Im ARD-Sendeformat „Weltspiegel“ wurde am Sonntag, 13. August 2017 um 19.30 Uhr ein Beitrag über eine Rinderfarm in Brasilien ausgestrahlt, die in den 1970er/80er Jahren vom Volkswagen-Konzern aufgebaut und betrieben wurde. Geleitet würde dieses Farmprojekt seinerzeit vom Schweizer Staatsbürger Friedrich-Georg Brügger.
In besagtem Filmbeitrag werden dem Volkswagen-Konzern die sklavenähnliche Arbeits- und Lebensbedingungen der Leiharbeiter („Schuldknechtschaft“) vorgeworfen und Entschädigungszahlungen für die ehemaligen Beschäftigten gefordert.
In diesem Zusammenhang äussert sich auch F.-G. Brügger zu seinem damaligen Engagement für den Volkswagen-Konzern. Diese Äusserungen zeichnen sich aus durch ein vollständiges Fehlen jeglicher Empathie gegenüber den brasilianischen Angestellten, aber auch durch abwertende Pauschalisierungen bezüglich der Charaktereigenschaften der einheimischen Arbeiter. So verwendet F.-G. Brügger bei der Qualifizierung seiner damaligen Untergebenen konsequent die dritte Person Einzahl: „der Brasilianer“.
„Der Brasilianer“ ist laut Brügger „ein böser Mensch.“ Und weiter: „Eine Pistole aus dem Sack ziehen und den andern über den Haufen schiessen – das kostet ihn überhaupt nichts. Das ist der Brasilianer, er zieht immer den andern über den Tisch. Klar, um eine solche Her…, Masse Leute am Zügel zu halten, müssen Sie schon eine gewisse Kraft zeigen, damit das Ganze überhaupt läuft.“
Diese Äusserungen erfüllen zweifelsohne den Tatbestand der abwertenden rassistischen Pauschalisierung. An diesem Umstand kann weder der zeitliche Abstand zu den sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen auf der VW-Farm etwas ändern noch das Alter des Autors der rassistischen Äusserungen. Fehlende Einsicht aus zeitlicher Distanz ist alles andere als ein mildernder Umstand.
Aus diesen Gründen strengt die Partei der Arbeit / Parti Ouvrier et Populaire des Kantons Bern ein Verfahren nach Artikel 261bis StGB, Rassismus-Strafnorm, an gegen Friedrich-Georg Brügger.
Rolf Zbinden
im Namen der PdA/POP des Kantons Bern
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