Autor: Christoph Stettler

Freie Fahrt für Menschen in Aus- und Weiterbildungen!

Bieler Stadtratssitzung
Motion, Judith Schmid PdA

Antrag
Der Gemeinderat wird gebeten für Menschen in Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung den Null-Tarif für die Libero-Zonen 300 und 301 einzuführen.

Begründung
Bildung, Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung nehmen in der Arbeitsbiografie der meisten Menschen einen immer grösseren Platz ein. Vorausgesetzt wird dabei nicht nur die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen, sondern auch eine hohe Bereitschaft zur Mobilität. Schulen der obligatorischen Schulzeit, weiterführende Schulen und Lehrbetriebe sind in vielen Fällen nicht im unmittelbaren Umfeld der Lernenden zu finden – weder im Stadtteil noch im Quartier. Der Transport zu den Stätten des Lernens, der Bildung und Ausbildung ist für die Lernenden mit erheblichen Kosten verbunden. Aus bildungspolitischen Gründen dürfen diese Gebühren das Budget der Kinder und Jugendlichen, der jüngeren und älteren Erwachsenen und ihrer Familien nicht noch zusätzlich belasten, da dies dem angestrebten Grundsatz der Chancengleichheit klar zuwider läuft. Darüberhinaus liegt es unzweifelhaft im öffentlichen Interesse, dass die Wege zu den Lern- und Ausbildungsstätten mit den Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs zurückgelegt werden. Gerade Kinder und Jugendliche werden heute oft durch ihre Eltern zum Ausbildungsort chauffiert. Ein freie Benutzung des ÖVs wäre somit auch ein Mittel zu weniger MIV in der Innenstadt.

Biel, 29. Juni 2017, Judith Schmid PdA



KEIN BLANKOCHECK FÜR DIE VERSICHERUNGEN! NEIN ZU KOSTENPFLICHTIGEN VERSICHERUNGSGERICHTEN!

Petition der PdAS

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Reform des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) eröffnet. Diese Reform führt zu einer eigentlichen Rechtsverweigerung für die BürgerInnen: Sie verlieren die Garantie für ein gerechtes Verfahren, während die Versicherungen grosse Befugnisse bekommen.

So sieht Art. 49a vor, dass die Versicherungen in ihren Verfügungen die aufschiebende Wirkung bei einem allfälligen Rekurs entziehen können! Konkret: Die Unfallversicherung oder die AHV-Ausgleichskasse können ihre Zahlungen sofort einstellen, auch wenn die Betroffenen gegen den Entscheid eine Einsprache erheben.

Weiter sollen die Versicherungen mit Art. 52a das Recht bekommen, die Leistungen vorsorglich einzustellen und zwar bis zum definitiven Entscheid, wenn «der begründete Verdacht besteht, dass die versicherte Person die Leistungen unrechtmässig erwirkt hat.» Die versicherte Person kann dagegen nur sehr schwer eine Beschwerde einreichen, da ja kein definitiver Entscheid vorliegt. Gleichzeitig wird so der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt.
Der negative Höhepunkt ist Art. 61. Dieser sieht vor, dass das Gerichtsverfahren generell kostenpflichtig werden soll. Die Versicherungen können die Leistungen einfach einstellen und die betroffenen Personen müssen die Gerichtskosten bezahlen, wenn sie zu ihrem Recht kommen wollen. Wie die Betroffenen bis Ende Monat über die Runden kommen oder ihre medizinischen Kosten bezahlen sollen, interessiert den Bundesrat offenbar nicht. Aber nicht genug! Art 61 hält weiter fest, dass den Versicherungen «in der Regel keine Gerichtskosten auferlegt werden» dürfen. Während es für die versicherten Personen teurer wird, kommen die Versicherungen kostenlos davon!

Wir fordern den Bundesrat und die eidgenössischen Räte auf, auf diese Reform des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes zu verzichten und den versicherten Personen ihre Rechte gegenüber den Sozialversicherungen zu lassen.

Petition online unterschreiben hier!
Unterschriftenbogen pdf


BESCHWERDE VOR DEM SCHWEIZER PRESSERAT: KIM KARDASHIAN IN PORNOGRAPHISCHER POSE

Medienmitteilung: PdA Bern macht eine Beschwerde beim Schweizer Presserat zur Diskriminierung von Frauen auf dem Titelbild des Magazins Nr. 23 vom 10. Juni 2017

Sehr geehrte Journalistinnen und Journalisten

Ein Bild sorgt für Empörung. Auf dem Titelbild des „Magazins“ des „Tagesanzeigers“ vom 10. Juni 2017 wird Kim Kardashian in tierischer und pornographischer Pose abgebildet. Das verletzt die Kodex-Ziffer Nr. 8 der „Erklärung der Pflichten der Journalisten und Journalistinnen“, die festhält, dass diskriminierende Anspielungen in Text, Bild und Ton aufgrund des Geschlechts verboten sind und die Menschenwürde zu respektieren ist. Die PdA Bern will eine solche Darstellung von Frauen in der Öffentlichkeit nicht zulassen und hat heute beim Schweizer Presserat eine Beschwerde dagegen eingereicht.


RESOLUTION «FÜR NEUE ABKOMMEN MIT DEN EUROPÄISCHEN STAATEN

Mit Blick auf zehn Jahre des Versagens, muss die Linke, muss die ArbeiterInnenbewegung Bilanz ziehen und klar festhalten, dass die Gesamtheit der bilateralen Verträge, einschliesslich der Personenfreizügigkeit, nur den ArbeitgeberInnen genutzt hat, während die ArbeiterInnen in der Schweiz und in der EU harte Angriffe hinnehmen mussten. Die Ablehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit bedeutet, sich von der Politik der europäischen und schweizerischen Rechten zu distanzieren. Viel mehr heisst es, sich von der Politik der europäischen Rechten zu distanzieren und jene Klassenpolitik zu beenden, die von den ArbeitgeberInnen geführt wird, um ihre Profite zu erhöhen.


RESOLUTION ZUR INTERNATIONALEN LAGE

Der Imperialismus, der Kapitalismus der Monopole, hatte nie Hemmungen, seine Interessen mit Krieg und Gewalt durchzusetzen. In den letzten Jahren lässt sich aber eine neue Entwicklung beobachten, die darin besteht, dass der Imperialismus die Maske der humanitären Interventionen und Kriege, als äusserstes Mittel, nicht mehr zu brauchen scheint. Krieg ist zum Normalzustand der Welt geworden und ist ein probates Mittel der imperialistischen Mächte, ihren Willen durchzusetzen, besonders im und gegen den globalen Süden. «Failed States» wie Libyen oder Somalia und Flüchtlingskrise sind die Folge. Je länger, desto weniger scheint der Westen auch eine zwischenimperialistische Auseinandersetzung – mit Russland oder China – zu fürchten. Das imperialistische Wettrüsten, an dem sich die Schweizer Bourgeoisie mit ihren Waffenexporten schamlos bereichert, wird sich wohl bis zum nächsten kriegerischen Aufeinandertreffen weiter fortsetzen. Der internationale Waffenhandel hat in den letzten vier Jahren das höchste Niveau seit dem Ende des Kalten Krieges erreicht.
Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) setzt sich für Frieden und Sozialismus ein. Nur der Sozialismus kann der Menschheit endgültig Frieden bringen. Die PdAS verteidigt das Völkerrecht als internationalen Fortschritt. Wir lehnen entsprechend alle Militärinterventionen der imperialistischen Mächte ab und unterstützen friedliche, diplomatische Lösungen von militärischen Konflikten. Wir stehen hinter dem Selbstbestimmungsrecht aller Völker.
Die Schweiz muss für eine friedensfördernde Neutralität einstehen und darf nicht Mithelferin von Kriegen sein. Kriegsmaterialexporte müssen verboten werden. Die Schweiz muss alle Beziehungen zum Militärbündnis Nato einstellen, die Partnership for Peace sofort aufkündigen und ihre SoldatInnen aus dem Kosovo abziehen. Keinerlei militärische Auslandseinsätze in welcher Form auch immer! Stattdessen zivil den Frieden fördern!


DIE GESCHICHTE WIEDERHOLT SICH NICHT! SO EINFACH?

Vor nunmehr 45 Jahren stand dem Vorschlag der Partei der Arbeit für eine umfassende AHV im Sinn einer echten Volkspension in der Volksabstimmung das Modell der obligatorischen 2. Säule gegenüber. Nicht nur die traditionellen Fans von privat-egoistischen Lösungen für gesellschaftliche Bedürfnisse legten sich da ins Zeug für das Kapitaldeckungsverfahren der Pensionskassen, sondern auch die sozialdemokratische Linke und die Gewerkschaften liessen sich grossmehrheitlich durch die Renditeversprechen der 2. Säule blenden. Unter diesen Umständen und in einem gesellschaftlichen Klima von sozialpartnerschaftlich geteiltem und gepflegtem Antikommunismus konnte es nicht verwundern, dass die Volkspensions-Initiative der PdA in der Volksabstimmung vom 3. Dezember 1972 keine Chance haben konnte, keine Alternative aufzeigen durfte. 


Postulat „Biel soll sich dem europaweiten Netzwerk von Zufluchtsstädten anschliessen“

Bieler Stadtratssitzung
Votum von Judith Schmid PdA

Ich danke dem Gemeinderat für die Beantwortung meines Postulats. Wie Sie sich vorstellen können, bin ich davon nicht befriedigt. Das Netzwerk von Zufluchtsstädten ist keine Institution und auch keine Organisation. Vielmehr geht es um die Bereitschaft von Städten, sich aktiv für eine Direktaufnahme von Menschen auf der Flucht am Rand von Europa einzusetzen. Weitere Massnahmen für eine nachhaltige Integration und zum Schutz vor Zwangsmassnahmen sind ebenfalls Teil dieser Bereitschaft. In Europa bilden sich zur Zeit in vielen Städten solche Initiativen, die auf eine liberale Aufnahmepolitik für geflüchtete Menschen abzielen. Deshalb: setzen wir doch auch in Biel ein solches Zeichen der Solidarität! Mir geht es nicht darum, dass Biel Flüchtlinge aus den umliegenden Gemeinden aufnehmen soll, wie es die Antwort des Gemeinderats impliziert. Mir geht es in erster Linie um Menschen, die in absolut spärlich eingerichteten Zeltlagern am Rand von Europa seit Monaten, teils sogar seit Jahren, warten. Auf dem Rosiusplatz fand vor der Stadtratssitzung eine Demonstration statt, wo auch Bilder dieser Camps gezeigt wurden. Sie können sich also vorstellen, wie es dort aussieht. Übrigens begrüsst auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Bereitschaft der Städte zur Direktaufnahme. Eine Vertretung des SEM sagte im September in der Tageszeitung „Der Bund“, diese Bereitschaft trage zur Unterstützung von Bund und Kantonen im Asylbereich bei. In diesem Sinn bitte ich den Stadtrat, das vorliegende Postulat zu unterstützen und ich beantrage, alle vier Punkte erheblich zu erklären. Zudem wünsche ich eine separate Abstimmung zu allen vier Punkten. 


Asylsozialhilfe-Kredit Kanton Bern

Für ein Ja zum Wohl der schutzbedürftigen Kinder

Bieler Stadtratssitzung
Dringliches Postulat Judith Schmid, PdA Biel

Eine rechte Allianz, angeführt von der SVP, gefährdet mit dem Referendum gegen den Asylsozialhilfe-Kredit die kindergerechte Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Am 21. Mai muss nun das Berner Stimmvolk über den Kredit abstimmen.

Ein karikierter junger Mann liegt auf einer zur Hängematte umfunktionierter Schweizer Fahne. Sichtlich entspannt, in der rechten Hand einen Drink, in der linken Hand ein Heft mit der Aufschrift „Asyl“, im Mund eine Zigarre, wird er berieselt von Banknoten. Mit dieser Zeichnung, pietätlos wie immer, waren die Absender des Unterschriftenbogens, der letzten Herbst in zahlreiche Briefkästen im Kanton Bern flatterten, klar: Eine Allianz von SVP und JSVP des Kantons Bern sowie der „Bund für Steuerzahler“ ergriffen das Referendum gegen den vom Kantonsparlament genehmigte Kredit von 105 Millionen Franken für die Asylsozialhilfe 2016–2019. Im Januar 2017 überreichte die rechte Allianz der Staatskanzlei in Bern 14000 gültige Unterschriften. Nun muss das Berner Stimmvolk am 21. Mai über den Asylsozialhilfe-Kredit abstimmen. 


FOCUS ON THE LIVING

Über 5000 Menschen sind 2016 während ihrer Flucht nach Europa im Mittelmeer ertrunken. Seit die europäischen Regierungen zusammen mit der Türkei die Routen in der Ägäis quasi geschlossen haben, sind viele Flüchtende auf die gefährlichere Überfahrt von Libyen nach Italien ausgewichen. Zum Vergleich: Die Passage von der türkischen Küste zur griechischen Insel Lesvos dauert je nach Wind und Wetter um die zwei Stunden, jene von Libyen nach Lampedusa mehrere Tage. Als ich Anfang Januar dieses Jahres von dieser hohen Zahl ertrunkener Menschen erfuhr, war ich traurig, aber nicht überrascht.