Kategorie: Überwachung

PRÄVENTIVE ÜBERWACHUNG DER STÄDTISCHEN ABFALLDEPONIEN DURCH PRIVATE „GHÜDER-SHERIFFE“?

Interpellation Rolf Zbinden (Partei der Arbeit):

Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 26.3.15

Wie die Sozialarbeit mit PINTO auf den Hund kommt, so die städtische Sicherheits- und Ordnungspolitik mit privaten Sheriffen. Mag es gegenwärtig auch keine Personenkontrollen durch Mitglieder der „Broncos Security AG“ geben – bis Ende Mai 2012 waren sie also mit solchen Befugnissen ausgestattet und wurden mit solchen Aufgaben auf die Pirsch geschickt! Das erscheint der Partei der Arbeit bedenklich genug und es sollte uns dazu zwingen, unser Augenmerk vermehrt auf die Folgen der Privatisierung von polizeilichen Aufgaben zu richten. Es muss verhindert werden, dass Sicherheits- und Repressionsmassnahmen in der Logik von Interventions- und Trefferquoten dem Spiel der Konkurrenz und des Marktes überlassen werden. Nicht nur für die Polizeigewerkschaften sollte das Fass langsam voll sein. Wenn der Gemeinderat meint, dass es für die Sensibilisierungsarbeit im Bereich der Abfallentsorgung an städtischem Personal fehle, das über die notwendige „Fachkompetenz“ verfügt, dann kann ich nur staunen: über dieses Eingeständnis, über dieses Armutszeugnis. Nimmt man allerdings die Sensibilität für anderer Leute Schulden bei der Broncos-Ortsgruppe Westside zum Massstab – dann versteht man die Verlegenheit des Gemeinderats schon wieder besser.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit, 26. März 2015 pdf


EINREICHUNG NDG-REFERENDUM

Anfang Oktober wurde das Referendum gegen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) lanciert. Die PdA ist Teil des Bündnisses gegen den Schnüffelstaat. Nun haben wir es gemeinsam mit den anderen Bündnisorganisationen geschafft, die nötigen 50’000 Unterschriften zu sammeln. Diese wird an diesem Donnerstag bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Treffpunkt für die Einreichung ist am Donnerstag, 14. Januar, um 13:15 auf dem Bundesplatz Bern.


NEUES BÜPF UMMÜPFEN – AUCH NDG UND DERGLEICHEN!

Momentan befindet sich das Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) in der Sammelphase. Das gegen das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ist zustande gekommen und kommt bald zur Abstimmung. Dabei handelt es sich um Vorlagen, die es in sich haben.

Als im Jahre 1989 in der Schweiz 900’000 (!) Fichen (schw. für Akten, Dossiers) von mehrheitlich unbescholtenen BürgerInnen zum Vorschein kamen, fielen alle aus den Wolken. Es scheint eine Konstante in der jüngeren schweizerischen Geschichte zu sein, dass immer alle von nichts gewusst hatten. Der Skandal damals dauerte nicht lange an. Die Initiative „Schweiz ohne Schnüffelpolizei“, gleich im Anschluss gestartet und 1991 eingereicht, kam erst Ende 1998 zur Abstimmung und wurde auch deswegen verworfen. Die Empörungshalbwertzeit ist heute viel kürzer geworden.

Und als 2013 Edward Snowden die Überwachungstätigkeit des Auslandgeheimdienstes der Amis aufdeckte (Prism), welche die ganze Welt betraf – auch deren sogenannte „FreundInnen“ wie Angela Merkel –, wollte wieder niemand etwas gewusst haben vom Überwachungsmoloch Echelon der USA und ihrer Vasallenstaaten (um die Jahrtausendwende ein Thema), von den Spionageeinrichtungen in Zimmerwald (Satellitenüberwachungssystem Onyx) des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) etc.

Die technischen Möglichkeiten sind heute viel grösser, die nun mittels diversen Gesetzesrevisionen nicht nur angepasst, sondern ausgenutzt und ausgebaut werden sollen und stellen alles bisher dagewesene in den Schatten. Daher ist es so wichtig, die Revision des Bundesgesetzes betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) und das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) zu bekämpfen!


Referendum

Das geplante Nachrichtendienst-Gesetz (NDG) erlaubt es dem Geheimdienst Telefone abzuhören, Privaträume zu verwanzen und in Computer einzudringen – alles ohne Straftatverdacht. Deshalb jetzt das Referendum unterschreiben!
Die geplanten Überwachungsmassnahmen sind massive Eingriffe in die Grundrechte. Mit dem Einsatz von Staatstrojanern kann der Geheimdienst Computer hacken und Überwachungssoftware installieren. Auch Kamera und Mikrofon von Laptops und Smartphones dürfen angezapft werden. Von der geplanten Internet-Überwachung im Stil der NSA sind alle betroffen, da die Datenströme keine Grenzen kennen. Die vorgesehenen Kontrollinstanzen sind ungenügend und ein Einsichtsrecht fehlt ganz.

Im Bündnis gegen den Schnüffelstaat hat sich die Partei der Arbeit mit verschiedene Organisationen und Parteien zusammengeschlossen, welche das NDG gemeinsam mit dem Referendum bekämpfen. mehr…


GEGEN DIE REVISION DES BÜPF

Medienmitteilung der PdA Bern zur Demonstration auf dem Bundesplatz

Die Partei der Arbeit Bern bastelte einen Trojaner und nahm damit an der erfogreichen Demonstration gegen das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) teil. Dieses liefert die gesetzlichen Grundlagen für sogenannte„geheime Zwangsmassnahmen“, wie die Telefonkontrolle und der Einsatz von verdeckten Ermittlern. Ursprünglich wurden diese „geheimen Zwangsmassnahmen“ mit dem Zuwachs an (international) organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Terrorismus und schweren Menschenrechtsverletzungen gerechtfertigt. In der Praxis wurde der Anwendungsbereich aber, stark auch auf Alltagssituationen ausgeweitet. Sowie bei der Telefonkontrolle als auch der verdeckten Ermittlung vermischen sich präventive und repressive Komponenten in unscharfer Art und Weise. Da sich solche Massnahmen völlig im Geheimen abwickeln, besteht ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotenzial.
Damit wird der Persönlichkeits- und Datenschutz noch weiter ausgehebelt und alle der staatlichen „Schnüffelei“ ausgeliefert. Besonder dreist sind die Einführung des Staatstrojaners, die erweiterte Datenspeicherung auf Vorrat sowie die Handy-Überwachung.

Im März 2014 hat der Ständerat die Revision des BÜPF durchgewunken. Dies obwohl am 8. März 2014 ein historischer Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte, wonach die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ohne konkreten Anlass als ein gravierender Eingriff in die Grundrechte (insbesondere Achtung des Privatlebens) der Bürger bezeichnet wurde. Nun steht die Schweiz vor einem massgeblichen Richtungsentscheid. Wird der Schutz der Privatsphäre zum toten Verfassungsbuchstaben und der Überwachungsstaat noch weiter ausgebaut?

Die Partei der Arbeit Bern – PdA,  will dies gemeinsam mit einem breiten Bündnis bekämpfen und demonstrierte für

das Grundrecht auf Privatsphäre
für Freiheit und Rechtsstaat
gegen die Überwachung auf Vorrat
gegen Staatstrojaner
gegen das neue Überwachungsgesetz BÜPF

Partei der Arbeit des Kantons Bern pdf

 


INTERNETPRANGER NACH «TANZ DICH FREI»

Medienmitteilung der Partei der Arbeit Bern

Im Mittelalter diente der Pranger dazu, verurteilte Täter und Täterinnen der öffentlichen Ächtung auszusetzen. In der Stadt Bern im Jahr 2013 dient der Internetpranger nach «Tanz dich frei 3» dazu, Personen, deren Verhalten noch von keinem Gericht beurteilt wurde, der öffentlichen Mutmassung und Vorverurteilung auszusetzen. Weil Internet immer Spuren hinterlässt, werden diese Personen zeitlebens Konsequenzen zu gewärtigen haben.

Der sozialdemokratisch-grün dominierte Gemeinderat der Stadt Bern darf sich jetzt nicht hinter der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft verstecken. Er selber hat im Anschluss an die Tanzdemonstration öffentlich zur Denunziation aufgerufen!

Die Frage, wieweit der Gemeinderat mit der politischen Leitung des Polizeieinsatzes zur Eskalation am diesjährigen «Tanz dich frei» beigetragen hat, soll wohl in den Hintergrund geschoben werden.

Die Partei der Arbeit Bern wünscht, dass man jetzt auch über das wirkliche Thema von «Tanz dich frei» diskutiert, nämlich über die flächendeckende Kommerzialisierung des öffentlichen Raumes! Weder die Stadtbehörden noch die Medien scheinen nämlich grosses Interesse an einer solchen Diskussion zu zeigen.

Partei der Arbeit Bern, 19. Juni 2013


Konzertierte Übung für eine Nulltoleranz-Strategie

Was im Vorfeld des 25. Mai veröffentlicht wurde, las sich wie die Chronik einer angekündigten Katastrophe: Gemeinderat, Polizei, Medien und die meisten politischen Parteien wurden nicht müde sich gegenseitig mit Horrorszenarien und Vorverurteilungen der Veranstaltung „Tanz dich frei 3“ zu übertrumpfen. Da wurden die Fanmärsche vor dem Cupfinal zum unheilschwangeren Vorspiel stilisiert und da rochen sensible Politschnüffler Gewalt in der Luft, während die Jugendversteher sich übers apolitische und wohlstandsverwahrloste Partyvolk in Markenklamotten ausliessen, das noch nie etwas geleistet hätte. Solche Diffamierungen sind es, die wütend machen – immer wieder und immer noch!

Hämisch wurde der Wetterbericht wie eine Trumpfkarte ausgespielt. Und er kam dann: der Regen. Und es kam: das tanzende Volk. Und es kamen Tausende. Sie tanzten und sie lieferten den lebendigen Beweis, dass der öffentliche Raum nach Ladenschluss nicht eine Wüste sein muss. Und sie tanzten, bis das Tränengas kam, der Wasserwerfer, der Gummischrot. Und viele tanzten auch dann noch weiter. Und viele schüttelten einfach nur den Kopf, weil nicht zu erkennen war, was denn plötzlich in die Polizei gefahren war. Und man muss sich diese Frage immer noch stellen.


Grünliberale ködern mit Kontrolle und Abschreckung!

Postulat Fraktion GLP (Michael Köpfli/Kathrin Bertschy, GLP): Reduktion der Velodiebstähle durch Ködervelos mit einem GPS-Sender
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 24.01.2013

Das Postulat käme ein bisschen zu früh, wenn es als Aprilscherz gedacht wäre. Aber zum Unwort des neuen Jahres wird es doch wohl – erst recht mit der gütigen Unterstützung des Gemeinderats – reichen: Ködervelos, Ködereinkäufe, Köderpolitiker, Köderlittering, Köderhooligan, Köderboni, Köderarbeitsplätze, Köderparkplätze, Köderkandidaten, Köderchaoten, Ködersäufer, Köderkiffer, Köderschiffer – was es nicht eh schon gibt, das kann dann ruhig per Vorstoss eingeführt werden: am besten doch gleich im Multipack. Und ausgestattet mit dem Garantiestempel für politische Mehrheitsfähigkeit.


Wenn der Bezug von Sozialhilfe als Verstoss gegen die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gilt…

Tätigkeitsbericht 2011 der Ombudsstelle und des Datenschutz-beauftragten an den Stadtrat
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 21.6.12

Man müsste sich für den vorliegenden Bericht der Ombudsstelle wirklich ein grösseres, aufmerksameres und auch dankbareres Publikum wünschen als den Stadtrat. Und das gerade aus mehreren Gründen.

Erstens wird uns hier in Aufbau, Aufmachung und Sprache demonstriert, wie eine städtische Stelle über komplexe Zusammenhänge kommunizieren kann. Der Bericht verzichtet auf das Imponiergehabe des mittlerweile fast flächendeckend angesagten Newspeak, er ist sehr anschaulich formuliert und zeigt sogar diskreten Sprachwitz. So etwas liest man gerne und mit Gewinn. So etwas hebt sich wohltuend ab von der lustlosen bis mürrischen Grundierung mancher Antworten auf parlamentarische Vorstösse.

Zweitens: Die Ernsthaftigkeit, mit der von der Ombudsstelle die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden, ist beeindruckend und unterstreicht die demokratiepolitische Bedeutung einer solchen Institution. Und die Lösungsansätze, die dabei ins Spiel gebracht werden, zeigen auf, welcher politische Gestaltungraum ausgemessen werden kann, wenn Kritik an behördlichem Handeln nicht mit Stänkerei oder Renitenz gleichgesetzt wird, sondern als Ressource demokratischer Entwicklung.

Drittens verfügen wir hier über ein Instrument, das ein bisschen die Rolle eines gesellschaftlichen Seismographen spielt. Ein solches Instrument ist für ein Parlament unverzichtbar, das sich den direkten, aber gerade auch indirekten Folgen seiner Entscheide stellt. Und ein breiteres Publikum kann wenigstens durch die Zusammenfassung des Berichts in den Medien erahnen, woher der Wind weht. Oder genauer: Wem der Wind in dieser Stadt gegenwärtig besonders eisig ins Gesicht weht. Dass gegenüber den Sozialhilfe Beziehenden jegliche Sensibilität punkto Datenschutz baden gegangen ist – diese Erkenntnis trifft uns nicht unerwartet. Bisher wurden solche Befürchtungen in diesem Rat grossmehrheitlich als Hirngespinste abgetan. Der Bericht der Ombudsstelle könnte ja da immerhin zu denken geben: welche und wessen Saat da aufgegangen ist im Sozialamt. Ist es in diesem gesellschaftlichen Klima nicht schon fast selbstverständlich, wenn der Bezug von Sozialhilfe durch Flüchtlinge als Gefährdung der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ eingestuft wird?

Viertens sind auch die behördlichen Reaktionen auf die Beanstandungen der Ombudsstelle äusserst aufschlussreich. Wenn das Sozialamt – ähnlich wie die Fremdenpolizei – offensichtlich die Strategie fährt, dass jegliches Nachgeben Schwäche signalisiert, dann lässt das für den weiteren Kurs des „reformierten“ Sozialdiensts nichts Gutes ahnen. Das Beschwören von angeblichen Sachzwängen war schon immer die Kehrseite politischer Kapitulation.

Und Fünftens bedankt sich die Partei der Arbeit Bern für diesen wertvollen Bericht der Ombudsstelle, weil hier endlich auch einmal jene zu Worte kommen, die in dieser Gesellschaft über keine mächtige Lobby verfügen: Alleinerziehende, unterbezahlte LohnempfängerInnen, BezügerInnen von Sozialhilfe, AusländerInnen, RentnerInnen. Ich muss mich wiederholen: Dieser Bericht hätte wirklich ein grösseres Publikum verdient. Aber wer weiss: Vielleicht gibt er auch hier drin der einen oder dem andern zu denken. Vielleicht sogar nachhaltig. Das wäre das schönste Kompliment an die Ombudsstelle.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 21. Juni 2012


Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund sowie zum Schutz öffentlicher Gebäude (Videoreglement; VR)

Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 21. Oktober 2010

Es scheint in diesem Rat ein erstaunlich weit verbreitetes Bedürfnis zu geben, sich selber zu bescheiden, zu beschränken, sich letztlich zu entmachten. Mit einer Zustimmung zum Videoreglement würde dieser dunkle Drang einen weiteren Höhepunkt erreichen: Mit diesem Reglement dankt das Parlament ab zugunsten einer Verwaltung, die letztendlich unter die Fuchtel der Polizei gerät. Wer definiert denn wohl, was unter einem sogenannten „Kriminalitätsschwerpunkt“ zu verstehen ist? Wem kommt denn wohl die Definitionshoheit zu, wenn es um die Wahl von Orten geht, „an denen mit Straftaten zu rechnen ist“?