Kategorie: Archiv


Missstände im Einbürgerungsverfahren

Motion Fraktion AL/GPB-DA/PdA+ (Daniel Egloff, PdA): Missstände im Einbürgerungsverfahren beheben!

Wortmeldung von Zora Schneider (PdA) an der Stadtratsitzung in Bern vom 3. März 2018.

Die Motion meines Vorgängers will die Wartedauer für eine Einbürgerung in der Stadt Bern auf sechs Monate verkürzen. Es gibt dafür gute Gründe:

Wie eine vom Nationalfonds unterstützte Studie der Universitäten Zürich, Stanford und Mannheim zeigt, darf die Einbürgerung nicht als Auszeichnung für eine gelungene Integration betrachtet werden, sondern es ist genau umgekehrt. Je weniger lange die Einbürgerungswilligen in Unsicherheit warten müssen, desto schneller integrieren sie sich.

Das führt zu weniger Kosten für die Allgemeinheit, weil die Betroffenen weniger stigmatisiert sind und dadurch mehr Hoffnung und Tatkraft haben. Im Prinzip könnte man den Inhalt dieser Motion also als Sparmassnahme bezeichnen. Diesmal zu Gunsten aller Beteiligten. 


Treffen Stadtgruppe Bern

Donnerstag 22. Februar um 19h30  in unserem Lokal im 1.Stock der Brasserie Lorraine, Quartiergasse 17
Unsere PdA-Stadträtin Zora Schneider wird da über ihre ersten 6 Monate im Parlament berichten und wir wollen mit ihr über anstehende kommunale Themen diskutieren.


NEIN zum massiven Kapazitätsausbau des Autobahnanschlusses Wankdorf und zu neuen Strassenflächen auf der Allmend!

Dringliche interfraktionelle Motion SP/JUSO, GB/JA!, AL/GaP/PdA, GLP/JGLP
an der Stadtratsitzung in Bern vom 1. Februar 2018

Das Projekt «Umgestaltung Anschluss Wankdorf» des ASTRA sieht eine massive Kapazitätserhöhung dieses Autobahnanschlusses vor. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den geplanten Ausbau der A1 (Wankdorf-Schönbühl) auf acht Spuren und der A6 (Wankdorf-Muri) auf sechs bis acht Spuren zu bewältigen. Um Platz für die zusätzlichen Autobahnspuren, Rampenbrücken und Zufahrten rund um den Anschluss Wankdorf zu schaffen, sollen die grosse und die kleine Allmend mit weiteren Strassenflächen zugepflastert werden. Das einzigartige und stark genutzte Naherholungsgebiet würde damit noch weiter verkleinert, mit zusätzlichen Lärmemissionen belastet und die beiden Allmenden würden durch eine Ausdehnung der Strassenfläche noch stärker als bisher voneinander getrennt. Der heutige Wald auf dem Aushub der bereits bestehenden Autobahn – vom ASTRA wiederholt als «Autobahndreck» bezeichnet – soll zu einem erheblichen Teil gerodet werden. Die dafür nötigen Wiederaufforstungen würden mehrheitlich an anderen Orten erfolgen.

Eine solche Kapazitätserhöhung des Anschlusses Wankdorf und später auch der Autobahnen A1 und A6 hätte unweigerlich zur Folge, dass zumindest mittelfristig mehr Verkehr auf das städtische Strassennetz abfliessen würde. Dies widerspricht klar den verkehrspolitischen Grundsätzen der Stadt Bern und dem neuen Stadtentwicklungskonzept STEK 16, welches eine weitere Reduktion des Motorisierten Verkehrs auf dem städtischen Strassennetz zum Ziel hat.


Angst essen Seele auf

Nach den vielen einzelnen sozialen Abbaumassnahmen der vergangenen Jahre will die neoliberale Mehrheit in Regierungs- und Grossem Rat mit dem neuen „Sparpaket“ voll durchstarten. An den Kragen soll es den Armen, Schwachen und Kranken gehen, den Jungen und den Alten, von der Schule bis zur Pflege. An den Kragen – nicht bloss ans Portemonnaie! Die Rechte gibt den Ton an, die Mitte erweist sich ein weiteres Mal als Phantom. Und die parlamentarische Linke? Sie redet und jammert und vertröstet auf die kommenden Wahlen. 



wipe out WEF

das Transparent der PdA an der Anti Wef Demo in Bern



Der Presserat hat noch nicht entschieden.

Beschwerde gegen das Titelbild des Magazins (Tagesanzeiger) Nr. 23 vom 10. Juni 2017. Eingereicht am 14.06.2017. Der Presserat hat noch nicht entschieden.

Ich bitte den Presserat, das Magazin für das Titelbild der Nr. 23 vom 10 Juni zu rügen. Auf der Titelseite wird Kim Kardashian in tierischer und sexualisierter Pose mit fast nacktem Hintern abgebildet. Das verletzt die Kodex-Ziffer Nr. 8 der „Erklärung der Pflichten der Journalisten und Journalistinnen“, die besagt, dass diskriminierende Anspielungen in Text, Bild und Ton aufgrund des Geschlechts verboten sind und die Menschenwürde zu respektieren ist.

Kim Kardashian wird auf diesem Bild sexualisiert und in pornographischer Weise objektifiziert, indem auf ihren Hintern und nicht auf ihre Person fokussiert wird und eine Reduktion der Frau auf dieses Körperteil stattfindet. Das Bild drückt Verfügbarkeit, Unterwürfigkeit und die Kommerzialisierung des weiblichen Körpers aus.
Das in diesem Bild ausgedrückte Frauenbild ist in schwerwiegender Weise diskriminierend, weil durch die animalisierte Darstellung Kardashians als Tier im Freien, auf allen Vieren und mit Pelz ausstaffiert, direkte pornografische Assoziationen geweckt werden und der weibliche Körper durch diese herabgesetzt wird. Im Zusammenhang mit dem Zitat darunter, das den weiblichen Körper als herstellbar und erfolgsentscheidend thematisiert, untergräbt das Bild die Selbstachtung von Frauen durch die Gefahr der Verinnerlichung von unerreichbaren Ästhetik- und Verhaltensmassstäben und senkt die Hemmschwelle für Übergriffe und sexualisierte Gewalt an Frauen. Dass zudem von einem „perfekten Po“ gesprochen wird und Angaben über dessen Aussehen gemacht werden, ist Zeichen eines Normierungsdrucks, der neben der Verdinglichung des weiblichen Körpers ein weiteres sexistisches Element darstellt.

Das Bild ist unverhältnismässig, weil das Thema auch mit einem anderen, weniger störenden und frauenverachtenden Bild hätte illustriert werden können. Leider hat man sich beim Magazin aber vermutlich aus Vermarktungsgründen für dieses Bild entschieden.

Es ist kein rundfunkrechtliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet worden.

Mit freundlichen Grüssen,
Zora Schneider, Partei der Arbeit Bern (PDA)


Vernehmlassung zur Steuervorlage 17

Den Bürgerinnen und Bürgern wird Sand in die Augen gestreut
Befremdet aber wenig erstaunt ist die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) über die Namensänderung der Vorlage. So heisst die Nachfolgerin der «Unternehmenssteuerreform III» (USRIII) plötzlich «Steuervorlage 17» (SV17). Der Logik der bisherigen Reformen entsprechend hätte die Vorlage «Unternehmenssteuerreform IV» (USR IV) heissen müssen. Warum wird nach der klaren Ablehnung der USRIII durch das Volk am 12. Februar 2017 jetzt die Vorlage so umbenannt? Und vor allem: Warum verschwindet das Wort «Unternehmen» aus der Bezeichnung der Vorlage? Die gleiche Taktik der Namensänderung, nämlich die USRIII nur «Steuerreform» zu nennen, wendeten auch die BefürworterInnen der USRIII in ihrer Abstimmungskampagne an. Es war der gescheiterte Versuch, den Bürgerinnen und Bürgern vor der Abstimmung Sand in die Augen zu streuen. Jetzt wendet der Bundesrat bei der neuen Vorlage auch diese Taktik an: Satt USR IV wird sie SV17 genannt – was für ein frappanter Unterschied! Es ist offensichtlich, dass der Bundesrat sich vor nichts scheut, um den Interessen der Grossunternehmen zum Durchbruch zu verhelfen.