Motion Zora Schneider (PdA), Angela Falk (AL), Tabea Rai (AL), Patrizia Mordini (SP), Mohamed Abdirahim (JUSO):
Stadtratsitzung Bern vom 28. Februar 2019
Der rechtliche Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen ist in der Schweiz eher ein neues Phänomen. Erst im revidierten Sexualstrafrecht von 1992 fiel die Nötigung zum Beischlaf in der Ehe unter den Tatbestand der Vergewaltigung, konnte jedoch nur auf Antrag innerhalb von sechs Monaten verfolgt werden. Erst seit 2003 ist die «häusliche Gewalt» ein Offizialdelikt geworden. Dies könnte einer der Gründe sein, wieso der weibliche Genitalbereich weiterhin stark tabuisiert ist und sich viele Frauen auch heute noch schwertun, einen geeigneten Namen dafür zu finden oder überhaupt über ihre eigene biologische Ausstattung Bescheid zu wissen. Wenigstens das letztere wäre aber eine der Grundvoraussetzungen für die sexuelle Selbstbestimmung. An den Namen für die weiblichen Geschlechtsteile lässt sich klar ersehen, dass wir es mit einem Tabu zu tun haben: Man nennt sie Scham. Manche Frauen reden sogar vom «After vorne». Auch die Unterscheidung zwischen der Vulva, die aus dem Venushügel, den Schamlippen und der Klitoris besteht und der Vagina, mit der die inneren weiblichen Geschlechtsorgane gemeint sind, ist wenig bekannt und die Begriffe werden häufig falsch verwendet. Dazu kommt, dass viele Frauen ihre Vulva nicht schön oder sogar dreckig finden.

