Die Partei der Arbeit hat zusammen mit einem Bündnis von Verbänden und Parteien das Referendum „gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung“ ergriffen.
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Kuhhandel auf Sozialdemokratisch
Von der USR III zur STAF
Grosse Freude und Erleichterung herrschte im Februar 2017 beim linken Referendumkomitee (in dem auch die PdAS aktiv war), als die eidgenössische Unternehmenssteuerreform III (USR III) mit 59% Nein-Stimmen abgelehnt wurde! Die Vorlage hätte im sozialen Bereich desaströse Auswirkungen gehabt. Wir erleben das gerade gegenwärtig mit der kantonalbernischen Senkung der Unternehmenssteuer, über die am 25. November 2018 abgestimmt wird: im Hinblick auf die geplante steuerliche „Entlastung“ der grossen Unternehmen hat die Berner Regierung schon im Voraus umfangreiche „Einsparungen“ budgetiert – bei der Spitex, bei den Heimen, im Behinderten- und Sozialbereich, bei der Bildung und Gesundheit.
Dass auf eidgenössischer Ebene eine neue Unternehmenssteuer-Vorlage kommen würde, war zu erwarten. Die EU macht ja Druck, dass in der Schweiz gewisse Steuerprivilegien der grossen Unternehmen aufgehoben werden. Die Frage ist aber, ob diese Steuerprivilegien einfach durch andere, neue Steuerschlupflöcher ersetzt werden, wie das bei der USR III der Fall war. Nach dem Absturz der USR III in der Volksabstimmung hätte man da von bürgerlicher Seite substantielle Zugeständnisse erwartet, z.B. in Form einer deutlichen Erhöhung der Dividendenbesteuerung.
Bemerkenswert ist, mit welcher arroganten Gewissheit ihrer eigenen Macht die bürgerliche Mehrheit eine neue Vorlage im Parlament durchgesetzt hat (die ‚Steuervorlage 17‘), welche sich kaum von der abgelehnten USR III unterscheidet.
Bloss im taktischen Bereich haben sich FDP und CVP etwas Neues einfallen lassen. In einem Deal mit der SP wurde die Steuervorlage 17 mit Massnahmen zur Konsolidierung der AHV verknüpft. Das Ganze heisst jetzt STAF (Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung). Die Parteileitung der SP preist ihren Deal als historischen Durchbruch, während die bürgerliche Presse von einem Kuhhandel spricht. (Bauernpräsident M. Ritter seinerseits verwirft diese Bezeichnung – allerdings aus Motiven, die nicht die unsrigen sind –, weil das eine Beleidigung der Viehhändler sei…)
Wie ist es mit der Konsolidierung der AHV?
Wechseln wir jetzt das Thema und sprechen wir von der AHV. – Beharrlich wird uns von den bürgerlichen Medien eingehämmert, unsere Altersvorsorge sei in Gefahr. Damit wird psychologischer Druck aufgebaut, um künftige Rentenkürzungen politisch durchsetzen zu können.
Es stimmt, dass die berufliche Vorsorge (die sog. 2. Säule) mittelfristig gefährdet ist, weil die von den Versicherten angesparten Altersguthaben auf den Kapitalmärkten angelegt werden müssen und damit von allen Unsicherheiten dieser Kapitalmärkte abhängig sind. Darum will die PdAS mit ihrem Vorschlag einer eidgenössischen Volksinitiative die 2. Säule schrittweise in die AHV überführen, bei gleichzeitigem entsprechendem Ausbau der AHV.
Die AHV ist (eben im Gegensatz zur 2. Säule) ein sicheres System, weil sie nach dem Umlageverfahren funktioniert, d. h. die in einem Jahr eingezahlten Gelder finanzieren die laufenden Renten.
Das vom Bundesrat schon in den 90er Jahren prophezeite Defizit in der AHV ist bisher nicht eingetreten; insofern wurden seit 20 Jahren falsche Voraussagen gemacht. Sollten sich in 10-15 Jahren beim Umlageverfahren der AHV aber tatsächlich rote Zahlen ergeben, müssten die Beitragssätze der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen leicht angepasst oder die Beiträge des Bundes an die AHV erhöht werden. Dazu besteht schon heute die verfassungsmässige Grundlage und Verpflichtung. In BV Art. 111 steht: „1 Der Bund trifft Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. (…) 2 Der Bund sorgt dafür, dass die eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (…) ihren Zweck dauerhaft erfüllen kann.“
Die SP-Parteileitung will nun seltsamerweise die künftige Verwirklichung des zitierten Verfassungsauftrages dadurch erkaufen, dass sie den bei der Volksabstimmung zur USR III von der gesamten Linken gemeinsam erkämpften Erfolg kurzerhand preisgibt und als Verhandlungspfand verhökert. Ein solches Vorgehen nennen wir Kuhhandel auf Sozialdemokratisch.
Demokratiepolitische Aspekte
Sprechen wir zum Schluss über die Verknüpfung von Unternehmensteuern und AHV. – Bei Volksinitiativen wird pingeling auf das Prinzip der Einheit der Materie geachtet. So wurde z. B. 1995 eine eidgenössische Volksinitiative als ungültig erklärt, welche Rüstungsausgaben senken und dafür die Ausgaben für die Friedensförderung erhöhen wollte. Das seien zwei verschiedene Anliegen, hiess es. Die StimmbürgerInnen müssten die Möglichkeit haben, ihren Willen zu einer einzelnen Frage frei zu äussern. Wenn die grossen Parteien im Parlament aber ihren Deal finden, gilt dieser verfassungsrechtliche Grundsatz plötzlich nicht mehr!
Es ist zu befürchten, dass die grossen Parteien in Zukunft immer öfter verschiedene politische Fragen unter sich aushandeln und zu einem Paket verschnüren, womit den StimmbürgerInnen am Ende nur ein Ja oder Nein zum Gesamtpaket übrigbleibt. Auf diese Weise wird das demokratische Instrument des Referendums ausgehöhlt. Die Linke wie auch alle Minderheiten im Land haben aber ein vitales Interesse daran, dass die Instrumente der direkten Demokratie nicht ausgehebelt werden – dieses Thema sollten wir nicht wieder der SVP überlassen!
Aus all den genannten Gründen rufen wir Euch auf, das Referendum ‚USR III – STAF – Nein bleibt nein!‘ zu unterstützen und bei der Unterschriftensammlung mitzuhelfen!