Referendum Nein zum Polizeigesetz

Die Partei der Arbeit hat zusammen mit AL Bern, grundrechte.ch, JUSO Kanton Bern, PdA/POP, GaP, JA!, halbzeit, djb, Reitschule, kriso, SP Stadt Bern das Referendum ergriffen.

Jetzt unterschreiben!

Darum sind wir gegen das neue Polizeigesetz
Wenn die Kluft zwischen Arm und Reich wächst, kann der Staat entweder die Sozialwerke stärken oder die Repression verstärken. Der Kanton Bern hat in der vergangenen Grossratssession mit Steuergeschenken an die finanzstarken Unternehmen diese Kluft vergrössert. Gleichzeitig hat er die Sozialwerke geschwächt und mit dem neuen Polizeigesetz die Möglichkeiten eingeschränkt, gegen solche Entwicklungen protestieren zu können. Dagegen ergreifen wir das Referendum.

«Service public» statt kostenpflichtiger Dienstleistungen
Gewährleistung von Sicherheit ist eine Staatsaufgabe, die aus allgemeinen staatlichen Mitteln finanziert werden soll. Mit dem neuen Polizeigesetz ist die Überwälzung von Sicherheitskosten an Private möglich. In Zukunft erhält also eine Rechnung, wer einen Polizeieinsatz ausgelöst hat, wobei die Polizei einseitig bestimmt, ob und mit wie vielen Einsatzkräften sie ausrückt.

Überwälzung von Sicherheitskosten bei Veranstaltungen
Neu können die Sicherheitskosten bei Veranstaltungen an die Gemeinden und die Veranstaltenden überwälzt werden. Dadurch werden das kulturelle und das politische Leben der Menschen beschränkt und die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit beschnitten, die gerade in Zeiten des Abbaus der Sozialwerke wichtig sind. Kommt es im Rahmen von Kundgebungen beispielsweise zu Ausschreitungen, können den Veranstaltenden zusätzlich noch Kosten von bis zu Fr. 30‘000.– und Teilnehmenden bis zu Fr. 10‘000.– auferlegt werden. Gerade die Stadt Bern als häufiger Austragungsort nationaler Kundgebungen braucht ein liberales Kundgebungsregime. Mit dem neuen Polizeigesetz schränkt der Kanton Bern die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit der ganzen Schweiz ein.

Wegweisungen verschärft
Neu sollen Einzelpersonen aus dem öffentlichen Raum bis zu 48 Stunden mündlich weggewiesen werden können, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören oder gefährden. Dies kann auch armutsbetroffene Menschen betreffen, die sich nicht nach gängigen Standards kleiden können. Gerade im Zusammenhang mit den Kürzungen in der Sozialhilfe ist dies eine nicht hinnehmbare Verdrängung von Armutsbetroffenen aus dem öffentlichen Raum.

Schnüffelstaat wird ausgebaut
Weiter sollen verdeckte Fahndungen, verdeckte Vorermittlungen und Observationen ausserhalb der Strafprozessordnung erlaubt sein. Es braucht keinen Tatverdacht! Die Polizei erhält einen Blankoscheck, «mal munter zu schnüffeln», auch unter Einsatz von technischen Mitteln. Erst nach einem Monat entscheidet ein Gericht, ob die Überwachung zulässig ist oder nicht. Nirgends wird erfasst und kontrolliert, wie oft und mit welchem Zweck diese Schnüffelei betrieben wird.

Diskriminierung von Fahrenden
Das neue Polizeigesetz enthält Bestimmungen, die sich explizit gegen Fahrende richten: Sie können einfacher weggewiesen werden, was innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden soll.
Wichtige demokratische und zivilgesellschaftlich geforderte Elemente fehlen
Das neue Gesetz enthält keine Regelungen gegen Racial Profiling, keine Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten und es fehlt die seit Jahren geforderte unabhängige Ombudsstelle.
Das neue Gesetz bietet also keinerlei Verbesserungen, sondern nur Verschlechterungen für die Ausübung demokratischer Grundrechte. Es gibt genügend Gründe, dazu Nein zu sagen – hilf uns bei der Unterschriftensammlung für das Referendum!

mehr…