Daher fordert die PdA Bern den Bundesrat auf, die Kartonfabrik Deisswil zu enteignen und die bisherigen Besitzer nach einer konkursamtlichen Schatzung zu entschädigen. Die Fabrik wird damit in Bundesbesitz übergehen und kann von den Mitarbeitenden selber verwaltet werden. Für den Bund werden keine Verluste entstehen, da die Fabrik selbst in der momentanen Krise profitabel ist. Gemäss Abklärungen der Gewerkschaften sind für den Weiterbetrieb Investitionen zwischen 50 und 150 Millionen nötig. Dieses Geld und der Betrag für die Entschädigung der bisherigen Besitzer kann von der Nationalbank als Kredit zum gleichen Zinsfuss, den auch die Banken zahlen, zur Verfügung gestellt werden.
Wir sind uns bewusst, dass für unsere Forderungen die Rechtsgrundlage eigentlich fehlt. Aber Bundesrat und Nationalbank haben der UBS die Milliarden auch ohne Rechtsgrundlage zur Verfügung gestellt und die Aktion als Notrecht deklariert. Dabei hatten sogar bürgerliche Ökonomen darauf hingewiesen, dass man die UBS zuerst in Konkurs gehen lassen und anschliessend der Bund die Bankgeschäfte mit den UBS-Angestellten weiterführen kann. Der Zahlungsverkehr und die Kreditvergabe wären daher nie gefährdet gewesen, aber die UBS Aktionäre hätten ihr Geld verloren.
Da dank Notrecht Aktionäre ihr Geld nicht verloren haben, fordern wir, dass mit Notrecht nun auch verhindert wird, dass Menschen ihre Arbeit verlieren!
PdA Bern, 14.5.2010