Kategorie: Archiv Communiques

STADT BERN BESCHLIESST DEN ATOMAUSSTIEG PER 2039 UND SETZT AUF ERNEUERBARE ENERGIEN

Medienmitteilung des Komitees „2x Ja zur EnergieWendeBern“ (GB, JA!, Junge Grüne, SP, JUSO, GFL, EVP, PdA, GPB-DA, GLP, GSB, Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, Greenpeace, Hausverein, NWA, SES, SSES, WWF)

Das Komitee „2x Ja zur EnergieWendeBern“ ist erfreut über das klare Bekenntnis der Berner Bevölkerung, die heute die Weichen in Richtung erneuerbare Energien und weg vom dreckigen und gefährlichen Atomstrom gestellt hat. Die Berner Bevölkerung hat sich heute mit 60,6 Prozent gegen neue AKW ausgesprochen. Mit dem somit festgelegten Fahrplan – definitiver Ausstieg spätestens 2039 – verstärkt die Stadt Bern zusammen mit Zürich, Basel und Genf die Anti-Atom-Allianz.

Die Stadt Bern spricht sich gegen Atomkraftwerke und für erneuerbare Energien und Stromeffizienz aus. Das städtische Werk EnergieWasserBern (ewb) legt dafür eine klare Produktionsstrategie vor, welche aufzeigt, dass die Ablösung der städtischen Beteiligungen an Atomkraftwerken machbar ist. Dafür muss die Energieeffizienz weiter gefördert und vermehrt in erneuerbare Energien investiert werden. Das städtische Werk EnergieWasserBern setzt auf sichere Werte: Wind-, Wasser- Biomasse, Geothermie und Solarenergie sind unsere Zukunft. Diese Strategie ist für die Berner Wirtschaft von Vorteil: Sie schafft mehr Arbeitsplätze und Einkommen als eine Strategie, die auf Grosskraftwerke mit ausländischen Technologien setzt. Angesichts der ungelösten Probleme der Atomenergie (Uranabbau, Endlagerung, Sicherheitsfragen) findet die Atomenergie keine politischen Mehrheiten mehr.

Das klare JA der Stimmbevölkerung der Kantonshauptstadt zum Einstieg in die erneuerbaren Energien und zum Atomausstieg ist ein starkes Signal im Hinblick auf die anstehenden kantonalen und nationalen energiepolitischen Abstimmungen.

Gegen 20 Organisationen und Parteien haben sich zu einem breiten Abstimmungskomitee „2x Ja zur EnergieWendeBern“ zusammengeschlossen. Das Abstimmungskomitee hat sich für ein doppeltes JA sowohl zur Initiative wie auch zum Gegenvorschlag ausgesprochen und begrüsst das Bekenntnis der Berner Bevölkerung zum Atomausstieg. Dieses klare Zeichen wurde nur möglich, aufgrund der überparteilichen Volksinitiative „EnergieWendeBern“, welche 2008 eingereicht wurde.


Wer hat Angst vor der Demokratie?

Medienmitteilung der Partei der Arbeit Bern vom 26. September 2010

Der Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative «zäme läbe, zäme schtimme» muss für alle eine grosse Enttäuschung sein, die sich im Zusammenleben von SchweizerInnen und AusländerInnen in der Gemeinde ein bisschen mehr Demokratie gewünscht haben.

Wenn wir bedenken, dass diese moderate Initiative sich inhaltlich mit einer alten Vorlage des Berner Regierungsrats deckt, erahnen wir das Ausmass der Verunsicherungen und Ängste, von denen mittlerweile grosse Teile der Bevölkerung umgetrieben werden. Das Ergebnis der Abstimmung zeigt auch, wie stark sich die Vorstellung von Integration schon verengt hat: Integration meint jetzt Anpassung, nicht Teilhaben, Mitbestimmen, Mitwirken.

Als Lichtblick in ängstlich-trüben Zeiten erscheinen die Abstimmungsergebnisse in Bern und Moutier. Den Bürgerinnen und Bürgern dieser beiden Städte ist jetzt aber die Möglichkeit verbaut, auf demokratische Weise über die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer in ihren Gemeinden zu entscheiden. Sie werden andere Wege finden müssen, die Formen demokratischen Miteinanders zu stärken, auszubauen. Nachdem die PdA Bern die Initiative «zäme läbe, zäme schtimme» mitgetragen hat, ist es für uns eine politische Pflicht, die Rechte der Ausländerinnen und Ausländer auch in den bevorstehenden politischen Auseinandersetzungen zu verteidigen und weiterzuentwickeln.

Die PdA Bern freut sich über die deutliche Abfuhr, welche die Anti-Reitschule-Initiative erlitten hat. Ein einzigartiges Projekt wurde damit bestätigt und ermuntert, als lebendiges Beispiel für eine demokratische Kultur weiterzuwirken: Reitschule bietet mehr!

PdA Bern, 26.09.2010


Redezeitverkürzung Budgetdebatte

Pressemitteilung der PdA Bern

Dem «Bund» vom 21. August 2010 kann entnommen werden, dass sich die Fraktionspräsidien des Berner Stadtrats darüber verständigt haben, die Redezeit pro AntragstellerIn während der Budgetdebatte vom kommenden September von drei auf zwei Minuten zu verkürzen.

Angesichts der historischen Tatsache, dass die Budgetdebatte im Prozess der Konstituierung der parlamentarischen Demokratie einen herausragenden Platz einnimmt, kann die PdA Bern eine Manipulation an dieser parlamentarischen Prozedur unter Umgehung der öffentlichen Auseinandersetzung im Stadtrat nicht akzeptieren.

Die PdA Bern erachtet es als äusserst stossend, wenn die persönliche Befindlichkeit von gewählten Abgeordneten und deren Angst vor «Monsterdebatten» zu einem Ratsreglement à la carte führen.

Aus diesen Gründen stellt die PdA Bern den Antrag, eine allfällige Änderung des Ratsreglements im Hinblick auf die Budgetdebatte raschestmöglich dem Stadtrat zu unterbreiten.

PdA Bern, 26.09.2010


«zäme läbe, zäme schtimme»: Demokratie ist nicht teilbar!

Über 85‘000 mündige Personen leben und arbeiten schon seit mehr als einem Jahrzehnt in der Schweiz und über fünf Jahre im Kanton Bern, bezahlen Steuern und bereichern das soziale und kulturelle Leben, ohne dass sie politisch etwas zu melden hätten. Mit einer Volksinitiative soll ein bescheidener Schritt zur Ausweitung von Demokratie und Gemeindeautonomie ermöglicht werden.


Die Kartonfabrik Deisswil soll endgültig geschlossen werden; 250 Menschen werden ihre Stelle verlieren und nur sehr schwer eine neue finden. Dies kann verhindert werden, wenn der Bundesrat Notrecht auch einmal im Interesse der kleinen Leute anwendet.

Daher fordert die PdA Bern den Bundesrat auf, die Kartonfabrik Deisswil zu enteignen und die bisherigen Besitzer nach einer konkursamtlichen Schatzung zu entschädigen. Die Fabrik wird damit in Bundesbesitz übergehen und kann von den Mitarbeitenden selber verwaltet werden. Für den Bund werden keine Verluste entstehen, da die Fabrik selbst in der momentanen Krise profitabel ist. Gemäss Abklärungen der Gewerkschaften sind für den Weiterbetrieb Investitionen zwischen 50 und 150 Millionen nötig. Dieses Geld und der Betrag für die Entschädigung der bisherigen Besitzer kann von der Nationalbank als Kredit zum gleichen Zinsfuss, den auch die Banken zahlen, zur Verfügung gestellt werden.

Wir sind uns bewusst, dass für unsere Forderungen die Rechtsgrundlage eigentlich fehlt. Aber Bundesrat und Nationalbank haben der UBS die Milliarden auch ohne Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt und die Aktion als Notrecht deklariert. Dabei hatten sogar bürgerliche Ökonomen darauf hingewiesen, dass man die UBS zuerst in Konkurs gehen lassen und anschliessend der Bund die Bankgeschäfte mit den UBS-Angestellten weiterführen kann. Der Zahlungsverkehr und die Kreditvergabe wären daher nie gefährdet gewesen, aber die UBS Aktionäre hätten ihr Geld verloren.

Da dank Notrecht Aktionäre ihr Geld nicht verloren haben, fordern wir, dass mit Notrecht nun auch verhindert wird, dass Menschen ihre Arbeit verlieren!

PdA Bern, 14.5.2010


Die PdA Bern solidarisiert sich mit den Kämpfen der Arbeiterinnen und Arbeiter und der Völker Griechenlands und Portugals

Von Griechenland und Portugal erreichen uns Nachrichten, welche bestätigen, dass eine Eskalation von Streiks und Manifestationen im Gange ist. Die griechischen und portugiesischen Arbeiterinnen und Arbeiter beschränken sich nicht darauf, die Staatshaushalte und Stabilisierungsprogramme durch Erklärungen auf Internet zu bekämpfen, sondern machen Gebrauch vom politischen Streik als Kampfmittel.

Es ist ein schwieriger Kampf, denn beide Völker werden angegriffen von einer breiten Allianz von Kräften, die von der Finanzaristokratie über die Banken und Rating-Agenturen, die Wirtschaftspresse, die Regierungen der EU-Grossmächte, die deutsche Boulevardpresse, welche anti-griechische Kampagnen lanciert, den Internationalen Währungsfonds bis zu den sozialdemokratischen Regierungen in Athen und Lissabon und die gelben Gewerkschaften reicht, welche sich in ihrer streikbrecherischen Rolle betätigen.

Unter dem Vorwand des Staatsdefizits will das Grosskapital zahlreiche Massnahmen durchsetzen, die in ihrer Gesamtheit auf zwei Dinge hinauslaufen: Erstens soll damit der Ausbeutungsgrad der Arbeitskraft massiv erhöht werden. Zudem kommen die Privatisierungen und die Steuererhöhungen einer wahren Plünderung gleich und enteignen sowohl das individuelle wie das Volksvermögen.

Die Partei der Arbeit Bern drückt ihre tiefste Solidarität aus mit den Völkern Griechenlands und Portugals in ihrem Kampf zur Verteidigung des Rechts auf Arbeit, zur Verteidigung des Sektors der öffentlichen Unternehmungen, des Produktivapparats und der Souveränität und Unabhängigkeit ihrer Länder.

PdA Bern, 5.5.2010


Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer?

Abstimmung über «Zäme läbe, zäme schtimme»

Am 26. September wird im Kanton Bern über die Initiative «Zäme läbe, zäme schtimme» abgestimmt. Die Initiative will den Gemeinden des Kantons Bern das Recht einräumen, das kommunale Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Die PdA Bern war – zusammen mit dem Gewerkschaftsbund des Kantons – an der Lancierung und am Zustandekommen der Initiative massgeblich beteiligt.

In einer Demokratie sollen diejenigen die politischen Entscheide treffen, welche von ihnen betroffen sind. Auf Gemeindeebene sind das die Leute, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Deshalb muss die höchste Instanz der Gemeinde die Wohnbevölkerung sein, sei es in Form einer Gemeindeversammlung, sei es in Form von Urnenabstimmungen.

Zur Wohnbevölkerung gehören auch die Ausländerinnen und Ausländer. Es wäre daher logisch und gerecht, dass auch sie in Gemeindeangelegenheiten stimm- und wahlberechtigt sind. Das sieht auch der Regierungsrat des Kantons Bern so: Er empfiehlt die Initiative «Zäme läbe, zäme schtimme» zur Annahme. Auch in unsern Nachbarkantonen Freiburg, Jura, Neuenburg und Waadt können Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene stimmen.

Der Grosse Rat mit seiner bürgerlichen Mehrheit will das nicht. Er will den Gemeinden weiterhin verbieten, die Ausländerinnen und Ausländer am politischen Leben zu beteiligen. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch dumm. Viele Gemeinden haben Mühe, für ihre Planungs-, Schul- und sonstigen Kommissionen genügend qualifizierte Leute zu finden. Qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer, die in diesen Gemeinden wohnen, dürfen nicht gewählt werden, selbst wenn sie zur Mitarbeit bereit sind. Sogar Ausländerkommissionen müssen mit Schweizerinnen und Schweizern besetzt werden!

Die gleichen Parteien, die ihre Politik auf dem Rücken der Ausländerinnen und Ausländer machen, verweisen nun plötzlich auf die Möglichkeit der Einbürgerung. Das ist aber gar nicht die Frage, die sich stellt. Wir stimmen ja nicht an unserem Heimatort ab, sondern am Wohnort. Stimm- und Wahlrecht beziehen sich in einer Demokratie nicht auf die Herkunft, sondern auf politische Mitwirkung am Ort, an dem wir leben. 

Die Annahme der Initiative würde einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und wäre ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Sie würde auch den Gemeinden helfen, da sie den Einbezug der ausländischen Wohnbevölkerung in die politische Alltagsarbeit erleichtert. Ein Ja zu «Zäme läbe, zäme schtimme» wäre daher ein kleiner, aber auch ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie. 

Willi Egloff, 29.4.2010


PdA Bern sagt Nein «Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen»

Der Artikel zur «Forschung am Menschen» ist abzulehnen, er geht viel zu wenig weit und überträgt der Wissenschaft zuviele Vollmachten, vor allem was die Verfügbarkeit von nicht urteilsfähigen Menschen für die Forschung angeht. Diese sind so der profitgeleiteten Willkür der Pharmaindustrie völlig ausgeliefert.

Die PdA des Kantons Bern empfiehlt – im Gegensatz zur Partei der Arbeit der Schweiz, welche eine Stimmfreigabe beschlossen hat – ein Nein in die Urne zu legen. Zu den andern zwei nationalen Abstimmungen herrscht Übereinstimmung mit der Mutterpartei (BVG-Rentenklau: Nein; Tieranwalt: Ja).

Das einzige, was geschützt werden soll im neuen Artikel über die Forschung am Menschen, ist auf den «Schutz seiner Würde und seiner Persönlichkeit» begrenzt. Nur das Individuum also wird geschützt, das urteilsfähige, notabene. Die «Würde» der Gesellschaft, der Menschheit, der ganzen Natur bleibt hingegen auf der Strecke. Dies ist vor allem problematisch, weil die Forschung und der Eingriff am Erbgut des Menschen, sprich die Gentechnologie, nicht namentlich erwähnt wird, obwohl es v.a. um diese geht.
Oberstes Ziel zur Schaffung eines Artikels in der Bundesverfassung war die Verankerung der Forschungsfreiheit. Damit werden jedoch Freiheiten zugestanden, die bedenklich sind, denn die Forschung in der Schweiz ist nicht frei. Lehrstühle an Universitäten werden zunehmend von Pharmamultis selbst gesponsert und eingefordert, Inhalte werden bestimmt, Erkenntnisse patentiert usw. Wie lange geht es noch, bis Teile des menschlichen Erbgutes auch in der Schweiz Eigentum von grossen Firmen sind?
Kritische Forschung bezüglich Gentechnologie hat es schwer in der Schweiz, gerade auch wegen dem grossen Einfluss der Pharmaziebranche. Es gibt praktisch nur den «Basler Appell gegen Gentechnologie», der sich seit über 20 Jahren mit dem Thema beschäftigt und wie wir die Nein-Parole herausgegeben hat.
Auch Rechtsaussenparteien sind gegen den Artikel, jedoch weil er ihnen zu weit geht und die Forschungsfreiheit zu stark einenge. Das Gegenteil ist der Fall. Die Würde des Menschen wird schon in Art.7 der Bundesverfassung erwähnt, die einzige «Einschränkung» für die Forschung wird im neuen Artikel also bloss wiederholt. Mehr noch, die Rechte der Menschen werden durch den neuen Artikel für die Forschung der Pharmamultis sogar aufgeweicht, so z.B. die in Artikel 8 der Bundesverfassung garantierte Rechtsgleichheit (Absatz 1), die in Abs.2 konkretisiert wird und auch Diskriminierung «wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung» verbietet. Ebenso beschnitten wird das Recht «auf körperliche und geistige Unversehrtheit» (Art.10, Abs.2). Zwar wird im neu zu schaffenden Forschungsartikel 118b «hinreichende Aufklärung» und die Einwilligung der Person vorausgesetzt, aber das Gesetz wird Ausnahmen vorsehen können (siehe Abs. 2a des Abstimmungstextes, des neu zu schaffenden Art. 118b der BV). Doch schon der Verfassungsartikel selbst enthält eine Ausnahme, nämlich die der nicht urteilsfähigen Personen. Die Informationspflicht fällt hier weg, und auch die «in jedem Fall verbindliche» Ablehnung ist gar nicht möglich. Selbst wenn «Forschungsvorhaben keinen unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähigen Personen erwarten», dürfen «Risiken und Belastungen» für diese «minimal» sein (Abs. 2c).

Anders als die Abstimmungsbotschaft vermittelt, wird mit dem neuen Verfassungsartikel also nicht die Würde des Menschen, sondern die Forschungsfreiheit geschützt. Und zwar nur diese. Dies wird noch deutlicher, wenn man sich die Übersicht der «aufgezeichneten Verhandlungen der Parlamentsdienste ‹Forschung am Menschen› (07.072)» zu Gemüte führt:
«Der Bundesgesetzgeber darf dann – und nur dann – regulierend in die Forschung am Menschen eingreifen, soweit eine Gefährdung von dessen Würde oder Persönlichkeit dies notwendig macht.» Des weiteren soll mit der Beschränkung auf die Würde und Persönlichkeit «einer Überregulierung vorgebeugt werden». Die Quintessenz lautet dann schliesslich: «Forschung mit urteilsunfähigen Personen soll grundsätzlich zulässig sein.»

Deshalb Nein zu einer Forschung an Menschen, die sich nicht wehren können! Nein zu einer Forschung am Menschen, welche sich um die Menschheit mit ihrem natürlich entstandenen Erbgut einen Dreck schert und im Dienste der kapitalistischen Wirtschaft steht, die sich nur für den kurzfristigen Profit interessiert!


gibb und dir wird genommen

oder von rechten Richtern

(Der Bund vom 12.1.2010, Seite 25)

25 Jahre lang unterichtete Rolf Zbinden SchülerInnen an der gibb. 2006 wird er Stadtrat der PdA Bern. 2007 nimmt er an der Anti-SVP Demo teil und wird deshalb von der Schule verwarnt.

Vor Gericht wird seine gewaltfreie Teilnahme vermischt mit einer angeblichen Ohrfeige gegen einen Polizisten aufgrund eines unverhältnismässigen Polizeieinsatzes anlässlich spontanen und solidarischen Singens vor der dänischen Botschaft und als Protest gegen die Polizeigewalt bei der Räumung eines Jugendhauses in Dänemark. Trotz – laut Richterin – glaubwürdigen Zeugenaussagen beider Seiten wird hier im Zweifelsfall nicht dem Angeklagten, sondern der Polizei geglaubt und Rolf Zbinden verurteilt.
Darauf wird er wegen dieses Urteils und der Teilnahme an der Anti-Wef-Demo 08 von der gewerblich-industriellen Berufsschule Bern entlassen.

2008 wird er als Stadtrat wiedergewählt, 09 wird vom obergericht das Urteil bestätigt.
Der Oberrichter ist übrigens in der SVP und wäre wohl halbiert oder gevierteilt worden, hätte er anders entschieden. (Der Bund vom 12.1.2010, Seite 10 «Karl Zweifels Straffantasien vom Vierteilen»)

Nun wird also die Kündigung vom Verwaltungsgericht als rechtens erklärt und das Berufsverbot aufgrund politischer Ansichten legitimiert. DemoteilnehmerInnen werden fichiert und eingeschüchtert, die Inhalte weiterhin tabuisiert.
Die Botschaft ist klar: Als linker Stadtrat und als Lehrer, als Vorbild darf man nicht demonstrieren, schon gar nicht gegen die stärkste Partei im Kanton, die offen rassistisch auftritt und benachteiligte Teile der Bevölkerung gegeneinander aufhetzt, und auch nicht in einer «rot-grün» regierten Stadt.

Der Vorstand der PdA Bern verurteilt das skandalöse Urteil des Verwaltungsgerichts.


(NICHT ERHALTENES) Schlusswort vor dem Obergericht des Kantons Bern, 19. Mai 2009

Mit dem Urteil der ersten Instanz sind klare Zeichen gesetzt worden: Vor Gericht kommt nicht, wer in der unmissverständlichen Rhetorik des historischen Faschismus für den Marsch auf Bern mobilisiert und Minderheiten zum Teufel, in die Hölle wünscht. Vor Gericht kommt und verurteilt wird, wer sich dieser Bewegung der aggressiv Selbstgefälligen, der militanten Rassisten und rechtsextremen Glatzen in den Weg stellt – gewaltfrei in den Weg stellt.

Die Mission ist erfüllt. Wenn Polizei, Justiz, Presse, Arbeitgeber, Regierungsrat am gleichen Strick ziehen, kann es gar nicht schief gehen. Und das Exempel ist sehr einfach zu lesen: Politischer Widerstand gegen völkische Friedensbrecher und Hassprediger wird teuer bezahlt – bezahlt mit Diffamierung, Vorverurteilung und Angriff auf die berufliche Existenz. Dieses Exempel zielt nicht auf eine einzelne Person – geben wir uns da keinen Illusionen hin! Was da in den vergangenen Monaten durchgespielt wird, scheint so reibungslos zu klappen, dass die Sieger auf eine Wiederholung solcher Erfolge Appetit bekommen haben werden.

Das Exempel will beweisen: Politischer Widerstand gegen Rassismus, Ausgrenzung, Rechtsextremismus lohnt sich nicht – politischer Widerstand gegen die Arroganz der Macht ist selbstzerstörerisch. Dann war also alles sinnlos? Sinnlos der Aufschrei, der breite Protest vom 6. Oktober? Und sinnlos sein Nachspiel? Sinnlos das Opfer? Sinnlos die Kosten?

Am 6. Oktober 2007 kam der rechtsextreme Bewegungsflügel bei seinem Marsch auf Bern ins Stolpern: Die Bundesstadt war nicht im Sturm zu nehmen, nicht reif für den Aufmarsch der Zottel, Trottel und Springerstiefel. Weitere politische Überrisse – und weitere Niederlagen folgten. Daran gibt es nichts zu rütteln – und darum gibt es auch nichts zu bedauern. Wenn Zivilcourage über Indifferenz, Resignation, Rückzug ins Private und in die Innerlichkeit siegt, ist vieles möglich: Solidarität, Widerstand, Befreiung von der Angst. Der 6. Oktober 2007 war ein Anfang.

Ich habe Verständnis für Polizisten, die vorne und hinten und davor und danach nicht zu unterscheiden wissen; für eine Richterin, die ihren gesunden Menschenverstand in der Urteilsbegründung nur schlecht zu unterdrücken weiss. Ich habe Verständnis für die Journalisten, die zynisches Schlittenfahren am eigenen Leib erfahren haben. Und ich habe fast schon Erbarmen mit einem Arbeitgeber, der mehr aufgibt als einen Arbeitsvertrag. Sie alle lassen sich aus über Gewalt – und geben mit ihrem Beispiel zu verstehen, wo die Gewalt sitzt und wie die Gewalt funktioniert, die das Rückgrat bricht.

Vor einem Gericht zu erscheinen, ist immer unangenehm. An den Pranger gestellt zu werden, ist nicht das wirkliche Wunschprogramm. Eine geliebte Arbeit nach 25 Jahren durch Rausschmiss und Berufsverbot zu verlieren – das gibt zu kauen. Es trifft mich, trifft mich tief. Aber: Ich kann noch in den Spiegel schauen. Und ich kann noch weitermachen. Ich will, ich muss weitermachen: in diesem Sinn.

Rolf Zbinden, 19.5.09