Motion Zora Schneider (PdA)
Stadtratsitzung Bern vom 31. Mai 2018
Artikel 41 der Kantonsverfassung verpflichtet den Kanton (und die Gemeinden), die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und dafür die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Im 2008 wurde die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf Bundesebene beschlossen (Gesetz vom Jahr 2008, in Kraft seit 1.1.2011). Damals hatte man beschlossen, gewisse Sozialversicherungsgesetze abzuändern. Damit ist eine Verlagerung der Gesetzeskompetenz aber insbesondere auch die Finanzierung der Pflege vom Bund auf die Kantone übergegangen.


