Autor: Christoph Stettler

Die Kartonfabrik Deisswil soll endgültig geschlossen werden; 250 Menschen werden ihre Stelle verlieren und nur sehr schwer eine neue finden. Dies kann verhindert werden, wenn der Bundesrat Notrecht auch einmal im Interesse der kleinen Leute anwendet.

Daher fordert die PdA Bern den Bundesrat auf, die Kartonfabrik Deisswil zu enteignen und die bisherigen Besitzer nach einer konkursamtlichen Schatzung zu entschädigen. Die Fabrik wird damit in Bundesbesitz übergehen und kann von den Mitarbeitenden selber verwaltet werden. Für den Bund werden keine Verluste entstehen, da die Fabrik selbst in der momentanen Krise profitabel ist. Gemäss Abklärungen der Gewerkschaften sind für den Weiterbetrieb Investitionen zwischen 50 und 150 Millionen nötig. Dieses Geld und der Betrag für die Entschädigung der bisherigen Besitzer kann von der Nationalbank als Kredit zum gleichen Zinsfuss, den auch die Banken zahlen, zur Verfügung gestellt werden.

Wir sind uns bewusst, dass für unsere Forderungen die Rechtsgrundlage eigentlich fehlt. Aber Bundesrat und Nationalbank haben der UBS die Milliarden auch ohne Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt und die Aktion als Notrecht deklariert. Dabei hatten sogar bürgerliche Ökonomen darauf hingewiesen, dass man die UBS zuerst in Konkurs gehen lassen und anschliessend der Bund die Bankgeschäfte mit den UBS-Angestellten weiterführen kann. Der Zahlungsverkehr und die Kreditvergabe wären daher nie gefährdet gewesen, aber die UBS Aktionäre hätten ihr Geld verloren.

Da dank Notrecht Aktionäre ihr Geld nicht verloren haben, fordern wir, dass mit Notrecht nun auch verhindert wird, dass Menschen ihre Arbeit verlieren!

PdA Bern, 14.5.2010


Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Mit der Revision der Arbeitslosenver-sicherung in die kommunale Krise?

Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats, 6.5.2010

Mit seiner ausführlichen Antwort auf die Interpellation bestätigt der Gemeinderat unsere Einschätzung, dass mit der aktuell angestrebten Revision des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung Verarmung zunehmen wird: die Verarmung von Menschen ohne Erwerbsarbeit – und schliesslich auch tendenziell die Verarmung der Gemeinden, auf welche Menschen und Kosten abgeschoben werden sollen. Und an dieser Logik hat sich auch mit der parlamentarischen Bereinigung vom 19. März 2010 grundsätzlich nichts geändert. Wir danken dem Gemeinderat für die detaillierte Darstellung der direkten und indirekten Folgen der AVIG-Revision, welche in ihrer Summe und ihrer Kombination mit dem Anspruch auf soziale Sicherheit nicht zu vereinbaren sind.

Dass die Kürzung von Versicherungsansprüchen und die systematische Entwertung von Berufsarbeit sich in Druck auf die Löhne und in Konkurrenz unter den noch Arbeitenden übersetzen lässt, muss nicht aus dem Kaffeesatz gelesen werden – es ist erklärtes Ziel einer Unternehmerschaft, welche die Sentimentalitäten einer Sozialen Marktwirtschaft längst entsorgt hat. Friss und rentier oder schieb – so tönt es nicht nur bei den Aristokraten aus der fernen Ostmark. Diese Sprache des Profits ist international. Und sicher ist sie nicht geschaffen worden, um zuzuhören, zu verstehen, zu diskutieren. Sie kennt nur das Diktat.

Die AVIG-Revision reiht sich aber nicht nur ein in einen generellen Angriff auf die Rechte und Lebensbedingungen der Arbeitenden – diese Gesetzesrevision hat es gezielt auch auf die Gemeinden abgesehen: Was nämlich vom Gemeinderat als drohende Hypotheken für die Gemeinden aufgezeigt wird, ist Kalkül! Diese Kollateralschäden der AVIG-Revision für die Gemeinden werden sich ihrerseits instrumentalisieren lassen für weitere Angriffe auf Sozialhilfe Beziehende, wie wir sie in dieser Stadt ja schon bestens kennen. Ansteigende Kosten für die Sozialhilfe werden die Sozialbehörde unter zusätzlichen Druck setzen, die Sozialarbeit noch stärker zu einem Kontrolljob degradieren und „Testarbeitsplätze“ als zeitgemässe Form der Zwangsarbeit etablieren helfen.

So weit das Szenario, das sich auf einer von bürgerlichen Politikern vorbereiteten Bühne entfalten soll und entfalten wird, wenn sich keine Gegenmacht entwickeln lässt. Mit dem Referendum gegen die AVIG-Revision ist ein politisches Mittel des Widerstands ergriffen worden, dem andere Initiativen in anderen gesellschaftlichen Bereichen folgen werden. Das Referendum ist ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit – und wenn der Gemeinderat uns antwortet, er werde „zu gegebener Zeit darüber befinden, ob und wie er sich an einer allfälligen Referendumsabstimmung engagieren würde“, dann darf von ihm hier und heute in guten Treuen doch sicher erwartet werden, dass er sich klipp und klar und eindeutig zur Unterstützung des Referendums äussert. Er hat in seiner Antwort auf die Interpellation der PdA Bern ausführlich A gesagt – jetzt genügt ein knappes B. Erst dann wären wir mit der Beantwortung unserer Interpellation wirklich zufrieden.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 6.5.2010


Die PdA Bern solidarisiert sich mit den Kämpfen der Arbeiterinnen und Arbeiter und der Völker Griechenlands und Portugals

Von Griechenland und Portugal erreichen uns Nachrichten, welche bestätigen, dass eine Eskalation von Streiks und Manifestationen im Gange ist. Die griechischen und portugiesischen Arbeiterinnen und Arbeiter beschränken sich nicht darauf, die Staatshaushalte und Stabilisierungsprogramme durch Erklärungen auf Internet zu bekämpfen, sondern machen Gebrauch vom politischen Streik als Kampfmittel.

Es ist ein schwieriger Kampf, denn beide Völker werden angegriffen von einer breiten Allianz von Kräften, die von der Finanzaristokratie über die Banken und Rating-Agenturen, die Wirtschaftspresse, die Regierungen der EU-Grossmächte, die deutsche Boulevardpresse, welche anti-griechische Kampagnen lanciert, den Internationalen Währungsfonds bis zu den sozialdemokratischen Regierungen in Athen und Lissabon und die gelben Gewerkschaften reicht, welche sich in ihrer streikbrecherischen Rolle betätigen.

Unter dem Vorwand des Staatsdefizits will das Grosskapital zahlreiche Massnahmen durchsetzen, die in ihrer Gesamtheit auf zwei Dinge hinauslaufen: Erstens soll damit der Ausbeutungsgrad der Arbeitskraft massiv erhöht werden. Zudem kommen die Privatisierungen und die Steuererhöhungen einer wahren Plünderung gleich und enteignen sowohl das individuelle wie das Volksvermögen.

Die Partei der Arbeit Bern drückt ihre tiefste Solidarität aus mit den Völkern Griechenlands und Portugals in ihrem Kampf zur Verteidigung des Rechts auf Arbeit, zur Verteidigung des Sektors der öffentlichen Unternehmungen, des Produktivapparats und der Souveränität und Unabhängigkeit ihrer Länder.

PdA Bern, 5.5.2010


Neuorganisation der Sozialbehörde; Teilrevision

Neuorganisation der Sozialbehörde: Reglement vom 17. August 2000 über die Kommissionen der Stadt Bern (Kommissionenreglement); Teilrevision
Intervention der PdA Bern an der Sitzung des Stadtrats vom 29.4.10

Demokratische Glaubwürdigkeit lebt auch vom Detail. Und der Umgang mit Minderheiten und Machtlosen zeigt sich häufig nicht so sehr in den fetten Merksätzen von Manifesten, sondern im Kleingedruckten, Unscheinbaren – im Anhang. Wenn nun ein politisches Instrument wie die Sozialkommission neu eingerichtet wird, lohnt sich ein genauer Blick – erst recht, wenn Details sich durchaus als symptomatisch erweisen.

Wer eine Kommission wählt – das dürfte doch wohl zu den wesentlichen Fragen zählen. Da verfügen wir ja durchaus über Erfahrungswerte. Denken wir doch nur an die lange Tradition der Schulkommission. Eine andere Lösung als die Wahl der neuen Sozialkommission durch die Volksvertretung müsste nicht nur als scheindemokratisches Manöver erscheinen – sie wäre einer breiten Öffentlichkeit auch kaum zu vermitteln. Aus diesem Grund unterstützt die PdA Bern den Antrag von Luzius Theiler, GPB/DA, auf Wahl der Kommission durch den Stadtrat.


Geschäftsreglement des Stadtrats; Zuweisung zur Vorberatung

Geschäftsreglement des Stadtrats: Interfraktionelle Abänderungsanträge gemäss Art. 82; Zuweisung zur Vorberatung
Intervention der PdA Bern an der Sitzung des Stadtrats vom 29.4.10

Wenn Möglichkeiten demokratischer Mitsprache und Einflussnahme beschnitten werden sollen, kann es nie zu früh sein, Gegensteuer zu geben. Aus exakt diesem Grund lehnt die PdA Bern die Überweiseung der interfraktionellen Abänderungsvorschläge an die Aufsichtskommission ab: Insbesondere die Neufassung der Artikel 57 und 58 zeugen vom Wunsch, politische Fragen mit reglementarischen Mitteln in den Griff zu kriegen.

In der Begründung für den neuen Art. 57 wird das Gespenst der Filibustertaktik beschworen, ohnen darauf hinzuweisen, dass für deren Wirksamkeit im hiesigen parlamentarischen System die Grundlage fehlt – so wie wir ja auch keine entsprechenden Regeln kennen und uns in den Voten doch recht beliebig wiederholen dürfen. Aber mal abgesehen von diesen institutionellen Voraussetzungen: Wer hätte denn hier drin überhaupt das Zeug zum echten Filibuster?

Wenn also dem wirkungsvollen Filibustern die institutionelle Basis fehlt – was will man denn nun eigentlich eindämmen? Ganz einfach: die parlametarische Debatte! Die unmittelbare und mündliche Auseinandersetzung, die doch – auch – davon lebt, dass wir einander antworten können. Und zwar: im Moment. Nicht im Voraus. Sonst könnten wir den Austausch von Stellungnahmen ja auf den Mail-Weg verschieben – wenn denn die Meinungen eh gemacht sind! Zumindest könnten wir uns so die Übersetzung von Manuskripten in den Dialekt und ihre Rückübersetzung in die Standardsprache – fürs Protokoll – ersparen.

Was der interfraktionelle Abänderungsantrag zu Art. 57 abklemmt, ist nicht das Ärgernis flauer Wortäusserungen – er stellt das parlamentarische Spiel in Frage, das halt eben seinen Sinn und Zweck darin findert, dass Meinungen, Haltungen, Interessen besprochen werden. Zu einer solchen kalten Liquidierung einer demokratischen Errungenschaft wird die PdA Bern nie Hand bieten!

Und das soll eine seriöse Rechnung sein? Oder wurde die gar ohne einige Wirte gemacht? Man rechne: Die Fraktionslosen äussern sich zu jedem Geschäft. Das bliebe doch wohl erlaubt? Man rechne: Was kommt da an Redezeit zusammen? Man verschone Sie und mich davon! Aber provozieren Sie uns nicht!

Mit dem Art. 58 betreten wir philosophisches Terrain und werfen ganz besonders delikate Fragen auf: Was ist ein Gegenstand und was ein Sachverhalt und wann bleiben die sich gleich? Diese Identitätsdiskussion möchte die PdA Bern dem Vizepräsidium und dem Ratssekretariat ersparen! Wer hat sich daran nicht alles schon die Zähne ausgebissen…

Dass gewisse Gegenstände immer mal wieder zur Sprache kommen, hat in erster Linie nichts mit künstlicher Verlängerung und Verschleppung der parlamentarischen Arbeit zu tun, sondern mit der Aktualität dieser Gegenstände – in den Augen derer, die diese Themen aufgreifen. Das ist ihr demokratisches Recht. Dafür sind sie schliesslich auch gewählt worden. Dieses Recht lassen wir uns – lassen wir niemandem nehmen! Die Rückweisung der Neufassungen von Art. 58 und 59 ist die Konsequenz.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 29.4.10


Postulat Rolf Zbinden (PdA): Bern verdient endlich ein „Lenin-Haus – Museum der politischen Emigration“

1.) Diesen Monat jährt sich der 140. Geburtstag (22.4.1870) einer der weltbekanntesten Persönlichkeiten, die jemals in Bern gehaust hat. Er kam im September 1914 nach Bern und wohnte hier am Seidenweg. Er war kein Berner und kein Schweizer. Er war „integriert“, sprach fliessend deutsch und beteiligte sich am öffentlichen Leben. Er trat als Redner auf, schrieb für die „Berner Tagwacht“ und war aktives Mitglied der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz. Er kritisierte vieles und begründete seinen Umzug nach Zürich damit, dass er sich in Bern in einem „kleinbürgerlichen Käfig“ eingesperrt fühlte. Doch er wusste manches hier zu schätzen, verbrachte viele Stunden in Berner Bibliotheken und nahm den hohen Stand ihres Service public zum Vorbild für seine russische Heimat. Lobend berichtete er den Russen, dass Bücher, die er einmal von Beatenberg aus bei einer Berner Bibliothek bestellt hatte, ihm ohne Umstände an diesem Bergort zugestellt wurden, und zwar postwendend und kostenlos. Lenin. Warum sollte Bern nicht daran erinnern dürfen? Es wäre gleichzeitig eine Erinnerung an ruhmvollere Zeiten der schweizerischen Asylpraxis. Wäre nicht gerade jetzt der gegebene Zeitpunkt dafür, nämlich rund 100 Jahre nach Lenins Aufenthalt in der Schweiz und rechtzeitig vor der Hundertjahrfeier der Oktoberrevolution, durch welche Lenins Namen in die Geschichte einging? Es stände Bern gut an, sich Lenins mit einer Gedenktafel und einer Ausstellung zu erinnern, und es würde dieser Stadt nicht schaden, den Blick in die Geschichte mit prospektiven und proaktiven Programmen, Forschungsprojekten und Anlässen zum Themenkreis politische Emigration und internationale Solidarität zu verbinden.

2.) Lenin ist nicht der einzige politische Emigrant, den Bern aufgenommen hat. Im Ersten Weltkrieg hielten sich viele Russen hier auf und viele Deutsche, die als „vaterlandslose Gesellen“ beschimpft und als „Reichsfeinde“ vertrieben worden waren: In der langen Liste von Emigrantinnen und Emigranten in unserer Stadt finden wir viele illustre Namen von Vertretern der unterschiedlichsten Weltanschauungen, vom dialektischen Materialisten Lenin über Ernst Bloch, Walter Benjamin und Hermann Hesse bis zum jüdischen Mystiker Scholem. Nicht selten kam es vor, dass Oppositionsparteien, die in ihren Ländern scharf unterdrückt wurden, in der Schweiz ihre Zeitungen drucken oder hier ihre Konferenzen abhalten konnten. Namentlich die deutschen Sozialdemokraten fanden in der Zeit des Sozialistengesetzes ab 1878 hierzulande willkommene Rückzugsmöglichkeit. Dies war auch während dem Ersten Weltkrieg ganz ähnlich. In Bern (und unter Lenins Einfluss) fanden 1915 zwei internationale Kongresse statt: Im März tagte unter dem Vorsitz von Clara Zetkin die «Internationale Sozialistische Frauenkonferenz». Mit dieser Initiative nutzten die proletarischen Frauen den Vorteil, dass sie nicht den für Wehrpflichtige geltenden Ausreisebeschränkungen unterstanden. Im April folgte die «Internationale Sozialistische Jugendkonferenz» unter der Leitung von Willi Münzenberg, dem Sekretär der sozialdemokratischen Jugendorganisation der Schweiz. Diese Berner Konferenzen dienten auch der Vorbereitung der internationalen Konferenzen von Zimmerwald und Kienthal. In der Zeit der faschistischen Herrschaft in Deutschland und Italien wurde die Schweiz, obwohl sie ihr Ausländerrecht erheblich verschärfte, wiederum für viele zur Zufluchtsstätte.

3.) Es ist bekannt, dass viele der politischen Einrichtungen, derer wir uns in Bern und in der Schweiz rühmen, im Gepäck von verfolgten Emigrantinnen und Emigranten in die Schweiz gelangt sind. Von grossem Einfluss für die freisinnigen Verfassungen des 19. Jahrhunderts waren die „Nassauer“ um den Staatsrechtler Ludwig Snell, der 1834 nach Bern berufen wurde. Viele Deutsche beteiligten sich sich auch an den ideologischen Kämpfen oder ergriffen die Gewehre, wenn die freisinnige Schweiz bedroht war. Der positive Impuls der politischen Immigration für die Entwicklung der Schweiz wird übrigens auch von Herrn Bundesrat Ueli Maurer in seiner bekannten Rede „Indianer und Kavallerie“ vom 22.06.2009 hervorgehoben. Dieser positive Einfluss ist aber noch nicht in genügendem Masse bekannt. Eine Aufklärung hierüber bedarf zusätzlicher Mittel und Anstrengungen. Diese Dokumentationskosten der Wahrheit darf man nicht scheuen. Um das Dauerfeuer gewisser kostspieliger Kampagnen zur Diffamierung von Immigranten zu neutralisieren, bräuchte es noch wesentlich mehr Mittel.

Aus diesen Gründen sollte es sich die Stadt zur Aufgabe machen, ein „Lenin-Haus – Museum der politischen Emigration“ zu errichten. Ein soches Museum der politischen Emigration in der Schweiz wird sich aber nur dann ehrlich auf den Namen des bekannten Emigranten berufen können, wenn es als nicht-museale Institution der Zukunftsgestaltung konzipiert wird.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt, folgende Massnahmen zu prüfen:

  • Unter dem Namen „Lenin-Haus – Museum der politischen Emigration“ plant die Stadt Bern die Errichtung und den Betrieb eines Forschungsinstituts, Kompetenzzentrums und Museums der politischen Emigration in der Schweiz.
  • Diese Planung erfolgt in eigener oder gemeinschaftlicher Trägerschaft mit anderen nicht gewinnorientierten Trägern.
  • Das Museum der politischen Emigration dient der Auseinandersetzung mit Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Asyllebens in der Schweiz.
  • Es dokumentiert die Geschichte der politischen Emigration in die Schweiz, einschliesslich der materielle Lage und der politische Arbeitsbedingungen der Immigrantinnen und Immigranten.
  • Es beleuchtet den wichtigen Beitrag der Schweiz als Zufluchtsort für politisch verfolgte Personen und als strategisches Rückzugsgebiet für ihre unterdrückten Organisationen.
  • Es beleuchtet den bedeutenden fortschrittlichen Impuls, den die Schweiz ihrerseits den politischen Immigrantinnen und Immigranten verdankt.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 29.4.10

Quellen:
  • „Indianer und Kavallerie“ oder Gedanken zu den Wahrnehmungsmöglichkeiten einer Beziehung – Referat von Bundesrat Ueli Maurer Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), gehalten am 22. Juni in Zürich vor der Handelskammer Deutschland/Schweiz: http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/aktuell/reden/detailspeech.27575.nsb.html
  • Willy Gautschi: Lenin als Emigrant in der Schweiz, Zürich (Benziger) 1973
  • „Lénine en Suisse“; http://www.lescommunistes.org/lenine/
  • Lenin: Rede auf der internationalen Kundgebung in Bern, 8. Februar 1916, nach dem deutschsprachigen Text der „Berner Tagwacht“ http://www.mlwerke.de/le/le22/le22_122.htm

 


Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer?

Abstimmung über «Zäme läbe, zäme schtimme»

Am 26. September wird im Kanton Bern über die Initiative «Zäme läbe, zäme schtimme» abgestimmt. Die Initiative will den Gemeinden des Kantons Bern das Recht einräumen, das kommunale Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Die PdA Bern war – zusammen mit dem Gewerkschaftsbund des Kantons – an der Lancierung und am Zustandekommen der Initiative massgeblich beteiligt.

In einer Demokratie sollen diejenigen die politischen Entscheide treffen, welche von ihnen betroffen sind. Auf Gemeindeebene sind das die Leute, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Deshalb muss die höchste Instanz der Gemeinde die Wohnbevölkerung sein, sei es in Form einer Gemeindeversammlung, sei es in Form von Urnenabstimmungen.

Zur Wohnbevölkerung gehören auch die Ausländerinnen und Ausländer. Es wäre daher logisch und gerecht, dass auch sie in Gemeindeangelegenheiten stimm- und wahlberechtigt sind. Das sieht auch der Regierungsrat des Kantons Bern so: Er empfiehlt die Initiative «Zäme läbe, zäme schtimme» zur Annahme. Auch in unsern Nachbarkantonen Freiburg, Jura, Neuenburg und Waadt können Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene stimmen.

Der Grosse Rat mit seiner bürgerlichen Mehrheit will das nicht. Er will den Gemeinden weiterhin verbieten, die Ausländerinnen und Ausländer am politischen Leben zu beteiligen. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch dumm. Viele Gemeinden haben Mühe, für ihre Planungs-, Schul- und sonstigen Kommissionen genügend qualifizierte Leute zu finden. Qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer, die in diesen Gemeinden wohnen, dürfen nicht gewählt werden, selbst wenn sie zur Mitarbeit bereit sind. Sogar Ausländerkommissionen müssen mit Schweizerinnen und Schweizern besetzt werden!

Die gleichen Parteien, die ihre Politik auf dem Rücken der Ausländerinnen und Ausländer machen, verweisen nun plötzlich auf die Möglichkeit der Einbürgerung. Das ist aber gar nicht die Frage, die sich stellt. Wir stimmen ja nicht an unserem Heimatort ab, sondern am Wohnort. Stimm- und Wahlrecht beziehen sich in einer Demokratie nicht auf die Herkunft, sondern auf politische Mitwirkung am Ort, an dem wir leben. 

Die Annahme der Initiative würde einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und wäre ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Sie würde auch den Gemeinden helfen, da sie den Einbezug der ausländischen Wohnbevölkerung in die politische Alltagsarbeit erleichtert. Ein Ja zu «Zäme läbe, zäme schtimme» wäre daher ein kleiner, aber auch ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie. 

Willi Egloff, 29.4.2010


Pilotprojekt „Testarbeitsplätze, TAP“

Verpflichtungskredit für die Jahre 2010 bis 2011 sowie Nachkredit zum Globalbudget 2010
Intervention der PdA Bern an der Sitzung des Stadtrats vom 8.4.10

Wenn ich den Vortrag des Gemeinderats lese, dann glaube ich zu verstehen, was eine echte Win-win-Situation sein könnten – für den Gemeindesrat und seine schärfsten Gegner aus dem bürgerlichen Lager. Und mir wird erschreckend deutlich bewusst, wie sich innerhalb weniger Jahre hinsichtlich der Sozialhilfe einiges geändert hat: und zwar nicht etwa an der Peripherie, sondern ganz zentral und wesentlich. Mit den Testarbeitsplätzen wird dieser Entwicklung jetzt noch das Sahnehäubchen verpasst.


Lohngerechtigkeit bei Angestellten der Stadt Bern: eine notwendige Annäherung

Motion Rolf Zbinden (PdA): Lohngerechtigkeit bei Angestellten der Stadt Bern: eine notwendige Annäherung
Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats, 25.3.10

Dass wir uns von Anfang an richtig verstehen: Hier geht es nicht ums Skandalisieren. Hier schreit niemand: Haltet den Dieb! Hier geht es um Solidarität. Unsere Motion richtet sich nicht gegen einen stossenden Missbrauch, sie richtet sich vielmehr aus nach legitimen Bedürfnissen und realistischen Möglichkeiten. Und dabei halten wir an der Überzeugung fest, dass Gerechtigkeit und Solidarität zu menschlichen Grundbedürfnissen gehören, die auch durch die wildesten Raubzüge des Grosskapitals bislang nicht ausgerottet werden konnten. Ja, vielleicht im Gegenteil.


Überstundenregelung als Schlupfloch gegenüber dem Volksentscheid „200‘000 Franken sind genug“?

Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Überstundenregelung als Schlupfloch gegenüber dem Volksentscheid „200‘000 Franken sind genug“?
Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats, 25.3.10

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die leitenden Angestellten der Stadt Bern – im Unterschied zu den obersten Kadern des Kantons – „kein zusätzliches Entgelt durch die Auszahlung von Überstunden generieren können“, wie der Gemeinderat schreibt. Desgleichen sei die Kompensation von Überstunden durch Freizeit ausgeschlossen. So weit so klar, so weit so gut.

Doch offensichtlich gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme! Und ausgenommen sind hier Pikett- und Sondereinsätze – was jedoch gemäss Gemeinderat mit Überstunden im eigentlichen Sinn nicht direkt etwas zu tun haben soll. Sondern? Und der um eine Woche höhere Ferienanspruch leitender Angestellter? Wie dürfen wir das interpretieren? Etwa als pauschale Kompensation?

Alles aber nicht der Rede wert, meint der Gemeinderat und erwähnt einen Höchstbetrag von rund 50‘000 Franken für Pikett- und Sondereinsätze – und das offensichtlich für eine einzelne Person. Wie erklärt sich denn das? Aber das muss er nicht nur uns – das soll der Gemeinderat doch beispielsweise einem Koch erklären, der von Glück reden kann, wenn er auf diese Lohnsumme kommt: und zwar im Jahr – und zwar mit Überstunden! Nur so zum Beispiel!

Aber was zerbrechen wir uns denn den Kopf über Schlupflöcher, wenn die Demontage des Volksentscheids „200‘000 Franken sind genug“ beim Gemeinderat und hier im Rat längst beschlossene Sache ist! Und da darf es uns denn auch nicht erstaunen, wenn die Antwort des Gemeinderats mit all ihren Ausnahmen und Wortklaubereien und Relativierungen den Schweissgeruch des Beruhigungs- und Ablenkungsmanövers nicht ganz los wird.

Die Antwort des Gemeinderats wirft viele neue Fragen auf. Die Antwort der PdA Bern ist deshalb klar: Schaffen wir endlich Transparenz und eine maximale Lohnschere von 1 zu 3 für städtische Angestellte!

Rolf Zbinden, PdA Bern, 25.3.10