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Wahlprogramm 2014

HALTET DEN DIEB!

Die Partei der Arbeit wehrt sich für das öffentliche Eigentum. Was zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen dient, muss vor den Profitgeiern geschützt werden. Nur das öffentliche Eigentum schafft Gerechtigkeit und Gleichheit bei den Dienstleistungen: im Zugang zum Bildungssystem, im Gesundheitswesen, in Fragen der Sicherheit, in der Versorgung mit Wasser und Energie, in der Entsorgung, in der Mobilität. Werden diese Bereiche privatisiert und den Profitdieben zum Frass vorgeworfen, schliessen sie einzelne Menschen von der Teilhabe an lebenswichtigen Gütern und Angeboten aus. Gemeingüter sind Werkzeuge, die der Befriedigung gemeinsamer Bedürfnisse und der Wahrnehmung allgemeiner Grundrechte dienen: Wir dürfen diese Werkzeuge nicht aus unsern Händen geben. Wie die Verfassung das Recht auf Privateigentum garantiert, braucht auch das Gemeingut Schutz und langfristige Garantien.
Deshalb Stopp dem Privatisierungswahn! Schluss damit, dass sich einzelne auf Kosten der Allgemeinheit lebenswichtige Ressourcen unter den Nagel reissen!

Im Kanton Bern gehört ein Viertel der Arbeitsplätze zum öffentlichen Sektor. Diese Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen sind durch Privatisierungsbestrebungen und durch die Sparwut des Grossen Rates bedroht. Die PdA kämpft gegen den Abbau von Dienstleistungen und für einen demokratisch kontrollierten, transparenten und effizienten Service public. Denn – die BKW lassen grüssen – Gemeineigentum allein reicht nicht: Es muss auch im Sinne von uns EigentümerInnen verwaltet werden, mit klaren sozialen und ökologischen Zielvorgaben.

UMBAU DER BKW-POLITIK IST DRINGEND

Unter öffentlichem Druck beschloss der Bundesrat nach Fukushima, auf die bisherige Strategie der neuen AKW zu verzichten. Das war ein Tiefschlag für die Stromkonzerne. Seit Jahren hatten sie mit der Atompolitik eine Energiewende sabotiert.

Der „rot-grün“ regierte Kanton Bern, Mehrheitsaktionär der BKW, hatte diesem Treiben zugeschaut. Die Folge: Die BKW verpasste eine gescheite Positionierung als Energiedienstleistungsunternehmen für Sparmassnahmen und dezentrale Produktion. Stattdessen witterte sie das grosse Geschäft im internationalen Stromhandel, welcher heute 50% des Stromumsatzes ausmacht. Aber wegen den aktuell tiefen Marktpreisen sind die Exporte unrentabel, und Strom einzukaufen ist billiger, als Kraftwerke zu bauen.

In dieser kurzsichtigen Politik spielt das AKW Mühleberg eine entscheidende Rolle.

Grössere Nachrüstungen, welche bis 2017 hätten umgesetzt werden sollen, hat die BKW eigenmächtig gestrichen. Wenn es nach ihr geht, soll der Schrottreaktor trotzdem bis 2019 am Netz bleiben. Ein energiepolitischer Umschwung wird weiter blockiert.

Noch droht der BKW 2014 eine kantonale Initiative für die sofortige Stilllegung, zudem ist ein juristisches Stilllegungsverfahren hängig. Im AKW kränkelt der Personalbestand. Aufwändige Risikostudien sind offen. Der Kanton seinerseits macht seine Politik an der Realität des Atomrisikos vorbei. Schlimmer noch: selbst die schweizerische Atombehörde ENSI hat den BKW-Verwaltungsrat, in dem der Kanton vertreten ist, bezichtigt, seiner Pflicht für die „Sicherheit“ zu wenig nachzukommen.

Aufgabe des Kantons wäre, bei der BKW die Strategie eines Energiedienstleistungsunternehmens voranzutreiben und mit allen Mitteln von der Atomkraft wegzukommen.

VERHINDERN WIR EINEN REPRESSIVEN VORZEIGEKANTON – ZEIGEN WIR DEN REPRESSIONS-HOOLS DIE ROTE KARTE!

Neues Sozialhilfegesetz, „Hooligan-Konkordat“, Internetpranger: drei herausragende Stichworte der vergangenen Legislatur und zugleich drei hervorragende Angriffe auf die Grundrechte der Bevölkerung des Kantons Bern. Diese Massnahmen haben zwar jeweils unterschiedliche Bevölkerungsgruppen im Visier, hinter ihnen steckt aber die gleiche undemokratische Logik der Ausgrenzung, Stigmatisierung, Bestrafung. Für ganze Gruppen wird damit der Persönlichkeits- und Datenschutz ausgehebelt und sie werden der öffentlichen Ächtung ausgeliefert.

Unschuldsvermutung und staatliche Beweislast und -pflicht gehören damit längst der Vergangenheit an. Gesellschaftliche Vorverurteilung und Ausgrenzung basieren auf dem Generalverdacht gegenüber bestimmten Gruppen der Bevölkerung, beruhen auf gegenseitigem Misstrauen und auf gezieltem Missverstehen. Deren Bestrafung wird vorverlagert: ins vorgerichtliche Feld. Wer einmal in diese Mühle gerät, wird sich so leicht nicht wieder herauswinden können. Soll er ja auch nicht, wenn das Kalkül der Spalter und Ausgrenzer aufgehen soll!

FÜR EINE ÖFFENTLICHE VOLKSSCHULE OHNE SELEKTION

Grössere Schulklassen beeinträchtigen den Unterricht. Deshalb müssen wir uns, gemeinsam mit den betroffenen SchülerInnen, Eltern und Lehrkräften, gegen die Bestrebungen zur Wehr setzen, mit der Erhöhung der Klassengrössen Geld zu „sparen“.

Aber der Kampf für eine gute Schule, in der auch die Kinder aus der Arbeiterklasse und die Kinder aus anderen Kulturen optimale Bildungschancen haben, geht über die aktuelle Frage der Schülerzahlen hinaus.

Das heutige Schulsystem mit der vielerorts noch strikten Trennung in unterschiedliche Schultypen ist ein Abbild der bestehenden Gesellschaft. Diese Gesellschaft wollen wir von Grund auf verändern. Und wir kämpfen für ein neues Schulsystem, wo alle Jugendlichen innerhalb derselben Schule unterrichtet und entsprechend ihren Fähigkeiten und Talenten gefördert werden.

Solche neue Schulformen ohne Selektion (Stichwort ´Gesamtschule´) sind schon lange erprobt worden. Aber es braucht den Willen, eine entsprechende Schul- und Bildungsreform anzupacken. Diesen politischen Willen haben wir in den 8 Regierungsjahren des grünen Bildungsdirektors vermisst.

Uns geht es auch nicht um alternative Oasen. Sondern wir wollen den Kampf, den die fortschrittlichen demokratischen Kräfte im 19. Jahrhundert für die allgemeine öffentliche Schulbildung geführt haben, im 21. Jahrhundert weiterführen. Die öffentliche Schule hat eine zentrale Funktion zu erfüllen für die soziale Integration der Kinder aus unterschiedlichen Schichten und Kulturen. Und nur im Rahmen der öffentlichen Volksschule ist es realistisch, die heute bestehende Ungleichheit der Bildungschancen abzubauen.

SPAREN? – NEIN, ES GEHT UM UMVERTEILUNG VON UNTEN NACH OBEN!

Die „Sparmassnahmen“ des Grossen Rates vom November 2013:

Kantonale Beihilfen bei der Spitex werden gekürzt.

• Beiträge an die Altersheime werden so gekürzt: weniger Pflegepersonal mit insgesamt schlechterer Qualifikation.

• Bei den Chronischkranken in den Psychiatriekliniken sollen 6,5 Mio. Franken „gespart“ werden (aber wie? – soll man die LangzeitpatientInnen einfach auf die Strasse stellen?!)

• Bis 2015 werden 60‘000 BernerInnen die Prämienverbilligung bei den Krankenkassen verlieren. Bei einer grösseren Familie in bescheidenen Verhältnissen kann das schon mal einen Monatslohn ausmachen!

• In der Volksschule wird es grössere Klassen geben.

• In der Berufsbildung sollen Vollzeitausbildungen reduziert, Klassengrössen erhöht sowie Frei- und Stützkurse beschränkt werden.

All diesen „Spar“massnahmen ist gemeinsam, dass sie sozial Schwächere, ältere Menschen, Pflegebedürftige oder SchülerInnen und Lehrlinge betreffen.
Man müsse sparen, um ein drohendes Defizit im Kantonsbudget abzuwenden, war die Rede. Und in merkwürdig vorauseilendem Gehorsam lieferte der sozialdemokratisch-grün dominierte Regierungsrat
gar die Vorlagen für diese Massnahmen.

Aber wie kam es denn zu diesem „Loch“ im Kantonsbudget?

• Bei der Steuergesetzrevision 2011 wurden mittlere und höhere Einkommen und Vermögen steuerlich „entlastet“, mit Einbussen von jährlich 200 Mio. Fr. (Kanton) und 105 Mio. Fr. (Gemeinden). GemeindepräsidentInnen verschiedener politischer Couleur hatten vergebens vor den absehbaren Folgen gewarnt.

• Die Senkung der Motorfahrzeugsteuern, die vom Volk angenommen wurde, brachte nochmals eine Einbusse von 100 Mio. Franken.

• Kurz vor seiner „Spardebatte“ beschloss der Grosse Rat noch eine steuerliche „Entlastung“ beim Kauf von Wohneigentum, was wieder zu 25 Mio. Fr. Einbussen führen wird.

Gemeinsam ist all diesen „Steuerentlastungen“, dass sie den wohlhabenden Bevölkerungsschichten zu Gute kommen. Und um die Wohlhabenden zu entlasten, sollen die sozial Schwächeren, Alten, Pflegebedürftigen, SchülerInnen und Lehrlinge belastet werden – das ist die wirkliche Bedeutung des bürgerlichen Kampfwortes „Sparen“!

GESUNDHEIT IST KEINE WARE!

Auf dem Lande sind verschiedene öffentliche Spitäler geschlossen worden, weitere werden noch folgen. In den Städten hingegen werden munter neue Privatspitäler eröffnet. So führt z.B. die private Hirslanden-Gruppe in der Stadt Bern schon drei Spitäler (Beau-Site, Permanence und Salem) und hat neulich noch eine private „Walk-in“-Notfallklinik eröffnet.

Im ganzen Kanton sind die öffentlichen Spitäler in Aktiengesellschaften ausgelagert und zusammengeschlossen worden. Mit New Public Management sollen sie „gleich lange Spiesse“ wie die Privaten haben und nicht mehr nach Grundsätzen der öffentlichen Verwaltung geführt werden, sondern nach marktwirtschaftlichen, kapitalistischen Prinzipien. Das führt sie in einen rui-nösen Wettbewerb. Mit Spitallisten garantiert man den Privatspitälern gleichzeitig noch Steuergelder für „wenig lukrative“ Allgemeinversicherte.

Die Partei der Arbeit kämpft gegen diese Politik. Gerade das Gesundheitswesen darf nicht den kranken Mechanismen unterworfen werden, in denen es nur um Profit geht, in der eine Zweiklassengesellschaft entsteht zwischen Reich und Arm, zwischen Stadt und Land, zwischen privat und öffentlich, zwischen gut bezahlten Spitzenmedizinern einerseits und überarbeiteten HausärztInnen und ChirurgInnen zweiter Klasse andererseits, zwischen Luxusmedizin für wenige und fehlender Grundversorgung für die, die es nötig haben. Medizinische Hilfe ist etwas, das es nicht nur dort geben sollte, wo es rentiert, sondern dort, wo sie gebraucht wird!

WER DURCHSCHAUT DAS DOPPELSPIEL DER SVP?

Einige bekannte SVP-Politiker wollen bedrohte Landspitäler mit Kantonsgeldern vor der Schliessung bewahren. Das ist ja schön – aber ist nicht gerade die mächtige SVP zur Vorkämpferin der neoliberalen Religion geworden? Und die Schliessung der „unrentablen“ Landspitäler ist doch die logische Konsequenz ebendieser neoliberalen Sparpolitik!

Dasselbe bei der Verkehrspolitik: Politiker-Innen aus SVP und anderen bürgerlichen Parteien protestieren gegen die Ausdünnung des öffentlichen Verkehrs in ihrer Region.

Wir unterstützen diesen Protest: die Partei der Arbeit setzt sich auch für einen flächendeckenden, gut ausgebauten öffentlichen Verkehr ein. Wir fordern billigere Tarife bei Bahn, Bus, Tram und kostenlosen öV für Menschen in Ausbildung, für Armutsbetroffene und Behinderte.

Doch diese SVP-PolitikerInnen preisen einerseits den „freien“ Markt – und andererseits wollen sie regionale Strukturen erhalten. Beides geht aber unmöglich zusammen! Hoffentlich durchschauen die BernerInnen dieses trügerische Doppelspiel.

DER GROSSE RAT ALS MORALISCHE ANSTALT

September 2013:
Auf Antrag der SVP kürzt eine bürgerliche Mehrheit die Sozialhilfe um 10%.

November 2013:
Die gleichen Grossrät-Innen halten daran fest, dass ihre eigenen Parlamentsgehälter um fast 50% erhöht werden.

Die Sitze im Grossen Rat werden zuerst nach der Anzahl Listenstimmen auf die verschiedenen Parteien verteilt. Deshalb unterstützen Sie unsere Kandidierenden am wirksamsten, wenn Sie die vorgedruckte, unveränderte Wahlliste 20 Partei der Arbeit und Kommunistische Jugend (PdA und KJ) einlegen! Das Hinzufügen von Namen aus anderen Listen (=Panaschieren) schwächt unsere Liste.

Wenn Sie einen amtlichen (leeren) Wahlzettel benutzen, bitte „Liste 20 Partei der Arbeit und Kommunistische Jugend“ in den Listenkopf schreiben.

Spenden: PdA Bern. PC-Konto 30-26786-9 Vermerk: „Grossratswahlen“


Grossratswahlen 2014

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freunde Wir danken allen die uns unterstützt und gewählt haben. Dank dem Engagement von ganz vielen konnten wir unser Resultat im Vergleich zu den letzten Stadtratswahlen deutlich steigern. Leider hat es aber trotzdem noch nicht für einen Sitz im Grossenrat des Kantons Bern gereicht. Immerhin konnte, auch dank unserem guten Abschneiden, unsere Bündnispartnerin, die GP-DA, einen Sitz gewinnen. Wir gratulieren!

Die Einreichung unserer Grossratswahlliste war für uns ein schöner Erfolg: Es ist uns gelungen, eine volle Liste mit 20 Kandidierenden einzureichen, auf der die unterschiedlichsten Berufe/Tätigkeiten vertreten sind, und dies mit einer guten Durchmischung nach Alter und Geschlecht. Wir danken all den Frauen und Männern recht herzlich für Ihre Bereitschaft, auf unserer Liste zu kandidieren!

Die Sitze im Grossen Rat werden zuerst nach der Anzahl Listenstimmen auf die verschiedenen Parteien verteilt. Deshalb unterstützen Sie unsere Kandidierenden am wirksamsten, wenn Sie die vorgedruckte, unveränderte Wahlliste 20 Partei der Arbeit und Kommunistische Jugend (PdA und KJ) einlegen! Das Hinzufügen von Namen aus anderen Listen (=Panaschieren) schwächt unsere Liste.

Wenn Sie einen amtlichen (leeren) Wahlzettel benutzen, bitte „Liste 20 Partei der Arbeit und Kommunistische Jugend“ in den Listenkopf schreiben.

Die Partei der Arbeit und die Kommunistische Jugend kandidieren im Wahlkreis Bern.

Für die anderen Wahlkreise empfehlen wir euch die Website vom Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA www.unwaehlbar.ch
Sie legt das Abstimmungsverhalten der Grossratsmitglieder offen.

Spenden:
PdA Bern
PC-Konto 30-26786-9
Vermerk: „Grossratswahlen“


Wahlplakat 2014

Plakat der PdA Bern für die Grossratswahlen vom 30. März 2014

 


WENN HERR NAUSE LAUT DENKT UND DER STAATSSCHUTZ LENKT

Interpellation Fraktion SVP (Nathalie D‘Addezio, SVP): Gewaltbereiter Extremismus in Bern
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Sehr gut könnte ich die Interpellantin verstehen, wenn sie mit der Antwort des Gemeinderats überhaupt nicht zufrieden ist. Alles andere wäre dann wirklich erstaunlich. Aber: was können wir denn anderes erwarten? Haben wir denn aus der Sicherheitsdirektion nicht schon öfters erfahren, dass es eben nichts zu erfahren gibt? Wir dürfen jeweils darüber werweissen, ob der Direktor nicht anders will, kann oder darf.

Im vorliegenden Fall scheint der Partei der Arbeit die Sache ziemlich klar: Die Berner Kantonspolizei und Staatsschutzbehörden geben den Ton an und die Melodie – und der Sicherheitsdirektor zwitschert mit. Wieweit es in solchen Fällen überhaupt noch her sein kann mit dem strategischen Lead, der nach dem Buchstaben bei der politischen Behörde liegen muss – diese Frage können sich hier alle selber beantworten.

Der Bericht des Gemeinderats weist jedoch immerhin auf einige Punkte hin, die in der Informationsfülle nicht untergehen dürfen. Endlich wissen wir, dass sich je nach Thema unterschiedliche Personen finden und dass bei nationalen Demonstrationen auch Leute von ausserhalb der Stadt zu erwarten sind. Was kosten uns wohl solche polizeilichen Erkenntnisse? Und welche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten lassen sich damit rechtfertigen?

Immerhin können wir von Glück reden, dass es keine Hinweise auf ein rechtsextremes Milieu in der Stadt Bern gibt. Wenn sich dieses Milieu ausserhalb der Stadt austobt, dann ist das ja wohl für uns kein Problem mehr. Wenn es nicht zum Schreien wäre, wäre es zum Lachen. Und wir erlauben uns die Frage: Wem ist es zu verdanken, wenn Faschisten und Neonazis das Berner Pflaster ein bisschen zu heiss ist? Der Polizei haben sie ja noch immer eine lange Nase gedreht.

Wenn uns der Gemeinderat schon wieder mit einer sicherheitspolitischen Lachnummer, dann ist es vielleicht an der Zeit zu überlegen, ob es sich jeweils um einzelne Fehlleistungen des Sicherheitsdirektors handelt oder ob es an einem System liegt, das den polizeilichen Behörden nicht nur das operative Geschäft überlässt, sondern ebenfalls die strategisch politische Einschätzung. Diese Konstruktion liesse einem Sicherheitsdirektor dann auch keine andere Möglichkeit als zu His Masters Voice zu mutieren. Und für uns hier hiesse das eine politische Bankrotterklärung. Wie weit sind wir schon auf diesem Weg?

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 27. Februar 2014 pdf


MIT SOZIALEM WOHNUNGSBAU GEGEN DIE SPEKULATION!

Diskussion zu einem aktuellen Ereignis: Günstiger Wohnraum
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Das Problem wurde bereits 2009 in diesem Rat sehr ausführlich diskutiert, Ursachen wurden ermittelt und konkrete Lösungsvorschläge eingebracht. Bekannt war das Problem aber schon ein bisschen länger. Wer hinschaute, konnte es erkennen – seit Jahrzehnten. Schliesslich braucht es nicht sehr viel soziale Fantasie, um sich auszumalen, wie jemand z.B. während der Ausbildung froh ist um günstigen Wohnraum. Und dann später – da ist er immer noch froh und hat sich in einem Quartier eingelebt, auch wenn er mittlerweile – auch dank seiner Ausbildung – ein stattliches Einkommen hat. Das ist nachvollziehbar, dafür gäbe es einfach umsetzbare Lösungen, da brauchte man nicht gleich das ganze System zu ändern. Warum aber wurden solche Lösungen nicht umgesetzt? Wer hat diese Schlamperei zu verantworten? 


DER GEMEINDERAT KUSCHT VOR DEN BKW – WIE GEHABT!

Interpellation Christa Ammann (AL): Ein netter Vorgarten für eine der dreckigsten Firmen mit Sitz in Bern?
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Manchmal könnte einem der Gemeinderat schon fast leid tun, wenn er darüber jammert, was wir ihm alles aufbürden wollen. Und so stellt er uns immer wieder die gleiche verschnupfte Frage: Soll am gemeinderätlichen Wesen gar die ganze Welt genesen? Und schon hat er unser Mitleid und wir nicken – nicken jede Ausflucht ab.

Die Antwort des Gemeinderats auf die vorliegende Interpellation stellt ein hübsches Beispiel dar für die Durchführung eines Themas mit Variationen. Man nehme: Kompetenzen, Zuständigkeiten, rechtliche Mittel, politische Möglichkeiten. Man negiere sie erst einmal allesamt. Und man kombiniere dann abwechslungsreich mindestens zwei davon pro Interpellationsunkt. Besonders virtuos gebärdet sich der Gemeinderat jeweils dann, wenn es um das Schrott-AKW Mühleberg geht, um dessen Gefahren für die Stadt Bern und um die Möglichkeiten, diesem Dauerskandal endlich ein Ende zu bereiten. 


ZUSAMMENLEBEN, ZUSAMMENARBEITEN – ZUSAMMENSTEHEN!

Reglement über die Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern (Partizipationsreglement); Erlass
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Der Kanton Bern verhindert, dass die Gemeinde Bern das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführt. Das war das Fazit der Volksabstimmung vom 26. September 2010 über die Volksinitiative „Zäme läbe, zäme stimme“. Es war dies weder das erste noch das letzte Mal, dass ein Votum für eine offene und solidarische Stadt im kantonalen Umfeld ausgebremst worden ist. 


GRATIS ÖV FÜR MENSCHEN IN AUSBILDUNG IST KEIN LUXUS!

Motion Fraktion GB/JA! (Stéphanie Penher, GB/Rahel Ruch, JA!): Gratis öV für unter 25-Jährige aus der Stadt Bern
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 20.2.14

Tut es nicht gut wieder einmal zu hören, wie einsame Spitze wir sind? ÖV-Schweizermeister – und erst noch vor den Baslern! Tout Berne kutschiert im öffentlichen Verkehr und das hat dann seinen Preis. Und weil es denn schon so schön viele sind, braucht man sich gar nicht mehr so gross ums Umsteigen zu kümmern – erst recht nicht über den Preis. Diese Logik des Monopols tischt uns der Gemeinderat im Kern seiner Antwort auf. 


GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT UND ÜBERPRÜFBARKEIT DER AUSZÄHLUNG BEI WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN. EINSETZUNG EINER VERWALTUNGSEXTERNEN KOMMISSION

Motion Christa Ammann (AL), Luzius Theiler (GPB-DA), Rolf Zbinden (PdA):

Am 29. Januar 2014 erfolgte im „Anzeiger Region Bern“ die Publikation von Änderungen des Reglementes über die politischen Rechte (RPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Damit sollen die Rechtsgrundlagen für die elektronische Auszählung der Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen geschaffen werden. Gemäss Art. 36 Buchst. b der Gemeindeordnung entscheidet jedoch das Volk über das Reglement über die politischen Rechte. Obwohl die Beschwerdefrist noch bis am 28. Februar 2014 läuft, hat der Gemeinderat die elektronische Auszählung bereits für die vergangene Abstimmung vom 9. Februar 2014 umgesetzt. Am 1. Februar 2014 hat Dipl. Inf-Ing. ETH Markus Kühni eine nachvollziehbar begründete und gut dokumentierte Eingabe an den Gemeinderat mit zahlreichen kritischen Bemerkungen und Fragen zur Umsetzung der elektronischen Stimmauszählung (E-Counting) in der Stadt Bern eingereicht: (http://zBaern.ch/2014-02 -01_Elektronische_Auszaehlung_der_Abstimmungen.pdf).

Zusammengefasst enthält die Eingabe die folgenden Kritikpunkte an der überstürzt erfolgten Einführung der elektronischen Stimmauszählung in der Stadt Bern:

– Erstens muss festgestellt werden, dass das Betriebskonzept zweifellos eine Form des E-Voting darstellt, da abgesehen von der eigentlichen Stimmabgabe auf Papier alle massgeblichen Auszählungsschritte zentralisiert und elektronisch stattfinden sollen (sog. E-Counting). Für diese Schritte gelten dieselben Sicherheitsanforderungen und -bedenken, wie beim E-Voting mit Internetstimmabgabe.

– Zweitens muss das E-Counting System wirksam gegen Angriffe von aussen geschützt werden. Die Software FORMS und SuisseVote werden im städtischen Netzwerk eingebunden und sind über die persönlichen Mitarbeiterlogins zugänglich. Der Umstand, dass die Software und deren Daten auf gewöhnlichen Laufwerksfreigaben ins städtische Netzwerk gestellt werden und auf gewöhnlichen Arbeitsplatznotebooks betrieben werden, ist aus sicherheitstechnischer Perspektive grobfahrlässig. Die eingesetzten Betriebssysteme, Server, Netzwerke, Notebooks und Passwörter sind im ganzjährigen Büroalltag exponiert und dadurch anfällig gegen Angriffe von aussen.

– Drittens muss das E-Counting System gegen Angriffe und Manipulationen von innen geschützt werden. Das Betriebskonzept zeigt diesbezüglich nur rudimentärste Vorkehrungen auf. Die Verwendung der Shareware WinZIP als „Kryptografie-Standard“ lässt exemplarisch erahnen, wie improvisiert das Sicherungskonzept ist. Auch sonst sind keine dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Vorkehrungen zu erkennen. Die Tatsache, dass die Abstimmungsergebnisse als simple Textdateien weiter verarbeitet werden und dort routinemässig manuelle Löschungen vorgenommen werden sollen und können, dokumentiert die Anfälligkeit des Systems für Manipulationen. Man sollte nicht darauf hinweisen müssen, dass so manche Karriere in der Verwaltung ganz direkt von gewissen Wahl- und Abstimmungsergebnissen abhängt. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in der Verwaltung Personen geben wird, welche in Versuchung geraten könnten, die eigene Position auszunutzen, um sich und anderen Vorteile zu verschaffen.

– Viertens wird die Stimmenauszählung durch die Einführung des E-Counting Systems der demokratischen Kontrolle entzogen. Demokratie heisst „Herrschaft des Volkes“. Die unverfälschte Stimmabgabe ist der zentrale Akt dieser „Herrschaft“. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und (soziale) Kontrolle bei der Stimmabgabe sind essenzielle Garantien dafür, dass niemand sonst insgeheim diese Herrschaft ausübt. Bisher führten 200 bis 900 wechselnde Mitglieder des nichtständigen Stimmausschusses aus den Reihen der Stimmberechtigten vor Ort in den Stimmlokalen die wichtigsten Auszählungsschritte durch und nahmen gleichzeitig eine wichtige Aufsichtsfunktion wahr. Der ständige Stimmausschuss war ebenfalls unter den Augen der Bürger am Auszählungsvorgang beteiligt. Abtransportiert wurden erst fertig ausgezählte, protokollierte Pakete. Eine ins Gewicht fallende Manipulation war sehr schwierig (erst recht stimmkreisübergreifend).
Diese Kontrollen wurden in der Stadt Bern abgeschafft: zukünftig sind normale Bürger gar nicht mehr an der eigentlichen Auszählung beteiligt. Die ausgepackten Stimmzettel werden unsortiert abtransportiert. Die eigentliche Erfassung und Auszählung der Stimmen passiert neu im stillen Kämmerlein, fernab von jeder Kontrolle, durch die 4-6 Personen des sog. „Scan-Teams“.

– Fünftens wird der Grundsatz der Öffentlichkeit der Auszählung missachtet, wie sie im kantonalen Gesetz und auch im revidierten städtischen Reglement über die politischen Rechte festgeschrieben ist. Selbst wer im Scan-Team ist, sieht keine Zwischenergebnisse und Stapel mehr. Das später verkündete Resultat kann daher wild vom realen Ergebnis abweichen, ohne dass dies irgendjemandem auffiele. Einer Manipulation steht nichts mehr im Wege. Die manuelle Plausibilisierung gemäss Betriebskonzept ist weitgehend nutzlos, denn erstens können die unausgezählten Originalstimmzettel auf dem Transportweg ausgetauscht werden, zweitens stehen die Originalstimmzettel danach unbeaufsichtigt in der Stadtkanzlei, drittens kommt mangels Transparenz niemand mehr (auch das Scan-Team nicht) zu Hinweisen, welche die aufwändige manuelle Nachprüfung überhaupt begründen könnte und fünftens kann die dokumentierte Nachprüfungsmethode nur das korrekte Scannen und Erkennen einzelner Stimmzettel prüfen, nicht aber deren korrektes/unmanipuliertes Zusammenzählen.
Das uneingeschränkte Vertrauen in die Korrektheit der Stimm- und Wahlergebnisse muss in der Demokratie höchste Priorität geniessen.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt

1. Einsetzung einer stadtexternen Fachkommission unter Mitwirkung des Verfassers der Eingabe. Diese beurteilt den Inhalt der Eingabe und erstattet Bericht mit Vorschlägen über das weitere Vorgehen.

2. Ausserkraftsetzung der Reglements- und Verordnungsänderungen, soweit sie die elektronische Stimmauszählung betreffen. Wenn nötig Unterbreitung einer neuen Vorlage betreffend Revision des Reglements über die politischen Rechte z.H. des Stadtrates und der Volksabstimmung.

3. Manuelle Auszählung der Wahlen und Abstimmungen nach bisheriger Art bis zum Vorliegen des Kommissionsberichtes und der eventuell nötigen Reglementsrevision.

Begründung der Dringlichkeit
Es wird Dringlichkeit beantragt, weil die Neuerung ohne gültige Rechtsgrundlage bereits umgesetzt wurde und am 30. März und am 18 Mai weitere Urnengänge bevorstehen. Dem Vertrauen in die Korrektheit der Auszählungsergebnisse kommt höchste Priorität zu.

Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats abgelehnt.

Bern, 13. Februar 2014

Erstunterzeichnende: Luzius Theiler, Christa Ammann, Rolf Zbinden
Mitunterzeichnende: Matthias Stürmer pdf


PAROLEN DER PARTEI DER ARBEIT DES KANTONS BERN (PdA) ZU DEN ABSTIMMUNGEN VOM 9. FEBRUAR 2014

EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN:

JA zum Bundesbeschluss über die «Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (FABI)

NEIN zur «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung».

NEIN zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

 

KANTONALE ABSTIMMUNG:

NEIN zum Grossratsbeschluss vom 20. März 2013 betreffend die Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen