Aus klar ökologischen Gründen, zum Erhalt unserer Umwelt, unserer Artenvielfalt und für eine gesunde Ernährung, unterstützt die PdAS einstimmig diese Initiative. Ausserdem sieht diese Initiative, anders als die Trinkwasser-Initiative, eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor, um auf synthetische Pestizide zu verzichten. Importierte Lebensmittel müssen die gleichen Standards wie in der Schweiz erfüllen, was nicht zu einer Verschärfung des Wettbewerbs hiesigen und importierten Produkten führt.
Kategorie: Archiv Abstimmungen
Nein zur Trinkwasser-Initiative
Die Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Lebensmittel will den Erhalt von Direktzahlungen an mehrere neuen Regeln knüpfen. Und zwar den Verzicht auf synthetische Pestizide, den Verzicht auf prophylaktische Antibiotikatherapie in den Viehherden und die Haltung von Tieren nur dann, wenn ihr Futter zu 100 Prozent auf dem Hof erzeugt werden kann.
Diese Initiative straft die Bauernfamilien ab und macht sie zu den Alleinschuldigen der Wasserverschmutzung unserer Gewässer. Das Initiativkomitee erlaubt es sich sogar, in seiner Argumentation zu behaupten, die Schweizer Bevölkerung bezahle die Bäuerinnen und Bauern über ihre Steuern und Direktzahlungen für die Verschmutzung.
Unserer Ansicht nach bietet dieser Text eine schlechte Lösung für das vorliegende Problem. Obwohl klar ist, dass die Mehrheit der Betriebe keine andere Wahl hätte, als die neuen Bedingungen für Direktzahlungen zu erfüllen, verbietet im Gegenzug die Initiative den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz nicht. In einigen Produktionsbereichen wie zum Beispiel dem Weinbau oder dem Obstanbau scheint es offensichtlich, dass die Produzent*innen sich dafür entscheiden würden, auch weiterhin mit fragwürdigen Stoffen zu arbeiten.
Zudem erwähnt der Initiativtext die Importe, ein ganz wichtiger Punkt, nicht. Indem dieses Thema bewusst weggelassen wird, wirbt die Initiative für eine saubere und ordentliche Schweizer Landwirtschaft, ohne sich darum zu kümmern, was in unseren Nachbarländern oder am anderen Ende der Welt passiert. Das Resultat wäre die Etablierung eines Zwei-Klassen-Systems!
Bei einer Annahme der Initiative würden importierte Landwirtschaftsprodukte nicht den gleichen Anforderungen unterliegen wie inländische. Dies führt zu einer Zunahme der Importe von landwirtschaftlichen Produkten, die den Marktanteil der lokalen Erzeugnisse reduziert und den Druck auf die Schweizer Landwirt*innen zusätzlich erhöht. Darüber hinaus ist der sehr niedrigen Preise der importierten Produkten oft auch das Ergebnis einer rücksichtslosen Ausbeutung der Arbeitskräfte.
Angesichts dieser Situation ist der Druck auf die kleinen landwirtschaftlichen Produzent*innen sehr gross. Abhilfe schafft hier nicht eine öffentliche Hilfe in Form von direkter und indirekter Finanzierung, sondern vor allem durch eine Gesetzgebung zu ihren Gunsten. Schon heute sehen sich die Schweizer Landwirte mit einem enormen bürokratischen Aufwand und einer ganzen Reihe von ständig wechselnden Vorschriften konfrontiert, die ihnen das Überleben schwer machen.
Die PdAS ist daher der Meinung, dass es in der aktuellen Wirtschaftskrise wichtig ist, andere Wege zur Unterstützung des Agrarsektors zu finden, die nicht auf eine Bestrafung beruhen, so wie es diese Initiative vorsieht. In diesem Sinne hat die PdAS stets die Ernährungssouveränität als Grundlage für eine lokale und nachhaltige Lebensmittelversorgung auf Bundesebene und, wo vorgeschlagen, auf kantonaler Ebene unterstützt.
Ernährungssouveränität, höhere Nachhaltigkeitsstandards für lokale und importierte Produkte und eine stärkere Preisregulierung zu Gunsten der Schweizer Landwirt*innen sind einige der Massnahmen, für die wir kämpfen müssen, wenn wir den primären Sektor in unserem Land am Leben erhalten wollen.
Ja zum Covid-19-Gesetz
Eine Mehrheit des Zentralkomitees der PdAS hat sich für die Annahme des Covid-Gesetzes ausgesprochen. Die PdAS steht grundsätzlich einer Erweiterung der Befugnisse für den Bundesrat sehr kritisch gegenüber, auch wenn diese zeitlich begrenzt ist, so wie es beim Covid-Gesetz der Fall ist. Der PdAS ist bewusst, dass zeitlich begrenzte Massnahmen als Wegvorbereiter für Einschnitte der demokratischen Grundrechte dienen können, die selbst in Zeiten der Pandemie nicht einfach ausser Kraft gesetzt werden können. Dazu Gavriel Pinson, Präsident der PdAS: «Wir werden genau hinschauen, wie der Bundesrat seine zusätzlichen Befugnisse einsetzt».
Doch, anders als von den Gegner*innen der Vorlage behauptet, wird der Bundesrat das Notstandsrecht nicht unbegrenzt anwenden können. Auch hat dieses Gesetz nicht das versteckte Ziel, Impfungen zu erzwingen.
Eine Ablehnung des Gesetzes würde die zur Überwindung der Krise eingeführten staatlichen Finanzhilfen ernsthaft gefährden. Dies würde vor allem für kleine Unternehmen und zahlreiche Arbeiter*innen eine grosse Unsicherheit bedeuten und sie in die Prekarität stürzen.
Nein zum CO2- Gesetz
Die PdAS lehnt das CO2-Gesetz ab. Dieses Gesetz zielt nicht auf eine Wende ab, um den Klimanotstand grundlegend zu bekämpfen. Die Vorlage schlägt eine Strafökologie mit einer liberalen Vision vor, die auf individueller Verantwortung und unsozialen Steuern basiert. Wir sind gegen diese Form der Ökologie, die nur die bereite Bevölkerung und die Arbeiter*innen bestraft, ohne die wirklichen Umweltsünder*innen zur Kasse zu bitten. Die grossen Umweltverschmutzer*innen wie die multinationalen Konzerne, die Finanzwelt mit ihren Investitionen in fossilen Brennstoffen, sowie der Lebensstil der reichsten Menschen werden nicht angegriffen. Dies ist jedoch zwingend für eine nachhaltige Umweltpolitik. Die PdAS erinnert daran, dass laut «Masterplan der Klimaallianz Schweiz» aus dem Jahr 2016 der Finanzplatz Schweiz die Umwelt 22-mal mehr als die Gesamtbevölkerung belastet. Und bereits 2015 hielt die französische Tageszeitung Le Monde fest: «Die Reichsten verschmutzen 2000-mal mehr als die Ärmsten.»
Stellungnahme der Partei der Arbeit zu den Abstimmungen vom 7. März
Mit grossem Bedauern nimmt die Partei der Arbeit (PdAS) das Ja zur Burka-Initiative des SVP-nahen «Egerkinger Komitee» zur Kenntnis. Bedenklich am heutigen Resultat ist Folgendes: Ein nicht existierendes Problem, sprich das Tragen eines bestimmten Kleidungsstücks bei einer winzig kleinen Minderheit in der Schweiz, kann so hochgeschaukelt werden, dass gar ein Verfassungsartikel daraus entsteht. Und dies alles ausgehend von einem rassistischen, ausgrenzenden Gedankengut, das dem Land einmal mehr seinen Stempel aufgedrückt hat.
Parolen der Partei der Arbeit – PdA Bern zu den Abstimmungen vom 7. März 2021
NEIN zum Verhüllungsverbot
NEIN zur Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
Die Initiative des SVP-nahen «Egerkinger Komitees», das schon die unsägliche Initiative «Gegen den Bau von Minaretten» zu verantworten hatte, will in der Bundesverfassung ein Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts festschreiben. Gedacht ist dieses Verbot für Musliminnen und für Vermummte an Demonstrationen. Das Verhüllungsverbot an Demonstrationen wurde unterdessen bereits in vielen Kantonen durchgesetzt, wenn auch nicht auf der Ebene der Verfassung. Neben dem Verhüllungsverbot will die Initiative weiter, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht zu verhüllen. Immerhin sieht die Initiative Ausnahmen vor aus gesundheitlichen Gründen.
Bundesrat und Parlament stellen der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser will eine Pflicht zur Enthüllung des Gesichtes gegenüber Vertreter*innen einer Schweizer Behörde, die gestützt auf Bundesrecht eine Person zur Erfüllung ihrer Aufgabe identifizieren muss. Dass die Initiative aus menschenrechtlicher Sicht abgelehnt werden muss, dürfte wohl klar sein. Aus juristischer Sicht scheint der Gesetzesentwurf von Bundesrat und Parlament unproblematisch zu sein. Der Gegenvorschlag übernimmt allerdings im Kern das Anliegen der Initiative, da er vorgibt, auf ein existierendes Problem eine Antwort zu geben, wo eigentlich gar kein Problem vorliegt. Wird die Initiative abgelehnt, so tritt dieser Gegenvorschlag nach einer Referendumsfrist in Kraft.
Nein zum e-ID-Gesetz!
Nein zum Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste
Es besteht unzweifelhaft das Bedürfnis nach einer elektronischen Identifikation, die zum Beispiel den Abschluss von Verträgen im Internet legalisieren soll. Softwaredienste des Bundes versuchten sich an einer valablen Lösung, scheiterten aber und setzten sehr viel Geld in den Sand. Deshalb witterten die privaten Grosskonzerne Morgenluft und initiierten ein neues Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Sie plädieren für folgendes Vorgehen: Der Staat macht die gesetzlichen Vorgaben, gewährleistet die Richtigkeit der Daten und nimmt die Aufsicht über die Anbieterinnen der E-ID wahr. Er nimmt seine Gesetzgebungs- und Aufsichtskompetenzen wahr. Neben Verwaltungseinheiten der Kantone und der Gemeinden werden insbesondere private Unternehmen konkrete E-ID-Lösungen anbieten. Sie können angeblich schneller und flexibler auf die sich verändernden technischen Möglichkeiten und auf die Bedürfnisse der Konsument*innen reagieren. Einmal mehr wird unwidersprochen behauptet, die Privatwirtschaft sei schneller und flexibler. Auch wird argumentiert, diese elektronische Identifikation sei kein Reisepass. Das ist heute noch richtig, aber es ist klar absehbar, dass in einiger Zukunft auch diese Aufgabe von diesem Instrument übernommen werden soll. Der Staat vergibt sich eine seiner zentralsten Aufgaben, nachdem er schon das Gewaltmonopol teilweise an private Organisationen abgetreten hat. Versprochen wird auch ein strengerer Datenschutz. Dies zu glauben fällt schwer. Wieso sind denn Grossbanken und Versicherungskonzerne an dieser Aufgabe interessiert? Selbstverständlich versprechen sie sich einen Zusatznutzen, sonst würden sie diese artfremde Aufgabe sicher nicht suchen.
Nein zum Freihandelsabkommen mit Indonesien
Nein zum Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Das Freihandelsabkommen mit Indonesien ist weder für die Schweizer Kleinbauern noch für die Fachleute für Entwicklungszusammenarbeit zu goutieren. Deshalb haben die Bauerngewerkschaft Uniterre, die Juso, die Jungen Grünen, die Kleinbauernvereinigung und viele weitere Organisationen das Referendum gegen dieses Abkommen ergriffen. Das Referendum wurde der PdAS von Beginn weg unterstützt. Stein des Anstosses ist die Palmölproduktion durch Indonesien. Das Land ist der grösste Palmölproduzent der Welt. Die Produktion ist eng verbunden mit dem grossflächigen Roden oder Abbrennen der Urwälder, was mit massiven Treibhausgasemissionen verbunden ist. Das Wirtschaftsabkommen mit der Efta sieht zwar vor, «dass das Palmöl nicht unter Verletzung von Gesetzen, Politiken und Praktiken hergestellt worden sein darf, die den Schutz des indonesischen Primärwaldes, der Torflandschaften und weiterer Ökosysteme von besonderer Bedeutung bezwecken, die Luft und das Wasser vor Verschmutzung schützen, und die Rechte der lokalen und insbesondere der indigenen Bevölkerung sowie der Landarbeitenden garantieren». Tatsache ist, dass gerade diese Nachhaltigkeitsklauseln vom Schiedsgericht ausgeschlossen sind. Auch fehlen verbindliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Die indonesische Regierung selbst stellte in einer Untersuchung vom August 2019 fest, dass 81 Prozent der Palmölplantagen gegen staatliche Anforderungen verstossen. Illegale Tätigkeiten könnten hier zahlreich angeführt werden. Klar, dass man so keine glaubhafte Nachhaltigkeitspolitik betreiben kann. Ein anderer Aspekt dieses Abkommens ist die Tatsache, dass Indonesien, statt gigantische Mengen an Palmöl zu produzieren, besser Nahrungsmittel für die lokale Bevölkerung anbauen würde. Exportierte Indonesien vor der Handelsliberalisierung Reis, so ist heute das Land gezwungen, gegen zwei Millionen Tonnen Reis zu importieren. Über 20% der indonesischen Bevölkerung leidet an Unterernährung. Nicht zu vergessen ist, dass die massenweise Einfuhr von Palmöl die Produktion von Rapsöl und von Sonnenblumenöl verdrängt.
Der Hirschengraben ist gefährdet:
Die Stadt Bern will die kostbare Parkanlage mit ihren Bäumen den Verkehrsmassnahmen um den Bahnhof opfern und zu einer Umsteigeplattform umfunktionieren.
Dazu will sie eine 33 Millionen Franken teure Fussgängerunterführung unter dem Bubenbergplatz hindurch bis in den Hirschengraben bauen.
Bäume und Denkmal weg und Fussgänger unter den Boden?
Wir sind dagegen und sagen NEIN!
NEIN zum Kredit für die Bau- und Verkehrsmassnahmen der Stadt im Zusammenhang mit ZBB (Umbau Bahnhof, Zukunft Bahnhof Bern)
zbbnein | bernkannsbesser