Fragen zum Bericht «Unbewilligte Kundgebung Pro Palästina vom 11. Oktober 2025» des Gemeinderats: Wie viele Demonstrierende wurden verletzt?

Stadtrat Bern
Interpellation: Matteo Micieli (PdA), Anouk Ursin und Raffael Joggi (AL)

Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Zu wie vielen Einsätzen von Schutz und Rettung für Demonstrationsteilnehmende oder an der Demonstration Unbeteiligte kam es?
    1.1. Wie viele wurden davon hospitalisiert resp. im Spital behandelt und mit welchen Verletzungen?
    1.2. Falls diese Zahl nicht mit der einzigen explizit im Bericht genannten Zahl übereinstimmt («bis dato eine Meldung einer verletzten Person»), weshalb? 1
    1.3. Wie ist der Gemeinderat bei der Feststellung der Einsätze und Verletzungen vorgegangen, wie hat er das überprüft?
  2. Laut mehreren Berichten und Augenzeugen hat die Polizei mehrere verletzte Personen aus dem Kessel gelassen, um von Schutz und Rettung betreut zu werden und teilweise die Ambulanz selbst gerufen. Wie kommt es also, dass die Polizei laut eigenem Bericht dennoch nur von einer verletzten Person weiss?
    2.1. Ist der Gemeinderat bereit, dieser Sachlage mit der Kantonspolizei nachzugehen und herauszufinden, in wie vielen Fällen die Kantonspolizei selbst Schutz und Rettung hinzugezogen hat und von wie vielen Verletzungen sie unabhängig von Anzeigen Kenntnis hat (bspw. durch das Herbeiziehen des Einsatzprotokolls der Kapo)?
    2.2. Da davon ausgegangen werden muss, dass das mehr als 0-mal der Fall war, ist der Gemeinderat bereit, mit der Kantonspolizei herauszufinden, weshalb das nirgends im Bericht der Kapo erwähnt wurde?
    Ist der Gemeinderat bereit, insbesondere den Fall, bei der eine Person eine schwere Augenverletzung erlitten hat und sich danach bei den Polizeisanitätern gemeldet hat, aufzuarbeiten und bei der Kantonspolizei nachzufragen, weshalb sie offiziell keine Kenntnis davon haben, obwohl sich die Person noch während der Demonstration bei der Polizei gemeldet hat?
    2.3. Gab es einen Informationsfluss zwischen den am Einsatz beteiligten Polizeisanitätern bzw. verantwortlichen Beamten und der Einsatzleitung bezüglich der Anzahl behandelter oder an die Sanität übergebener Personen? Wenn nein, weshalb nicht?
  3. Inwiefern hat der Gemeinderat die Kantonspolizei mit den Aussagen von Menschenrechtsorganisationen oder Medienberichten konfrontiert, die der Kantonspolizei teilweise eklatantes Fehlverhalten nachsagen oder belegen?
    3.1. Im Zusammenhang mit den von mehreren Organisationen genannten 326 Verletzen?
    3.2. Im Zusammenhang mit der von einem Gummischrot am Auge verletzen Person, die heute noch 50% des Sehvermögens hat? 2
    3.3. Im Zusammenhang mit dem Vorfall, bei dem ein friedlich sitzender Demonstrant festgenommen und ihm laut Spitalbericht mit einem geschwollenen Auge, Prellungen am Kiefer, den Handgelenken und der Lendenwirbelsäule zugefügt wurden? 3
    3.4. Im Zusammenhang mit dem Vorfall, bei dem eine Person, die eine Augenverletzung erlitten hatte, von der Polizeikette daran gehindert wurde, zum unmittelbar dahinter liegenden Inselspital zu gelangen? 4
    3.5. Im Zusammenhang mit dem Vorfall, bei dem eine Person mit Schädel-Hirn-Traumata und Platzwunden im Spital behandelt und mit vier Stichen genäht werden musste?
    3.6. Falls der Gemeinderat die Kantonspolizei mit diesen Vorwürfen, die teilweise durch Spitaldokumente, Bildmaterial und unabhängigen Augenzeugenberichten belegbar sind, noch nicht konfrontiert hat, ist er bereit, dies nachzuholen?
  4. Ist der Gemeinderat bereit, die Einsatzprotokolle der unabhängigen Sanitätsdienste zur Kenntnis zu nehmen, die von insgesamt rund 50 Behandlungen berichten, darunter ca. 19 Kopfplatzwunden und mehrere schwere Gehirnerschütterungen?
    4.1. Weshalb findet dieser massive Sanitätseinsatz keine Erwähnung im Bericht zur Aufarbeitung? 5
    4.2. Der Gemeinderat schreibt in seinem Bericht, dass «weder aus den Notfalleinrichtungen noch durch den Rettungsdienst Auffälligkeiten gemeldet» wurden. Wie schätzt der Gemeinderat die Möglichkeit ein, dass dies insbesondere dem massiven Einsatz von unabhängigen Sanitätsdiensten zuzuschreiben ist?
  5. Wieso spricht der Gemeinderat in seinem Bericht von Brandstiftung beim Restaurant Della Casa, wenn die die «Ereignisse rund um den Brand beim Restaurant Della Casa» laut Polizeibericht «Gegenstand laufender Ermittlungen» sind? 6
  6. Wie beurteilt der Gemeinderat den Einsatz von Gummischrot, das laut mehreren UNO-Institutionen als menschenrechtswidrig gilt?
  7. Inwiefern anerkennt der Gemeinderat, dass die polizeiliche Darstellung eine notwendigerweise nicht rein objektive Sicht darstellt, und welche Schritte unternimmt er, um künftig durch den Beizug unabhängiger Sanitäts- und Monitoringstellen die „blinden Flecken“ der behördlichen Aufarbeitung zu eliminieren?
    7.1. Ist er bereit, für künftige Aufarbeitungen solcher Ereignisse ein Standardisiertes Verfahren einzuführen, das Berichte unabhängiger Beobachtungsstellen und zivilgesellschaftlichen Sanitätsdiensten gleichberechtigt neben den Polizeibericht stellt um ein einseitiges Informationsmonopol zu verhindern?
    7.2. Was lernt der Gemeinderat aus der Tatsache, dass die (auch eigene) offizielle Verletztenstatistik die tatsächliche Situation vor Ort offenbar nicht korrekt abbildete?

Begründung
 
Der Gemeinderat und die Kantonspolizei legten Ende 2025 bzw. Anfang 2026 Berichte zur unbewilligten Kundgebung «2 Jahre Genozid – 100 Jahre Widerstand» vom 11. Oktober 2025 vor. Während die behördliche Aufarbeitung detailliert auf die operative Taktik und Sachbeschädigungen eingeht, zeigt sich bei der Darstellung der Personenschäden eine besorgniserregende Diskrepanz zur Realität vor Ort.

Widersprüchliche Verletztenzahlen In den offiziellen Berichten ist lediglich von einer «leicht verletzten Person» die Rede. Recherchen bspw. der Republik zeichnen jedoch ein massiv anderes Bild: Dokumentiert sind rund 50 medizinische Behandlungen durch unabhängige Sanitätsdienste vor Ort, darunter ca. 19 Kopfplatzwunden, mehrere schwere Gehirnerschütterungen (Schädel-Hirn-Traumata) sowie Unterkühlungen im Polizeikessel. 7 Besonders schwer wiegt der Fall eines Teilnehmers, der durch ein Gummigeschoss einen Netzhautriss erlitt und eine bleibende Sehbehinderung davontrug. Dass solche gravierenden Vorfälle, die teils unter den Augen der Polizei stattfanden oder bei denen Verletzte von der Polizei an die Sanität übergeben wurden, keinen Eingang in den offiziellen Bericht fanden, wirft Fragen zur behördlichen Informationspolitik auf. Es gibt eindeutige Hinweise, dass die Polizei von mindestens 5 verletzten Personen Kenntnis haben muss, die die Polizei diese entweder gezielt aus dem Kessel zur medizinischen Versorgung entlassen oder für sie sogar eigenständig den Sanitätsdienst angefordert hat. Der Gemeinderat muss von diesen Einsätzen von Schutz und Rettung auch Kenntnis haben. Das diese ihren Weg in die Berichterstattung nicht gefunden haben, ist sehr bedenklich und erweckt den Eindruck, dass die staatliche Gewalt heruntergespielt wird. Deshalb ist es wichtig, dass der Gemeinderat seinen eigenen, wie auch den Bericht der Kapo noch einmal kritisch hinterfragt und auf konkrete Vorwürfe und belegbare Verletzungen – die in den offiziellen Berichten nicht erwähnt wurden – nachgeht.

Für eine demokratische Kontrolle und eine wahrheitsgetreue Rekonstruktion der Ereignisse ist es unerlässlich, dass der Gemeinderat künftig auch unabhängige Quellen – wie zivile Sanitätsdienste und Beobachtungsstellen – systematisch einbezieht. Nur so kann das Vertrauen in die Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns gewahrt und eine einseitige Berichterstattung verhindert werden.

 

1 Gemeinderat der Stadt Bern: Unbewilligte Kundgebung Pro Palästina vom 11. Oktober 2025. Bericht des Gemeinderats zur politischen Aufarbeitung, Bern Januar 2026, S. 10
2 Schöni, Basil: Für immer sehbehindert: Wenn der Schuss der Polizei ins Auge geht, in: Republik, 22.12.2025. Link: https://www.republik.ch/2025/12/22/fuer-immer-sehbehindert-wenn-der-schuss-der-polizei-ins-auge-geht
3 Schöni, Basil: Die Skandal-Demo, die keine ist, in: Republik, 17.10.2025. Link: https://www.republik.ch/2025/10/17/die-skandal-demo-die-keine-ist
4 Ebd.
5 Ebd.
6 Kantonspolizei Bern: Bericht zu den Ereignissen der unbewilligten Kundgebung «2 Jahre Genozid – 100 Jahre Widerstand» vom 11.10.2025. Fragen des Gemeinderates der Stadt Bern vom 22.10.2025, Bern 16. Dezember 2025, S. 13
7 Schöni, B.: Die Skandal-Demo, die keine ist, Republik, 17.10.2025