Energie Wasser Bern (EWB) demokratisieren

Stadtrat Bern
Motion: Nora Joos (JA), Sofia Fisch (JUSO), Matteo Micieli (PdA)

Auftrag

Er legt dem Stadtrat eine Revision bzw. ein Reglement vor,

  1. mit der das Reglement Energie Wasser Bern (ewb-Reglement; ewr; SSSB 741.1) aufgehoben wird,
  2. mit der das öffentlich-rechtliche Unternehmen EWB wieder als Dienstleistungsabteilung in die Stadtverwaltung eingliedert wird und
  3. dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen zum Funktionieren von EWB als Dienstleistungsabteilung der Stadt Bern enthält.

Begründung

Die Energie- und Klimakrise sind eng verknüpft und es benötigt übergreifende Lösungen. Fragen rund um die Wasser-, Strom- und Wärmeversorgung werden in den kommenden Jahren mit den fortschreitenden Krisen an Bedeutung gewinnen. Entscheidungen wie beispielsweise, ob und ab wann die Stadt das städtische Gasnetz nicht mehr betreibt, sind demokratisch zu fällen. Der Energiesektor muss C02 neutral und sozial ausgestaltet werden. Hierbei müsste EWB seine Schlüsselrolle für den Systemwandel zu erneuerbaren Energien mit mehr Verantwortung wahrnehmen. Momentan scheinen die marktwirtschaftlichen Überlegungen beim Unternehmen jedoch weiterhin an erster Stelle zu sein, während sozialpolitische Überlegungen vernachlässigt werden. In der Vergangenheit überwiesene politische Forderungen beispielsweise hinsichtlich sozialverträglicher Tarifentwicklung bei EWB sind bis anhin ohne Wirkung geblieben. 1 Schweizweit muss die Bevölkerung seit 2022 stetig steigende Rechnungen für Strom bezahlen, während die Energiekonzerne stetig steigende Gewinne verzeichnet haben. 2025 sinken die gesamtschweizerischen Stromkosten zwar wieder, nicht aber in der Stadt Bern. Dort bezahlt 2025 ein Vierpersonenhaushalt rund 70 Franken mehr im Jahr. Der Grund gemäss der verantwortlichen EWB: ungedeckte Beschaffungskosten aus den vergangenen Jahren – obwohl das Unternehmen 2022 und 2023 zusammen 160 Millionen Franken Gewinn eingefahren hat. 2 Aktuell ist die Einflussnahme der städtischen Bevölkerung auf den Energiesektor gering. Energie Wasser Bern (EWB) wurde 2002 als selbständiges, öffentlich-rechtliches Unternehmen im Eigentum der Stadt Bern aus der Stadtverwaltung ausgegliedert. Seit dann ist die Mitbestimmung des Stadtrats, des Gemeinderats und der Bevölkerung auf die städtische Energieversorgung wie folgt begrenzt:

  • Der Gemeinderat kann alle 4 Jahre den siebenköpfigen Verwaltungsrat von EWB wählen. Die Zusammensetzung ist verbindlich geregelt. 3
  • Die Eignerstrategie EWB des Gemeinderates gibt dem Unternehmen eine grobe Stossrichtung vor. Sie basiert auf dem Klimareglement, dem Richtplan Energie und der Energie und Klimastrategie. 4

Die Vorgaben zum Verhalten des Unternehmens im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Ökologie, respektive Klimaschutz sind zu wenig konkret und unverbindlich. Diese geringe Einflussnahme und Vorgaben sind nicht in allen Schweizer Städten üblich. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) ist beispielsweise nach wie vor eine Dienstabteilung des Departements der Industriellen Betriebe und somit Teil der Stadtverwaltung. Mit der Wiedereingliederung von EWB als Dienstleistungsabteilung der Stadtverwaltung, kann die Einflussnahme der Stadtbevölkerung, des Stadtrats sowie des Gemeinderats ausgebaut werden, was dem Prinzip einer demokratischen Entscheidungsfindung in der Energiepolitik der Stadt Bern entsprechen würde. Eine Vergesellschaftung von EWB ist eine wichtige Massnahme, um das Erreichen des städtischen Absenkpfads sozial verträglich und demokratisch legitimiert angehen zu können. Dies ist dringend notwendig. Für das Erreichen der Klimaziele5 ist der aktuelle Handlungsbedarf gross. Der Controllingbericht der «Klima- und Energiestrategie 2025» von 2023 zeigt auf, dass die Stadtverwaltung beim Wärmeverbrauch, beziehungsweise dem Ersatz von Öl- und Elektroheizungen klar nicht auf Kurs ist. Auf dem Stadtgebiet besteht beim Anteil erneuerbarer Energie an der Wärmeversorgung und Strom aus erneuerbaren Energien nach wie vor besonderer Aufholbedarf, obschon in der Eignerstrategie (Stand 2022) explizit die Orientierung an den Zielen der Energie- und Klimastrategie festgehalten ist. Zudem ist die Datengrundlage für den Stand der Umsetzung der Massnahmen grösstenteils ungenügend oder nicht vorhanden.6Die Eingliederung des Unternehmens in die Stadtverwaltung ist ein Weg, die klare Orientierung von EWB an den sozialen und klimapolitischen Zielen der Stadt Bern sowie deren Monitoring sicherzustellen.

1 Dringliches Postulat Fraktion SP/JUSO (Lena Allenspach / Johannes Wartenweiler, SP): Ausserordentliche Gewinne sind der Stadt und den Konsumentinnen weiterzugeben
2 https://www.beobachter.ch/magazin/konsum/der-strom-wird-wieder-gunstiger-aber-nicht-uberall-745154
3 https://www.ewb.ch/ueber-uns/unternehmen/organisation-beteiligungen/verwaltungsrat.php
4 https://www.bern.ch/themen/umwelt-natur-und-energie/energie/energie-wasser-bern
5 Klimareglement, https://stadtrecht.bern.ch/lexoverview-home/lex-820_1

 
13. Februar 2025

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