Stadtrat Bern
Interfraktionelle Motion: (AL/PdA/TIF, GB/JA)
Erstunterzeichnende: Matteo Micieli (PdA), Helin Genis (SP), David Böhner (AL), Barbara Keller (SP), Nora Joos (JA), Anna Leissing (GB)
Auftrag
Der Gemeinderat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass:
- Der Abriss von Gebäuden ohne konkretes und zeitnah realisierbares Folgeprojekt („Abriss auf Vorrat“) grundsätzlich nicht mehr bewilligungsfähig ist
1.1
Insbesondere soll dies für Gebäude gelten, die – nebst dem bereits geschützten Wohnraum – kulturellen, sozialen oder gemeinschaftlichen Nutzungen dienen oder in anderer Weise eine nachweislich sozial sinnvolle Nutzung erfüllen.
1.2
Die Regelung soll sicherstellen, dass bestehende und funktionierende Nutzungen nicht zugunsten jahrelanger Brachen, spekulativer Leerstände oder unklarer Entwicklungsabsichten zerstört werden können.
Begründung
In der Stadt Bern kam es in den letzten Jahren wiederholt zu Fällen, in denen genutzte Gebäude abgerissen werden sollten, obwohl noch keine konkret ausgearbeitete und realisierbare Nachnutzung vorliegt. Diese Praxis des sogenannten «Abrisses auf Vorrat» führt dazu, dass soziale, kulturelle oder wohnpolitisch relevante Räume zerstört werden, obwohl ihre tatsächliche Ablösung unklar bleibt.
In einer Stadt mit Wohnungsnot, zunehmendem Druck auf unkommerzielle Kulturorte und einem generellen Mangel an niederschwelligen, gemeinschaftlichen Räumen ist dies eine besonders problematische Entwicklung. Orte, die über Jahre gewachsen sind und wichtige soziale, kulturelle und gemeinschaftliche Aufgaben übernehmen, drohen so immer wieder zu verschwinden. Besonders betroffen von dieser Entwicklung sind insbesondere auch junge Menschen und junge Kulturschaffende. Nicht kommerzielle Freiräume gehören zu den wenigen Orten in einer Stadt, an denen kulturelle, soziale und politische Teilhabe niederschwellig möglich ist. Sie ermöglichen unter anderem junge Menschen eigene Projekte zu entwickeln, Veranstaltungen zu organisieren, sich
gesellschaftlich einzubringen und Räume kollektiv mitzugestalten. Gerade in Städten mit hohem Nutzungs- und Verwertungsdruck verschwinden solche Orte jedoch zunehmend.
Eine lebendige Stadtentwicklung umfasst deshalb auch die Frage, ob es weiterhin Raum für selbstorganisierte Kultur, Begegnung und gesellschaftliche Aneignung gibt. Der Erhalt solcher Orte ist deshalb nicht zuletzt auch eine jugend-, kultur- und gesellschaftspolitische Aufgabe.
Der Abriss weiterhin nutzbarer Gebäude ohne unmittelbar anschliessende Realisierung eines Neubaus ist aber nicht nur sozial-, wohn- und kulturpolitisch fragwürdig, sondern auch ökologisch problematisch. Der Verlust bestehender Bausubstanz verursacht erhebliche Mengen grauer Energie und widerspricht klima- und ressourcenpolitischen Zielsetzungen.
Der Gemeinderat hielt selbst fest, dass er «Abriss auf Vorrat» grundsätzlich nicht befürworte.1 Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, ob die bestehenden rechtlichen Instrumente ausreichen, um solche Fälle wirksam zu verhindern. Die heutige Rechtslage schützt Eigentumsinteressen faktisch stärker als bestehende soziale Nutzungen und öffentliche Interessen an lebendigen Quartieren. Mit Art. 16a der Bauordnung der Stadt Bern (BO; SSSB Nr. 721.1) bekennt sich die Stadt bereits zum Erhalt von Wohnraum. Soziokulturelle Nutzungen oder sonstige Mischnutzungen jedoch sind bis anhin zu wenig beachtet und sollten aus oben genannten Gründen ebenfalls stärker geschützt werden. Als Stadt müssen wir uns überlegen, wie wir mit solchen Freiräumen umgehen wollen. Funktionierende soziale Räume ohne Not zu zerstören, kann nicht im Interesse dieser Stadt sein und sollte folglich nicht mehr bewilligungsfähig sein.