Kategorie: Archiv

Lohngefüge der ausgelagerten städtischen Betriebe: Ausser Kontrolle – und die Politik guckt in die Röhre!

Dringliche Interpellation Rolf Zbinden (Partei der Arbeit Bern):

Seit nun schon geraumer Zeit diskutiert der Berner Stadtrat in schöner Regelmässigkeit über die teilweise Neugestaltung des Personalreglements und des Reglements über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats. In einer 1. Lesung der Teilrevision wurde nun am 15. März dieses Jahres u.a. befunden, dass der Mindestlohn für die Angestellten der Stadt Bern Fr. 4000.- (mit einem 13. Monatslohn) betragen soll und dass die Löhne von Gemeinderat und Stadtpräsidium 102% bzw. 104% des höchsten Kaderlohns betragen.

Für den gesunden sozialen Menschenverstand ist es naheliegend, dass eine solche Regelung des Lohngefüges auch für alle Angestellten jener Betriebe gelten sollte, die sich als „ausgelagerte“ vollumfänglich im Besitz der Gemeinde Bern befinden. Ohne eine solche Gleichstellung in Sachen Lohn würde ein ganz erheblicher Teil der in der 1. Lesung vorgebrachten Argumente zugunsten einer Teilrevision hinfällig.

Dass es mit einer solchen Gleichstellung nicht weit her ist, hat eine breite Öffentlichkeit am 20. April 2012 aus den Medien erfahren:


Nein zur Vernichtung günstigen Wohnraums in der Stadt!

Überbauungsordnung Stöckacker Süd; Abstimmungsbotschaft
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 29.3.12

Die vorliegende Überbauungsordnung Stöckacker Süd ist die Basis für ein städtebauliches Konzept, das in dieser Form unweigerlich zu einem weiteren Verlust von günstigem Wohnraum in der Stadt Bern führen wird. Dazu kann die Partei der Arbeit Bern nicht Hand bieten. Wir sehen darin auch einen Verstoss gegen die Zielsetzung des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Gemeinde Bern, die im Artikel 1 u.a. festhält:

„Die Gemeinde (…) fördert insbesondere den gemeinnützigen Wohnungsbau, sorgt für die Erhaltung von preisgünstiger Bausubstanz (…).“

Die Werbebotschaft zum „Pionierprojekt“ Stöckacker Süd zeichnet sich durch soziale Unverbindlichkeit aus, mit den vielen schönen Worten können sich Bürgerinnen und Bürger, die auf günstige Mieten angewiesen sind, in der Stadt Bern nichts kaufen.


Überbauungsordnung Stöckacker Süd; Abstimmungsbotschaft / Rückweisungsantrag der Partei der Arbeit Bern

Rückweisungsantrag der Partei der Arbeit Bern bezüglich: Antrag der Partei der Arbeit (PdA) Bern auf Nichteintreten auf Traktandum 3 der Sitzung des Berner Stadtrats vom 29. März 2012
Überbauungsordnung Stöckacker Süd; Abstimmungsbotschaft

Begründung:
Mit dem Ersatzneubau wird sich die Anzahl preisgünstiger Wohnungen in Bern weiter verringern. Dies widerspricht nicht nur allen Grundsätzen einer sozialen Wohnbaupolitik, sondern auch der Zielsetzung des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Gemeinde Bern, die im Artikel 1 festhält:

„Die Gemeinde (…) fördert insbesondere den gemeinnützigen Wohnungsbau, sorgt für die Erhaltung von preisgünstiger Bausubstanz und ist bestrebt, ein ausreichendes Angebot kinderfreundlicher sowie behindertengerechter Wohngelegenheiten bereitzustellen.“

Aus diesen Gründen sei auf die Vorlage Überbauungsordnung Stöckacker Süd nicht einzutreten.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 19. März 2012


Maximale Lohnschere 1 zu 4 für die Angestellten der Gemeinde Bern!

Personalreglement der Stadt Bern vom 21. November 1991 und Reglement über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats vom 6. März 2008; Teilrevision (Abstimmungsbotschaft); 1. Lesung
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 15.3.12

Der Mensch lebt nicht vom Brot allein: Das gilt für Festreden – z.B. zu so schönen Themen wie Nachhaltigkeit. Aber hier geht es offensichtlich um Ernsthafteres. Wobei: Wer spricht denn überhaupt noch von Brot? Auch bei den aktuell ach so brutal gedeckelten Toplöhnen dürfte es doch zu dem einen oder anderen Cüpli reichen. Was ist dann aber mit der in anderen Zusammenhängen immer so wortreich gepriesenen Berner Lebensqualität geschehen? Erweist die sich etwa auch als Folklore fürs Fussvolk, während es für die wertvollen Kader und ihre politischen Vorgesetzten dann schon andere und auch handfestere Argumente und Anreize braucht? Diese Form von Zweiklassen-Rhetorik und Spaltung der Lohnpolitik lehnt die Partei der Arbeit rundum ab.


Städtische Volksinitiative der Partei der Arbeit Bern: Maximale Lohnschere 1 zu 4 für Angestellte der Gemeinde Bern

Medienmitteilung

Wie ein grosser Teil der Berner Bevölkerung hat die Partei der Arbeit die Nase voll von dem andauernden Gezänk um die Lohnobergrenze für Spitzenverdiener im Dienste der Gemeinde Bern. Die Versuche, den per Volksentscheid von 2004 festgelegten Lohndeckel von 200‘000 Franken zu sprengen und die Lohnschere zu vergrössern nehmen kein Ende – die angestrebte Teilrevision von Personal- und Entschädigungsreglement zeigt das klar auf. Einem solchen Heisshunger muss endlich ein stabiler Riegel geschoben werden!

Mit der Festlegung einer maximalen Lohnschere von 1 zu 4 haben wir ein gutes Instrument in der Hand, um die Anmassungen des Gemeinderates und das Lobbying für Spitzengehälter in die Schranken zu weisen und gleichzeitig die unteren Einkommen anzuheben: Dies ist ein kleiner Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit.

Die Partei der Arbeit lanciert daher auf den 1. Mai ihre städtische Volksinitiative mit dem Titel: «Grössere Lohngerechtigkeit für die Angestellten der Stadt Bern: maximale Lohnschere 1 zu 4!»

Partei der Arbeit (PdA) Bern, 15. März 2012


KUNSTMUSEUM FEIERT KONZERN-JUBILÄUM

Dringliche Interpellation Rolf Zbinden (Partei der Arbeit Bern):

KUNSTMUSEUM FEIERT KONZERN-JUBILÄUM: SIEHT JETZT SO DAS KERNGESCHÄFT EINER DER FÜNF GROSSEN SUBVENTIONIERTEN BERNER KULTURINSTITUTIONEN AUS?

Dank der fantasievollen und schmerzhaften Intervention eines jungen Berner Künstlers ist eine breitere Öffentlichkeit auf das jüngste Ausstellungsprojekt des Kunstmuseums Bern aufmerksam geworden: „Industrious“. Sollte es auch für gewisse Kreise unangenehm sein – in diesem Rahmen stellen sich nun einige grundsätzliche Fragen bezüglich der Verfügbarkeit von hoch subventionierten kulturellen Institutionen für Konzern-Propaganda. 


Rückweisungsantrag der Partei der Arbeit Bern bezüglich Personalreglement der Stadt Bern

Rückweisungsantrag der Partei der Arbeit Bern bezüglich:
Personalreglement der Stadt Bern vom 21. November 1991 und Reglement über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats vom 6. März 2008; Teilrevision

Die Teilrevision des Personalreglements der Stadt Bern vom 21. November 1991 und des Reglements über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats vom 6. März 2008 sei an den Gemeinderat zurückzuweisen mit der Auflage, eine Teilrevision zu erarbeiten, welche die Lohnschere nicht erweitert, sondern auf maximal 1 zu 4 (eins zu vier) festlegt.

Bern, 3. März 2012

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern


Keine nächtliche Schliessung des Uferwegs beim Bärenpark und keine weitere Einschränkung des öffentlich zugänglichen Raums!

Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 16. Februar 2012

Klösterliareal: Änderung der Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Klösterliareal / altes Tramdepotareal

Gäbe es den Bärenpark noch nicht, man müsste ihn gar erfinden: als planungs- und demokratiepolitisches Labor. Da darf man denn ohne zu erröten von der Vermählung zwischen private and public schwärmen, bei der die Öffentliche Hand nur gewinnen könne – und noch vor der Hochzeit sieht die Rechnung auf einmal ganz anders aus. Da kann man immer mal wieder auf die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten drücken – und drückt sich konsequent um einen behindertengerechten Zugang zum Park. Da bastelt man ein bisschen mit privaten Sheriffs und freiwilligen Rangers, als hätten wir mit PINTO nicht schon längst die sozialhygienische Wunderwaffe entdeckt. Da geht dann in der allgemeinen Betriebsamkeit schon fast unter, wenn der öffentlich zugängliche Raum am Aareufer jetzt markant eingeschränkt werden soll.

In seinem Vortrag verniedlicht der Gemeinderat die Auswirkungen der angestrebten Änderung der Überbauungsordnung. Etwas Anderes haben wir denn auch nicht wirklich erwartet. Das entspricht ja auch ganz exakt der bisher gefahrenen Strategie, „Unvorhergesehenes“ rund um den Bärenpark auszubügeln. Um Widersprüche in der Argumentation muss man sich da auch gar nicht gross kümmern. So spricht für die nächtliche Schliessung des Uferwegs, dass er kaum benützt wird – und wohl gerade deswegen oder trotzdem oder überhaupt eine zusätzliche Überwachung notwendig macht. Betroffen von der nächtlichen Schliessung wäre ein „ausserordentlich schöner Ort zum Verweilen auf den Sitzstufen am Aareufer“, wie der Gemeinderat beteuert. Und folglich besteht dann sicher „kein überwiegendes öffentliches Interesse an einer durchgehenden Öffnung.“ Wer das nicht kapiert, hat wohl eine Lektion in politischer Logik verpennt. Keine Angst: Wir werden schon bald wieder die Gelegenheit haben nachzusitzen: nämlich wenn es um die nächste Runde im Bärenpark-Spiel gehen wird.

See- und Uferschutzgesetz, Strassenbaugesetz, Stadtratsbeschluss: Das lässt sich bei Bedarf alles interpretieren, zurechtbiegen, abwürgen. Das haben wir rund um den Bärenpark in den vergangen Jahren gelernt. Und wer immer noch begriffsstutzig sein sollte, kriegt halt noch eins übergezogen mit der ultimativen Keule der „tiergerechten Bärenhaltung“. Mögen es die Wächter der Definitionshoheit auch nicht gar so genau nehmen, wenn es um Zucht und Entsorgung dieser Tiere geht – das Argument erfüllt heute seine Funktion perfekt: Es stopft uns den Mund. Diese Rübe soll genügen und der Stadtrat brav zu tanzen beginnen.

Die Partei der Arbeit lehnt nicht nur die nächtliche Schliessung des Uferwegs ab. Wir stellen uns gegen jede weitere Einschränkung des öffentlich zugänglichen Raums. Wir stellen uns aber auch gegen die Ausgestaltung des Bärenparks als permanente Baustelle zum Ausreizen planungspolitischer Manipulationen. Mit der Ablehnung der Änderung der Überbauungsordnung sagen wir zugleich nein zur Salamitaktik, die wir uns seit längerer Zeit rund um den Bärenpark gefallen lassen müssen.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 16. Februar 2012


CVP und SVP pfeifen auf Volksentscheid für die Reithalle!

Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 2. Februar 2012
Dringliche Motion Henri-Charles Beuchat (CVP), Roland Jakob (SVP): Einleitung eines Exmissionsverfahrens gegen die Mieter der Reithalle

Wie kippe ich einen Volksentscheid? Oder besser doch: gleich mehrere? Nein: nicht mit der Brechstange – das käme im Berner Stadtrat nicht gut an, solch ungehobeltes Vorgehen muss man sich für den Grossen Rat aufsparen.

Für gesittete Leute gilt als die 1. Regel: Mit vielen kleinen Nadelstichen lässt sich der Weg ebnen und der Schlussangriff vorbereiten – peu à peu.

Regel Nummer 2: Suche dir Verbündete, lass sie ruhig ihr eigenes Süppchen kochen und ihre Eitelkeiten pflegen. Wenn sie schliesslich aufwachen sollten, wird es eh zu spät sein. Merke: Die politische Moral solcher Mitmacher lebt davon, erstens mal von nichts gewusst und zweitens es so dann doch nicht gemeint und gewollt zu haben.

Halte den Topf am Kochen – und nicht nur, wenn es Wahlen ins Haus schneit. Denn mit dieser Regel Nummer 3 wirst du bei kaum einem Thema in Verlegenheit geraten und immer das letzte Wort behalten. So funktioniert die Logik politischer Hegemonie für Dummies.

Regel Nummer 4: Überrumple dann alle – auch deine flaueren Verbündeten: Sprich aus, was deine Sache ist, benenn klar und brutal den heissen Brei. Und riskier damit vielleicht sogar einen kleinen Rückschlag – dein Klartext wird einschüchtern und die Schlussoffensive vorbereiten. In dieser Phase sind wir mit der Dringlichen Motion von CVP und SVP angekommen.

Und genau gemäss dieser Dramaturgie ist die Demontage der Reitschule bisher inszeniert worden – seit jener grün-freien Motion Mozsa gegen die Basisdemokratie. Aus diesem Grund mutet es ja auch mehr als befremdlich an, wenn genau diese politische Ecke – sorry: Mitte – sich über die ewige Wiederkunft des Themas mokiert und uns mit Standard-Antworten droht. Wer bisher so fleissig mitgezündelt hat, wird sich so einfach nicht aus der Verantwortung stehlen können, wenn nun das grobe Geschütz aufgefahren wird. Überhaupt scheint sich das als der Hauptcharakter der selbstdeklarierten Mitte herauszustellen: Nennen Sie es nun politische Amnesie oder Verrenkung – bei diesem Wenden der Hälse wäre das ja auch kein Wunder!

Mit der vorliegenden Dringlichen Motion hat das Trauerspiel seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Dieser offene Schulterschluss zwischen CVP und SVP schafft aber auch Klarheit. Vorbei ist das lächerliche Gezänk um Flaschen, Mehrweggebinde und Torschliessung. Der CVP/SVP-Vorstoss geht aufs Ganze. Es ist Zeit, Farbe zu bekennen: für oder gegen die Reitschule. Die Zeit der Halbherzigkeiten ist vorbei.

Ich frage Sie: Ist das kulturelle Leben Berns nicht tief geprägt von Querdenkerinnen und Querschädeln? Von Unangepassten und Unbequemen? Von Aufmüpfigen und Abweichenden? Und ist Bern mit ihnen nicht gut gefahren? Wer will uns denn jetzt wirklich einen Kulturkampf aufdrängen, bei dem es garantiert keine lachenden Sieger geben wird? Wer aber nichts unversucht lässt, das Projekt Reitschule zu sabotieren, wird sich noch die Augen reiben.
Die Partei der Arbeit steht voll und ganz hinter der Berner Reitschule. Die ständigen Angriffe auf die Reitschule fügen der Berner Kultur schon jetzt einen sehr grossen Schaden zu. Damit muss endlich Schluss sein.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 2. Februar 2012


Koordinierte Strafaktion gegen Anti-WEF-Demonstration: Was ist das demokratische Recht auf freie Meinungsäusserung noch wert?

Dringliche Interpellation Rolf Zbinden (PdA):

In einem perfekt konzertierten Zusammenspiel von Gemeinderat, Medien und Polizei wurde am Samstag, 21. Januar 2012, nicht nur das demokratische Grundrecht auf freie Meinungsäusserung verhöhnt, sondern auch der mindeste Respekt gegenüber der menschlichen Würde dissidenter Bürgerinnen und Bürger. Mittels gezielter Falschmeldungen und breit gestreuter Hetzparolen wurde der Boden bereitet für ein veritables Bürgerkriegsmanöver, das von der Einkesselung friedlich Demonstrierender bis zur Bedrohung der Eingekerkerten durch Hunde kaum einen Versuch der Entwürdigung und Brechung von demokratischem Widerstand ausliess. Die Käfige standen bereit, sie brauchten nur noch gefüllt zu werden. Und das juristische Nachspiel wird diese repressive Inszenierung nur noch absegnen können. KopfnickerInnen auf allen Posten. Dass dabei Politik (Gemeinderat), Polizei und Medien von der Vorbereitung bis zur „Auswertung“ Hand in Hand arbeiteten, weist auf eine unkontrollierbare Machtballung hin, wie sie für eine Strategie der psychologischen Kriegsführung kennzeichnend ist.

Die Partei der Arbeit Bern verurteilt nicht nur die Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäusserung und die erniedrigende Behandlung von Personen, die ausdrücklich nur zwecks Aufnahme der Personalien festgesetzt worden sind; die PdA Bern verurteilt auch den strategischen Schulterschluss zwischen Politik, Polizei, Medien und Justiz, der jeder Vorstellung von Gewaltentrennung und demokratischer Kontrolle von Macht Hohn spricht. Dies ist kein privates Problem der Eingekesselten und Festgenommenen. Dies ist das Problem einer demokratischen Öffentlichkeit.

Angesichts dieser beunruhigenden Situation will die Partei der Arbeit Bern vom Berner Gemeinderat wissen, welche konkreten Massnahmen er zu ergreifen gedenkt, um das Recht auf freie Meinungsäusserung in Zukunft zu gewährleisten.

Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringliche Interpellation zielt auf die grundsätzliche Frage nach den Möglichkeiten zur Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Diese Frage verlangt nach einer raschen Antwort.

Partei der Arbeit Bern, 26. Januar 2012