NEIN zum STAF! / NEIN ZU DEN KÜRZUNGEN IN DER SOZIALHILFE, für den Volksvorschlag!
EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN
NEIN zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
JA zur Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie
KANTONALE ABSTIMMUNG
NEIN zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
JA zum Volksvorschlag
Stichfrage: für den Volksvorschlag!
Städtische ABSTIMMUNGen Bern
JA zu Ersatzneubauten und Sanierung Doppelturnhalle Volksschule Kleefeld: Baukredit
JA zum Erwerb von Liegenschaften: Rahmenkredit
JA zu Betriebsbeiträge an vier Kulturinstitutionen für die Jahre 2020–2023: Verpflichtungskredite
Mehr Informationen aus dem Stadtrat zu den Gemeindeabstimmungen vom 19. Mai 2019 hier…
EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN
AUS USRIII WIRD STAF
STAF steht für den Bundesbeschluss «Steuerreform und AHV-Finanzierung». STAF ist die Nachfolge Unternehmenssteuerreform III (USRIII), die auch zu Steuerausausfällen in Milliardenhöhe geführt hätte und im Februar 2017 von den StimmbürgerInnen deutlich verworfen wurde.
Nein zu Steuerausfällen von Milliarden von Franken!
Der Bundesrat geht davon aus, dass durch die STAF zwei Milliarden Franken an Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden verloren gehen, sprich an die Unternehmen verschenkt werden. Es werden mehr sein, wetten?
So wird es werden: Konkrete Beispiele!
Basel-Stadt: Der Halbkanton hat bereits eine Vorlage durch das Parlament gepeitscht. Das Resultat: Die Gewinnsteuer wird von 22 auf 13 Prozent (!) gesenkt. Durch die sogenannte Patentbox können Unternehmen bis zu 40 Prozent an Steuern sparen und der Kapitalsteuersatz wird von 5,25 auf 1 Promille gesenkt. Unter dem Strich ergibt sich ein Verlust von 150 Millionen bei den Staatseinnahmen.
Zürich: Die kantonale Umsetzungsvorlage zur STAF sieht eine Senkung der Gewinnsteuer vor. Allein dieses Steuergeschenk kostet laut Regierungsrat mehr als eine halbe Milliarde Franken.
Steuergeschenke gleich «Sparmassnahmen»!
Nur wer es nicht sehen will, sieht es nicht: Die Steuergeschenke an die Unternehmen werden auf dem Buckel der breiten Bevölkerung finanziert, konkret durch Abbau und so genannte «Sparmassnahmen» vor allem im Service public, bei den Sozialversicherungen wie AHV und IV, in der Bildung und im Gesundheitswesen.
Erpressung!
Die Verbindung der Steuergeschenke mit der Finanzierung der AHV ist weder ein Deal, noch ein Kompromiss, sondern eine Erpressung! Warum soll die Finanzierung der AHV vom Wohle der Unternehmen abhängig werden?
ArbeiterInnen sollen Steuergeschenke bezahlen, nicht mit uns!
Von den 2,1 Milliarden Franken, die in die AHV-Kasse fliessen sollen, müssen 600 Millionen von den ArbeiterInnen durch eine Erhöhung der Lohnabgaben um 0,15 Prozent bezahlt werden, ohne dass sie einen Rappen mehr an Rente bekommen. Die ArbeiterInnen bezahlen gleich viel wie die Unternehmen, die dann aber von den Steuermassnahmen und der Senkung der Gewinnsteuer profitieren. Guter Kompromiss? Von wegen!
Druck auf AHV steigt
Der Erpress führt auch dazu, dass der Druck auf die Renten steigen wird. Die Unternehmen haben angekündigt, dass sie einen raschen Reformprozess in der Altersvorsorge anstreben. Ihr Ziel ist das Rentenalter 70 für alle, sowie die Senkung des Umwandlungssatzes bei den Pensionskassen.
NEIN ZUR STAF! NEIN ZUR AHV-ERPRESSUNG!
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KANTONALE ABSTIMMUNG
WIR SIND GEGEN DIE REVISION DES SOZIALHILFEGESETZES, WEIL…
… Menschen Chancen brauchen und keine Anreize. Anreize funktionieren insbesondere dann nicht, wenn der Arbeitsmarkt die arbeitsuchenden Menschen nicht mehr braucht, die Konkurrenz um Arbeitsplätze zunimmt und dadurch immer prekärere Lebenssituationen geschaffen werden.
… genügend Studien aus anderen Ländern aufzeigen, dass eine Kürzung der Sozialhilfe den geltenden Mindestlohn senkt. Die Kürzungen treffen also auch den Niedriglohnsektor und damit Menschen, die nicht Sozialhilfe beziehen.
… sie Arme noch ärmer macht. Armutsbetroffene sind nicht selbst schuld an ihrer Lage. Armut ist strukturell bedingt und ein gesellschaftliches Problem. Es ist ungerecht, gegen die Wehr- und Machtlosen in einer Gesellschaft zu treten.
… Sparen keinen Sinn macht, um das Armutsproblem zu lösen. Armut lässt sich nicht wegsparen. Die Verarmung wird dadurch weiter zunehmen. Sparen ist nichts weiter als Bestrafung der bereits Benachteiligten, die volkswirtschaftlichen Kosten nehmen insgesamt zu.
…weil nicht gespart werden muss. In der Schweiz ist genügend Geld vorhanden, nur ist es zunehmend ungleich verteilt.
… verantwortungslos ist, von den SKOS-Richtlinien abzuweichen. Der Bundesrat delegiert die Verantwortung für eine harmonisierte Sozialhilfe an die Kantone. Unterschreitet der Kanton Bern die SKOS-Richtlinien, verstösst er gegen den nationalen Konsens und macht sich am Anstoss eines Kürzungs-Wettbewerbs zwischen Kantonen mitschuldig.
… es falsch ist zu behaupten, Sozialhilfebeziehende erhielten zu viel Geld. Die Unterstützung nach den SKOS-Richtlinien sichert nichts mehr als die blosse Existenz.
… es bürokratisch ist, mit einem Gesetz den Verwaltungsaufwand zu vervielfachen. Die detaillierten Einteilungen von Sozialhilfebeziehenden in spezifische Kategorien generieren Unmengen an zusätzlicher Arbeit.
… es keine „würdige“ und „unwürdige“ Armutsbetroffene gibt!
Deshalb: NEIN ZU DEN KÜRZUNGEN IN DER SOZIALHILFE AM 19. MAI 2019
NEIN zur Vorlagedes Grossen Rates / JA zum Volksvorschlag / Stichfrage: für den Volksvorschlag!
Städtische Abstimmungen Bern
Mehr günstiger Wohnraum für die Stadt Bern
JA zum Rahmenkredit für den Erwerb von Liegenschaften
In der Stadt Bern herrscht seit Jahren Wohnungsnot, und die Mietzinse steigen immer weiter an. Der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen ist deshalb gross. Menschen mit bescheidenen Einkommen, Familien und Rentner/innen geraten unter Druck und werden aus der Stadt gedrängt.
Mit einem Rahmenkredit von 60 Millionen Franken erhält die Stadt die Möglichkeit, Liegenschaften zu erwerben und so bezahlbaren Wohnraum für tiefe und mittlere Einkommen zu schaffen und langfristig zu erhalten. Mit dem Rahmenkredit kann die Stadt vier Jahre lang rasch auf faire Kaufangebote eingehen.
Wir stimmen Ja zum Rahmenkredit, denn:
• Die Stadt Bern muss mit einer aktiven Wohnpolitik Gegensteuer gegen Wohnungsnot und steigende Mieten geben und ihren Einfluss auf den Immobilienmarkt vergrössern. Sie soll Liegenschaften kaufen und so günstigen Wohnraum erhalten und schaffen.
• Dieser Wohnraum soll insbesondere Menschen zur Verfügung gestellt werden, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt sind.
• Die Stadt erwirbt Liegenschaften nur dann, wenn sie zu einem fairen Preis angeboten werden. Auf spekulative Angebote steigt die Stadt nicht ein.
• Es gibt Liegenschaftsbesitzer/innen, die bereit sind, beim Verkauf ihrer Immobilien auf maximalen Profit zu verzichten. Hier muss die Stadt rasch handeln können.
Deshalb: Ja zum Rahmenkredit am 19. Mai 2019