DEN ARMUTSBETROFFENEN ENDLICH EINE STIMME GEBEN!

Dringliche Motion Rolf Zbinden (Partei der Arbeit):

Vertretung direkt Betroffener in der Sozialhilfekommission

In ihrer aktuellen Zusammensetzung weist die Sozialhilfekommission neben den Vertreterinnen und Vertretern der Stadtratsfraktionen 3 vom Gemeinderat gewählte stadtverwaltungsexterne Expertinnen oder Experten im Sozialwesen auf. Die direkt Betroffenen allerdings gingen bei dieser Zusammensetzung schlicht „vergessen“. Während nun aber die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen locker auf 9 erhöht werden konnte, bleiben Armutsbetroffene weiterhin aus der Kommission, die sich schliesslich mit deren unmittelbar erlebten sozialen Situation zu beschäftigen hat, ausgesperrt.

Die aktuelle Zusammensetzung der Sozialhilfekommission signalisiert eine gesellschaftliche Entmündigung von Armutsbetroffenen und widerspricht dem Grundgedanken der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern, der in diesem Rat immer wieder bekräftigt worden ist. Für die Partei der Arbeit ist diese Situation demokratiepolitisch inakzeptabel und eine Änderung der Zusammensetzung der Sozialhilfekommission folglich unumgänglich, die den Einbezug von direkt Betroffenen gewährleistet – dies mindestens im Umfang der Vertretung externer Expertinnen und Experten.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt, Anhang III, Ziffer 4 des Reglements über die Kommissionen der Stadt Bern wie folgt zu ändern:

Sozialhilfekommission
Zusammensetzung
a. Von Amtes wegen:
Direktorin oder Direktor für Bildung, Soziales und Sport (mit beratender Stimme und Antragsrecht);
b. Weitere Mitglieder:
1. 3 vom Gemeinderat gewählte stadtverwaltungsexterne Expertinnen oder Experten im Sozialwesen.
2. mindestens 3 direkt Betroffene (Armutsbetroffene). (neu)
3. 5–9 vom Stadtrat gewählte Vertretungen der Fraktionen i.S. von Artikel 11 des Geschäftsreglements vom 12. März 2009 des Stadtrats mit Kenntnissen im Sozialwesen. Die Kommissionsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied des Stadtrats sein.

Begründung der Dringlichkeit:
Der Einbezug direkt Betroffener in die Sozialhilfekommission soll spätestens auf den Beginn der neuen Legislaturperiode hin realisiert werden.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 27. November 2014 pdf