Medienmitteilung
Nach dem Gemeinderat der Stadt Bern hat auch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Stadtberner „GratisÖV-Initiative“ für ungültig erklärt, weil sie angeblich gegen Bundesrecht verstosse. Dagegen reicht heute das Initiativkomitee beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern eine Beschwerde ein. Das Initiativkomitee – und mit ihm die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend – verlangt, dass die Initiative den Stimmberechtigten der Stadt Bern zum Entscheid vorgelegt wird.
Das Initiativkomitee wehrt sich gegen die willkürliche Beschränkung demokratischer Rechte. Nach seiner Meinung existiert keine Vorschrift des Bundes, welche die Einführung eines unentgeltlichen innerstädtischen Bus- und Tramverkehrs verbieten würde. Das zeigt sich allein schon daran, dass es einen solchen lokalen Gratis-ÖV im Kanton Bern bereits gibt, nämlich in Adelboden.
Begründet wird die Ungültigkeitserklärung mit Art. 81a Abs. 2 BV, der vorsieht, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien. Dieser Artikel wurde als Teil der bundesrätlichen Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“ im Jahr 2014 in die Bundesverfassung eingefügt. Wie schon der Titel der Vorlage besagt, ging es dabei ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr war mit keinem Wort die Rede – weder in der Debatte im Bundesparlament noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft noch im Abstimmungskampf. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung betrifft daher nach Meinung des Initiativkomitees die Finanzierung und die Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr in keiner Weise.
Im Kanton Waadt hat die Kantonsregierung kürzlich eine Volksinitiative für Gratis-ÖV auf kantonaler Ebene zur Abstimmung zugelassen. Anders im Kanton Freiburg, wo eine analoge kantonale Initiative für ungültig erklärt wurde – gegen den entsprechenden Entscheid ist jetzt eine Beschwerde am Bundesgericht hängig. Auch das dortige Initiativkomitee geht davon aus, dass das Bundesgericht dem in ständiger Rechtsprechung entwickelten Prinzip „im Zweifel für das Volk“ zum Durchbruch verhelfen wird.
Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“