Fragen zum Bericht der Kundgebung vom 11. Oktober 2025

Stadtrat Bern
Kleine Anfrage: Matteo Micieli (PdA), Anouk Ursin und Raffael Joggi (AL)

Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Wie definiert der Gemeinderat den Unterschied zwischen der Beurteilung «einzelner Polizeimassnahmen» und der Beurteilung des «Polizeieinsatzes insgesamt»?
  2. Wie begründet der Gemeinderat den Befund, er könne mangels Untersuchungsrolle nicht beurteilen, «ob einzelne Polizeimassnahmen verhältnismässig waren», hält aber zugleich «den Polizeieinsatz insgesamt für angemessen»?
  3. Welche konkreten Kriterien und Informationsgrundlagen (z. B. eigene Beobachtung, Berichte der Kantonspolizei, externe Einschätzungen) verwendet der Gemeinderat für eine solche Gesamtbeurteilung („insgesamt angemessen“)?
  4. Weshalb kann der Gemeinderat das Verhalten einzelner Zivilpersonen beurteilen, dasjenige der Polizei jedoch nicht?

Begründung

Im Bericht des Gemeinderats zur politischen Aufarbeitung der unbewilligten Kundgebung Pro Palästina vom 11. Oktober 2025 nimmt der Gemeinderat eine politische Einordnung vor und verurteilt die Gewalt. Er hält fest: «Der Gemeinderat verurteilt diese Gewalt an dieser Stelle erneut in aller Schärfe», und weist einer «gewalttätigen Gruppierung» die Verantwortung für die Eskalation zu: «Dieser gewalttätigen Gruppierung ist die Verantwortung für die massiven Ausschreitungen […] zuzuweisen.»

Gleichzeitig schreibt der Gemeinderat mit Blick auf die Kritik am Polizeieinsatz: «Der Gemeinderat ist keine Untersuchungsbehörde. So kann er nicht im Einzelnen abklären, ob einzelne Polizeimassnahmen verhältnismässig waren.» Im selben Abschnitt nimmt der Gemeinderat jedoch eine zusammenfassende Bewertung ebendieser Polizeimassnahmen vor und kommt zum Schluss, dass in Anbetracht der massiven Gewalt gegenüber Polizeikräften der Polizeieinsatz «insgesamt […] angemessen» gewesen sei.

Diese Kombination wirkt erklärungsbedürftig: Wenn der Gemeinderat mangels Untersuchungsbefugnissen einzelne polizeiliche Massnahmen nicht beurteilen kann, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage er zu einem positiven Gesamturteil («insgesamt angemessen») gelangt und wie diese Bewertungslogik gegenüber der im Bericht vorgenommenen Verurteilung und Verantwortungszuschreibung gegenüber Demonstrationsteilnehmenden konsistent begründet wird.