Anträge Leistungsverträge Obdachlose

Stadtratssitzung Bern
Zwei Änderungsanträge der PdA Bern 

1. In die Leistungsverträge mit religiösen Organisationen ist ein Passus aufzunehmen, der eine mögliche religiöse Indoktrination ausschliesst.
Beschreibung: Das Bedürfnis nach Hilfe kann so gross sein, dass die Leute manchmal sogar ihr kritisches Urteil fallenlassen und damit offen sind für jegliche religiöse Botschaft. Damit die Schwäche von Obdachlosen nicht ausgenutzt wird, soll dieser Grundsatz im Leistungsvertrag festgehalten werden.

2. In den Leistungsverträgen soll eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Obdachlosen ausgeschlossen werden.
Beschreibung: In einigen Institutionen für den nächtlichen Kurzaufenthalt gibt es Regeln, wann die BewohnerInnen dort antreten müssen. Das ist eine unzulässige Einschränkung der Bewegungsfreiheit der betreffenden Personen und soll verhindert werden. 

Rede von Zora Schneider (PdA)
Liebe Anwesende

Wenn die Stadt diese eigentlich gemeinschaftlichen Aufgaben schon nicht selber übernimmt, sondern religiösen Organisationen übergibt, bin ich der Meinung, dass man wenigstens sicherstellen sollte, dass eine religiöse Indoktrinierung ausgeschlossen ist.

Beispielsweise wird die Heilsarmee zwar nicht als Sekte eingestuft, aber ein hoher Vertreter der Heilsarmee hat in einem Interview gesagt, dass ihr Engagement biblisch motiviert ist und dass – ich zitiere – «den Menschen durch die Präsenz von Jesus eine tiefere Sicherheit gegeben werden soll». Ihr Ziel sei es, die Botschaft des Evangeliums zu verbreiten. Das scheint auf ein Missionierungsabsicht auch in Zusammenhang mit ihrem sozialen Engagement hinzuweisen.

Weiter bedenklich finde ich beispielsweise auch die Militärsprache des Vereins. Die lokalen Gemeinden heissen Korps und werden von Offizieren geleitet. Die einfachen Mitglieder werden Heilsarmee-Soldaten genannt, schreibt die evangelische Informationsstelle Relinfo.

Ausserdem ist die Heilsarmee Homosexuellenfeindlich. In höheren Leitungsfunktionen haben sie keine Homosexuellen. Sie verbinden das mit einer Empfehlung, die christlichen Werte zu leben.

Mit dem zweiten Antrag möchte ich einen Teil der zum Teil sehr repressiven «Hausregeln» in kurzfristigen Obdachlosenunterkünften aufheben. Ich finde es unzulässig, wenn man einer Person vorschreiben will, wann sie dort sein muss. Dabei begegnet man Menschen in einer Notlage nicht angemessen.

Danke für eure Unterstützung!

Beide Anträge wurden abgelehnt.