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Motion Rolf Zbinden (PdA): Jedem Kind ein Instrument

In meiner Interpellation „Musikunterricht für alle“ habe ich auf die positive Bedeutung aktiven Musizierens für die Persönlichkeitsentwicklung hingewiesen. Fähigkeiten wie Konzentration, Ausdauer, Teamfähigkeit, soziale Aufmerksamkeit und vernetztes Denken werden durch das Erlernen eines Musikinstruments nachhaltig gefördert. In seiner Antwort teilt der Gemeinderat diese Beurteilung und verweist auf wissen¬schaftliche Untersuchungen, die diesen Befund bestätigen. Es ist daher ohne Zweifel wünschbar, dass alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Zugang zu Instrumentalunterricht erhalten können.


PdA Bern sagt Nein «Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen»

Der Artikel zur «Forschung am Menschen» ist abzulehnen, er geht viel zu wenig weit und überträgt der Wissenschaft zuviele Vollmachten, vor allem was die Verfügbarkeit von nicht urteilsfähigen Menschen für die Forschung angeht. Diese sind so der profitgeleiteten Willkür der Pharmaindustrie völlig ausgeliefert.

Die PdA des Kantons Bern empfiehlt – im Gegensatz zur Partei der Arbeit der Schweiz, welche eine Stimmfreigabe beschlossen hat – ein Nein in die Urne zu legen. Zu den andern zwei nationalen Abstimmungen herrscht Übereinstimmung mit der Mutterpartei (BVG-Rentenklau: Nein; Tieranwalt: Ja).

Das einzige, was geschützt werden soll im neuen Artikel über die Forschung am Menschen, ist auf den «Schutz seiner Würde und seiner Persönlichkeit» begrenzt. Nur das Individuum also wird geschützt, das urteilsfähige, notabene. Die «Würde» der Gesellschaft, der Menschheit, der ganzen Natur bleibt hingegen auf der Strecke. Dies ist vor allem problematisch, weil die Forschung und der Eingriff am Erbgut des Menschen, sprich die Gentechnologie, nicht namentlich erwähnt wird, obwohl es v.a. um diese geht.
Oberstes Ziel zur Schaffung eines Artikels in der Bundesverfassung war die Verankerung der Forschungsfreiheit. Damit werden jedoch Freiheiten zugestanden, die bedenklich sind, denn die Forschung in der Schweiz ist nicht frei. Lehrstühle an Universitäten werden zunehmend von Pharmamultis selbst gesponsert und eingefordert, Inhalte werden bestimmt, Erkenntnisse patentiert usw. Wie lange geht es noch, bis Teile des menschlichen Erbgutes auch in der Schweiz Eigentum von grossen Firmen sind?
Kritische Forschung bezüglich Gentechnologie hat es schwer in der Schweiz, gerade auch wegen dem grossen Einfluss der Pharmaziebranche. Es gibt praktisch nur den «Basler Appell gegen Gentechnologie», der sich seit über 20 Jahren mit dem Thema beschäftigt und wie wir die Nein-Parole herausgegeben hat.
Auch Rechtsaussenparteien sind gegen den Artikel, jedoch weil er ihnen zu weit geht und die Forschungsfreiheit zu stark einenge. Das Gegenteil ist der Fall. Die Würde des Menschen wird schon in Art.7 der Bundesverfassung erwähnt, die einzige «Einschränkung» für die Forschung wird im neuen Artikel also bloss wiederholt. Mehr noch, die Rechte der Menschen werden durch den neuen Artikel für die Forschung der Pharmamultis sogar aufgeweicht, so z.B. die in Artikel 8 der Bundesverfassung garantierte Rechtsgleichheit (Absatz 1), die in Abs.2 konkretisiert wird und auch Diskriminierung «wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung» verbietet. Ebenso beschnitten wird das Recht «auf körperliche und geistige Unversehrtheit» (Art.10, Abs.2). Zwar wird im neu zu schaffenden Forschungsartikel 118b «hinreichende Aufklärung» und die Einwilligung der Person vorausgesetzt, aber das Gesetz wird Ausnahmen vorsehen können (siehe Abs. 2a des Abstimmungstextes, des neu zu schaffenden Art. 118b der BV). Doch schon der Verfassungsartikel selbst enthält eine Ausnahme, nämlich die der nicht urteilsfähigen Personen. Die Informationspflicht fällt hier weg, und auch die «in jedem Fall verbindliche» Ablehnung ist gar nicht möglich. Selbst wenn «Forschungsvorhaben keinen unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähigen Personen erwarten», dürfen «Risiken und Belastungen» für diese «minimal» sein (Abs. 2c).

Anders als die Abstimmungsbotschaft vermittelt, wird mit dem neuen Verfassungsartikel also nicht die Würde des Menschen, sondern die Forschungsfreiheit geschützt. Und zwar nur diese. Dies wird noch deutlicher, wenn man sich die Übersicht der «aufgezeichneten Verhandlungen der Parlamentsdienste ‹Forschung am Menschen› (07.072)» zu Gemüte führt:
«Der Bundesgesetzgeber darf dann – und nur dann – regulierend in die Forschung am Menschen eingreifen, soweit eine Gefährdung von dessen Würde oder Persönlichkeit dies notwendig macht.» Des weiteren soll mit der Beschränkung auf die Würde und Persönlichkeit «einer Überregulierung vorgebeugt werden». Die Quintessenz lautet dann schliesslich: «Forschung mit urteilsunfähigen Personen soll grundsätzlich zulässig sein.»

Deshalb Nein zu einer Forschung an Menschen, die sich nicht wehren können! Nein zu einer Forschung am Menschen, welche sich um die Menschheit mit ihrem natürlich entstandenen Erbgut einen Dreck schert und im Dienste der kapitalistischen Wirtschaft steht, die sich nur für den kurzfristigen Profit interessiert!


Mehr Effizienz im Parlament

Interfraktioneller Abänderungsantrag nach Art. 82 Geschäftsreglement
Stadtrat Fraktionen BDP/CVP, GFL/EVP, SP: Mehr Effizienz im Parlament

Intervention der PdA Bern an der Sitzung des Stadtrats vom 4.2.10

Wenn ParlamentarierInnen ParlamentarierInnen Laferi schimpfen, wird es recht eng fürs Parlament. Wenn Vorstossverliebte Vorstossverliebte Vorstossverliebte schimpfen, dann wird es eng für die Diskussion. Wenn Effizienz zum Mantra wird, dann wird es eng für die öffentliche Debatte. Und dann stellen sich unabwendbar die entscheidenden Fragen: Wer entscheidet über Wert und Unwert des hier Vorgetragenen? Und wem kommt denn die Beschränkung der parlamentarischen Aussprache zugute? Den stillen Schafferinnen und Schaffern? Den Zurückhaltenden? Den Bescheidenen? Oder eher den Diskreten? Den Einflussreichen? Den Mehrheitsfähigen? Oder schlicht den Mächtigen?


Schulreglement; Teilrevision

Reglement vom 30. März 2006 über das Schulwesen (Schulreglement); Teilrevision
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 21.1.2010

Zeigen Sie mir Ihr Schulreglement und ich sage Ihnen, welche Form von Gesellschaft Ihnen vorschwebt. In diesem Sinn kommt auch der heutigen Debatte symptomatische Bedeutung zu. Und alle diejenigen, welche in den vergangenen Monaten und Jahren in jedem möglichen und auch unmöglichen Zusammenhang von Integration gesprochen haben – sie, wir alle haben jetzt die Gelegenheit, den Worten Taten folgen zu lassen und Integration in einem zentralen gesellschaftlichen Bereich realisieren zu helfen.


gibb und dir wird genommen

oder von rechten Richtern

(Der Bund vom 12.1.2010, Seite 25)

25 Jahre lang unterichtete Rolf Zbinden SchülerInnen an der gibb. 2006 wird er Stadtrat der PdA Bern. 2007 nimmt er an der Anti-SVP Demo teil und wird deshalb von der Schule verwarnt.

Vor Gericht wird seine gewaltfreie Teilnahme vermischt mit einer angeblichen Ohrfeige gegen einen Polizisten aufgrund eines unverhältnismässigen Polizeieinsatzes anlässlich spontanen und solidarischen Singens vor der dänischen Botschaft und als Protest gegen die Polizeigewalt bei der Räumung eines Jugendhauses in Dänemark. Trotz – laut Richterin – glaubwürdigen Zeugenaussagen beider Seiten wird hier im Zweifelsfall nicht dem Angeklagten, sondern der Polizei geglaubt und Rolf Zbinden verurteilt.
Darauf wird er wegen dieses Urteils und der Teilnahme an der Anti-Wef-Demo 08 von der gewerblich-industriellen Berufsschule Bern entlassen.

2008 wird er als Stadtrat wiedergewählt, 09 wird vom obergericht das Urteil bestätigt.
Der Oberrichter ist übrigens in der SVP und wäre wohl halbiert oder gevierteilt worden, hätte er anders entschieden. (Der Bund vom 12.1.2010, Seite 10 «Karl Zweifels Straffantasien vom Vierteilen»)

Nun wird also die Kündigung vom Verwaltungsgericht als rechtens erklärt und das Berufsverbot aufgrund politischer Ansichten legitimiert. DemoteilnehmerInnen werden fichiert und eingeschüchtert, die Inhalte weiterhin tabuisiert.
Die Botschaft ist klar: Als linker Stadtrat und als Lehrer, als Vorbild darf man nicht demonstrieren, schon gar nicht gegen die stärkste Partei im Kanton, die offen rassistisch auftritt und benachteiligte Teile der Bevölkerung gegeneinander aufhetzt, und auch nicht in einer «rot-grün» regierten Stadt.

Der Vorstand der PdA Bern verurteilt das skandalöse Urteil des Verwaltungsgerichts.


Postulat Rolf Zbinden (PdA): Teuerungsausgleich für SozialhilfeempfängerInnen

Intervention der PdA Bern in der Stadtratssitzung vom 3.12.09

Ein bescheidenes Postulat, eine bescheidene Summe: dieser Teuerungsausgleich für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Wir meinen sogar: eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber solche Selbstverständlichkeiten scheinen für gewisse Kreise nicht mehr zu gelten: wenn es nämlich um Sozialhilfe geht. Da können Wünsche und Anregungen noch so bescheiden sein und noch so bescheiden formuliert werden – sie treffen auf erbitterten Widerstand: wenn es nämlich um Sozialhilfe geht.

Der Antwort des Gemeinderats haben wir nicht viel hinzuzufügen. Mit dem Hinweis auf die Wohnungsknappheit in der Stadt Bern und das damit zusammenhängende Mietzinsniveau macht der Gemeinderat zudem auf ein Problem aufmerksam, das über unser Postulat hinausweist. Dieses Problembewusstsein freut uns und wir werden die weiteren Schritte mit Interesse verfolgen.

Wäre unser Postulat unbestritten geblieben, hätte das als kleines Zeichen der Anerkennung gegenüber Armutsbetroffenen gelesen werden können: Kein Tannenbaum hätte da einen solidarischeren Weg beleuchtet – aber immerhin ein kleines Kerzchen. So werden rechts einmal mehr andere Zeichen gesetzt. Die PdA Bern hat dafür kein Verständnis. Helfen Sie uns, den Krämerseelen heimzuleuchten!

Rolf Zbinden, PdA Bern, 3.12.09

Abstimmung: Ja: 44 / Nein: 21 / Enthaltung: 1


Existenzsichernde Löhne statt Sozialhilfe für die Arbeitnehmenden in der Stadt Bern!

Postulat Fraktion SP/JUSO (Ruedi Keller, SP):
Aktiv gegen Armut: Existenzsichernde Löhne statt Sozialhilfe für die Arbeitnehmenden in der Stadt Bern!
Intervention der PdA Bern in der Stadtratssitzung vom 3.12.09

Die im Postulat vorgelegten Zahlen aus dem „Sozialbericht 2008“ belegen einen doppelten Betrug: einen direkten Betrug an den Arbeitenden und einen indirekten an der Sozialhilfe. Diese Zahlen belegen auch, dass „working poors“ längst auch in unseren Breiten keine Ausnahmeerscheinungen mehr sind. Höchste Zeit also, dass dem Skandal, dass Löhne bezahlt werden können, die noch unter der Armutsgrenze liegen, auf allen Ebenen eine Antwort erteilt wird: auf der politischen Ebene, der ökonomischen und der moralischen.

In Anbetracht des sozialen Gewichts und der hohen Dringlichkeit dieser Frage erstaunt uns die Antwort des Berner Gemeinderats dann doch nicht gering: Die beiden ersten Forderungen des Postulats nach Offenlegung von Daten und Namen sollen schlicht nicht umsetzbar sein – aus Gründen des Datenschutzes!

Nach der Propagierung und vollen Entfaltung des Kontroll- und Misstrauenskurses gegenüber Sozialhilfe Beziehenden kann sich der Gemeinderat dem Vorwurf nicht entziehen, mit ganz unterschiedlichen Ellen zu messen – nicht nur bezüglich des Datenschutzes. Wer Armutslöhne bezahlt, hat offensichtlich auch künftig nichts zu befürchten.

Die Antwort des Gemeinderats auf das Postulat erscheint uns mut- und fantasielos: Ausdruck der Kapitulation der Politik vor der Wirtschaft. Wem zu Löhnen unter der Armutsgrenze nur Datenschutz für Unternehmen in den Sinn kommt, ist im Kampf gegen Armut sicher nicht „auf Kurs“: Und wir tun gut daran, auf der Hut zu sein, wenn in der Verwaltung von „Systemwechsel“ die Rede ist. Das System privaten Profits auf Kosten sozial Schwacher ist damit sicher nicht gemeint.

Die PdA Bern unterstützt das Postulat, lehnt die Antwort des Gemeinderats als Prüfungsbericht ab und erwartet, dass hier im Stadtrat ein entsprechend deutliches Zeichen gesetzt wird.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 3.12.09


Gewalt in Bern: Rayonverbot für Schläger!

Dringliche Motion Fraktion FDP (Philippe Müller/Jacqueline Gafner Wasem, FDP): Gewalt in Bern: Rayonverbot für Schläger!
Intervention der PdA Bern in der Stadtratssitzung vom 26.11.09

Es gibt Vorstösse, die so schlicht daher kommen, dass man ihnen das Anmassende zuerst gar nicht ansieht. Wer von uns drängt sich denn schon darum, mit Schlägern Büro, Beiz, Gasse zu teilen. Und wer von uns kann und will dann einfach so verzichten: auf Büro, Bett, Gasse? Ein echtes Problem!

Und jetzt verspricht man uns die Lösung via Motion: Weg mit den Schlägern! Das hört sich plausibel an. Raus aus dem Rayon! Das hört sich einfach an. Bloss: Wer soll das richten? Und schon winkt Police Bern eine weitere aufwändige Aufgabe.


Wann kommen die Fangnetze?

Dringliche Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Klare Aussagen an Stelle von Hinhaltepolitik: Wann kommen die Fangnetze?

Am 15. Oktober dieses Jahres wurde vom Berner Stadtrat in seltener Einmütigkeit über alle Parteischranken hinweg eine Dringliche Motion überwiesen, welche die Installation von Fangnetzen an Berner Brücken fordert. Der Auftrag an den Berner Gemeinderat ist damit klar.


politische Verantwortung für die Kostenexplosion beim BärenPark

Antrag Luzius Theiler (GB-DA) auf Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Abklärung der politischen Verantwortung für die Kostenexplosion beim BärenPark
Intervention der PdA Bern in der Stadtratssitzung vom 12.11.09

Der PdA Bern stellen sich drei Fragen.

  1. Frage: Wer hat Angst vor einer PUK? Eine der Hauptdarstellerinnen im Fall BärenPark kann heute leider nicht befragt werden. Sie
    befolgt das fastnächtliche Bären-Motto: „Ich bin dann mal weg.“
    Da ist aber schon der Leiter der Administrativuntersuchung – im Auftrag des Gemeinderats!
    Interessanterweise: 1 Tag vor der Stadtratsdebatte über die Einsetzung einer PUK!
  2. Wem soll hier Sand in die Augen gestreut werden?
    Vor ganz kurzer Zeit noch haben hier drin alle Fraktionen gepoltert und Konsequenzen und Köpfe gefordert. Jetzt sind die meisten still geworden und reden alles klein zur „Unterlassungssünde“ und zur „Kommunikationspanne“.
    Wenn Sie privat so locker mit Kostenüberschreitungen umgehen können, steht Ihnen niemand im Weg. Hier reden wir aber wohl weder von privatem Geld noch von Trinkgeld!
  3. Von welchen Verantwortlichkeiten soll hier abgelenkt werden?
    Die PdA Bern hat absolut kein Verständnis dafür, dass just diejenigen, die mit in den Fall BärenPark verstrickt sind, für die Administrativuntersuchung den Auftrag erteilen. Das ist reinste Kabinettspolitik!

Wofür haben wir die Einrichtung der Parlamentarischen Untersuchungskommission? Um Transparenz zu schaffen. Und die ist hier dringend nötig. Die überstürzte Einleitung einer Administrativuntersuchung und die Versuche von fast allen Seiten, uns die Einsetzung einer PUK auszureden, bestätigen uns nur in unserer Haltung: Die PdA hält fest an der Einsetzung einer PUK.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 12.11.09