Motion Zora Schneider (PdA)
Stadtratsitzung Bern vom 13. September 2018
Flüchtlingen mit Nothilfe und ohne eigene finanzielle Mittel werden auch bei kleineren Behandlungen häufig die Zähne gezogen, weil die Zahnbehandlungen nur bei Not- und Schmerzbehandlungen bewilligt werden können.1 Betroffen sind Flüchtlinge mit Ausweis N (Asylantrag in Bearbeitung), Ausweis F (vorläufig Aufgenommene und negativer Asylbescheid, aber Wegweisung sistiert) und Ausweis S (Schutzbedürftige). Viele Zahnärzte befinden sich dadurch in einem moralischen Dilemma und behandeln diese Flüchtlinge auf eigene Kosten, weil sie es nicht mit sich vereinbaren können, ihnen die Zähne zu ziehen.