Kategorie: Archiv Stadtrat Biel

Dringliches Postulat: «Verhindern des Abbaus von Poststellen in Biel/Bienne»

Stadtrat Biel
Dringliches Postulat, Peter Heiniger, PdA

Nachdem die PTT zur halbprivatisierten Post CH AG wurde, schreckt sie vor keinen Einsparungsmöglichkeiten mehr zurück. Der Poststellenabbau kommt einem Kahlschlag gleich. In vielen Gemeinden befinden sich keine Poststellen mehr oder wenn überhaupt, so genannte Agenturen. Diese Agenturen bieten zudem nur ein reduziertes Angebot gegenüber einer ordentlichen Poststelle und schlechtere Arbeitsbedingungen für die ArbeitnehmerInnen. Der Poststellenabbau betrifft alle, Kunden wie Angestellte. Eine Reduktion des service public ist zudem nicht verfassungskonform. In der Verfassung heisst es denn auch im Artikel 43a4:

„Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen.“

Die Gewährleistung dieser Grundversorgung wird von der Post CH AG unterlaufen.
Immer weitere Wege müssen in Kauf genommen werden, um an eine ordentliche Poststelle zu gelangen. Gerade für Leute mit reduzierten Bewegungsmöglichkeiten bedeutet dies eine grosse Erschwernis ihres alltäglichen Lebens. 


Keine Kostenüberwälzung auf Organisationen nicht-kommerzieller, ideeller oder politischer Veranstaltungen

Bieler Stadtratssitzung
Überparteiliche Motion: Lena Frank, Grüne / Peter Heiniger, PdA / Glenda Gonzalez, PSR

Der Gemeinderat wird aufgefordert, dass die Stadt Biel bei Veranstaltungen mit ideellem, politischem oder nicht-kommerziellem Charakter auch zukünftig auf eine Weiterreichung von Polizeikosten verzichtet und dies im Ortspolizeireglement der Stadt Biel entsprechend festschreibt.

Begründung:
Das neue kantonale Polizeigesetz (PolG) sieht die Verrechnung der Kosten polizeilicher Leistungen durch die Gemeinde an Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen vor: Organisatorinnen nicht-kommerzieller, ideeller oder politischer Veranstaltungen können neu zur Kostenübernahme polizeilicher Aufgaben gezwungen werden, falls es zu Gewalttätigkeiten kommt. In Artikel 54 ist als Grundsatz festgeschrieben, dass bei Veranstaltungen, bei denen Gewalt an Personen oder Sachen verübt worden ist, die Gemeinden die Kosten des Polizeieinsatzes ab Beginn der Gewaltausübung in Rechnung stellen kann. Diese Kann-Formulierung spricht den Gemeinden ein Ermessen zu. Ob und in welchem Umfang Kosten weiterverrechnet oder erlassen werden, entscheidet alleine die Gemeinde. Die MotionärInnen finden die Übertragung von Polizeikosten insbesondere bei politischen Kundgebungen untragbar. Wenn Organisatorinnen und Teilnehmende politischer Demonstrationen und Kundgebungen zukünftig das Risiko eingehen, im Anschluss für Polizeikosten von bis zu 30’000 Franken aufkommen zu müssen, würden die Grundrechte auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt. Dies ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch.

Biel, 21.3.2019


Subunternehmerketten bei öffentlichen Aufträgen

Bieler Stadtratssitzung
Interpellation: Dana Augsburger-Brom, SP und  Peter Heiniger, PdA

Die Stadt Biel/Bienne vergibt regelmässig Aufträge (bspw. Bau- und Instandstellungsarbeiten) an Private. Gelegentlich erhalten Unternehmen mehr Aufträge als sie in der Lage sind mit ihrem Personalkörper auszuführen. Dass sie in solchen Fällen Aufträge an Subunternehmen weitergeben, ist nachvollziehbar. Dieser Umstand kann aber zur Folge haben, dass Subunternehmen Aufträge annehmen, nur um sie selbst weiter zu vergeben. Dies kann dazu führen, dass letztlich ein Unternehmen den Auftrag ausführt, welches die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen verletzt oder sogar «Schwarzarbeit» ermöglicht.

Ab und zu können geldwerte Forderungen für Lohnleistungen aufgrund von vorgängig verlangten Kautionen teilweise abgedeckt werden. Kautionspflichten aufgrund von gesamtarbeitsvertraglichen Zusatzbestimmungen sind jedoch zurzeit in der Praxis noch marginal, weil sie teilweise von Arbeitgebern aus dem In- und Ausland nicht eingehalten werden. Somit ergeben sich aufwändige Nachforschungen und das Eintreiben von Lohn- und Sozialleistungen erweist sich grossmehrheitlich als aussichtslos.

Aufgrund dieser Ausgangslage interessiert, wie die Stadt Biel sicherstellt, dass sich Subunternehmen rechtlich korrekt verhalten. Daher wird der Gemeinderat gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie stellt der Gemeinderat bei öffentlichen Aufträgen sicher, dass die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden?
  2. Stellt die Stadt Biel sicher, dass keine Subunternehmerketten entstehen?
  3. Wendet die Stadt Biel eine Subunternehmenshaftung an?
  4. Gibt es eine Subunternehmerhaftung, die durch den Erstauftragnehmer getragen wird?
  5. Wie viele Subunternehmen sind in der Regel bei Stadtaufträgen beteiligt? Bitte Angabe der genauen Zahlen während der letzten drei Jahre.
  6. Wie viele Subunternehmen gibt es bei Stadtaufträgen aus dem EU-Raum? Bitte Angabe der genauen Zahlen während der letzten drei Jahre.
  7. Wie viele Subunternehmen gibt es bei Stadtaufträgen aus dem Nicht-EU-Raum? Bitte Angabe der genauen Zahlen während der letzten drei Jahre.

Biel, 18.10.2018


Ist die Cancengleichheit an Bieler Oberstufen gewährleistet?

Bieler Stadtratssitzung
Dringliche Interpellation, Peter Heiniger, PdA Biel 

In den letzten Jahren gab es vermehrt Gespräche in der Bieler Bevölkerung, dass der Übertritt / die Weitergabe an Bieler Oberstufenzentren unterschiedlich gehandhabt wird.
Die Rede ist davon, dass die Oberstufenzentren (OSZ) der Stadt Biel unterschiedliche Kriterien für die Weitergabe an weiterführende Schulen anwenden. Diese sind das Gymnasium, die Wirtschaftsmittelschule und die Fachmittelschule.
Dies wird für die Bevölkerung anhand unterschiedlicher Übergangsquoten offensichtlich und ist zu untersuchen.


Massnahmen gegen Raser in der Innenstadt

Bieler Stadtratssitzung
Dringliches Postulat, Peter Heiniger, PdA Biel 

In der Bieler Innenstadt häufen sich wahrlich haarsträubende Situationen. Vorab an den Wochenenden benutzen Automobilisten diverse Strassen der Innenstadt, um mit ihren Gefährten ewige Runden zu drehen. Darunter sind Protagonisten anzutreffen, die ihre Autos mit erhöhtem Risiko und sehr hochtourig „bewegen“.
Zum einen bedeutet das eine absolut unnötige Umweltverschmutzung. Zum anderen stellt dieses „Cruisen“ durch die stark überhöhte Geschwindigkeit eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer und aller anwesenden Personen dar.


WECHSEL IM BIELER STADTRAT

Medienmitteilung

Judith Schmid tritt auf September 2018 aus beruflichen Gründen als Bieler Stadträtin der PdA/POP zurück. Die Partei der Arbeit bedauert ihren Rücktritt aus dem Bieler Stadtrat sehr und dankt Judith für ihre wertvolle Arbeit. Judith Schmid hat während der vergangenen zwei Jahre vorgelebt, dass parlamentarisches und ausserparlementarisches Engagement nicht Gegensätze darstellen, sondern sich ergänzen, ja bedingen. Nicht zuletzt das Resultat der Wahlen zum Grossen Rat zeigt, dass die von ihr und der PdA/POP Biel/Bienne vertretene Politik Gehör findet.
Die Nachfolge von Judith Schmid im Bieler Stadtrat tritt Peter Heiniger an.

Vorstand der PdA/POP des Kantons Bern pdf


Votum zur Rehabilitierung der 1918 verurteilten Streikenden in Biel

Bieler Stadtratssitzung

In einem überparteilichen Postulat forderten wir den Gemeinderat auf, sich für die Rehabilitation der verurteilten Streikteilnehmer von 1918 einzusetzen. Der Gemeinderat will das Postulat als erfüllt abschreiben. Judith Schmid sprach sich dagegen aus:
„Es ist begrüssenswert, dass der Gemeinderat die grosse historische Bedeutung des Generalstreiks anerkennt und auch das Theaterprojekt mit einem Beitrag unterstützt und natürlich auch, dass das Postulat erheblich erklärt werden soll. Doch den Antrag, das Postulat als erfüllt abzuschreiben, kann ich nicht verstehen.

Die verurteilen Männer, die 1918 für ein Leben in Würde, ihre Arbeitsstelle und ja, zum Teil sogar auch ihr Leben riskiert hatten, weil die Schweizer Armee auf die eigene Bevölkerung losgelassen wurde, verdienen heute, 100 Jahre später, definitiv mehr, als dass wir den Versuch ihrer Rehabilitierung, einfach abschreiben, weil es dem Gemeinderat nicht ganz einfach scheint, diese zu fordern.

Wir können diesen Verurteilten und den anderen mutigen Frauen und Männern von 1918 dankbar sein. Und zwar alle in diesem Raum, auch wenn es die rechte Ratshälfte wohl nicht gerne zugibt.

Doch auch sie profitiert vom Proporzsystem und auch vom aktiven und passiven Frauenstimmrecht, welches eine klare Forderung der Streikenden war.

Stellt euch doch vor, wenn ihr euren Reihen noch weniger bzw. immer noch keine Frauen sitzen würden! Es ist schon traurig genug, dass die sogenannte Demokratie in diesem Land bis 1971 dafür brauchte, der Hälfte der BürgerInnen ein Stimmrecht zu gewähren.

Ich bitte euch, mit uns zusammen dieses Postulat erheblich zu erklären und von einer Abschreibung abzusehen. Ich erwarte ehrlich gesagt von einem Gemeinderat, der sich in der Mehrheit links nennt, eine klarere Positionierung in dieser Thematik und traue ihm auch zu, die richtige Stelle zu finden, um einen Antrag im Sinne des Postulats zu platzieren.“

Das Postulat und die Antwort des Gemeinderats sind hier einsehbar. pdf