Die PdAS ist entsetzt über die aktuelle Eskalation im Ukrainekrieg, die durch die Panzerlieferungsbeschlüsse von Nato-Ländern hervorgerufen wurde. Auch Schweizer Medien und PolitikerInnen giessen weiter Öl ins Feuer; sie fordern ebenfalls Waffenlieferungen an die Ukraine. Mit dem gleichen Ziel sind derzeit auch diverse Vorhaben zur Aufweichung des Kriegsmaterialgesetzes im Parlament hängig. Die PdAS erinnert daran, dass die aktuelle Fassung dieses Gesetzes erst seit dem 1. Mai 2022 in Kraft ist. Hier wurden die Verschärfungen eingearbeitet, die durch die im Oktober 2021 erfolgte Annahme des Gegenvorschlags zur Volksinitiative „ Gegen Waffenexporte on Bürgerkriegsländer“ nötig wurden. Die Partei der Arbeit der Schweiz hatte die weitergehende Volksinitiative unterstützt. Heute setzt sie sich gegen jegliche Form einer Aufweichung ein, die der Schweiz oder Nachbarländern Waffenexporte in die Ukraine erlauben würde.
Kategorie: Archiv Communiques
Mehr Zivilcourage im Kampf gegen die unmenschlichen Zustände im Asylwesen
Medienmitteilung
Die Fraktion der Alternativen Linken und der Partei der Arbeit fordert mehr Zivilcourage von der Gemeinde Bern im Kampf gegen die unmenschlichen Zustände im Asylwesen.
Am 31. März haben wir im Berner Stadtrat unter anderem eine Motion eingereicht, die fordert, dass die Gemeinde unserer Stadt aktiven Widerstand gegen die unmenschliche Asylpolitik von Bund und Kanton leistet. Der Gemeinderat sieht das offenbar ein bisschen anders und schafft es nicht, sich zu mehr Zivilcourage zu bekennen. So hat er in der gestern veröffentlichten Antwort auf die Motion deutlich gemacht, dass er nicht bereit ist, zu tun was nötig wäre!
Wir sind alle in der Pflicht, nicht wegzuschauen! Wenn wir sehen, dass die unmenschliche Asylpolitik des Kantons und des Bundes die Menschen, die in der Hoffnung auf ein lebenswürdiges Leben, in der Hoffnung auf ein Leben überhaupt, in die Schweiz geflüchtet sind, in würdelose Lebenssituationen zwingt – dann müssen wir alle Verantwortung übernehmen. Insbesondere in den von ORS betriebenen Rückkehrzentren im Kanton Bern leben Menschen in schrecklichen Zuständen.
Die Antwort, die der Gemeinderat nun dem Stadtrat vorgelegt hat, folgt einem alten Muster.
Über die Gratis-ÖV-Initiative muss abgestimmt werden!
Medienmitteilung
Nach dem Gemeinderat der Stadt Bern hat auch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Stadtberner „GratisÖV-Initiative“ für ungültig erklärt, weil sie angeblich gegen Bundesrecht verstosse. Dagegen reicht heute das Initiativkomitee beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern eine Beschwerde ein. Das Initiativkomitee – und mit ihm die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend – verlangt, dass die Initiative den Stimmberechtigten der Stadt Bern zum Entscheid vorgelegt wird.
Das Initiativkomitee wehrt sich gegen die willkürliche Beschränkung demokratischer Rechte. Nach seiner Meinung existiert keine Vorschrift des Bundes, welche die Einführung eines unentgeltlichen innerstädtischen Bus- und Tramverkehrs verbieten würde. Das zeigt sich allein schon daran, dass es einen solchen lokalen Gratis-ÖV im Kanton Bern bereits gibt, nämlich in Adelboden.
Begründet wird die Ungültigkeitserklärung mit Art. 81a Abs. 2 BV, der vorsieht, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien. Dieser Artikel wurde als Teil der bundesrätlichen Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“ im Jahr 2014 in die Bundesverfassung eingefügt. Wie schon der Titel der Vorlage besagt, ging es dabei ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr war mit keinem Wort die Rede – weder in der Debatte im Bundesparlament noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft noch im Abstimmungskampf. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung betrifft daher nach Meinung des Initiativkomitees die Finanzierung und die Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr in keiner Weise.
Im Kanton Waadt hat die Kantonsregierung kürzlich eine Volksinitiative für Gratis-ÖV auf kantonaler Ebene zur Abstimmung zugelassen. Anders im Kanton Freiburg, wo eine analoge kantonale Initiative für ungültig erklärt wurde – gegen den entsprechenden Entscheid ist jetzt eine Beschwerde am Bundesgericht hängig. Auch das dortige Initiativkomitee geht davon aus, dass das Bundesgericht dem in ständiger Rechtsprechung entwickelten Prinzip „im Zweifel für das Volk“ zum Durchbruch verhelfen wird.
Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“
Für die Rechte der Bauleute
Resolution des Zentralkomitees der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) zur LMV-Erneuerung 2023+
Der Landesmantelvertrag (LMV), dem über 80’000 Bauarbeiter:innen unterstellt sind, läuft Ende dieses Jahres aus. Bereits Monate vor Beginn der Verhandlungen im Februar 2022 kündigte der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) provokativ an, dass er auch einen vertragslosen Zustand in Betracht ziehen wird.
Aus den letzten Verhandlungen im Jahre 2018 zwischen den Gewerkschaften und dem SBV wissen wir, was für unmenschliche Arbeitsbedingungen drohen. Zwölf Stunden Arbeitstage, sechs Tagewoche, Angriffe auf die Frührente und Dumpinglöhne. Solche Verschlechterungen sind nicht hinnehmbar.
Verurteilung der Türkischen Offensive
Fast unbemerkt von den Medien in Europa, wo man sich mit Solidaritätsaktionen für die Ukraine überbietet, hat das NATO-Land Türkei in der Nacht auf den Ostermontag eine grossangelegte Luft- und Bodenoffensive in der Kurdistan-Region des Irak begonnen. Die Angriffe richteten sich gegen die PKK, die Arbeiterpartei Kurdistans, liess der türkische Verteidigungsminister verlauten. Das türkisch-irakische Grenzgebiet wurde von Kampfflugzeugen und Drohnen heftig bombardiert. Seit dem Wochenende vom 23. und 24. April greift die türkische Artillerie zudem die Gebiete von Kobane in Nordsyrien an. Die Angriffe zielen auf Versorgungseinrichtungen und die Zivilbevölkerung. Insgesamt sind viele Menschenleben zu beklagen.
NEIN ZUM KRIEG, FÜR FRIEDEN UND FREUNDSCHAFT UNTER DEN VÖLKERN!
Resolution des Zentralkomitees der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) zur Lage in der Ukraine
Die PdAS verurteilt die russische Invasion in der Ukraine. Das erklärte Ziel der russischen Regierung ist es, die ukrainische Regierung zu stürzen, was eine unannehmbare Verletzung der ukrainischen Souveränität und des Völkerrechts darstellt. Dies ist eine Verschärfung der Widersprüche zwischen den imperialistischen Grossmächten, mit den entsprechenden Folgen für die Zivilbevölkerung.
Die russische Militärintervention darf jedoch nicht von der erdrückenden Verantwortung der USA, der NATO und generell der westlichen Länder für den Flächenbrand in der Region ablenken. Wir verurteilen ihre kontinuierliche imperialistische und aggressive Politik. Das Ziel dabei ist, die Ukraine zu destabilisieren und Russland zu provozieren, und zwar seit ihrer Unterstützung des faschistischen Maidan-Putsches im Jahr 2014. Nur ernsthafte Zusagen, die NATO-Osterweiterung sofort zu stoppen und die Konfrontation mit Russland um jeden Preis zu beenden, können eine solide Grundlage für eine Deeskalation des Konflikts bilden.
Mehr denn je ist es dringend erforderlich, sich für den Frieden, die Achtung des Völkerrechts und die Freundschaft zwischen den Völkern einzusetzen. Krieg nützt den Völkern niemals: Wir weigern uns, uns selbst zu zerfleischen und den Preis für die von den Imperialisten verursachten Konflikte zu zahlen.
Bern, 26. Februar 2022
NON À LA GUERRE, POUR LA PAIX ET L’AMITIÉ ENTRE LES PEUPLES !
Résolution du comité central du Parti suisse du Travail – Parti ouvrier et populaire (PST-POP) sur la situation en Ukraine
Le comité central du PST-POP condamne la guerre d’invasion russe en Ukraine. Le but avoué du gouvernement russe est de renverser le gouvernement ukrainien, ce qui constitue une violation inacceptable de la souveraineté de l’Ukraine et du droit international. Il s’agit d’une aggravation des contradictions entre grandes puissances impérialistes avec les conséquences que cela implique pour les populations civiles.
Beschwerde gegen Ungültigkeitserklärung der Berner „gratis-ÖV-Initiative“ eingereicht
Medienmitteilung
Das Initiativkomitee der „gratisÖV-Initiative“ für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern hat heute beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gegen den Entscheid des Berner Gemeinderates, die Initiative als ungültig zu erklären, Beschwerde eingereicht.
Die Berner Stadtregierung hatte behauptet, die Initiative verstosse gegen übergeordnetes Recht. Die Bundesverfassung sehe vor, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien; daher sei ein Gratis-ÖV auf kommunaler Ebene gar nicht zulässig.
Wie in der Beschwerde anhand der Entstehungsgeschichte des hier in Frage stehenden Art. 81a BV aufgezeigt wird, trifft dies nicht zu. Art. 81a wurde als Teil der bundesrätlichen Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“, welche im Jahr 2014 von Volk und Ständen angenommen wurde, in die Bundesverfassung eingefügt. Wie schon der Titel der Vorlage besagt, ging es dabei ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr war mit keinem Wort die Rede – weder in der Debatte im Bundesparlament, noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung besagt daher nichts zur Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr.
Weil die Einführung von Gratis-ÖV eine wirksame ökologische und soziale Massnahme ist, hätten wir uns gewünscht, dass die rot-grüne Stadtregierung unser Anliegen unterstützt. Stattdessen versucht der Gemeinderat, mit unhaltbaren rechtlichen Vorwänden eine Volksabstimmung und damit auch eine öffentliche Diskussion über Gratis-ÖV zu verhindern.
Das Initiativkomitee verlangt daher – und mit ihm die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend – in der jetzt eingereichten Beschwerde, dass die zuständige Regierungsstatthalterin den Entscheid der Berner Stadtregierung aufhebt und diese anweist, die „gratisÖV-Initiative“ innerhalb der gesetzlichen Fristen dem Stadtrat zu Behandlung zuzuleiten.
Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“
Wechsel im Berner Stadtrat
Medienmitteilung
Zora Schneider, Stadträtin der Partei der Arbeit (PdA) Bern, tritt aus beruflichen Gründen zurück. Sie hatte die Partei der Arbeit während mehr als vier Jahren auf engagierte und kompetente Weise im bernischen Stadtparlament vertreten und zahlreiche Vorstösse unternommen und Anträge gestellt. Diese betrafen u. a. die Löhne und Arbeitsbedingungen der Angestellten in der Stadt Bern, insbesondere auch der Frauen; die Lebenssituation und den Schutz der Obdachlosen; die Aufnahme und Unterstützung von Menschen auf der Flucht; die zahnmedizinische Versorgung der Menschen im Alter und die Auswirkungen der Privatisierung von Altersheimen; die Dringlichkeit von konkreten Massnahmen zum Klimaschutz und die Einführung von gratisÖV in der Stadt Bern; gesellschaftspolitische Themen wie strukturellen Rassismus, Polizeieinsätze, Cannabis-Experimentierartikel, E-Prix, Missstände im Einbürgerungsverfahren.
Die Partei der Arbeit dankt Zora Schneider für all ihren Einsatz für die Interessen und Anliegen der werktätigen, wie auch der arbeitslosen, prekarisierten und an den Rand unserer Gesellschaft gedrängten Menschen.
Als Nachfolger wird Matteo Micieli ab Ende Januar 2022 den PdA-Sitz im Berner Stadtrat übernehmen. Matteo Micieli ist Student und arbeitet als Serviceangestellter. Politisch ist Matteo Micieli bereits aktiv im Vorstand des Vereins Solidaritätsnetz Bern.
Die Partei der Arbeit Bern wünscht Matteo Micieli viel Erfolg in seinem neuen politischen Amt, damit die Interessen der breiten Bevölkerung auch auf parlamentarischer Ebene wirkungsvoll vertreten werden.
Partei der Arbeit (PdA) Bern
Die Berner „gratis-ÖV-Initiative“ ist gültig!
Medienmitteilung
Der Berner Gemeinderat hat heute bekannt gegeben, dass er die „gratisÖV-Initiative“ für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern für ungültig erklärt, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstosse. Gemäss der Bundesverfassung seien die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise zu decken.
Das Initiativkomitee wird diesen Beschluss anfechten. Die Argumentation des Gemeinderates ist rechtlich nicht haltbar. Dies allein schon, weil der Initiativtext übergeordnetes Recht ausdrücklich vorbehält und sich nur auf Tarife des öffentlichen Verkehrs bezieht, die in der Kompetenz der Stadt liegen.
Der vom Gemeinderat zitierte Art. 81a der Bundesverfassung hat die überregionale Schieneninfrastruktur zum Gegenstand. Er entstand seinerzeit als Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ und behandelt die Finanzierung der grossen Eisenbahnverbindungen. Die Fahrpreisgestaltung beim innerstädtischen Tram- und Busverkehr war und ist in keiner Weise Gegenstand von Art. 81a BV.
Auch der Hinweis auf eine ähnliche Initiative in der Stadt Zürich ist nicht zutreffend. Die dortige Initiative sah Nulltarife nur für Bewohner und Bewohnerinnen der Stadt Zürich vor und verstiess damit offensichtlich gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Diesen Fehler macht die Berner Initiative nicht.
Es befremdet uns sehr, dass der rot-grüne Berner Gemeinderat mit solchen Vorwänden eine Volksabstimmung über das wichtige ökologische und soziale Anliegen des gratisÖV verhindern will. Das Initiativkomitee sowie die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend Bern als Initiantinnen dieser städtischen Volksinitiative akzeptieren diesen Entscheid nicht und werden dagegen rechtlich vorgehen.
Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“