Dringliche Motion Zora Schneider (PdA Bern)
Stadtratsitzung Bern vom 28. Februar 2019
Gesunde Zähne, gesundes Zahnfleisch und gut sitzende Prothesen bilden die Grundlage für die problemlose und schmerzfreie Nahrungsaufnahme und ermöglichen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Ein regelmässiger Besuch bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt und der Dentalhygiene ist deshalb zwingend notwendig. Betagten und Hochbetagten fällt die Selbstorganisation manchmal schwer. Das ist einer der Gründe, wieso manche alten Menschen zahnmedizinisch krass unterversorgt sind. Die schlechte Versorgung trotz der Finanzierung über Ergänzungsleistungen hat fatale Konsequenzen: Krankheitsrisiken für Mangelernährung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen und Diabetes nehmen zu.
In der Stadt Bern sind Schulzahnärztliche Reihenuntersuchungen für Kinder selbstverständlich. Die regemässige Prävention bei Kindern und Jugendlichen wird von keiner Seite in Frage gestellt, weil sie günstig ist und gesellschaftspolitischen Mehrwert schafft.
So wie es schulzahnmedizinische Angebote gibt, sollte es auch alterszahnmedizinische Angebote geben. Dabei werden Hochbetagte und Menschen mit Demenz sicher spezielle Aufmerksamkeit und Kompetenzen erfordern. Dies vielleicht weniger in zahnmedizinischer Hinsicht als vielmehr bezüglich Geduld, Einfühlungsvermögen, Fähigkeit zur Informationsvermittlung und zum Zuhören. Anzustreben ist eine Volkszahnklinik mit Schwerpunkt Betagte.
Der Schulzahnärztliche Dienst hat einen gesundheitspolitischen und einen sozialpolitischen Auftrag. Das Ziel dieses Vorstosses ist die Erweiterung des sozialpolitischen Auftrags.
Schon heute können auch Erwachsene die Behandlungen des Schulzahnärztlichen Dienstes in Anspruch nehmen. Das Angebot ist aber noch wenig bekannt.
Im Bezug auf die Schulzahnklinik ist viel von einzelbetrieblicher Wirtschaftlichkeit die Rede. Anzustreben ist aus Sicht der Motionärin aber nicht nur eine Wirtschaftlichkeit, die nur die Kosten pro Behandlung berücksichtigt, sondern eine, die dem gesetzlichen Auftrag des Dienstes entspricht: Präventiv und im Sinne des sozialpolitischen Auftrags gemäss kantonalem Recht.1Es geht hierbei um volkswirtschaftliche, volksgesundheitliche, gesundheitspräventive und ethische Überlegungen.
Ein Modell, wie zahnmedizinische Leistungen auch Patienten und Patientinnen zukommen könnten, die aus alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, eine Zahnklinik aufzusuchen, gibt es beispielsweise in Basel: Dort können Patienten und Patientinnen auch im Wohn- und Pflegezentrum pFl oder Zuhause behandelt werden. Dies geschieht mittels tragbarer Behandlungsgeräten, bei welchen verschiedene Behandlungsinstrumente wie Bohrer oder Zahnsteinentfernungsapparat vorhanden sind. DieVolkszahnklinik Basel schreibt (laut Website) dazu folgendes:
„Selbstverständlich ist es nicht möglich, das ganze Spektrum der Zahnmedizin zu Hause anzubieten. Einfache Reparaturen an Zähnen oder Prothesen sowie schmerzstillende Massnahmen sind meist problemlos durchführbar. Auch Zahnextraktionen, Ergänzungen an bestehenden Prothesen oder sogar die Anpassung von neuen Prothesen sind möglich. Den Patientinnen und Patienten entstehen dabei verhältnismässig geringe Zusatzkosten für den Weg zwischen Klinik und Wohnort.“
Die Motion fordert vom Gemeinderat höflich, folgende Ziele umzusetzen:
- Das vorhandene Angebot der Schulzahnklinik erstreckt sich neu auch auf zahnmedizinische Reihenuntersuchungen in Pflegeheimen.
- Es wird geprüft, wie die Wirtschaftlichkeit der Schulzahnklinik mit einer Ausweitung des Angebots der Schulzahnklinik an Erwachsene verbessern liesse.
Begründung der Dringlichkeit
Die Stadt Bern hat im September letzten Jahres die Resultate einer Machbarkeitsstudie von Bolz+Partner erhalten, die sie u. a. in Auftrag gegeben hat, um eine vertiefte Kooperation zwischen den zahnmedizinischen Kliniken der Universität Bern (ZMK) und dem Schulszahnmedizinischen Dienst der Stadt Bern zu prüfen.. In diesem Bericht von bolz+partner wurden drei Zusammenarbeitsmodelle «Kooperation/räumliche Zusammenlegung», «neue, gemeinsame Trägerschaft» und «Integration des SZMD in die ZMK» konkretisiert. Es stehen also bald weitere politische Weichenstellungen beim Schulzahnmedizinischen Dienst an. Deswegen wäre es wünschenswert, diese Motion so bald als möglich zu behandeln.
Bern, den 28.2.2019
1 Eine eigens von der Stadt Bern in Auftrag gegebene Studie von Bolz +Partner betont neben dem gesundheitspolitischen Auftrag der Schulzahnkliniken auf Gemeindeebene auch deren sozialpolitischen Auftrag: „Der Auftrag der Schulzahnmedizin hat bei allen untersuchten Gemeinwesen insbesondere zwei Aspekte (vgl. für den Kanton Bern auch Art. 60 VSG): Zum einen die Prävention und Therapie zahnmedizinischer Problemstellungen bei Kindern und Jugendlichen (gesundheitspolitischer Auftrag) sowie zum anderen die Begrenzung der damit verbundenen Behandlungskosten,damit möglichst alle Bevölkerungsschichten die Prävention und Therapie in Anspruch nehmen können (sozialpolitischer Auftrag).“ Der Bericht ist hier zu finden: www.bern.ch.S. 10.