Stadtratssitzung Donnerstag, 9. November 2017
Motion Fraktion AL/GPB-DA/PdA+ (Daniel Egloff, PdA):
Drohnenfreier Himmel über Bern. Die Motion wurde als Postulat angenommen.
Wortmeldung von Zora Schneider (Partei der Arbeit)
Wie mein Vorgänger Daniel Egloff in dieser Motion treffend festgestellt hat, nehmen Überwachung und Datenklau immer mehr zu. Ich würde aber nicht sagen, dass Drohnen in dieser Beziehung in der Schweiz das grösste Problem sind. In den letzten zwei Jahren scheint sich gesetzlich einiges getan zu haben. Trotzdem gibt es mit den Drohnen noch einige ungelöste Probleme. Selbst der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hält fest, dass es heute sehr einfach sei, Videos zu machen und ins Internet zu stellen, ohne dass der Operateur der Drohne für die Gefilmten zu erkennen wäre. Auch wissen betroffene Personen oft nicht, dass sie oder ihr Haus gefilmt wurden. Zudem benötigt man für eine Drohne bis zu dreissig Kilo keine Bewilligung. Aber man muss Sichtkontakt wahren. So steht es im Gesetz. Ob sich die Hobbypiloten und -pilotinnen daran halten ist eine andere Frage. Ich habe es in Bümpliz auch schon erlebt, dass das nicht der Fall war.
Auch für Videobrillen, mit denen man die Livebilder der Drohnenkamera direkt sieht, braucht es keine Bewilligung. Das eröffnet zu viel Spielraum für Belästigung und Verletzung der Privatsphäre.
Ein weiterer Grund, wieso wir uns mit dem Thema beschäftigen sollten, sind Gafferdrohnen, die vermehrt über Unfallstellen auftauchen. Und dort selbst wieder Unfälle verursachen können.
Wer jemals an einer Demonstration in Deutschland gewesen ist, weiss, dass dort die Bewegungen des Demonstrationszuges mit Drohnen überwacht werden. Meines Wissens ist das aber bisher in der Stadt Bern nicht der Fall. Trotzdem lassen die eidgenössischen Richtlinien zu viel Spielraum, wenn bei der Überwachung das private oder öffentliche Interesse an einer solchen Überwachung gegeben ist.
Aus diesen Gründen befürworte ich bis auf Weiteres ein Verbot von Drohnen über der Stadt Bern. Insbesondere weil das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL auf seiner Webseite schreibt, dass Kantone und Gemeinden ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen können.
Die Hobbypiloten und -pilotinnen können sich immer noch ausserhalb der Gemeindegrenzen austoben. Wieso sie unbedingt in Wohngebieten fliegen müssen, sehe ich nicht ein. Ich hoffe darauf, dass Ihr, Stadträtinnen und Stadträte mir bei dieser Argumentation folgt.