Autor: Christoph Stettler

Grossratswahlen 2014

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Freunde Wir danken allen die uns unterstützt und gewählt haben. Dank dem Engagement von ganz vielen konnten wir unser Resultat im Vergleich zu den letzten Stadtratswahlen deutlich steigern. Leider hat es aber trotzdem noch nicht für einen Sitz im Grossenrat des Kantons Bern gereicht. Immerhin konnte, auch dank unserem guten Abschneiden, unsere Bündnispartnerin, die GP-DA, einen Sitz gewinnen. Wir gratulieren!

Die Einreichung unserer Grossratswahlliste war für uns ein schöner Erfolg: Es ist uns gelungen, eine volle Liste mit 20 Kandidierenden einzureichen, auf der die unterschiedlichsten Berufe/Tätigkeiten vertreten sind, und dies mit einer guten Durchmischung nach Alter und Geschlecht. Wir danken all den Frauen und Männern recht herzlich für Ihre Bereitschaft, auf unserer Liste zu kandidieren!

Die Sitze im Grossen Rat werden zuerst nach der Anzahl Listenstimmen auf die verschiedenen Parteien verteilt. Deshalb unterstützen Sie unsere Kandidierenden am wirksamsten, wenn Sie die vorgedruckte, unveränderte Wahlliste 20 Partei der Arbeit und Kommunistische Jugend (PdA und KJ) einlegen! Das Hinzufügen von Namen aus anderen Listen (=Panaschieren) schwächt unsere Liste.

Wenn Sie einen amtlichen (leeren) Wahlzettel benutzen, bitte „Liste 20 Partei der Arbeit und Kommunistische Jugend“ in den Listenkopf schreiben.

Die Partei der Arbeit und die Kommunistische Jugend kandidieren im Wahlkreis Bern.

Für die anderen Wahlkreise empfehlen wir euch die Website vom Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen KABBA www.unwaehlbar.ch
Sie legt das Abstimmungsverhalten der Grossratsmitglieder offen.

Spenden:
PdA Bern
PC-Konto 30-26786-9
Vermerk: „Grossratswahlen“


Wahlplakat 2014

Plakat der PdA Bern für die Grossratswahlen vom 30. März 2014

 


WAS ES BRAUCHT, IST EIN NEUER «CONTRACT CULTUREL»

Von den anwesenden Berner Stadträtinnen und Stadträten hallte das Votum des PDA-Stadtrats Rolf Zbinden nach. Die Angriffe bürgerlicher Politiker auf die Kultur würden in Zukunft ohne Zweifel zunehmen: «Wir brauchen deshalb zur Rückendeckung ein verbindliches Kulturkonzept, eine Art Verfassung, mit der wir in die Offensive gehen und Sparforderungen Paroli bieten können.»
Der Bund 7. März 2014


KULTUR VON UNTEN

Berner Kulturkonferenz
Die Stadt Bern hat die Kulturschaffenden aufgefordert, sich aktiv für ein neues Kulturkonzept einzusetzen. Das haben wir getan. Die erste Berner Kulturkonferenz fand am 6. März 2014 statt. Sie wurde von rund 200 Personen aus der Kulturszene, der Politik, der Verwaltung und Wirtschaft besucht und hat schweizweit für Aufsehen gesorgt. Aus dieser ersten Konferenz gingen Arbeitsgruppen hervor, die in den vergangenen Monaten die Diskussion in Fachgruppen weitergeführt haben. Die Diskussionsergebnisse dieser Fachgruppen werden im Dokument “Kulturstadt Bern – Grobkonzept,  Grundlagen für ein neues Kulturkonzept 2016 – 2019″ zusammengefasst. mehr…


WENN HERR NAUSE LAUT DENKT UND DER STAATSSCHUTZ LENKT

Interpellation Fraktion SVP (Nathalie D‘Addezio, SVP): Gewaltbereiter Extremismus in Bern
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Sehr gut könnte ich die Interpellantin verstehen, wenn sie mit der Antwort des Gemeinderats überhaupt nicht zufrieden ist. Alles andere wäre dann wirklich erstaunlich. Aber: was können wir denn anderes erwarten? Haben wir denn aus der Sicherheitsdirektion nicht schon öfters erfahren, dass es eben nichts zu erfahren gibt? Wir dürfen jeweils darüber werweissen, ob der Direktor nicht anders will, kann oder darf.

Im vorliegenden Fall scheint der Partei der Arbeit die Sache ziemlich klar: Die Berner Kantonspolizei und Staatsschutzbehörden geben den Ton an und die Melodie – und der Sicherheitsdirektor zwitschert mit. Wieweit es in solchen Fällen überhaupt noch her sein kann mit dem strategischen Lead, der nach dem Buchstaben bei der politischen Behörde liegen muss – diese Frage können sich hier alle selber beantworten.

Der Bericht des Gemeinderats weist jedoch immerhin auf einige Punkte hin, die in der Informationsfülle nicht untergehen dürfen. Endlich wissen wir, dass sich je nach Thema unterschiedliche Personen finden und dass bei nationalen Demonstrationen auch Leute von ausserhalb der Stadt zu erwarten sind. Was kosten uns wohl solche polizeilichen Erkenntnisse? Und welche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten lassen sich damit rechtfertigen?

Immerhin können wir von Glück reden, dass es keine Hinweise auf ein rechtsextremes Milieu in der Stadt Bern gibt. Wenn sich dieses Milieu ausserhalb der Stadt austobt, dann ist das ja wohl für uns kein Problem mehr. Wenn es nicht zum Schreien wäre, wäre es zum Lachen. Und wir erlauben uns die Frage: Wem ist es zu verdanken, wenn Faschisten und Neonazis das Berner Pflaster ein bisschen zu heiss ist? Der Polizei haben sie ja noch immer eine lange Nase gedreht.

Wenn uns der Gemeinderat schon wieder mit einer sicherheitspolitischen Lachnummer, dann ist es vielleicht an der Zeit zu überlegen, ob es sich jeweils um einzelne Fehlleistungen des Sicherheitsdirektors handelt oder ob es an einem System liegt, das den polizeilichen Behörden nicht nur das operative Geschäft überlässt, sondern ebenfalls die strategisch politische Einschätzung. Diese Konstruktion liesse einem Sicherheitsdirektor dann auch keine andere Möglichkeit als zu His Masters Voice zu mutieren. Und für uns hier hiesse das eine politische Bankrotterklärung. Wie weit sind wir schon auf diesem Weg?

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 27. Februar 2014 pdf


MIT SOZIALEM WOHNUNGSBAU GEGEN DIE SPEKULATION!

Diskussion zu einem aktuellen Ereignis: Günstiger Wohnraum
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Das Problem wurde bereits 2009 in diesem Rat sehr ausführlich diskutiert, Ursachen wurden ermittelt und konkrete Lösungsvorschläge eingebracht. Bekannt war das Problem aber schon ein bisschen länger. Wer hinschaute, konnte es erkennen – seit Jahrzehnten. Schliesslich braucht es nicht sehr viel soziale Fantasie, um sich auszumalen, wie jemand z.B. während der Ausbildung froh ist um günstigen Wohnraum. Und dann später – da ist er immer noch froh und hat sich in einem Quartier eingelebt, auch wenn er mittlerweile – auch dank seiner Ausbildung – ein stattliches Einkommen hat. Das ist nachvollziehbar, dafür gäbe es einfach umsetzbare Lösungen, da brauchte man nicht gleich das ganze System zu ändern. Warum aber wurden solche Lösungen nicht umgesetzt? Wer hat diese Schlamperei zu verantworten? 


DER GEMEINDERAT KUSCHT VOR DEN BKW – WIE GEHABT!

Interpellation Christa Ammann (AL): Ein netter Vorgarten für eine der dreckigsten Firmen mit Sitz in Bern?
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Manchmal könnte einem der Gemeinderat schon fast leid tun, wenn er darüber jammert, was wir ihm alles aufbürden wollen. Und so stellt er uns immer wieder die gleiche verschnupfte Frage: Soll am gemeinderätlichen Wesen gar die ganze Welt genesen? Und schon hat er unser Mitleid und wir nicken – nicken jede Ausflucht ab.

Die Antwort des Gemeinderats auf die vorliegende Interpellation stellt ein hübsches Beispiel dar für die Durchführung eines Themas mit Variationen. Man nehme: Kompetenzen, Zuständigkeiten, rechtliche Mittel, politische Möglichkeiten. Man negiere sie erst einmal allesamt. Und man kombiniere dann abwechslungsreich mindestens zwei davon pro Interpellationsunkt. Besonders virtuos gebärdet sich der Gemeinderat jeweils dann, wenn es um das Schrott-AKW Mühleberg geht, um dessen Gefahren für die Stadt Bern und um die Möglichkeiten, diesem Dauerskandal endlich ein Ende zu bereiten. 


ZUSAMMENLEBEN, ZUSAMMENARBEITEN – ZUSAMMENSTEHEN!

Reglement über die Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern (Partizipationsreglement); Erlass
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 27.02.2014

Der Kanton Bern verhindert, dass die Gemeinde Bern das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführt. Das war das Fazit der Volksabstimmung vom 26. September 2010 über die Volksinitiative „Zäme läbe, zäme stimme“. Es war dies weder das erste noch das letzte Mal, dass ein Votum für eine offene und solidarische Stadt im kantonalen Umfeld ausgebremst worden ist. 


GRATIS ÖV FÜR MENSCHEN IN AUSBILDUNG IST KEIN LUXUS!

Motion Fraktion GB/JA! (Stéphanie Penher, GB/Rahel Ruch, JA!): Gratis öV für unter 25-Jährige aus der Stadt Bern
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 20.2.14

Tut es nicht gut wieder einmal zu hören, wie einsame Spitze wir sind? ÖV-Schweizermeister – und erst noch vor den Baslern! Tout Berne kutschiert im öffentlichen Verkehr und das hat dann seinen Preis. Und weil es denn schon so schön viele sind, braucht man sich gar nicht mehr so gross ums Umsteigen zu kümmern – erst recht nicht über den Preis. Diese Logik des Monopols tischt uns der Gemeinderat im Kern seiner Antwort auf. 


GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT UND ÜBERPRÜFBARKEIT DER AUSZÄHLUNG BEI WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN. EINSETZUNG EINER VERWALTUNGSEXTERNEN KOMMISSION

Motion Christa Ammann (AL), Luzius Theiler (GPB-DA), Rolf Zbinden (PdA):

Am 29. Januar 2014 erfolgte im „Anzeiger Region Bern“ die Publikation von Änderungen des Reglementes über die politischen Rechte (RPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Damit sollen die Rechtsgrundlagen für die elektronische Auszählung der Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen geschaffen werden. Gemäss Art. 36 Buchst. b der Gemeindeordnung entscheidet jedoch das Volk über das Reglement über die politischen Rechte. Obwohl die Beschwerdefrist noch bis am 28. Februar 2014 läuft, hat der Gemeinderat die elektronische Auszählung bereits für die vergangene Abstimmung vom 9. Februar 2014 umgesetzt. Am 1. Februar 2014 hat Dipl. Inf-Ing. ETH Markus Kühni eine nachvollziehbar begründete und gut dokumentierte Eingabe an den Gemeinderat mit zahlreichen kritischen Bemerkungen und Fragen zur Umsetzung der elektronischen Stimmauszählung (E-Counting) in der Stadt Bern eingereicht: (http://zBaern.ch/2014-02 -01_Elektronische_Auszaehlung_der_Abstimmungen.pdf).

Zusammengefasst enthält die Eingabe die folgenden Kritikpunkte an der überstürzt erfolgten Einführung der elektronischen Stimmauszählung in der Stadt Bern:

– Erstens muss festgestellt werden, dass das Betriebskonzept zweifellos eine Form des E-Voting darstellt, da abgesehen von der eigentlichen Stimmabgabe auf Papier alle massgeblichen Auszählungsschritte zentralisiert und elektronisch stattfinden sollen (sog. E-Counting). Für diese Schritte gelten dieselben Sicherheitsanforderungen und -bedenken, wie beim E-Voting mit Internetstimmabgabe.

– Zweitens muss das E-Counting System wirksam gegen Angriffe von aussen geschützt werden. Die Software FORMS und SuisseVote werden im städtischen Netzwerk eingebunden und sind über die persönlichen Mitarbeiterlogins zugänglich. Der Umstand, dass die Software und deren Daten auf gewöhnlichen Laufwerksfreigaben ins städtische Netzwerk gestellt werden und auf gewöhnlichen Arbeitsplatznotebooks betrieben werden, ist aus sicherheitstechnischer Perspektive grobfahrlässig. Die eingesetzten Betriebssysteme, Server, Netzwerke, Notebooks und Passwörter sind im ganzjährigen Büroalltag exponiert und dadurch anfällig gegen Angriffe von aussen.

– Drittens muss das E-Counting System gegen Angriffe und Manipulationen von innen geschützt werden. Das Betriebskonzept zeigt diesbezüglich nur rudimentärste Vorkehrungen auf. Die Verwendung der Shareware WinZIP als „Kryptografie-Standard“ lässt exemplarisch erahnen, wie improvisiert das Sicherungskonzept ist. Auch sonst sind keine dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Vorkehrungen zu erkennen. Die Tatsache, dass die Abstimmungsergebnisse als simple Textdateien weiter verarbeitet werden und dort routinemässig manuelle Löschungen vorgenommen werden sollen und können, dokumentiert die Anfälligkeit des Systems für Manipulationen. Man sollte nicht darauf hinweisen müssen, dass so manche Karriere in der Verwaltung ganz direkt von gewissen Wahl- und Abstimmungsergebnissen abhängt. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in der Verwaltung Personen geben wird, welche in Versuchung geraten könnten, die eigene Position auszunutzen, um sich und anderen Vorteile zu verschaffen.

– Viertens wird die Stimmenauszählung durch die Einführung des E-Counting Systems der demokratischen Kontrolle entzogen. Demokratie heisst „Herrschaft des Volkes“. Die unverfälschte Stimmabgabe ist der zentrale Akt dieser „Herrschaft“. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und (soziale) Kontrolle bei der Stimmabgabe sind essenzielle Garantien dafür, dass niemand sonst insgeheim diese Herrschaft ausübt. Bisher führten 200 bis 900 wechselnde Mitglieder des nichtständigen Stimmausschusses aus den Reihen der Stimmberechtigten vor Ort in den Stimmlokalen die wichtigsten Auszählungsschritte durch und nahmen gleichzeitig eine wichtige Aufsichtsfunktion wahr. Der ständige Stimmausschuss war ebenfalls unter den Augen der Bürger am Auszählungsvorgang beteiligt. Abtransportiert wurden erst fertig ausgezählte, protokollierte Pakete. Eine ins Gewicht fallende Manipulation war sehr schwierig (erst recht stimmkreisübergreifend).
Diese Kontrollen wurden in der Stadt Bern abgeschafft: zukünftig sind normale Bürger gar nicht mehr an der eigentlichen Auszählung beteiligt. Die ausgepackten Stimmzettel werden unsortiert abtransportiert. Die eigentliche Erfassung und Auszählung der Stimmen passiert neu im stillen Kämmerlein, fernab von jeder Kontrolle, durch die 4-6 Personen des sog. „Scan-Teams“.

– Fünftens wird der Grundsatz der Öffentlichkeit der Auszählung missachtet, wie sie im kantonalen Gesetz und auch im revidierten städtischen Reglement über die politischen Rechte festgeschrieben ist. Selbst wer im Scan-Team ist, sieht keine Zwischenergebnisse und Stapel mehr. Das später verkündete Resultat kann daher wild vom realen Ergebnis abweichen, ohne dass dies irgendjemandem auffiele. Einer Manipulation steht nichts mehr im Wege. Die manuelle Plausibilisierung gemäss Betriebskonzept ist weitgehend nutzlos, denn erstens können die unausgezählten Originalstimmzettel auf dem Transportweg ausgetauscht werden, zweitens stehen die Originalstimmzettel danach unbeaufsichtigt in der Stadtkanzlei, drittens kommt mangels Transparenz niemand mehr (auch das Scan-Team nicht) zu Hinweisen, welche die aufwändige manuelle Nachprüfung überhaupt begründen könnte und fünftens kann die dokumentierte Nachprüfungsmethode nur das korrekte Scannen und Erkennen einzelner Stimmzettel prüfen, nicht aber deren korrektes/unmanipuliertes Zusammenzählen.
Das uneingeschränkte Vertrauen in die Korrektheit der Stimm- und Wahlergebnisse muss in der Demokratie höchste Priorität geniessen.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt

1. Einsetzung einer stadtexternen Fachkommission unter Mitwirkung des Verfassers der Eingabe. Diese beurteilt den Inhalt der Eingabe und erstattet Bericht mit Vorschlägen über das weitere Vorgehen.

2. Ausserkraftsetzung der Reglements- und Verordnungsänderungen, soweit sie die elektronische Stimmauszählung betreffen. Wenn nötig Unterbreitung einer neuen Vorlage betreffend Revision des Reglements über die politischen Rechte z.H. des Stadtrates und der Volksabstimmung.

3. Manuelle Auszählung der Wahlen und Abstimmungen nach bisheriger Art bis zum Vorliegen des Kommissionsberichtes und der eventuell nötigen Reglementsrevision.

Begründung der Dringlichkeit
Es wird Dringlichkeit beantragt, weil die Neuerung ohne gültige Rechtsgrundlage bereits umgesetzt wurde und am 30. März und am 18 Mai weitere Urnengänge bevorstehen. Dem Vertrauen in die Korrektheit der Auszählungsergebnisse kommt höchste Priorität zu.

Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats abgelehnt.

Bern, 13. Februar 2014

Erstunterzeichnende: Luzius Theiler, Christa Ammann, Rolf Zbinden
Mitunterzeichnende: Matthias Stürmer pdf