Kategorie: Archiv Abstimmungen

«zäme läbe, zäme schtimme»: Demokratie ist nicht teilbar!

Über 85‘000 mündige Personen leben und arbeiten schon seit mehr als einem Jahrzehnt in der Schweiz und über fünf Jahre im Kanton Bern, bezahlen Steuern und bereichern das soziale und kulturelle Leben, ohne dass sie politisch etwas zu melden hätten. Mit einer Volksinitiative soll ein bescheidener Schritt zur Ausweitung von Demokratie und Gemeindeautonomie ermöglicht werden.


Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer?

Abstimmung über «Zäme läbe, zäme schtimme»

Am 26. September wird im Kanton Bern über die Initiative «Zäme läbe, zäme schtimme» abgestimmt. Die Initiative will den Gemeinden des Kantons Bern das Recht einräumen, das kommunale Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einzuführen. Die PdA Bern war – zusammen mit dem Gewerkschaftsbund des Kantons – an der Lancierung und am Zustandekommen der Initiative massgeblich beteiligt.

In einer Demokratie sollen diejenigen die politischen Entscheide treffen, welche von ihnen betroffen sind. Auf Gemeindeebene sind das die Leute, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen. Deshalb muss die höchste Instanz der Gemeinde die Wohnbevölkerung sein, sei es in Form einer Gemeindeversammlung, sei es in Form von Urnenabstimmungen.

Zur Wohnbevölkerung gehören auch die Ausländerinnen und Ausländer. Es wäre daher logisch und gerecht, dass auch sie in Gemeindeangelegenheiten stimm- und wahlberechtigt sind. Das sieht auch der Regierungsrat des Kantons Bern so: Er empfiehlt die Initiative «Zäme läbe, zäme schtimme» zur Annahme. Auch in unsern Nachbarkantonen Freiburg, Jura, Neuenburg und Waadt können Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene stimmen.

Der Grosse Rat mit seiner bürgerlichen Mehrheit will das nicht. Er will den Gemeinden weiterhin verbieten, die Ausländerinnen und Ausländer am politischen Leben zu beteiligen. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch dumm. Viele Gemeinden haben Mühe, für ihre Planungs-, Schul- und sonstigen Kommissionen genügend qualifizierte Leute zu finden. Qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer, die in diesen Gemeinden wohnen, dürfen nicht gewählt werden, selbst wenn sie zur Mitarbeit bereit sind. Sogar Ausländerkommissionen müssen mit Schweizerinnen und Schweizern besetzt werden!

Die gleichen Parteien, die ihre Politik auf dem Rücken der Ausländerinnen und Ausländer machen, verweisen nun plötzlich auf die Möglichkeit der Einbürgerung. Das ist aber gar nicht die Frage, die sich stellt. Wir stimmen ja nicht an unserem Heimatort ab, sondern am Wohnort. Stimm- und Wahlrecht beziehen sich in einer Demokratie nicht auf die Herkunft, sondern auf politische Mitwirkung am Ort, an dem wir leben. 

Die Annahme der Initiative würde einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und wäre ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Sie würde auch den Gemeinden helfen, da sie den Einbezug der ausländischen Wohnbevölkerung in die politische Alltagsarbeit erleichtert. Ein Ja zu «Zäme läbe, zäme schtimme» wäre daher ein kleiner, aber auch ein wichtiger Schritt zu mehr Demokratie. 

Willi Egloff, 29.4.2010


PdA Bern sagt Nein «Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen»

Der Artikel zur «Forschung am Menschen» ist abzulehnen, er geht viel zu wenig weit und überträgt der Wissenschaft zuviele Vollmachten, vor allem was die Verfügbarkeit von nicht urteilsfähigen Menschen für die Forschung angeht. Diese sind so der profitgeleiteten Willkür der Pharmaindustrie völlig ausgeliefert.

Die PdA des Kantons Bern empfiehlt – im Gegensatz zur Partei der Arbeit der Schweiz, welche eine Stimmfreigabe beschlossen hat – ein Nein in die Urne zu legen. Zu den andern zwei nationalen Abstimmungen herrscht Übereinstimmung mit der Mutterpartei (BVG-Rentenklau: Nein; Tieranwalt: Ja).

Das einzige, was geschützt werden soll im neuen Artikel über die Forschung am Menschen, ist auf den «Schutz seiner Würde und seiner Persönlichkeit» begrenzt. Nur das Individuum also wird geschützt, das urteilsfähige, notabene. Die «Würde» der Gesellschaft, der Menschheit, der ganzen Natur bleibt hingegen auf der Strecke. Dies ist vor allem problematisch, weil die Forschung und der Eingriff am Erbgut des Menschen, sprich die Gentechnologie, nicht namentlich erwähnt wird, obwohl es v.a. um diese geht.
Oberstes Ziel zur Schaffung eines Artikels in der Bundesverfassung war die Verankerung der Forschungsfreiheit. Damit werden jedoch Freiheiten zugestanden, die bedenklich sind, denn die Forschung in der Schweiz ist nicht frei. Lehrstühle an Universitäten werden zunehmend von Pharmamultis selbst gesponsert und eingefordert, Inhalte werden bestimmt, Erkenntnisse patentiert usw. Wie lange geht es noch, bis Teile des menschlichen Erbgutes auch in der Schweiz Eigentum von grossen Firmen sind?
Kritische Forschung bezüglich Gentechnologie hat es schwer in der Schweiz, gerade auch wegen dem grossen Einfluss der Pharmaziebranche. Es gibt praktisch nur den «Basler Appell gegen Gentechnologie», der sich seit über 20 Jahren mit dem Thema beschäftigt und wie wir die Nein-Parole herausgegeben hat.
Auch Rechtsaussenparteien sind gegen den Artikel, jedoch weil er ihnen zu weit geht und die Forschungsfreiheit zu stark einenge. Das Gegenteil ist der Fall. Die Würde des Menschen wird schon in Art.7 der Bundesverfassung erwähnt, die einzige «Einschränkung» für die Forschung wird im neuen Artikel also bloss wiederholt. Mehr noch, die Rechte der Menschen werden durch den neuen Artikel für die Forschung der Pharmamultis sogar aufgeweicht, so z.B. die in Artikel 8 der Bundesverfassung garantierte Rechtsgleichheit (Absatz 1), die in Abs.2 konkretisiert wird und auch Diskriminierung «wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung» verbietet. Ebenso beschnitten wird das Recht «auf körperliche und geistige Unversehrtheit» (Art.10, Abs.2). Zwar wird im neu zu schaffenden Forschungsartikel 118b «hinreichende Aufklärung» und die Einwilligung der Person vorausgesetzt, aber das Gesetz wird Ausnahmen vorsehen können (siehe Abs. 2a des Abstimmungstextes, des neu zu schaffenden Art. 118b der BV). Doch schon der Verfassungsartikel selbst enthält eine Ausnahme, nämlich die der nicht urteilsfähigen Personen. Die Informationspflicht fällt hier weg, und auch die «in jedem Fall verbindliche» Ablehnung ist gar nicht möglich. Selbst wenn «Forschungsvorhaben keinen unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähigen Personen erwarten», dürfen «Risiken und Belastungen» für diese «minimal» sein (Abs. 2c).

Anders als die Abstimmungsbotschaft vermittelt, wird mit dem neuen Verfassungsartikel also nicht die Würde des Menschen, sondern die Forschungsfreiheit geschützt. Und zwar nur diese. Dies wird noch deutlicher, wenn man sich die Übersicht der «aufgezeichneten Verhandlungen der Parlamentsdienste ‹Forschung am Menschen› (07.072)» zu Gemüte führt:
«Der Bundesgesetzgeber darf dann – und nur dann – regulierend in die Forschung am Menschen eingreifen, soweit eine Gefährdung von dessen Würde oder Persönlichkeit dies notwendig macht.» Des weiteren soll mit der Beschränkung auf die Würde und Persönlichkeit «einer Überregulierung vorgebeugt werden». Die Quintessenz lautet dann schliesslich: «Forschung mit urteilsunfähigen Personen soll grundsätzlich zulässig sein.»

Deshalb Nein zu einer Forschung an Menschen, die sich nicht wehren können! Nein zu einer Forschung am Menschen, welche sich um die Menschheit mit ihrem natürlich entstandenen Erbgut einen Dreck schert und im Dienste der kapitalistischen Wirtschaft steht, die sich nur für den kurzfristigen Profit interessiert!