Nein zum Anti-Terror-Gesetz

Einstimmig hat die PdAS die Nein-Parole zum sogenannten Anti-Terror-Gesetz beschlossen. Die meisten der vorgesehenen Massnahmen sollen ohne Beweise auf blossen Verdacht hin angeordnet werden können. Für einen Verdacht reicht das Bestehen von «Anhaltspunkten», dass die betroffene Person «eine terroristische Aktivität ausüben wird», unter anderem durch die «Verbreitung von Furcht und Schrecken», hält das Gesetz fest. «Daher können auch bisher legale politische Aktivitäten darunterfallen», weist PdA-Präsident Pinson darauf hin. Kontaktverbote, Hausarrest, behördliche Meldepflicht, Ausreise- und Rayonverbote sollen die Grundrechte und die Freiheit des Einzelnen schwer einschränken.