EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN
Änderung des Asylgesetzes (AsylG): LEER EINLEGEN!
Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»: STIMMFREIGABE
Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung»: NEIN
Volksinitiative «Pro Service public»: JA
Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG): NEIN
STÄDTISCHE ABSTIMMUNGEN
Teilrevision Reglement über die politischen Rechte: JA
Viererfeld – Zonenplan und Kredit für Grundstückerwerb und Arealentwicklung: NEIN
Zonenplan Mittelfeld: NEIN
Gesamtsanierung Volksschule Lorraine – Baukredit: JA
Weiterentwicklung WankdorfCity – Abgabe des Lands im Baurecht und Kreditaufstockung: NEIN
EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN
REVISION DES ASYLGESETZES: LEER EINLEGEN!
Die Revision des Asylgesetzes, wogegen die SVP das Referendum ergriffen hat, enthält einzelne Elemente, die den betroffenen Asylsuchenden eine reale Verbesserung bringen: die kostenlose Rechtsberatung für die Flüchtlinge (auch wenn die konkrete Ausgestaltung dieses Prinzips einiges zu wünschen lässt), die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Minderjährigen, die ohne Eltern oder Begleitung von Erwachsenen auf der Flucht sind, sowie die Pflicht der Kantone, Kinder und Jugendliche einzuschulen, die sich in den Bundeszentren befinden. Angesichts der gegenwärtigen Kräfteverhältnisse im Bundesparlament ist zu befürchten, dass nach einer Ablehnung der Vorlage in der Volksabstimmung bald eine Neuauflage der Revision folgen wird, in der dann auch diese wenigen positiven Elemente nicht mehr enthalten sind.
Auf der anderen Seite reiht sich die Revision, über die wir am 5. Juni abstimmen, in eine allgemeine Entwicklung ein, in deren Verlauf das Asylgesetz sukzessive verschärft wurde. Mit der zunehmenden Einschränkung des Rechts auf Asyl wurden auch die Grundrechte der betroffenen Menschen immer mehr ausgehebelt. – Die Zusammenführung der Asylsuchenden in Bundeszentren soll die Asylverfahren effizienter gestalten und beschleunigen, so die offizielle Lesart. Gleichzeitig ist das natürlich auch eine Strategie, um die einheimische Bevölkerung von der weltweiten Flüchtlingskatastrophe „abzuschirmen“. Diese unmenschliche und heuchlerische Politik muss weiterhin konsequent bekämpft werden, auch wenn die Kräfteverhältnisse momentan nicht günstig sind! Die PdA Bern empfiehlt leer einlegen zu dieser Vorlage.
VOLKSINITIATIVE «FÜR EIN BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN»
Das Zentralkomitee der PdAS hat mit einer knappen Mehrheit die Stimmfreigabe beschlossen.
Die Pro-Argumente
Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist, Arbeit und Einkommen zu trennen. Die Menschen sollen nicht mehr von der Arbeit abhängig sein, um ein Leben zu führen – nur braucht man im gegenwärtigen Wirtschaftssystem, im Kapitalismus, ein Einkommen, um zu leben. Also will das bedingungslose Grundeinkommen an die Menschen genug Geld verteilen, sodass sie ohne Existenzangst – und im Prinzip ohne Arbeit – leben könnten.
Das bedingungslose Grundeinkommen soll eine humanistische Antwort auf den technologischen Fortschritt sein. Es betone den Wert der Arbeit, schaffe einen Ausgleich zur einseitigen Überbetonung der Erwerbsarbeit und verbindet Arbeit und Leben. Es sei ein innovativer Schritt in der Einkommensordnung parallel zu den technischen Innovationen der digitalen Ökonomie und ein demokratisch bestimmter Sockelbetrag zum Arbeiten und Leben.
Die Kontra- Argumente
Die Initiative lässt die Umsetzung völlig offen und überlässt sie damit einem rechten, bürgerlichen Parlament, das dem Sozialstaat spinnefeind ist. Für die Befürworter der Initiative ist das kein Problem: Das bedingungslose Grundeinkommen tritt nämlich nicht an, um den Sozialstaat zu ergänzen, sondern um ihn zu ersetzen. Statt Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, IV- und AHV-Rente, Arbeitslosengeld, Kinderzulagen, Mutterschaftsentschädigung soll es für alle ein Grundeinkommen geben.
Die Finanzierung des Grundeinkommens ist ebenfalls eine offene Frage. Manche Vorschläge wollen sie über die Mehrwertsteuer finanzieren und gleichzeitig sämtliche anderen Steuern abschaffen, insbesondere die Unternehmens-, Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Lohnnebenkosten. Ein Traum für die Reichen, ein Albtraum für die Armen. Teuer wird es für die Arbeitenden auf jeden Fall. Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Projekt, das mehrere Hundert Milliarden kosten wird; die Steuerbelastung wird entsprechend höher, und zwar für die, die noch arbeiten.
VOLKSINITIATIVE «FÜR EINE FAIRE VERKEHRSFINANZIERUNG»
Die PdAS lehnt die so genannte «Milchkuh-Initiative» ab und empfiehlt daher ein Nein.
Die Initiative ist ein Angriff auf zahlreiche wichtige Leistungen der öffentlichen Hand. Unter dem Deckmantel «faire Verkehrsfinanzierung» will sie den gesamten Ertrag der Mineralölsteuer aus der Bundeskasse in den Strassenverkehr umverteilen. Die Strasse soll pro Jahr 1.5 Milliarden Franken mehr bekommen, und zwar voll zu Lasten anderer Staatsaufgaben. Die Milchkuh-Initiative würde die Investitionen in Bildung und Forschung um 400 Millionen und die Investitionen in den öffentlichen Verkehr um 150 Millionen pro Jahr kürzen.
VOLKSINITIATIVE «PRO SERVICE PUBLIC»
Die PdAS spricht sich für die Annahme der Initiative und somit für ein Ja aus.
Was will die Initiative? Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 43b (neu): Grundsätze für Leistungen der Grundversorgung durch den Bund
Im Bereich der Grundversorgung strebt der Bund nicht nach Gewinn, verzichtet auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche und verfolgt keine fiskalischen Interessen.
Die Grundsätze nach Absatz 1 gelten sinngemäss auch für Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.
Das Gesetz regelt die Einzelheiten; insbesondere grenzt es die Grundversorgungsleistungen von den übrigen Leistungen ab und stellt sicher, dass Transparenz über die Kosten der Grundversorgung und die Verwendung der entsprechenden Einnahmen besteht.
In den letzten 15 Jahren schlossen 1800 Poststellen – mehr als die Hälfte aller Filialen. Zwischen 2007 und 2010 entfernte die Post 5000 Briefkästen – ein Viertel aller Briefeinwürfe. Dafür machte die Post Riesengewinne: in den letzten fünf Jahren insgesamt 4,9 Milliarden Franken. Die Initiative verlangt für die Grundversorgung aller Gebiete in der Schweiz: Service vor Gewinn! Post, SBB, Swisscom & Co. sollen einen anständigen Service zu vernünftigen Preisen bieten – statt einen möglichst hohen Gewinn anzustreben. Quersubventionierungen innerhalb einer SBB, einer Post, einer Swisscom werden weiterhin möglich und nötig sein. Die schlecht rentierende Postautostrecke wird von der gut rentierenden Strecke quersubventioniert. Diese Solidarität macht ja den Service Public aus – aber die Initiative verlangt Transparenz über Kosten und Leistungen Zudem bekämpft die Initiative die überrissenen Löhne in den Führungsetagen der Bundesbetriebe: Swisscom-Chef Schäppi erhielt letztes Jahr 1,832 Millionen, SBB-Chef Meyer 1,046 Millionen und Post-Chefin Ruoff 985’000 Franken. Die Initiative verlangt, dass die Manager der Bundesbetriebe nicht mehr verdienen dürfen als ein Bundesrat: 475’000 Franken. Und weiter in Sachen Löhne: Der Lohnanstieg des SBB-Chefs betrug zwischen 1996 und 2011 sagenhafte 243,3 Prozent. Beim Schalterpersonal betrug der Anstieg im gleichen Zeitraum 9,1 Prozent, bei den KondukteurInnen 9 Prozent, bei den GleismonteurInnen 8,9 Prozent – ausgehend vom maximal erzielbaren Bruttojahreslohn! Zum Vergleich: Von 1996 bis 2011 betrug die Teuerung 12,5 Prozent.
ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE MEDIZINISCH UNTERSTÜTZTE FORTPFLANZUNG (FMEDG)
Die PdAS lehnt die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen ab und empfiehlt ein Nein. Am 14. Juni 2015 haben die Stimmberechtigten die «Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich» (Präimplantationsdiagnostik, PID) mit 61.9 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der angenommene Artikel legt die Grundlagen fest, unter welchen eine PID legal ist. Aufgrund der Annahme konnte der Bundesrat eine detaillierte Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) vorschlagen, welches bereits im Dezember 2014 vom Parlament angenommen wurde. Gegen dieses FMedG wurde das Referendum ergriffen. Die PdAS hatte sich bereits klar gegen die Änderung der Verfassungsbestimmung ausgesprochen und konsequenterweise empfiehlt sie ein Nein am 5. Juni. Die Änderung des FMedG gehe über die generelle Zusage zur PID hinaus. Die Anzahl Embryonen, welche pro Zyklus erzeugt werden darf, sei mit 12 anstelle von 3 zu hoch. Auch soll das Einfrieren von Embryonen erlaubt werden, was Menschen mit «Verbrauchsmaterial» gleichstellt.
Mit der Legalisierung von PID wird der Stigmatisierung von Behinderten und generell von der Norm abweichenden Menschen Vorschub geleistet. Schon heute werden Eltern von behinderten Kindern zum Teil mit Misstrauen beäugt. Statt Unterstützung liegt der Vorwurf in der Luft, dass sie die Behinderung nicht verhindert hätten und somit vorsätzlich eine Belastung für die Gesellschaft «produziert» hätten. Ganz abgesehen davon, dass sich nie alle behinderte Menschen durch pränatalen Test verhindert lassen, da die meisten Behinderungen peri- bzw. postnatal entstehen, wird es immer Menschen geben, welche nicht ins Bild passen und die die wirtschaftlichen Leistungsanforderungen nicht erfüllen. Wenn man bedenkt, dass die Norm durch den Durchschnitt definiert wird, bedeutet dies nichts anderes, als dass sich der Leistungsdruck auf uns alle erhöht, sobald man sich der aktuell Schwächsten entledigt. Die PdA ist der Ansicht, dass es bei der Legalisierung des PID nur vordergründig darum geht zukünftige Eltern zu entlasten. Es geht vielmehr darum, Menschen zu verhindern, die den Leistungsstandards einer kapitalistischen Gesellschaft nicht genügen.
STÄDTISCHE ABSTIMMUNGEN
ROTGRÜNES MANIFEST GEGEN DIE ÜBERBAUUNG VIERERFELD
«140 000 Einwohner ist ein Ziel, das wir nicht überschreiten sollten. Sonst geht das Wachstum unter anderem auf Kosten von Naherholungsgebieten » (Stadtpräsident Alexander Tschäppät 2012 bei einem Bevölkerungsstand von 135‘000 («Bund» 04. 05. 2012)).
Heute haben wir bereits die Schwelle von140‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschritten.
Aus Besorgnis, dass unter rotgrüner Führung und unter dem Einfluss der Bau-Lobby eines der letzten Grüngebiete der Stadt zerstört und mit teuren, für die meisten von uns unbezahlbaren Wohnungen überbaut werden soll, rufen wir dazu auf, am 5. Juni 2 x Nein zu den Vorlagen Viererfeld- und Mittelfeld zu stimmen.
Acht Gründe sind für uns wegweisend:
1. Eine attraktive Stadt lebt von der Vielfalt, die sich aus Gebäudearchitektur und unüberbauten Räumen (Plätze, Pärke) ergibt. Wir wollen keinen Siedlungsbrei. Niemand käme auf die Idee, in New York den Central Park oder in London den Hyde Park zu überbauen, obwohl diese auch «bestens durch den ÖV erschlossen » sind und sich «in bester zentraler Wohnlage» befinden.
2. Die Bau-Lobby lockt mit Investitionen von 1 Milliarde Franken. Nicht inbegriffen die Landkosten. Wir rechnen: Das macht bei ca. 1100 geplanten Wohnungen (Viererfeld & Mittelfeld) allein Kapitalkosten von gegen 1 Million Franken pro Wohnung. Zusammen mit den Betriebskosten ein Mietzins von monatlich weit über 3000 Franken! Alle Anträge von GrünLinks, auch wirklich preisgünstige bezahlbare Wohnungen zu bauen, wurden im Stadtrat abgeschmettert. Der freisinnige Finanzdirektor will einzig, dass es «in der Stadtkasse klimpert». Warum sollen wir ihm bei dieser unsozialen Politik helfen?
3. Im «gehobenen» Segment hat Bern keinen Wohnungsmangel. Allein auf der Immobilienplattform «immoscout24.ch» werden Woche für Woche um die 500 meist teure Wohnungen im Gemeindegebiet angeboten. Sollen unsere grünen Lungen für weitere Luxusbauten geopfert werden?
4. Gegen den Mangel an preisgünstigen Wohnungen nützen teure Prestigeprojekte wie das Viererfeld nichts. «Auch die gemeinnützigen Wohnungen werden nicht günstig sein», offenbarte der Gemeinderat kürzlich in Beantwortung einer Stadtratsanfrage. Es macht darum keinen Sinn, 50 Millionen Franken städtische Steuergelder für den Kauf von Land aufzuwenden, das schon heute im Besitz des Kantons, also der Allgemeinheit, ist. Nützen würde, wenn bei den vielen laufenden Wohnbauprojekten mit städtischer Beteiligung (Burgernziel, Warmbächli, Holligen, Brünnen u.a.) mittels Reduktion des Baurechtszinses ein Anteil an wirklich preisgünstigen Wohnungen realisiert werden könnte.
5. Am 5. Juni kommt ebenfalls «Wankdorfcity II» zur Abstimmung. Hier wurden bis jetzt 4500 Arbeitsstätten, aber keine einzige Wohnung gebaut. Auch für die 2. Etappe sind mickrige 150 Wohnungen nur unverbindlich versprochen. Wie doppelbödig ist doch die Behauptung, die Viererfeldüberbauung sei nötig, um das Ungleichgewicht zwischen Wohn- und Arbeitsstätten zu reduzieren!
6. Gegen die Zersiedelung – die «Verhüselung» des Landes – nützt das Viererfeld nichts. In der Agglomeration, z. B. Ostermundigen, Wangental, Aaretal, Richtung Jegenstorf wird immer noch wie wild gebaut; mit dem Ausbau des Strassennetzes, der S-Bahnen und mit dem auch von rotgrünen Behörden propagierten neuen Tram wird das preisgünstigere Wohnen in den Vorotsgemeinden immer attraktiver. Welcher Widerspruch!
7. Grüne und Linke haben sich mit grosser Überzeugung für die Revision des Raumplanungsgsgesetzes und für die kantonale Kulturlandinitiative engagiert. Dieser Einsatz verliert an Glaubwürdigkeit, wenn ohne zwingende Notwendigkeit die Zweckentfremdung einer grossen Fruchtfolgefläche auf dem Viererfeld unterstützt wird.
8. Am 5. Juni geht es nicht nur um das Viererfeld, sondern um die Grüngebiete in der ganzen Stadt. Ein Ja zur Überbauung würde als Signal für eine ungehemmte Wachstumspolitik interpretiert, welche, wie der Stadtpräsident ehrlich bekannte, «auf Kosten unserer Naherholungsgebiete» ginge. Die nach dem Nein zu 1. Viererfeldvorlage begrabenen Pläne zur Überbauung der Manuelmatte bei der Stadtgärtnerei würden wieder aus der Schublade gezogen, die in mehreren Abstimmungen beschlossene Erhaltung der Landwirtschaftsgebiete in Oberbottigen, Brünnen-Süd und rund um Wittigkofen würde infrage gestellt. Bern ohne Grün – nein danke!