Kategorie: Abstimmungen

NEIN ZUM BUNDESGESETZES ÜBER DEN NACHRICHTENDIENST (NACHRICHTENDIENSTGESETZ, NDG)

NEIN ZUR AUSWEITUNG DER KOMPETENZEN DER GEHEIMPOLIZEI

Am 25. September wird die Schweizer Bevölkerung über das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) abstimmen, welches vor einem Jahr vom Parlament verabschiedet wurde. Das neue Gesetz will die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) massiv ausbauen und öffnet so dem Schnüffelstaat Tür und Tor. Künftig hätte der Geheimdienst die Möglichkeit, ohne Verdacht auf eine Straftat, tief in die Privatsphäre der BürgerInnen einzudringen und deren Leben und Kommunikation zu überwachen. Dies unter anderem mit dem Installieren von Wanzen in Privatwohnungen. Weiter soll auch der Einsatz der so genannten «Trojanern» erlaubt werden, mit denen bekanntlich Computer «angezapft» werden können. Zwar ist dafür eine Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts notwendig, doch als einzige Entscheidungsgrundlage dazu dient der Bericht des NDB.

Für die PdAS geht dieses Gesetzt zu weit. Der NDB verfügt bereits heute über die nötigen Mittel, um seine Aufgaben wahrzunehmen, wie zum Beispiel die Bekämpfung und Verhinderung von Aktivitäten von terroristischen und kriminellen Organisationen. Die Befugnisse des NBD sind bereits heute umfassend: Überwachungen im öffentlichen Bereich, Einsatz von Spähsoftware und Zugriff auf Register und Datenbanken.

Der Ausbau der Kompetenzen des NDB ist ein erneuter Eingriff in die Privatsphäre. Mit dem neuen NDG werden alle überwacht – und nicht nur Kriminelle, wie fälschlicherweise behauptet wird. An dieser Stelle sei an den Fichenskandal im Jahr 1989 erinnert, als bekannt wurde, dass zahlreiche Mitglieder der PdAS sowie GewerkschaftlerInnen und AktivistInnen linker Organisationen von der Bundespolizei überwacht und fichiert wurden.

Aus all diesen Gründen ruft die PdAS auf gegen das neue NDG NEIN zu stimmen!


Parolen der Partei der Arbeit des Kantons Bern (PdA/POP) zu den Abstimmungen vom 25. Sept. 2016

EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN

JA zur Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)»

JA zur Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV»

NEIN zum Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)

STÄDTISCHE ABSTIMMUNGEN

NEIN zur Gesamtsanierung und Erweiterung Volksschule Kirchenfeld: Baukredit

JA zum Zonenplan Reichenbachstrasse 118


PAROLEN DER PARTEI DER ARBEIT DES KANTONS BERN (PdA) ZU DEN ABSTIMMUNGEN VOM 5. Juni 2016

EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN

Änderung des Asylgesetzes (AsylG): LEER EINLEGEN!

Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»: STIMMFREIGABE

Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»: NEIN

Volksinitiative «Pro Service public»: JA

Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG): NEIN

STÄDTISCHE ABSTIMMUNGEN

Teilrevision Reglement über die politischen Rechte: JA

Viererfeld – Zonenplan und Kredit für Grundstückerwerb und Arealentwicklung: NEIN

Zonenplan Mittelfeld: NEIN

Gesamtsanierung Volksschule Lorraine – Baukredit: JA

Weiterentwicklung WankdorfCity – Abgabe des Lands im Baurecht und Kreditaufstockung: NEIN


ROTGRÜNES MANIFEST GEGEN DIE ÜBERBAUUNG VIERERFELD


«140 000 Einwohner ist ein Ziel, das wir nicht überschreiten sollten. Sonst geht das Wachstum unter anderem auf Kosten von Naherholungsgebieten » (Stadtpräsident Alexander Tschäppät 2012 bei einem Bevölkerungsstand von 135’000 («Bund» 04. 05. 2012)).
Heute haben wir bereits die Schwelle von140’000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten.

Aus Besorgnis, dass unter rotgrüner Führung und unter dem Einfluss der Bau-Lobby eines der letzten Grüngebiete der Stadt zerstört und mit teuren, für die meisten von uns unbezahlbaren Wohnungen überbaut werden soll, rufen wir dazu auf, am 5. Juni 2 x Nein zu den Vorlagen Viererfeld- und Mittelfeld zu stimmen.

 


NEIN zur fremdenfeindlichen Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)»

Die PdAS hat bereits bei der eidgenössischen Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)», die am 28. November 2010 mit einem Stimmenanteil von 53 Prozent angenommen wurde, eine klare, ablehnende Position bezogen. Die sogenannte Durchsetzungsinitiative geht weiter, da sie primär eine Liste an Delikten aufgezählt, welche mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr belegt werden und automatisch zu einer Ausweisung führen sollen. Weiter soll ein Katalog der Straftaten in der Verfassung verankert werden. Dieser Deliktkatalog umfasst unter anderem die einfache Körperverletzung, die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, falsche Anschuldigung, falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung sowie verschiedene Verstösse gegen das Ausländergesetz. Auffallend ist – und dies überrascht wenig –, dass keine Delikte in Sachen Steuern (Steuerhinterziehung) oder Schwarzgeld aufgelistet werden. Wird die Initiative angenommen, bedeutet dies konkret Folgendes: Wenn jemand ohne Schweizer Pass einmal wegen Beschimpfung eine Geldstrafe erhalten hat und innerhalb von zehn Jahren etwa wegen einer Drohung gegen Beamte verurteilt wird, so erfolgt nach dem Willen der Durchsetzungsinitiative zwangsläufig eine automatische Ausschaffung ins Herkunftsland der Eltern oder Grosseltern.

Wie schon vor sechs Jahren hält die PdAS erneut fest, dass die Ursachen der Kriminalität keine individuelle Eigenschaft ist, welche einige Menschen oder einige Nationalitäten von Natur aus besitzen. Die steigende Anzahl der fremdenfeindlichen Initiativen der SVP haben zum Ziel, die politischen Diskussionen auf ein Nebengeleis zu lenken und die Öffentlichkeit entsprechend zu prägen; anstatt über den Kahlschlag im Sozial- oder Bildungsbereich oder der Unternehmenssteuerreform III öffentlich zu diskutieren, soll über die «bösen AusländerInnen» gewettert werden. Wo die SVP enthusiastisch die Statistiken des Ausländeranteils an Straftaten präsentiert, heben wir die sozio-ökonomischen Hintergründe der StraftäterInnen in den Vordergrund: Armut und Ungleichheit sind die Folgen der kapitalistischen Gesellschaft, in der wir leben – seien dies Menschen mit oder ohne Schweizer Pass, die in der Schweiz geboren sind oder nicht. Der Zusammenhang zwischen Kriminalität und den sozialen Schichten ist unverkennbar!

Die PdAS ruft alle fortschrittlichen Kräfte auf, sich aktiv gegen diese Initiative der SVP zu engagieren!


Parolen der Partei der Arbeit des Kantons Bern (PdA/POP) zu den Abstimmungen vom 28. Feb. 2016

EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN

NEIN zur Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»

NEIN zur fremdenfeindlichen Initiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)».

NEIN zum Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG), dem Bau eines zweiten Strassentunnels durch den Gotthard.

JA zur Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!»

KANTONALE ABSTIMMUNGEN

2 X NEIN zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Mobiliarversicherung (Krankenkassen-Prämienverbilligung).

NEIN zum Ausführungskredit für den Neubau für die Rechtsmedizin und die klinische Forschung der Universität Bern an der Murtenstrasse 20 – 30 in Bern (Referendum gegen den Ausbau der Tierversuche).

Ersatzwahlen in den Regierungsrat:
Wir unterstützen die SP-Kandidaten Christoph Ammann und Roberto Bernasconi.




PAROLE DER PARTEI DER ARBEIT DES KANTONS BERN ZUR ÄNDERUNG DES ARBEITSGESETZES

 

Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag

Nachdem in den letzten Jahren auf lokaler und kantonaler Ebene versucht worden war, die Ladenöffnungszeiten zu liberalisieren – was fast überall am Widerstand der Stimmbevölkerung gescheitert ist –, versuchten es nun die Detailhändler auf dem parlamentarischen Weg auf nationaler Ebene. Was bedeutet es, wenn die Änderungen im Arbeitsgesetz angenommen werden?

Nachtarbeit wird zur normalen Arbeitszeit
Bisher war Nachtarbeit eine Ausnahme und benötigte eine entsprechende Bewilligung. Dies wird nicht mehr der Fall sein. Vorerst betrifft dies zwar «nur» Tankstellenshops, aber natürlich wird der Druck auf den restlichen Dienstleistungssektor damit massiv erhöht. Normale Arbeitszeit bedeutet auch, dass keine Zulagen mehr bezahlt werden müssen. und dies gerade in einem Sektor, in welchem die Löhne schon heute viel zu tief sind. In einem Sektor, in welchem hauptsächlich Frauen arbeiten, viele alleinerziehende Mütter, die dann in der Nacht ihre Kinder alleine zu Hause lassen müssen. Oder welche Kita hat über Nacht geöffnet?

Sicherheit und Gesundheit der Angestellten interessiert die Grossverteiler nicht
Dieses Gesetz zwingt schlussendlich viele Angestellte, in der Nacht zu arbeiten, was das soziale Leben massiv erschwert und sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Und das Ganze ist dann noch ziemlich mies entlöhnt. Ausserdem sind Tankstellen schon heute beliebte Ziele von Überfällen, was eine hohe Belastung für die Angestellten darstellt, was sicher nicht besser wird mit durchgehenden Öffnungszeiten.

Mit welchen Argumenten will man uns die «Liberalisierung» verkaufen?
Das Argument, dass viele ÄrztInnen, Pflegefachleute, PolizistInnenen, das Barpersonal, Feuerwehrsleute etc. ja schon heute auch nachts arbeiten müssen, ist lächerlich. Denn gerade diese Leute wissen aus eigener Erfahrung, wie belastend Nachtarbeit ist und so hat sich das Feuerwehrpersonal in Basel bei der letzten Abstimmung klar gegen eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gestellt. Denn im Unterschied zu den oben genannten Dienstleistungen, die auch nachts notwendig sind, ist das nächtliche Shoppen überhaupt keine Notwendigkeit. Schon heute kann fast überall von morgens um 08:00 Uhr bis abends um 19:00 Uhr eingekauft werden. Zusätzlich haben Tankstellen- und Bahnhofshops auch am Sonntag und nach 19:00 Uhr geöffnet. Heute äussern sich 90% der Bevölkerung zufrieden mit den aktuellen Ladenöffnungszeiten

Gemäss den Befürwortern der Liberalisierung sollten die KonsumentInnen entscheiden, ob die Shops auch um 03:00 Uhr noch geöffnet sind oder nicht. Denn wenn niemand zu dieser Uhrzeit einkaufen würde, würden die Läden automatisch ihre Öffnungszeiten reduzieren und dem Umsatz anpassen. So nach dem Prinzip: Der Markt regelt es schon. Natürlich ist auch dies Unsinn. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sich die KonsumentInnen den Öffnungszeiten anpassen: je länger die Öffnungszeiten, desto mehr wird auch noch später eingekauft. Es gibt einen Gewöhnungseffekt. Zudem werden die Betriebe nicht einfach die Öffnungszeiten einschränken können, denn es gibt einen grossen Verdrängungskampf bei den Tankstellenshops, und da will sich keiner einen Nachteil schaffen, indem er seinen Laden weniger lange geöffnet hat als der Nachbar. Um trotzdem rentabel zu bleiben, wird aber der Druck auf die Löhne steigen.

Dass die Befürworter die Bevölkerung für blöd verkaufen wollen, zeigt sich am deutlichsten beim Argument, dass die neuen Ladenöffnungszeiten neue attraktive Jobs für Studierende schaffen würden. Offenbar mussten die Leute von Economiesuisse und dem Arbeitgeberverband während ihres Studiums nie arbeiten, sonst wüssten sie, dass attraktive Jobs für Studierende nicht in der Nacht ausgeübt werden (man stelle sich vor, auch Studierende benötigen Schlaf), sondern in den Semesterferien.

Ihr Hauptgewicht legt die Kampagne der Befürworter aber auf das Argument, es gehe nur darum, die Einschränkungen im Sortiment der Tankstellenshops aufzulockern, womit suggeriert wird, dass gar nicht mehr Leute arbeiten müssten, sondern einzig die Konsumenten profitieren würden. Doch dies widerlegen die Befürworter gleich selber mit dem obenstehenden Argument, dass neue Stellen für Studierende geschaffen würden. Es liegt ja auf der Hand, dass ein grösseres Sortiment erstens mehr Angestellte benötigt und zweitens den Druck auf andere Detailhändler erhöht, ebenfalls den Laden länger geöffnet zu halten.

Dammbruch zu noch weiteren Liberalisierungen der Arbeitszeiten
Obwohl von den bürgerlichen Initianten dieses Gesetzes immer wieder betont wird, dass die Gesetzesänderung keinen Zusammenhang habe mit anderen Vorstössen zur Liberalisierung der Öffnungszeiten, sind es doch die genau gleichen Herren und Damen, welche immer wieder Vorstösse in diese Richtung unternehmen und am liebsten totalliberalisierte Öffnungszeiten hätten. Mit dieser Gesetzesänderung schlagen sie eine Bresche ins Arbeitsgesetz – und dies in einem entscheidenden Punkt, dem Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Das betrifft alle Beschäftigten. Schlussendlich wird von uns verlangt, zu jeder Tages- und Nachtzeit zu arbeiten und dem Arbeitgeber jederzeit zur Verfügung zu stehen. Die gemeinsame Zeit mit Freunden und Familie wird eingeschränkt und uns fehlt die Zeit zur Erholung. Auch hat dies Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung. Das Engagement in Vereinen und Parteien wird schwieriger bis unmöglich. Die Gesellschaft zerfällt noch mehr.
Darum muss zum Schutz von uns allen auf jegliche Liberalisierungen der Ladenöffnungszeiten verzichtet werden!