicht direkt von der Stadt angestellt sind, soll sie die Stadt selber anstellen und so ein angemessenes Einkommen für die Betreffenden sichern. Falls dies noch nicht der Fall ist, soll die Stadt folgende auch von Gewerkschaften geforderten Grundsätze anwenden:
Es soll in Absprache mit dem betreffenden Personal eine Mindestarbeitszeit festgelegt werden. Bei Krankheit, Unfall oder Ausfall des Arbeitseinsatzes soll der Lohn garantiert werden. Es sollen auch bei kleinen Pensen automatische Pensionskassenbeiträge entrichtet werden. Kündigungsfristen und Ferienanspruch sollen gemäss den Regeln der Festangestellten ausgestaltet werden. Falls solche noch nicht bestehen, sollen Richtlinien zur Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Vermeiden von Arbeitsdruck bei zu hohen Zielsetzungen erarbeitet werden. Austrittgespräche sollen auch mit Reinigungskräften durchgeführt werden.
Bern, den 17.10 2019