Kategorie: Mobilität

Es darf nicht abgestimmt werden

Über die von der PdA Bern und der KJ 2020 lancierte Initiative für einen lokalen Gratis-ÖV darf nicht abgestimmt werden. Laut Bundesgericht verstösst sie gegen die Bundesverfassung.

In Adelboden gibt es Gratisbusse. In diversen andern Touristenorten auch. Was im Interesse des Fremdenverkehrs ohne weiteres zulässig ist, soll laut Bundesgericht in der Stadt Bern gegen die Verfassung verstossen. Warum das so sein soll, ist dem Urteil des Bundesgerichts nicht zu entnehmen: Es verliert darüber kein Wort.


Die PdA kämpft für Gratis-ÖV!

Vor 3 Jahren haben die Partei der Arbeit und die Kommunistische Jugend mit 5’583 gültigen Unterschriften ihre kommunale Volksinitiative «Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern» (Gratis-ÖV-Initiative) eingereicht.
Von der «rot-grünen» Berner Stadtregierung hätten wir erwartet, dass sie die Initiative tatkräftig unterstützt. Aber stattdessen will der Gemeinderat eine Volksabstimmung über Gratis-ÖV verhindern und hat die Initiative mit Verweis auf die Bundesverfassung für ungültig erklärt. Die fragliche Bestimmung in der Bundesverfassung regelt die Finanzierung und den Ausbau der nationalen und regionalen Eisenbahn-Infrastruktur. Die Berner Stadtregierung will nun aus dieser Bestimmung ein grundsätzliches Verbot von Gratis-ÖV, auch auf lokaler Ebene, ableiten. Das akzeptiert die PdA nicht. Wir werden gegen diese Ungültigkeitserklärung vor Bundesgericht gehen!

Gratis-ÖV ist ökologisch und gleichzeitig sozial!

Das Libero-Abo für heute 738 Franken pro Person ist eine teure Kopfsteuer. Mit der Finanzierung der Fahrkosten aus allgemeinen Steuermitteln werden Wenigverdienende und Familien entlastet. Aber auch Firmen zahlen Steuern und entrichten so ihren Beitrag zur Finanzierung des ÖV.
Gemäss der Antwort des Gemeinderates auf einen PdA-Vorstoss im Stadtrat würde kommunaler Gratis-ÖV eine Erhöhung der Gemeindesteuer um 10% erforderlich machen.

Rechnen wir:
Würde der aktuelle Steuerfuss von 1,54 um 10% auf 1,69 heraufgesetzt, erhöhte sich die Gemeindesteuer in der Stadt Bern wie folgt:

bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 31’000
für Ehegatten und Ledige mit Unterstützungspflichten: von Fr. 1’422.20 auf Fr. 1’560.70, also um Fr. 138.50
für Ledige ohne Unterstützungspflichten: von Fr. 1’729.90 auf Fr. 1’898.40, also um Fr. 168.50.

bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 57’000
für Ehegatten und Ledige mit Unterstützungspflichten: von Fr. 2’941.90 auf Fr. 3’228.40, also um Fr. 286.50
für Ledige ohne Unterstützungspflichten: von Fr. 3’508.– auf Fr. 3’849.65, also um Fr. 341.65.

bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 82’000
für Ehegatten und Ledige mit Unterstützungspflichten: von Fr. 4’588.90 auf Fr. 5’035.85, also um Fr. 446.95
für Ledige ohne Unterstützungspflichten: von Fr. 5’423.60 auf Fr. 5’951.90, also um Fr. 528.30.

Fazit:
Wer ein steuerbares Einkommen von weniger als Fr. 100’000 erzielt, spart mit dem Wegfall der Libero-Kosten in jedem Fall wesentlich mehr als er oder sie allenfalls mehr Steuern bezahlt!


Vor Bundesgericht für die Berner Gratis-ÖV-Initiative!

Medienmitteilung

Im Jahr 2021 haben die Partei der Arbeit und die Kommunistische Jugend Bern mit 5’583 gültigen Unterschriften ihre kommunale Volksinitiative „Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern (Gratis-ÖV-Initiative)“ eingereicht. Der Berner Gemeinderat und daraufhin die zuständige Regierungsstatthalterin waren der Meinung, diese Initiative sei ungültig zu erklären, weil sie gegen Bundesrecht verstosse. Zwei Jahre später, mitten in den diesjährigen Sommerferien, hat das Bernische Verwaltungsgericht diese Ungültigkeitserklärung bestätigt.

Gegen diesen Entscheid hat nun das Initiativkomitee der Berner Gratis-ÖV-Initiative Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.


Kundgebung: Bern gegen den Autobahn-Wahn!

Diesen Freitag, 18.00 Uhr, Münsterplatz

Der Bund will unter Federführung von Albert Rösti Milliarden in den Ausbau von klimaschädlicher Verkehrsinfrastruktur investieren. Auch in der Region Bern sollen die Autobahnen massiv ausgebaut werden. Das dürfen wir nicht zulassen! Am Freitag versammeln wir uns um 18.00 Uhr auf dem Münsterplatz, um gegen den Autobahn-Wahn mitten in der Klimakrise zu protestieren! Um zur Kundgebung zu kommen, könnt ihr euch der Velo-Sternfahrt anschliessen.
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«Wenn zwei das Gleiche tun, ist es nicht dasselbe»

Aus dem Stadtrat Biel

Dieser Spruch passt wunderbar zu einer Situation, die mir kürzlich im Stadtrat von Biel/Bienne begegnet ist.
Da muss ich ein wenig ausholen: 2018 brachte ich eine Intervention zu Tempo 30 auf dem ganzen Stadtgebiet von Biel/Bienne ein. Tempo 30 sollte auf allen städtischen Strassen eingeführt werden. Die Vorteile lieferte ich sogleich mit: weniger Umwelt- und Lärmbelastung, Erhöhung der Lebensqualität der AnwohnerInnen und natürlich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Zudem verwies ich auf verschiedene Städte, die sich dem Thema bereits angenommen und zum Teil auch schon umgesetzt haben.
So viel zur Vorgeschichte. Also blättern wir fünf Jahre vorwärts.


Verkehrsmonster-Initiative

Verkehrsmonster Wankdorf stoppen!

Der Bund plant, den Autobahnanschluss Bern-Wankdorf massiv auszubauen («Spaghetti-Teller»). Die Folgen:

  • Mehrverkehr auf der Autobahn und in der Stadt
  • Verbreiterung aller Autobahnen rund um Bern
  • Klimaziele und Verkehrswende werden unmöglich
  • Zerstörung von Grünfläche, Rodung hunderter Bäume
  • Massiv breitere Autobahnschneise zwischen den Allmenden

Der Ausbau der Autobahnen ist aus der Zeit gefallen. Lasst uns jetzt das gigantische Schlüsselprojekt Anschluss Wankdorf stoppen!

Jetzt unterschreiben!
Damit wir die Unterschriften an unsere Quote anrechnen lassen können, bitte an uns senden: Partei der Arbeit, Postfach, 3001 Bern

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Über die Gratis-ÖV-Initiative muss abgestimmt werden!

Medienmitteilung

Nach dem Gemeinderat der Stadt Bern hat auch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Stadtberner „GratisÖV-Initiative“ für ungültig erklärt, weil sie angeblich gegen Bundesrecht verstosse. Dagegen reicht heute das Initiativkomitee beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern eine Beschwerde ein. Das Initiativkomitee – und mit ihm die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend – verlangt, dass die Initiative den Stimmberechtigten der Stadt Bern zum Entscheid vorgelegt wird.

Das Initiativkomitee wehrt sich gegen die willkürliche Beschränkung demokratischer Rechte. Nach seiner Meinung existiert keine Vorschrift des Bundes, welche die Einführung eines unentgeltlichen innerstädtischen Bus- und Tramverkehrs verbieten würde. Das zeigt sich allein schon daran, dass es einen solchen lokalen Gratis-ÖV im Kanton Bern bereits gibt, nämlich in Adelboden.

Begründet wird die Ungültigkeitserklärung mit Art. 81a Abs. 2 BV, der vorsieht, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien. Dieser Artikel wurde als Teil der bundesrätlichen Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“ im Jahr 2014 in die Bundesverfassung eingefügt. Wie schon der Titel der Vorlage besagt, ging es dabei ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr war mit keinem Wort die Rede – weder in der Debatte im Bundesparlament noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft noch im Abstimmungskampf. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung betrifft daher nach Meinung des Initiativkomitees die Finanzierung und die Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr in keiner Weise.

Im Kanton Waadt hat die Kantonsregierung kürzlich eine Volksinitiative für Gratis-ÖV auf kantonaler Ebene zur Abstimmung zugelassen. Anders im Kanton Freiburg, wo eine analoge kantonale Initiative für ungültig erklärt wurde – gegen den entsprechenden Entscheid ist jetzt eine Beschwerde am Bundesgericht hängig. Auch das dortige Initiativkomitee geht davon aus, dass das Bundesgericht dem in ständiger Rechtsprechung entwickelten Prinzip „im Zweifel für das Volk“ zum Durchbruch verhelfen wird.

Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“


Beschwerde gegen Ungültigkeitserklärung der Berner „gratis-ÖV-Initiative“ eingereicht

Medienmitteilung

Das Initiativkomitee der „gratisÖV-Initiative“ für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern hat heute beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland gegen den Entscheid des Berner Gemeinderates, die Initiative als ungültig zu erklären, Beschwerde eingereicht.

Die Berner Stadtregierung hatte behauptet, die Initiative verstosse gegen übergeordnetes Recht. Die Bundesverfassung sehe vor, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien; daher sei ein Gratis-ÖV auf kommunaler Ebene gar nicht zulässig.

Wie in der Beschwerde anhand der Entstehungsgeschichte des hier in Frage stehenden Art. 81a BV aufgezeigt wird, trifft dies nicht zu. Art. 81a wurde als Teil der bundesrätlichen Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“, welche im Jahr 2014 von Volk und Ständen angenommen wurde, in die Bundesverfassung eingefügt. Wie schon der Titel der Vorlage besagt, ging es dabei ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr war mit keinem Wort die Rede – weder in der Debatte im Bundesparlament, noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung besagt daher nichts zur Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr.

Weil die Einführung von Gratis-ÖV eine wirksame ökologische und soziale Massnahme ist, hätten wir uns gewünscht, dass die rot-grüne Stadtregierung unser Anliegen unterstützt. Stattdessen versucht der Gemeinderat, mit unhaltbaren rechtlichen Vorwänden eine Volksabstimmung und damit auch eine öffentliche Diskussion über Gratis-ÖV zu verhindern.

Das Initiativkomitee verlangt daher – und mit ihm die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend – in der jetzt eingereichten Beschwerde, dass die zuständige Regierungsstatthalterin den Entscheid der Berner Stadtregierung aufhebt und diese anweist, die „gratisÖV-Initiative“ innerhalb der gesetzlichen Fristen dem Stadtrat zu Behandlung zuzuleiten.

Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“


Die Berner „gratis-ÖV-Initiative“ ist gültig!

Medienmitteilung

Der Berner Gemeinderat hat heute bekannt gegeben, dass er die „gratisÖV-Initiative“ für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern für ungültig erklärt, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstosse. Gemäss der Bundesverfassung seien die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise zu decken.

Das Initiativkomitee wird diesen Beschluss anfechten. Die Argumentation des Gemeinderates ist rechtlich nicht haltbar. Dies allein schon, weil der Initiativtext übergeordnetes Recht ausdrücklich vorbehält und sich nur auf Tarife des öffentlichen Verkehrs bezieht, die in der Kompetenz der Stadt liegen.

Der vom Gemeinderat zitierte Art. 81a der Bundesverfassung hat die überregionale Schieneninfrastruktur zum Gegenstand. Er entstand seinerzeit als Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für den öffentlichen Verkehr“ und behandelt die Finanzierung der grossen Eisenbahnverbindungen. Die Fahrpreisgestaltung beim innerstädtischen Tram- und Busverkehr war und ist in keiner Weise Gegenstand von Art. 81a BV.

Auch der Hinweis auf eine ähnliche Initiative in der Stadt Zürich ist nicht zutreffend. Die dortige Initiative sah Nulltarife nur für Bewohner und Bewohnerinnen der Stadt Zürich vor und verstiess damit offensichtlich gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Diesen Fehler macht die Berner Initiative nicht.

Es befremdet uns sehr, dass der rot-grüne Berner Gemeinderat mit solchen Vorwänden eine Volksabstimmung über das wichtige ökologische und soziale Anliegen des gratisÖV verhindern will. Das Initiativkomitee sowie die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend Bern als Initiantinnen dieser städtischen Volksinitiative akzeptieren diesen Entscheid nicht und werden dagegen rechtlich vorgehen.

Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“