oder von rechten Richtern
(Der Bund vom 12.1.2010, Seite 25)
25 Jahre lang unterichtete Rolf Zbinden SchülerInnen an der gibb. 2006 wird er Stadtrat der PdA Bern. 2007 nimmt er an der Anti-SVP Demo teil und wird deshalb von der Schule verwarnt.
Vor Gericht wird seine gewaltfreie Teilnahme vermischt mit einer angeblichen Ohrfeige gegen einen Polizisten aufgrund eines unverhältnismässigen Polizeieinsatzes anlässlich spontanen und solidarischen Singens vor der dänischen Botschaft und als Protest gegen die Polizeigewalt bei der Räumung eines Jugendhauses in Dänemark. Trotz – laut Richterin – glaubwürdigen Zeugenaussagen beider Seiten wird hier im Zweifelsfall nicht dem Angeklagten, sondern der Polizei geglaubt und Rolf Zbinden verurteilt.
Darauf wird er wegen dieses Urteils und der Teilnahme an der Anti-Wef-Demo 08 von der gewerblich-industriellen Berufsschule Bern entlassen.
2008 wird er als Stadtrat wiedergewählt, 09 wird vom obergericht das Urteil bestätigt.
Der Oberrichter ist übrigens in der SVP und wäre wohl halbiert oder gevierteilt worden, hätte er anders entschieden. (Der Bund vom 12.1.2010, Seite 10 «Karl Zweifels Straffantasien vom Vierteilen»)
Nun wird also die Kündigung vom Verwaltungsgericht als rechtens erklärt und das Berufsverbot aufgrund politischer Ansichten legitimiert. DemoteilnehmerInnen werden fichiert und eingeschüchtert, die Inhalte weiterhin tabuisiert.
Die Botschaft ist klar: Als linker Stadtrat und als Lehrer, als Vorbild darf man nicht demonstrieren, schon gar nicht gegen die stärkste Partei im Kanton, die offen rassistisch auftritt und benachteiligte Teile der Bevölkerung gegeneinander aufhetzt, und auch nicht in einer «rot-grün» regierten Stadt.
Der Vorstand der PdA Bern verurteilt das skandalöse Urteil des Verwaltungsgerichts.