Der Artikel zur «Forschung am Menschen» ist abzulehnen, er geht viel zu wenig weit und überträgt der Wissenschaft zuviele Vollmachten, vor allem was die Verfügbarkeit von nicht urteilsfähigen Menschen für die Forschung angeht. Diese sind so der profitgeleiteten Willkür der Pharmaindustrie völlig ausgeliefert.
Die PdA des Kantons Bern empfiehlt – im Gegensatz zur Partei der Arbeit der Schweiz, welche eine Stimmfreigabe beschlossen hat – ein Nein in die Urne zu legen. Zu den andern zwei nationalen Abstimmungen herrscht Übereinstimmung mit der Mutterpartei (BVG-Rentenklau: Nein; Tieranwalt: Ja).
Das einzige, was geschützt werden soll im neuen Artikel über die Forschung am Menschen, ist auf den «Schutz seiner Würde und seiner Persönlichkeit» begrenzt. Nur das Individuum also wird geschützt, das urteilsfähige, notabene. Die «Würde» der Gesellschaft, der Menschheit, der ganzen Natur bleibt hingegen auf der Strecke. Dies ist vor allem problematisch, weil die Forschung und der Eingriff am Erbgut des Menschen, sprich die Gentechnologie, nicht namentlich erwähnt wird, obwohl es v.a. um diese geht.
Oberstes Ziel zur Schaffung eines Artikels in der Bundesverfassung war die Verankerung der Forschungsfreiheit. Damit werden jedoch Freiheiten zugestanden, die bedenklich sind, denn die Forschung in der Schweiz ist nicht frei. Lehrstühle an Universitäten werden zunehmend von Pharmamultis selbst gesponsert und eingefordert, Inhalte werden bestimmt, Erkenntnisse patentiert usw. Wie lange geht es noch, bis Teile des menschlichen Erbgutes auch in der Schweiz Eigentum von grossen Firmen sind?
Kritische Forschung bezüglich Gentechnologie hat es schwer in der Schweiz, gerade auch wegen dem grossen Einfluss der Pharmaziebranche. Es gibt praktisch nur den «Basler Appell gegen Gentechnologie», der sich seit über 20 Jahren mit dem Thema beschäftigt und wie wir die Nein-Parole herausgegeben hat.
Auch Rechtsaussenparteien sind gegen den Artikel, jedoch weil er ihnen zu weit geht und die Forschungsfreiheit zu stark einenge. Das Gegenteil ist der Fall. Die Würde des Menschen wird schon in Art.7 der Bundesverfassung erwähnt, die einzige «Einschränkung» für die Forschung wird im neuen Artikel also bloss wiederholt. Mehr noch, die Rechte der Menschen werden durch den neuen Artikel für die Forschung der Pharmamultis sogar aufgeweicht, so z.B. die in Artikel 8 der Bundesverfassung garantierte Rechtsgleichheit (Absatz 1), die in Abs.2 konkretisiert wird und auch Diskriminierung «wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung» verbietet. Ebenso beschnitten wird das Recht «auf körperliche und geistige Unversehrtheit» (Art.10, Abs.2). Zwar wird im neu zu schaffenden Forschungsartikel 118b «hinreichende Aufklärung» und die Einwilligung der Person vorausgesetzt, aber das Gesetz wird Ausnahmen vorsehen können (siehe Abs. 2a des Abstimmungstextes, des neu zu schaffenden Art. 118b der BV). Doch schon der Verfassungsartikel selbst enthält eine Ausnahme, nämlich die der nicht urteilsfähigen Personen. Die Informationspflicht fällt hier weg, und auch die «in jedem Fall verbindliche» Ablehnung ist gar nicht möglich. Selbst wenn «Forschungsvorhaben keinen unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähigen Personen erwarten», dürfen «Risiken und Belastungen» für diese «minimal» sein (Abs. 2c).
Anders als die Abstimmungsbotschaft vermittelt, wird mit dem neuen Verfassungsartikel also nicht die Würde des Menschen, sondern die Forschungsfreiheit geschützt. Und zwar nur diese. Dies wird noch deutlicher, wenn man sich die Übersicht der «aufgezeichneten Verhandlungen der Parlamentsdienste ‹Forschung am Menschen› (07.072)» zu Gemüte führt:
«Der Bundesgesetzgeber darf dann – und nur dann – regulierend in die Forschung am Menschen eingreifen, soweit eine Gefährdung von dessen Würde oder Persönlichkeit dies notwendig macht.» Des weiteren soll mit der Beschränkung auf die Würde und Persönlichkeit «einer Überregulierung vorgebeugt werden». Die Quintessenz lautet dann schliesslich: «Forschung mit urteilsunfähigen Personen soll grundsätzlich zulässig sein.»
Deshalb Nein zu einer Forschung an Menschen, die sich nicht wehren können! Nein zu einer Forschung am Menschen, welche sich um die Menschheit mit ihrem natürlich entstandenen Erbgut einen Dreck schert und im Dienste der kapitalistischen Wirtschaft steht, die sich nur für den kurzfristigen Profit interessiert!