Motion Zora Schneider (PdA)
Stadtratsitzung Bern vom 13. September 2018
Flüchtlingen mit Nothilfe und ohne eigene finanzielle Mittel werden auch bei kleineren Behandlungen häufig die Zähne gezogen, weil die Zahnbehandlungen nur bei Not- und Schmerzbehandlungen bewilligt werden können.1 Betroffen sind Flüchtlinge mit Ausweis N (Asylantrag in Bearbeitung), Ausweis F (vorläufig Aufgenommene und negativer Asylbescheid, aber Wegweisung sistiert) und Ausweis S (Schutzbedürftige). Viele Zahnärzte befinden sich dadurch in einem moralischen Dilemma und behandeln diese Flüchtlinge auf eigene Kosten, weil sie es nicht mit sich vereinbaren können, ihnen die Zähne zu ziehen.
Ein Zahnarzt hat den Fall eines 14-jährigen Flüchtlingsmädchens geschildert, für dessen Zahnbehandlung keine Gelder bewilligt worden seien. Deswegen hatte er den Auftrag, ihr vier Schneidezähne zu ziehen. Auch er hat sich dafür entschieden, die Behandlung auf eigene Kosten durchzuführen.
Manchmal werden die Zähne gezogen und kurze Zeit später werden die Flüchtlinge aufgenommen. In diesen Fällen werden die gezogenen Zähne dann mit aufwändigen Zahnprothesen ersetzt, was eine teure Angelegenheit ist. Wenn es von vornherein möglich gewesen wäre, die Zähne angemessen zu behandeln und zu erhalten, hätte den Flüchtlingen das Leid, den Zahnärzten der Gewissenskonflikt und die Arbeit und der Allgemeinheit die Kosten erspart werden können.
Die Stadt Bern wird aufgefordert eine Strategie zu erarbeiten und Gelder zur Verfügung zu stellen, die helfen, solche Zustände in Zukunft vermeiden und allen Involvierten das unmenschliche Leid zu ersparen.
Bern, 13. September 2018
Erstunterzeichnende: Zora Schneider
Mitunterzeichnende: Tabea Rai, Angela Falk, Luzius Theiler
1 https://kantonszahnaerzte.ch/wp-content/uploads/2018/04/VKZS-Asyl-Blatt.pdf