Interfraktionelle Motion SVP/JSVP, FDP mit CVP (Reto Nause, CVP/ Beat Schori, SVP/ Philippe Müller, FDP): Videoüberwachung zur Vorbeugung und Aufklärung krimineller Handlungen
Vieles ist schon gesagt worden und Interessantes gibt es nachzulesen – z.B. im „Bund“ vom 1. Mai 2009:
„Wir haben uns konstruktiv an der Gesetzesarbeit beteiligt und sind nun hinters Licht geführt worden.“ – „Was der Polizeidirektor hier vorlegt, widerspricht ganz klar dem Willen des Gesetzgebers.“ – „Ich fühle mich hinters Licht geführt.“ – „Das ist nicht gerade Vertrauen erweckend.“ – „Es ist extrem problematisch, wenn ein solch sensibler Bereich durch die Hintertüre geregelt wird.“ – „Ich fühle mich (…) an der Nase herumgeführt.“
Und diese Stossseufzer werden sich mit Garantie wiederholen: sooft Police Bern und ihr oberster Dienstherr sich einer Sache annehmen. Das war voraussehbar und einige haben es längst an- und ausgesprochen: Vertrauen in Strukturen, die sich letztlich bilden, um sich der Kontrolle von unten zu entziehen – das ist nicht unser Ding!
Wir brauchen in Bezug auf diesen Mechanismus keine weiteren Erfahrungen zu machen. Ob Videoüberwachung, biometrische Ausweise oder Einschränkung der freien Meinungsäusserung: Sind diese Machtmittel einmal angeregt und ins Spiel gebracht, ist die Gier nach noch mehr Überwachung, Kontrollen und Restriktionen kaum mehr aufzuhalten!
Die PdA Bern ist auch nicht unbedingt scharf darauf, sich künftig in einem weiteren Bereich mit der philosophisch anspruchsvollen Interpretation von „operativ“ und „strategisch“ herumzuschlagen. Ob man sich z.B. um den Datenschutz dann aus operativen oder strategischen Gründen foutiert, macht ja wohl nicht den grossen Unterschied.
„Gezielte, den Datenschutz wahrende Videoüberwachung kann zur Vorbeugung gegen Vandalismus und zur Aufklärung von Verbrechen beitragen.“ Wir teilen die Meinung der Motionäre, dass dieser Satz (aus dem Positionspapier der SP Schweiz vom 24. Juni 2008) es verdient hat, in der aktuellen Diskussion zitiert zu werden. So salopp sind „Vandalismus“ und Verbrechen noch selten in den gleichen Topf geworfen worden! Und wenn man sich vor Augen hält, dass für gewisse Kreise „Vandalismus“ schon bei gewissen Formen der Kunst im öffentlichen Raum vorliegt, dann kann man sich etwa vorstellen, welche Schleusen der Überwachung hier geöffnet werden sollen.
Wenn wir uns also all diesen Ärger und den Frust von hinters Licht Geführten ersparen wollen, dann lehnen wir das Vorhaben zur Videoüberwachung doch am besten ab – solange die Entscheidung noch in unserer Hand liegt. Wer jedoch partout jammern will, wird nicht mehr glaubwürdig sein!
Rolf Zbinden, PdA Bern, 14.5.09