Regelung zur Gesichtserkennung und Massenüberwachung

Stadtrat Bern
Motion Fraktion AL/PdA
Raffael Joggi (AL), David Böhner (AL), Matteo Micieli (PdA), Muriel Graf (AL)

Auftrag

Wir fordern den Gemeinderat auf, dem Stadtrat eine Reglementänderung vorzulegen, welche unter Anderem den folgenden Punkten Rechnung trägt:

  1. Bei der Videoüberwachung wird keine Technologie eingesetzt, die eine automatisierte Identifikation von Personen ermöglicht.
  2. Durch Videoüberwachung erlangte Aufnahmen dürfen nicht verwendet werden: zur automatischen Identifikation von Personen; beim Einsatz automatisierter Erkennungssysteme.
  3. Die Übermittlung und die Aufbewahrung von Bildern erfolgen mit einer Verschlüsselung nach dem Stand der Technik; Geräte, die eine solche Verschlüsselung nicht unterstützen, werden nicht weiter eingesetzt.
  4. Die Verhinderung oder Ahndung geringfügiger strafbarer Handlungen ist kein hinreichender Grund, um Videoüberwachung einzusetzen.

Begründung

Seit dem 1. November 2024 ist die neue Datenschutzverordnung (DSV) der Stadt Zürich in Kraft. Mit der Revision sind die rechtlichen Grundlagen für eine zeitgemässen Umgang mit neuen Technologien zur Gesichtserkennung und Massenüberwachung geschaffen worden. Die Stadt Bern hinkt diesbezüglich der Stadt Zürich hinterher. In den Antworten des Gemeinderats zu vergangenen Vorstössen wurde immer wieder erwähnt, dass die Rechtsunsicherheit zu gross sei, um das dafür vorgesehene städtische Videoreglement (VR) im Alleingang mit griffigeren Massnahmen zur maschinellen Überwachung auszustatten. Dabei wurde immer wieder auf die Stadt Zürich verwiesen, welche sich bereits in einem Gesetzgebungsverfahren befinde. Nun hat die Stadt Zürich geliefert. Es gibt also keinen Grund mehr zu zuwarten. Der Gemeinderat wird aufgefordert Gesichtserkennung und Massenüberwachung gesetzlich zu regeln.

Bern, 05. Dezember 2024

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