Kategorie: Archiv

WENN HERR NAUSE LAUT DENKT UND DER STAATSSCHUTZ LENKT

Interpellation Fraktion SVP (Nathalie D‘Addezio, SVP): Gewaltbereiter Extremismus in Bern
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Sehr gut könnte ich die Interpellantin verstehen, wenn sie mit der Antwort des Gemeinderats überhaupt nicht zufrieden ist. Alles andere wäre dann wirklich erstaunlich. Aber: was können wir denn anderes erwarten? Haben wir denn aus der Sicherheitsdirektion nicht schon öfters erfahren, dass es eben nichts zu erfahren gibt? Wir dürfen jeweils darüber werweissen, ob der Direktor nicht anders will, kann oder darf.

Im vorliegenden Fall scheint der Partei der Arbeit die Sache ziemlich klar: Die Berner Kantonspolizei und Staatsschutzbehörden geben den Ton an und die Melodie – und der Sicherheitsdirektor zwitschert mit. Wieweit es in solchen Fällen überhaupt noch her sein kann mit dem strategischen Lead, der nach dem Buchstaben bei der politischen Behörde liegen muss – diese Frage können sich hier alle selber beantworten.

Der Bericht des Gemeinderats weist jedoch immerhin auf einige Punkte hin, die in der Informationsfülle nicht untergehen dürfen. Endlich wissen wir, dass sich je nach Thema unterschiedliche Personen finden und dass bei nationalen Demonstrationen auch Leute von ausserhalb der Stadt zu erwarten sind. Was kosten uns wohl solche polizeilichen Erkenntnisse? Und welche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten lassen sich damit rechtfertigen?

Immerhin können wir von Glück reden, dass es keine Hinweise auf ein rechtsextremes Milieu in der Stadt Bern gibt. Wenn sich dieses Milieu ausserhalb der Stadt austobt, dann ist das ja wohl für uns kein Problem mehr. Wenn es nicht zum Schreien wäre, wäre es zum Lachen. Und wir erlauben uns die Frage: Wem ist es zu verdanken, wenn Faschisten und Neonazis das Berner Pflaster ein bisschen zu heiss ist? Der Polizei haben sie ja noch immer eine lange Nase gedreht.

Wenn uns der Gemeinderat schon wieder mit einer sicherheitspolitischen Lachnummer, dann ist es vielleicht an der Zeit zu überlegen, ob es sich jeweils um einzelne Fehlleistungen des Sicherheitsdirektors handelt oder ob es an einem System liegt, das den polizeilichen Behörden nicht nur das operative Geschäft überlässt, sondern ebenfalls die strategisch politische Einschätzung. Diese Konstruktion liesse einem Sicherheitsdirektor dann auch keine andere Möglichkeit als zu His Masters Voice zu mutieren. Und für uns hier hiesse das eine politische Bankrotterklärung. Wie weit sind wir schon auf diesem Weg?

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 27. Februar 2014 pdf


MIT SOZIALEM WOHNUNGSBAU GEGEN DIE SPEKULATION!

Diskussion zu einem aktuellen Ereignis: Günstiger Wohnraum
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Das Problem wurde bereits 2009 in diesem Rat sehr ausführlich diskutiert, Ursachen wurden ermittelt und konkrete Lösungsvorschläge eingebracht. Bekannt war das Problem aber schon ein bisschen länger. Wer hinschaute, konnte es erkennen – seit Jahrzehnten. Schliesslich braucht es nicht sehr viel soziale Fantasie, um sich auszumalen, wie jemand z.B. während der Ausbildung froh ist um günstigen Wohnraum. Und dann später – da ist er immer noch froh und hat sich in einem Quartier eingelebt, auch wenn er mittlerweile – auch dank seiner Ausbildung – ein stattliches Einkommen hat. Das ist nachvollziehbar, dafür gäbe es einfach umsetzbare Lösungen, da brauchte man nicht gleich das ganze System zu ändern. Warum aber wurden solche Lösungen nicht umgesetzt? Wer hat diese Schlamperei zu verantworten? 


DER GEMEINDERAT KUSCHT VOR DEN BKW – WIE GEHABT!

Interpellation Christa Ammann (AL): Ein netter Vorgarten für eine der dreckigsten Firmen mit Sitz in Bern?
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Manchmal könnte einem der Gemeinderat schon fast leid tun, wenn er darüber jammert, was wir ihm alles aufbürden wollen. Und so stellt er uns immer wieder die gleiche verschnupfte Frage: Soll am gemeinderätlichen Wesen gar die ganze Welt genesen? Und schon hat er unser Mitleid und wir nicken – nicken jede Ausflucht ab.

Die Antwort des Gemeinderats auf die vorliegende Interpellation stellt ein hübsches Beispiel dar für die Durchführung eines Themas mit Variationen. Man nehme: Kompetenzen, Zuständigkeiten, rechtliche Mittel, politische Möglichkeiten. Man negiere sie erst einmal allesamt. Und man kombiniere dann abwechslungsreich mindestens zwei davon pro Interpellationsunkt. Besonders virtuos gebärdet sich der Gemeinderat jeweils dann, wenn es um das Schrott-AKW Mühleberg geht, um dessen Gefahren für die Stadt Bern und um die Möglichkeiten, diesem Dauerskandal endlich ein Ende zu bereiten. 


ZUSAMMENLEBEN, ZUSAMMENARBEITEN – ZUSAMMENSTEHEN!

Reglement über die Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern (Partizipationsreglement); Erlass
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Der Kanton Bern verhindert, dass die Gemeinde Bern das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführt. Das war das Fazit der Volksabstimmung vom 26. September 2010 über die Volksinitiative „Zäme läbe, zäme stimme“. Es war dies weder das erste noch das letzte Mal, dass ein Votum für eine offene und solidarische Stadt im kantonalen Umfeld ausgebremst worden ist. 


GRATIS ÖV FÜR MENSCHEN IN AUSBILDUNG IST KEIN LUXUS!

Motion Fraktion GB/JA! (Stéphanie Penher, GB/Rahel Ruch, JA!): Gratis öV für unter 25-Jährige aus der Stadt Bern
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 20.2.14

Tut es nicht gut wieder einmal zu hören, wie einsame Spitze wir sind? ÖV-Schweizermeister – und erst noch vor den Baslern! Tout Berne kutschiert im öffentlichen Verkehr und das hat dann seinen Preis. Und weil es denn schon so schön viele sind, braucht man sich gar nicht mehr so gross ums Umsteigen zu kümmern – erst recht nicht über den Preis. Diese Logik des Monopols tischt uns der Gemeinderat im Kern seiner Antwort auf. 


GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT UND ÜBERPRÜFBARKEIT DER AUSZÄHLUNG BEI WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN. EINSETZUNG EINER VERWALTUNGSEXTERNEN KOMMISSION

Motion Christa Ammann (AL), Luzius Theiler (GPB-DA), Rolf Zbinden (PdA):

Am 29. Januar 2014 erfolgte im „Anzeiger Region Bern“ die Publikation von Änderungen des Reglementes über die politischen Rechte (RPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Damit sollen die Rechtsgrundlagen für die elektronische Auszählung der Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen geschaffen werden. Gemäss Art. 36 Buchst. b der Gemeindeordnung entscheidet jedoch das Volk über das Reglement über die politischen Rechte. Obwohl die Beschwerdefrist noch bis am 28. Februar 2014 läuft, hat der Gemeinderat die elektronische Auszählung bereits für die vergangene Abstimmung vom 9. Februar 2014 umgesetzt. Am 1. Februar 2014 hat Dipl. Inf-Ing. ETH Markus Kühni eine nachvollziehbar begründete und gut dokumentierte Eingabe an den Gemeinderat mit zahlreichen kritischen Bemerkungen und Fragen zur Umsetzung der elektronischen Stimmauszählung (E-Counting) in der Stadt Bern eingereicht: (http://zBaern.ch/2014-02 -01_Elektronische_Auszaehlung_der_Abstimmungen.pdf).

Zusammengefasst enthält die Eingabe die folgenden Kritikpunkte an der überstürzt erfolgten Einführung der elektronischen Stimmauszählung in der Stadt Bern:

– Erstens muss festgestellt werden, dass das Betriebskonzept zweifellos eine Form des E-Voting darstellt, da abgesehen von der eigentlichen Stimmabgabe auf Papier alle massgeblichen Auszählungsschritte zentralisiert und elektronisch stattfinden sollen (sog. E-Counting). Für diese Schritte gelten dieselben Sicherheitsanforderungen und -bedenken, wie beim E-Voting mit Internetstimmabgabe.

– Zweitens muss das E-Counting System wirksam gegen Angriffe von aussen geschützt werden. Die Software FORMS und SuisseVote werden im städtischen Netzwerk eingebunden und sind über die persönlichen Mitarbeiterlogins zugänglich. Der Umstand, dass die Software und deren Daten auf gewöhnlichen Laufwerksfreigaben ins städtische Netzwerk gestellt werden und auf gewöhnlichen Arbeitsplatznotebooks betrieben werden, ist aus sicherheitstechnischer Perspektive grobfahrlässig. Die eingesetzten Betriebssysteme, Server, Netzwerke, Notebooks und Passwörter sind im ganzjährigen Büroalltag exponiert und dadurch anfällig gegen Angriffe von aussen.

– Drittens muss das E-Counting System gegen Angriffe und Manipulationen von innen geschützt werden. Das Betriebskonzept zeigt diesbezüglich nur rudimentärste Vorkehrungen auf. Die Verwendung der Shareware WinZIP als „Kryptografie-Standard“ lässt exemplarisch erahnen, wie improvisiert das Sicherungskonzept ist. Auch sonst sind keine dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Vorkehrungen zu erkennen. Die Tatsache, dass die Abstimmungsergebnisse als simple Textdateien weiter verarbeitet werden und dort routinemässig manuelle Löschungen vorgenommen werden sollen und können, dokumentiert die Anfälligkeit des Systems für Manipulationen. Man sollte nicht darauf hinweisen müssen, dass so manche Karriere in der Verwaltung ganz direkt von gewissen Wahl- und Abstimmungsergebnissen abhängt. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in der Verwaltung Personen geben wird, welche in Versuchung geraten könnten, die eigene Position auszunutzen, um sich und anderen Vorteile zu verschaffen.

– Viertens wird die Stimmenauszählung durch die Einführung des E-Counting Systems der demokratischen Kontrolle entzogen. Demokratie heisst „Herrschaft des Volkes“. Die unverfälschte Stimmabgabe ist der zentrale Akt dieser „Herrschaft“. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und (soziale) Kontrolle bei der Stimmabgabe sind essenzielle Garantien dafür, dass niemand sonst insgeheim diese Herrschaft ausübt. Bisher führten 200 bis 900 wechselnde Mitglieder des nichtständigen Stimmausschusses aus den Reihen der Stimmberechtigten vor Ort in den Stimmlokalen die wichtigsten Auszählungsschritte durch und nahmen gleichzeitig eine wichtige Aufsichtsfunktion wahr. Der ständige Stimmausschuss war ebenfalls unter den Augen der Bürger am Auszählungsvorgang beteiligt. Abtransportiert wurden erst fertig ausgezählte, protokollierte Pakete. Eine ins Gewicht fallende Manipulation war sehr schwierig (erst recht stimmkreisübergreifend).
Diese Kontrollen wurden in der Stadt Bern abgeschafft: zukünftig sind normale Bürger gar nicht mehr an der eigentlichen Auszählung beteiligt. Die ausgepackten Stimmzettel werden unsortiert abtransportiert. Die eigentliche Erfassung und Auszählung der Stimmen passiert neu im stillen Kämmerlein, fernab von jeder Kontrolle, durch die 4-6 Personen des sog. „Scan-Teams“.

– Fünftens wird der Grundsatz der Öffentlichkeit der Auszählung missachtet, wie sie im kantonalen Gesetz und auch im revidierten städtischen Reglement über die politischen Rechte festgeschrieben ist. Selbst wer im Scan-Team ist, sieht keine Zwischenergebnisse und Stapel mehr. Das später verkündete Resultat kann daher wild vom realen Ergebnis abweichen, ohne dass dies irgendjemandem auffiele. Einer Manipulation steht nichts mehr im Wege. Die manuelle Plausibilisierung gemäss Betriebskonzept ist weitgehend nutzlos, denn erstens können die unausgezählten Originalstimmzettel auf dem Transportweg ausgetauscht werden, zweitens stehen die Originalstimmzettel danach unbeaufsichtigt in der Stadtkanzlei, drittens kommt mangels Transparenz niemand mehr (auch das Scan-Team nicht) zu Hinweisen, welche die aufwändige manuelle Nachprüfung überhaupt begründen könnte und fünftens kann die dokumentierte Nachprüfungsmethode nur das korrekte Scannen und Erkennen einzelner Stimmzettel prüfen, nicht aber deren korrektes/unmanipuliertes Zusammenzählen.
Das uneingeschränkte Vertrauen in die Korrektheit der Stimm- und Wahlergebnisse muss in der Demokratie höchste Priorität geniessen.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt

1. Einsetzung einer stadtexternen Fachkommission unter Mitwirkung des Verfassers der Eingabe. Diese beurteilt den Inhalt der Eingabe und erstattet Bericht mit Vorschlägen über das weitere Vorgehen.

2. Ausserkraftsetzung der Reglements- und Verordnungsänderungen, soweit sie die elektronische Stimmauszählung betreffen. Wenn nötig Unterbreitung einer neuen Vorlage betreffend Revision des Reglements über die politischen Rechte z.H. des Stadtrates und der Volksabstimmung.

3. Manuelle Auszählung der Wahlen und Abstimmungen nach bisheriger Art bis zum Vorliegen des Kommissionsberichtes und der eventuell nötigen Reglementsrevision.

Begründung der Dringlichkeit
Es wird Dringlichkeit beantragt, weil die Neuerung ohne gültige Rechtsgrundlage bereits umgesetzt wurde und am 30. März und am 18 Mai weitere Urnengänge bevorstehen. Dem Vertrauen in die Korrektheit der Auszählungsergebnisse kommt höchste Priorität zu.

Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats abgelehnt.

Bern, 13. Februar 2014

Erstunterzeichnende: Luzius Theiler, Christa Ammann, Rolf Zbinden
Mitunterzeichnende: Matthias Stürmer pdf


PAROLEN DER PARTEI DER ARBEIT DES KANTONS BERN (PdA) ZU DEN ABSTIMMUNGEN VOM 9. FEBRUAR 2014

EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN:

JA zum Bundesbeschluss über die «Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur» (FABI)

NEIN zur «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung».

NEIN zur Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»

 

KANTONALE ABSTIMMUNG:

NEIN zum Grossratsbeschluss vom 20. März 2013 betreffend die Genehmigung der Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen


KEINE MOGELPACKUNG AUF KOSTEN DER GROSSEN ALLMEND!

Grosse Allmend: Neubau von zwei Kunstrasenfeldern mit Remise und öffentlicher Toilettenanlage; Baukredit
Grosse Allmend: Teilweise Umgestaltung; Baukredit

Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 5.12.13

Der Gemeinderat macht es einem ja wirklich nicht einfach, wenn es um unsere Allmenden geht. Da argumentiert er mit der Einheit der Materie, um im nächsten Augenblick die ganze Sache schön zu proportionieren. Dieses Spiel um Identität der Nichtidentität hat mittlerweile schon echt philosophische Dimensionen erreicht. Da erstaunt es nicht, dass dabei die Übersicht verlorengeht. Da muss ich Sie halt einfach fragen: Wem nützt dieses Verwirrspiel?

Die Partei der Arbeit hat bisher noch jede Vorlage unterstützt, die den Bedürfnissen des Breitensports nach ausreichend Spielfeldern entsprach. Einfach machte es uns aber der Gemeinderat noch nie, wenn es um die Allmenden ging. Das hat einen klar benennbaren Grund: Noch bei jeder Vorlage versuchte der Gemeinderat, im Windschatten der Spielfelder ganz andere Sachen an uns vorbei zu mogeln: seien es zusätzliche Parkplätze oder – wie im aktuellen Fall – die klammheimliche Ausweitung des Messe-Geländes. Ein solches Vorgehen erscheint der Partei der Arbeit äusserst fragwürdig – und das nicht nur wegen der eingeschleusten Konterbande, sondern aus Gründen politischer Transparenz und Redlichkeit.

Das Verschleierungsspiel setzt sich dann übrigens auch auf einer tieferen Eben fort: Da wird von einem „Ballfangzaun“ gesprochen, der sich dann aber unter der Hand in eine abschliessbaren Käfig verwandelt. Das ist für uns jetzt aber nicht in erster Linie eine Sache der Farbgebung, sondern eine Frage der Zugänglichkeit. Haben wir es hier doch immerhin mit dem zu tun, was von unseren Allmenden übrig geblieben ist.

Zusätzliche Spielfelder für den Breitensport: Das ist eine Sache, die Ausweitung des Messegeländes eine ganz andere. So schwer dürfte das wirklich nicht zu verstehen sein. Wir sehen nicht ein, welches logische Bedingungsverhältnis zwischen beiden Projekten sich aufdrängen sollte. Die Mogelpackung des Gemeinderats muss die Partei der Arbeit deshalb ablehnen. Wir unterstützen den Rückweisungsantrag von Luzius Theiler. Dieser Antrag wird uns erstens ermöglichen, vollumfänglich die Interessen des Breitensports wahrzunehmen. Und zweitens schiebt er den heimlichen Expansionsgelüsten der Messe zu Lasten der Grossen Allmend endlich einen Riegel. Drittens dürfte er den Gemeinderat ermuntern, in seinen Vorlagen auf eine allzu undurchsichtige Dialektik zu verzichten – und zwar im Interesse der politischen Transparenz.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 5. Dezember 2013 pdf


BERNER GEMEINDERAT LÄSST SICH VON DEN BKW EINSEIFEN!

Dringliche Interpellation Luzius Theiler (GPB-DA): Wie kann der Gemeinderat erfreut sein, dass das AKW Mühleberg die Stadt noch bis 2019 bedrohen darf?
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 28.11.2013

Es ist nie zu spät, um zu lernen, um beispielsweise zu kapieren, dass wir alle seit vielen Jahren von den BKW an der Nase herumgeführt werden. Der Berner Gemeinderat hat eben gerade – leider – eine weitere Chance verpasst. Seine freudige Reaktion auf die erst jüngst verlautbarte finale Karriereplanung für das atomare Ballenberg beim Wohlensee und seine Antwort auf die Dringliche Interpellation von Luzius Theiler fallen punkto Lernfähigkeit äusserst bescheiden bis enttäuschend aus.

Wenn es um die immer wieder diskutierte „Sicherheit“ des Reaktors von Mühleberg geht – falls denn der Begriff der Sicherheit in Bezug auf diesen Pannenreaktor überhaupt noch sinnvoll ist! – und wenn es schliesslich um die Gefahren für die Bevölkerung geht, verbietet sich Blauäugigkeit. Das sollte doch gerade auch und ganz speziell für den Gemeinderat einer Stadt gelten, die das Risiko zu tragen hat: das volle Risiko!

Die bisherigen Winkelzüge der BKW – immer wieder ausgeblendet oder gar gedeckt sowohl von der Berner Kantonsregierung wie auch von den nationalen Kontrollbehörden – brauche ich hier nicht ein weiteres Mal aufzulisten. Dass es munter im genau gleichen Sinne weitergeht, ist aber immerhin eine Bemerkung wert. Wenn der Bund einen Sicherheitszuschlag für die Stilllegung von AKWs fordert: Wer wird sich wohl dagegen stellen? Richtig: die BKW und ihr Berner Regierungsrat. Ein solcher Zuschlag sei überhaupt nicht gerechtfertigt – es gelte abzuwarten. Kommt uns das nicht irgendwie vertraut vor? Unter diesen Vorzeichen braucht es dann auch überhaupt keinen Drang zum Hellsehen oder Schwarzmalen, um vorauszusehen, wo das nächste Debakel der BKW nach der Stilllegung von Mühleberg liegen wird. Wie gehabt: Stadt und Kanton bleiben in der Geiselhaft!

Dabei hätte der Gemeinderat doch jetzt die Möglichkeit, die unmittelbaren wie auch die längerfristigen Interessen der Bernerinnen und Berner ohne Wenn und Aber in die Waagschale zu werfen. Der Berner Gemeinderat hätte aber nicht nur die Möglichkeit und das Recht – sondern auch die Pflicht, „gegenüber dem Kanton und dem AKW-Betreiber alles in seiner Macht stehende zu tun, um eine sofortige Stilllegung des Atomkraftwerks Mühleberg zu erreichen“ und dabei „alle Bestrebungen auf politischer und rechtlicher Ebene aktiv zu unterstützen, die eine sofortige Stilllegung des Atomkraftwerks Mühleberg anstreben.“ So steht es in einer Dringlichen Motion der Partei der Arbeit, die in der Stadtratssitzung vom 12. Mai 2011 erheblich erklärt worden ist. Wie sich der Gemeinderat um diesen klaren Auftrag immer wieder herumdruckst, wird wohl mittlerweile nicht nur den Motionär irritieren.

Aber keine Rede davon, dass der Berner Gemeinderat gegenüber den BKW endlich den Tarif durchgeben würde – und das transparent und öffentlich: Berns Bevölkerung hat ein Recht darauf! Wir haben die Nase gestrichen voll von den Machenschaften der BKW: Volksbetrug wird auch dann nicht tragbar, wenn er von Regierungen gedeckt wird! Wie lange noch müssen wir auf ein unmissverständliches Signal des Gemeinderats warten, das von den BKW und vom Berner Regierungsrat verstanden wird – aber auch von der ganzen Bevölkerung des Kantons und von denen, die ihre Interessen zu vertreten behaupten? Ausstiegsfolklore genügt nicht mehr. Das Fass ist nun wirklich voll. Da hilft nur noch eins: Mühleberg stilllegen – und zwar sofort!

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 28. November 2013 pdf


SCHLUSS MIT DEM PERMANENTEN ETIKETTENSCHWINDEL BEI PINTO!

Interpellation Rolf Zbinden (Partei der Arbeit):

Auf dem Stellenportal der Geschäftsstelle sozialinfo.ch ist seit dem 16. Oktober dieses Jahres eine 80%-Stelle als Mitarbeiter/Mitarbeiterin PINTO per 1. Februar 2014 ausgeschrieben. Im Stellenbeschrieb wird explizit und mehrfach als Aufgabenbereich „aufsuchende Sozialarbeit“ erwähnt, womit ein klar definierter Begriff aus dem Arbeitsfeld professioneller Sozialarbeit Eingang ins Stellenprofil findet. Wer allerdings nun erwartet, dass für die Bewerbung eine Ausbildung (ein Studium) in Sozialarbeit vorausgesetzt wird, sieht sich herb enttäuscht: Eine nicht näher definierte Berufslehre und Berufserfahrung z.B. im Sicherheitsbereich genügen vollständig!

Mit diesem Stellenbeschrieb entlarvt sich PINTO ein weiteres Mal als Mogelpackung, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit ohne entsprechenden professionellen Hintergrund mit dem Image der Sozialarbeit kokettiert und – bisher unbehelligt – im Aufgabenbereich einer renommierten Berufsgruppe wildert. Der im Auftrag von PINTO formulierte abenteuerliche Spagat zwischen sozialarbeiterischen und repressiven Funktionen offenbart sich in der Stellenausschreibung aufs deutlichste und der Angriff auf das Betätigungsfeld seriöser Sozialarbeit wird damit zementiert.

Die Partei der Arbeit will vom Gemeinderat wissen:

  • Ob er sich der durch solche Stellenbeschriebe provozierten Folgen für die seriöse, professionelle Sozialarbeit – gerade auch in den Brennpunkten und vor Ort – bewusst ist?
  • Ob er die mit Stellenprofilen dieser Art auf unvermeidliche Weise einhergehende Diskreditierung professioneller Sozialarbeit billigend in Kauf nimmt?
  • Ob er die Signalwirkung solcher Stellenbeschriebe gegenüber den betroffenen Berufsverbänden gezielt einsetzt?

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 28. November 2013