Medienmitteilung
Die Kantonalsektion Bern der Partei der Arbeit empfiehlt zur kantonalen Abstimmungsvorlage ‚Änderung der Kantonsverfassung (Einführung dringliche Gesetzgebung)‘ ein NEIN. Die Gesetzgebungsprozesse im Kanton Bern sind klar geregelt und haben sich bewährt. Es besteht kein Bedarf, sie zu verändern.
Auf eidgenössischer Ebene haben vom Bundesparlament als dringlich erklärte Bundesgesetze immer nur eine zeitlich befristete Gültigkeit. Davon ist bei dieser kantonalen Verfassungsänderung nicht die Rede. Die Einführung der dringlichen Gesetzgebung würde dem Grossen Rat mehr Macht geben, und dies zulasten der Stimmbevölkerung. Das Kantonsparlament würde damit ein Mittel mehr in die Hand erhalten, dass die herrschende Klasse am Volkswillen vorbeipolitisiert, die Grundrechte der Arbeiterklasse (also der Mittel- und Unterschicht) weiter beschneidet und schlussendlich nur im Interesse ihres eigenen Portemonnaies beziehungsweise der Konzerne, welche ihren Wahlkampf finanzierten, handelt.
Die Verfassungsänderung sieht bei einem dringlich erlassenen Gesetz eine nachträgliche Volksabstimmung innert 6 Monaten vor. Dieser Ablauf widerspricht aber dem demokratischen Grundprinzip, dass die Meinungsbildung der Stimmberechtigten und eine allfällige Volksabstimmung der Einführung eines Gesetzes vorangehen muss. Aus all diesen Gründen lehnt die PdA des Kantons Bern die Abstimmungsvorlage entschieden ab!
Bern, 9. Februar 2024
Partei der Arbeit – Parti Ouvrier et Populaire (PdA POP) des Kantons Bern