Die PdA Bern stimmt gegen eine Deponie am Standort Rehhag.

Abstimmung in Bern über die Mülldeponie am Standort Rehag:
Die PdA Bern ruft dazu auf, gegen eine Deponie auf diesem naturschützerisch wertvollen Gebiet auf dem Berner Gemeindegebiet zu stimmen!

In der stillgelegten Tongrube hat sich ein ökologisch wertvoller Lebensraum für geschützte und gefährdete Amphibien- und andere Tierarten etabliert. Die Grube beherbergt ausserdem seltene und geschützte Pflanzenarten. Von Pro Natura wurde 2014 festgehalten, dass Zitat. „Die Rehhag-Grube ein Amphibienlaichgebiet von grösster Bedeutung für die Region und den Kanton Bern ist und grosse weitere Naturwerte aufweist.“ 

In der Tongrube Rehhag gibt es z. B. einen grossen Bestand der Gelbbauchunke. Das ist ein 5 Zentimeter grosser Lurch. Die Gelbbauchunke steht auf der Roten Liste der in der Schweiz gefährdeten Amphibien des Bundesamtes für Umwelt. Sie gilt nach den Kriterien der Weltnaturschutzorganisation als stark gefährdet. Die Koordinationsstelle für Amphibien- & Reptilienschutz in der Schweiz (karch) hält fest, dass beim Schutz auch kleine Vorkommen mit weniger als 20 Tieren von Bedeutung sind und bereits geringfügige Nutzungsänderungen die Vermehrung der Unken unterbinden können. In der Tongrube Rehhag wurden 23 Exemplare gesichtet.

Eine ökologische Bewertung von 1998 ergab, dass das Naturschutzgebiet Elfenau und die Tongrube Rehhag die beiden mit Abstand naturschützerisch wertvollsten Gebiete auf dem Berner Gemeindegebiet sind und sie in ihrer schutzwürdigkeit vergleichbar sind.

 Das Elfenaureservat ist im Gegensatz zur Rehhag-Grube im Bundesinventar für Amphibienlaichgebiete aufgeführt. Das heisst, dass diese Laichgebiete funktionsfähig zu erhalten sind, ausser es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung, die das Schutzziel aufhebt. Das sollte auch für die Rehhag-Grube gelten. Die Erstellung einer Deponie für Inertstoffe und die Aufschüttung mit Aushub- und Abbruchmaterial ist nicht von nationaler Bedeutung. Die Rehag-Grube ist im Inventar auch aufgeführt, aber ihr Schutzstatus muss noch mit dem Kanton bereinigt werden.

Das Problem besteht darin, dass schon bei einer Aufschüttung und Neugestaltung der Grube nicht gewährleistet werden kann, dass sich der Lebensraum der Tiere und Pflanzen wieder erholt. Vielmehr bestehen für die gefährdeten Arten hohe Risiken.

Es besteht also der Verdacht, dass die Abklärungen im Vorfeld der Deponieplanung im Kanton Bern im Fall der Rehhaggrube unvollständig durchgeführt wurde, insbesondere was die Thematik
Natur/Umwelt angeht. So wurde z. B. auch keine vollständige Kartierung der Fauna durchgeführt. Eine vollständige Kartierung muss nämlich über eine komplete Vegetationsperiode durchgeführt werden.

Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab.