NEIN ZUM BUNDESGESETZES ÜBER DEN NACHRICHTENDIENST (NACHRICHTENDIENSTGESETZ, NDG)

NEIN ZUR AUSWEITUNG DER KOMPETENZEN DER GEHEIMPOLIZEI

Am 25. September wird die Schweizer Bevölkerung über das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) abstimmen, welches vor einem Jahr vom Parlament verabschiedet wurde. Das neue Gesetz will die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) massiv ausbauen und öffnet so dem Schnüffelstaat Tür und Tor. Künftig hätte der Geheimdienst die Möglichkeit, ohne Verdacht auf eine Straftat, tief in die Privatsphäre der BürgerInnen einzudringen und deren Leben und Kommunikation zu überwachen. Dies unter anderem mit dem Installieren von Wanzen in Privatwohnungen. Weiter soll auch der Einsatz der so genannten «Trojanern» erlaubt werden, mit denen bekanntlich Computer «angezapft» werden können. Zwar ist dafür eine Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts notwendig, doch als einzige Entscheidungsgrundlage dazu dient der Bericht des NDB.

Für die PdAS geht dieses Gesetzt zu weit. Der NDB verfügt bereits heute über die nötigen Mittel, um seine Aufgaben wahrzunehmen, wie zum Beispiel die Bekämpfung und Verhinderung von Aktivitäten von terroristischen und kriminellen Organisationen. Die Befugnisse des NBD sind bereits heute umfassend: Überwachungen im öffentlichen Bereich, Einsatz von Spähsoftware und Zugriff auf Register und Datenbanken.

Der Ausbau der Kompetenzen des NDB ist ein erneuter Eingriff in die Privatsphäre. Mit dem neuen NDG werden alle überwacht – und nicht nur Kriminelle, wie fälschlicherweise behauptet wird. An dieser Stelle sei an den Fichenskandal im Jahr 1989 erinnert, als bekannt wurde, dass zahlreiche Mitglieder der PdAS sowie GewerkschaftlerInnen und AktivistInnen linker Organisationen von der Bundespolizei überwacht und fichiert wurden.

Aus all diesen Gründen ruft die PdAS auf gegen das neue NDG NEIN zu stimmen!