Breites Komitee lanciert am Tag der Arbeit eine Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn in der Stadt Bern

Medienmitteilung

Heute, am Tag der Arbeit, lanciert ein breites Komitee die Volksinitiative für einen Mindestlohn in der Stadt Bern. Die Initiative „Ein Lohn zum Leben“ fordert einen Mindestlohn von 23.80 Franken pro Stunde und hat zum Ziel Armut trotz Arbeit in der Stadt Bern zu verhindern. Das aus Parteien, Gewerkschaften und Hilfswerken bestehende Initiativkomitee beginnt heute am 1. Mai mit der Unterschriftensammlung.

Ein breites Komitee aus Gewerkschaftsbund GSB, den Parteien SP, GB, GFL, AL, PdA, JA! und JUSO, den Hilfswerken Caritas und dem SAH Bern sowie den Branchengewerkschaften Unia, syndicom, vpod und SEV, lanciert heute die Initiative „Ein Lohn zum Leben“ für einen Mindestlohn in der Stadt Bern. Die Initiative verlangt einen sozialpolitisch begründeten gesetzlichen Mindestlohn von brutto 23.80 Franken pro Stunde für alle Arbeitnehmer:innen, welche ihre Arbeit vollumfänglich oder mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Bern verrichten. Ausnahmen sind für Praktika und Lernende vorgesehen. Die Höhe des Mindestlohns orientiert sich an den Ergänzungsleistungen des Kantons Bern (Grundbedarf, Miete, Krankenkasse) und den Sozialversicherungs-Lohnabzügen.


Mindestlohn von 4000 Franken auch für das Reinigungspersonal der Stadt Bern

Stadtrat Bern
Motion Zora Schneider (PdA) – übernommen durch Matteo Micieli (PdA):

Matteo Micieli (PdA):
Bevor ich die Motion gelesen habe, habe ich gedacht, dass man den Vorstoss vielleicht auch zurückziehen könnte. Dann habe ich aber die Motion gelesen und vor allem auch die Antwort und gemerkt, dass es doch noch ein paar Sachen gibt, die stossend genug sind, um jetzt vorne zu stehen und über etwas zu diskutieren, bei dem anscheinend – oder zumindest laut der Antwort des Gemeinderates – das Meiste so gehandhabt wird, wie es die Motion fordert. Das sind kleine Sachen. Ich versuche mich kurz zu halten. Aber als erstes finde ich es schräg, wie der Gemeinderat über Menschen, die im Stundenlohn arbeiten, spricht. Das tönt für mich so ein bisschen wie bei Gastrosuisse. Allgemein habe ich in dieser Antwort auch oft den Herrn Platzer wieder gehört. Ich habe etwa 8 Jahre im Stundenlohn gearbeitet in der Gastronomie und bin erst seit kurzem festangestellt. Den Bedürfnissen entsprechend arbeiten heisst – anders als der Gemeinderat das ausführt – nicht nur flexible Arbeitszeiten zu haben, sondern den Bedürfnissen entsprechend zu arbeiten heisst auch die Sicherheit haben können, dass wenn man sich irgendwo einstellen lässt, man auch auf eine sinnvolle minimale Anzahl Stunden kommt. Vielleicht ist das, was der Gemeinderat geantwortet hat, auch irgendwie ideologisch zu verstehen, so „à la“ alle dann und so viel, wenn sie wollen, ohne zu müssen. Aber dafür ist die PdA zu wenig vertreten im Parlament und die SP ein zu weit weg von ihrem Parteiprogramm. Das heisst, so lange man also noch arbeiten gehen muss, um zu leben, ist es wichtig, zumindest bei Bedarf ein gesichertes Minimum an Stunden und so an Lohn zum Leben vereinbaren zu können. Das ist anders als der Gemeinderat das sagt, eben gerade sinnvoll und nötig, leider.


Motion Zora Schneider (PdA): Mindestlohn von 4000 Franken auch für das Reinigungspersonal der Stadt Bern

Stadtratssitzung Bern

In der Lohnskala der Stadt Bern vom Mai 2019 wird angegeben, dass es bei Angestellten der Stadt Bern einen Minimallohn von 48’500 Franken gibt. Andererseits weist die Skala auch aus, dass es Angestellte gibt, die nicht so viel verdienen. Diese sind als Lohnstufen -4 bis 1 ausgewiesen.1 U. a. sind Angestellte im Stundenlohn beschäftigt, die abzüglich des 13. Monatslohns mit 3312, 10 Franken pro Monat entlöhnt werden. Da ein solches Gehalt für herausfordernde und prekäre Jobs wie z. B. das Putzen nicht angemessen ist, soll die Stadt Bern eine Lohnerhöhung auf 4000 Franken vornehmen. Falls die betreffenden Arbeitenden nicht direkt von der Stadt angestellt sind, soll sie die Stadt selber anstellen und so ein angemessenes Einkommen für die Betreffenden sichern. Falls dies noch nicht der Fall ist, soll die Stadt folgende auch von Gewerkschaften geforderten Grundsätze anwenden:

Es soll in Absprache mit dem betreffenden Personal eine Mindestarbeitszeit festgelegt werden. Bei Krankheit, Unfall oder Ausfall des Arbeitseinsatzes soll der Lohn garantiert werden. Es sollen auch bei kleinen Pensen automatische Pensionskassenbeiträge entrichtet werden. Kündigungsfristen und Ferienanspruch sollen gemäss den Regeln der Festangestellten ausgestaltet werden. Falls solche noch nicht bestehen, sollen Richtlinien zur Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Vermeiden von Arbeitsdruck bei zu hohen Zielsetzungen erarbeitet werden. Austrittgespräche sollen auch mit Reinigungskräften durchgeführt werden.

Bern, den 17.10 2019


Antrag einkommensabhängige Stadtratsentschädigungen

Stadtratssitzung Bern 15.08.2019
Rede Zora Schneider (PdA)

Liebe Anwesende
Wie ihr seht, habe ich einen Antrag auf einkommensabhängige Sitzungsentschädigungen eingereicht und möchte diesen jetzt begründen.

Die Arbeit im Stadtrat ist sehr arbeitsintensiv. Wir als Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker müssen bei der Ausarbeitung unserer Ideen viel recherchieren und uns im besten Fall häufig mit verschiedenen Interessengruppen austauschen. Dass wir das machen und nebenher noch einer Lohnarbeit nachgehen, zeugt von unserem Idealismus und unserem Willen, unsere Ideen zur Verbesserung der Gesellschaft umzusetzen. Dabei kommen nicht nur unsere politischen Ideen zum tragen, sondern wir werden auch beeinflusst durch unsere Stellung in der Gesellschaft. Wie wohl oder unwohl ist es uns angesichts unserer Lebenslage, die durch die politischen Bedingungen beeinflusst ist. Welche Wohnung können wir uns leisten und wie sehr können wir es uns leisten, uns mit unserem Job zu identifizieren? Das alles ist politisch – das Sein bestimmt das Bewusstsein – und das bestimmt auch unsere politischen Ideen. 


Kontrolle auch der Kaderlöhne der ausgelagerten Betriebe!

Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Lohngefüge der ausgelagerten städtischen Betriebe: Ausser Kontrolle – und die Politik guckt in die Röhre!
Intervention der PdA an der Stadtratssitzung vom 14.03.2013

Die hier vorliegende Antwort des Gemeinderats auf unsere Interpellation stammt vom 15. August 2012. Dann kam der 23. September 2012 mit der Volksabstimmung über die Demontage der Lohndecke für städtische Kader. Dass eine Mehrheit der Abstimmenden ein Anheben der Lohnobergrenze ablehnen würde – das konnte (oder wollte) der Gemeinderat dann doch nicht voraussehen. Und das machen wir ihm ja auch nicht zum Vorwurf, stand er ja nicht ganz alleine da mit seinem Wunsch nach noch höheren Löhnen ganz oben.

Nach dem 23. September sind wir – Stimmvolk sei Dank! – ein bisschen schlauer und wissen, was in dieser Stadt punkto Kaderlöhne möglich, weil politisch vermittelbar ist. Dadurch scheinen uns unsere Fragen zusätzlich legitimiert. Dass uns da ein einziger Satz – wie auf unsere Frage nach der Glaubwürdigkeit der politischen Instanzen – nicht genügt, könnte man uns nach der Abstimmung vom vergangenen September vielleicht zugestehen. Es geht uns aber um mehr, und zwar um einen Paradigmenwechsel – hin zu einer Anhebung der Löhne: unten! Wie viel Zeit ist in diesem Rat denn damit verbracht worden, an der Erhöhung der Kaderlöhne herumzubasteln, um sie dem Stimmvolk schmackhaft zu machen? Nehmen Sie nun das ernüchternde Resultat einfach mal zur Kenntnis.

Aber: Spitzenlöhne sind ja nicht gleich Spitzenlöhne, Kader ja nicht gleich Kader, Öffentlicher Dienst nicht gleich Öffentlicher Dienst, Kontrolle nicht gleich Kontrolle, Transparenz nicht gleich Transparenz. Dass Spitzenlöhne bei den ausgelagerten Betrieben im Besitz der Gemeinde Bern in speziellen Kaderverträgen festgehalten werden und deshalb auch ausserhalb jeder politischen Kontrolle stehen sollen – schminken wir uns doch endlich solche und ähnliche Spitzfindigkeiten ab! Wem wollen Sie nach der Abstimmung vom September 2012 solche Unterschiede verständlich machen?

Die Zeit ist reif für einen Perspektivenwechsel: Es ist nicht das Ausreizen von Lohnscheren, was das soziale Leben in einer Stadt attraktiv gestaltet. Ganz so simpel gestrickt sind ja auch Kader nicht – davon sind wir fest überzeugt. Grössere Lohngerechtigkeit gehört mit zur echten Lebensqualität: Weil sie Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung ist. Das war das Ziel der Vorstösse, welche die Partei der Arbeit bisher zum Thema Lohn für die Angestellten der Stadt Bern hier eingereicht hat. Die aktuelle Antwort des Gemeinderats zu den Spitzenlöhnen der ausgelagerten Betriebe erzählt uns denn im Grunde auch gar nichts Neues. Sie bestärkt uns vielmehr darin, in Richtung einer Erhöhung der Lohngerechtigkeit weiterzugehen. Innerhalb und ausserhalb des Parlaments.

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern, 14. März 2013


Personalreglement der Stadt Bern

Personalreglement der Stadt Bern vom 21. November 1991 und Reglement über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats vom 6. März 2008; Teilrevision (Abstimmungsbotschaft); 2. Lesung
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 24.5.2012

Das hätten sich der Gemeinderat und die Stadtrats-Lobby der Gutverdienenden sicher nicht träumen lassen: dass ihre Begehrlichkeiten einen so mühsamen Parcours zu bewältigen hätten. Und so sitzen wir jetzt wieder da und brüten über dem Geschäft, als wären uns die Traktanden ausgegangen. Aber so kann es eben kommen, wenn die Rechnung ohne jene gemacht werden soll, die am unteren Ende der Lohnskala ihre Arbeit verrichten. Solche soziale Ignoranz, ja Arroganz rächt sich. Und das ist auch gut so.

Das Bündnis der Dynamisierer nach oben hinaus hat aber in den vergangenen Monaten nichts unversucht gelassen, um jede Revision des Personalreglements im Interesse der unteren Einkommen zu torpedieren. Und dabei waren sich diese Kräfte auch nicht zu schade, nach Lust und Laune immer wieder neue Zahlen aus dem Poschettchen zu ziehen – in der Annahme, dass sich Stadtrat und Öffentlichkeit sowieso nicht so genau erinnern werden, was immer denn wann behauptet worden ist. Und dabei zeigt sich auch eine sehr erstaunliche Sensibilität gegenüber dem schicklichen Zeitpunkt – hat der Gemeinderat doch just auf den 1. Mai hin seine Absage an den Mindestlohn von 4‘000 Franken für städtische Angestellte an die Öffentlichkeit gebracht. Wer hätte sich da nicht die Augen gerieben?


Lohngefüge der ausgelagerten städtischen Betriebe: Ausser Kontrolle – und die Politik guckt in die Röhre!

Dringliche Interpellation Rolf Zbinden (Partei der Arbeit Bern):

Seit nun schon geraumer Zeit diskutiert der Berner Stadtrat in schöner Regelmässigkeit über die teilweise Neugestaltung des Personalreglements und des Reglements über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats. In einer 1. Lesung der Teilrevision wurde nun am 15. März dieses Jahres u.a. befunden, dass der Mindestlohn für die Angestellten der Stadt Bern Fr. 4000.- (mit einem 13. Monatslohn) betragen soll und dass die Löhne von Gemeinderat und Stadtpräsidium 102% bzw. 104% des höchsten Kaderlohns betragen.

Für den gesunden sozialen Menschenverstand ist es naheliegend, dass eine solche Regelung des Lohngefüges auch für alle Angestellten jener Betriebe gelten sollte, die sich als „ausgelagerte“ vollumfänglich im Besitz der Gemeinde Bern befinden. Ohne eine solche Gleichstellung in Sachen Lohn würde ein ganz erheblicher Teil der in der 1. Lesung vorgebrachten Argumente zugunsten einer Teilrevision hinfällig.

Dass es mit einer solchen Gleichstellung nicht weit her ist, hat eine breite Öffentlichkeit am 20. April 2012 aus den Medien erfahren:


Maximale Lohnschere 1 zu 4 für die Angestellten der Gemeinde Bern!

Personalreglement der Stadt Bern vom 21. November 1991 und Reglement über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats vom 6. März 2008; Teilrevision (Abstimmungsbotschaft); 1. Lesung
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 15.3.12

Der Mensch lebt nicht vom Brot allein: Das gilt für Festreden – z.B. zu so schönen Themen wie Nachhaltigkeit. Aber hier geht es offensichtlich um Ernsthafteres. Wobei: Wer spricht denn überhaupt noch von Brot? Auch bei den aktuell ach so brutal gedeckelten Toplöhnen dürfte es doch zu dem einen oder anderen Cüpli reichen. Was ist dann aber mit der in anderen Zusammenhängen immer so wortreich gepriesenen Berner Lebensqualität geschehen? Erweist die sich etwa auch als Folklore fürs Fussvolk, während es für die wertvollen Kader und ihre politischen Vorgesetzten dann schon andere und auch handfestere Argumente und Anreize braucht? Diese Form von Zweiklassen-Rhetorik und Spaltung der Lohnpolitik lehnt die Partei der Arbeit rundum ab.


Städtische Volksinitiative der Partei der Arbeit Bern: Maximale Lohnschere 1 zu 4 für Angestellte der Gemeinde Bern

Medienmitteilung

Wie ein grosser Teil der Berner Bevölkerung hat die Partei der Arbeit die Nase voll von dem andauernden Gezänk um die Lohnobergrenze für Spitzenverdiener im Dienste der Gemeinde Bern. Die Versuche, den per Volksentscheid von 2004 festgelegten Lohndeckel von 200‘000 Franken zu sprengen und die Lohnschere zu vergrössern nehmen kein Ende – die angestrebte Teilrevision von Personal- und Entschädigungsreglement zeigt das klar auf. Einem solchen Heisshunger muss endlich ein stabiler Riegel geschoben werden!

Mit der Festlegung einer maximalen Lohnschere von 1 zu 4 haben wir ein gutes Instrument in der Hand, um die Anmassungen des Gemeinderates und das Lobbying für Spitzengehälter in die Schranken zu weisen und gleichzeitig die unteren Einkommen anzuheben: Dies ist ein kleiner Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit.

Die Partei der Arbeit lanciert daher auf den 1. Mai ihre städtische Volksinitiative mit dem Titel: «Grössere Lohngerechtigkeit für die Angestellten der Stadt Bern: maximale Lohnschere 1 zu 4!»

Partei der Arbeit (PdA) Bern, 15. März 2012


Rückweisungsantrag der Partei der Arbeit Bern bezüglich Personalreglement der Stadt Bern

Rückweisungsantrag der Partei der Arbeit Bern bezüglich:
Personalreglement der Stadt Bern vom 21. November 1991 und Reglement über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats vom 6. März 2008; Teilrevision

Die Teilrevision des Personalreglements der Stadt Bern vom 21. November 1991 und des Reglements über den Lohn, die Nebenbeschäftigungen und die Parlamentstätigkeit der Mitglieder des Gemeinderats vom 6. März 2008 sei an den Gemeinderat zurückzuweisen mit der Auflage, eine Teilrevision zu erarbeiten, welche die Lohnschere nicht erweitert, sondern auf maximal 1 zu 4 (eins zu vier) festlegt.

Bern, 3. März 2012

Rolf Zbinden, Partei der Arbeit Bern


KEINE VERGRÖSSERUNG DER LOHNDIFFERENZ BEI DEN ANGESTELLTEN DER STADT BERN

Motion Rolf Zbinden (PdA):
Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats, 20.10.11

Die Position der PdA Bern ist klipp und klar und bietet absolut keinen Spielraum für irgendwelche Interpretationen – und zwar nicht nur mit unserer letzten Motion und nicht erst seit gestern: Wir setzen uns konsequent ein für eine Verringerung der Lohnschere bei den städtischen Angestellten und widersetzen uns folglich jeder Vergrösserung. So einfach ist das! Von den meisten übrigen Parteien und Fraktionen wissen wir nur eines mit Sicherheit: Dass sie alles daran setzen, den Lohndeckel gegen oben zu sprengen. Paternalistische Anmerkungen zu den unteren Lohnklassen finden sich, wenn überhaupt, dann in Nebensätzen – ein wunderbares Exempel für politische Halbherzigkeit und ideologische Nebelschleudern.


GEGEN DIE VERGRÖSSERUNG DER LOHNSCHERE BEI DEN ANGESTELLTEN DER STADT BERN: DIE FORDERUNG 1 ZU 3 IST NICHT VOM TISCH!

Dringliche Motion Fraktion GLP (Michael Köpfli/Peter Ammann, GLP):
Den Willen des Stadtrats umsetzen: Erhöhung der Lohnobergrenze für Spezialisten und Kader, nicht aber für den Gemeinderat!

Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 15.9.2011

Als der Berner Gemeinderat im vergangenen Mai mit seinen nicht gerade bescheidenen Forderungen auf Lohnerhöhung an die Öffentlichkeit trat, war zu erwarten und zu hoffen, dass dieser dreiste Vorstoss eine deutliche Antwort finden wird. Gerade der happige Zustupf an das Salär des Stadtpräsidenten hat das Fass mehr als gefüllt. Die vorliegende Motion präsentiert die Rechnung. Und die Schadenfreudigen haben die Motionäre eh auf ihrer Seite. Ich muss gestehen: Das Manöver amüsiert mich. Nur geht leider die Rechnung für uns überhaupt nicht auf. 


Motion: KEINE VERGRÖSSERUNG DER LOHNDIFFERENZ BEI DEN ANGESTELLTEN DER STADT BERN

Dringliche Motion Rolf Zbinden (PdA):

Seit Jahren sind wir nun schon Zeugen davon, wie nichts unversucht gelassen wird, um die durch einen Volksentscheid 2004 („200‘000 Franken sind genug“) festgelegte Lohnobergrenze für Angestellte der Stadt Bern einzureissen. Von einer gleichzeitigen Lohnerhöhung für untere Lohnkategorien oder von einer Aufhebung der untersten Lohnklassen war dabei nie die Rede. In der Konsequenz dieser Logik strebt nun der Gemeinderat gemäss seinem jüngst kommunizierten Vorstoss – gerade auch in eigener Sache! – bewusst eine Vergrösserung der Differenzen bei den Löhnen der städtischen Angestellten an: Die Lohnschere soll wachsen! 


Mitteilung der Partei der Arbeit Bern zum Aufschnüren des «Lohnkorsetts» durch den Berner Gemeinderat

Zuerst kommt das Cüpli, dann die Moral – ein bürgerliches Trauerspiel

Das Ansinnen des Berner Gemeinderats, die Löhne für städtische Kader – insbesondere den Lohn des Stadtpräsidenten – massiv anzuheben, zeugt von schlechtem politischem Geschmack und sozialer Arroganz. Lohnerhöhungen für die unteren Lohnklassen? Fehlanzeige! Mit seinem Vorstoss beabsichtigt der Gemeinderat nicht nur, einen Volksentscheid aus dem Jahr 2004 («200 000 Franken sind genug») nun endgültig auszuhebeln, er setzt vielmehr auch ein deutliches Zeichen zugunsten grösserer Lohndifferenzen: So soll die Lohnschere bei den städtischen Angestellten neu von 4,8:1 auf 5,2:1 wachsen. Dass der Berner Gemeinderat in diesem Zusammenhang von einer Verträglichkeit mit der Juso-Initiative 1:12 schwadroniert, kann nur als Verhöhnung der städtischen Angestellten der unteren Lohnklassen interpretiert werden.

Im Frühjahr 2010 lehnte der Berner Stadtrat die PdA-Motion «Lohngerechtigkeit bei Angestellten der Stadt Bern: eine notwendige Annäherung» ab. Diese Motion verlangte, «dass die höchsten Löhne ein Dreifaches der städtischen Mindestlöhne nicht überschreiten». Unter den gegenwärtigen Umständen wird die Partei der Arbeit nicht darum herum kommen, diese Idee in der politisch sinn- und wirkungsvollsten Weise wiederzubeleben. Die PdA Bern ist fest davon überzeugt: Die Formel 3:1 ist ein patenter Appetitzügler!

PdA Bern, 21.5.2011


Lohngerechtigkeit bei Angestellten der Stadt Bern: eine notwendige Annäherung

Motion Rolf Zbinden (PdA): Lohngerechtigkeit bei Angestellten der Stadt Bern: eine notwendige Annäherung
Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats, 25.3.10

Dass wir uns von Anfang an richtig verstehen: Hier geht es nicht ums Skandalisieren. Hier schreit niemand: Haltet den Dieb! Hier geht es um Solidarität. Unsere Motion richtet sich nicht gegen einen stossenden Missbrauch, sie richtet sich vielmehr aus nach legitimen Bedürfnissen und realistischen Möglichkeiten. Und dabei halten wir an der Überzeugung fest, dass Gerechtigkeit und Solidarität zu menschlichen Grundbedürfnissen gehören, die auch durch die wildesten Raubzüge des Grosskapitals bislang nicht ausgerottet werden konnten. Ja, vielleicht im Gegenteil.


Überstundenregelung als Schlupfloch gegenüber dem Volksentscheid „200‘000 Franken sind genug“?

Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Überstundenregelung als Schlupfloch gegenüber dem Volksentscheid „200‘000 Franken sind genug“?
Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats, 25.3.10

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die leitenden Angestellten der Stadt Bern – im Unterschied zu den obersten Kadern des Kantons – „kein zusätzliches Entgelt durch die Auszahlung von Überstunden generieren können“, wie der Gemeinderat schreibt. Desgleichen sei die Kompensation von Überstunden durch Freizeit ausgeschlossen. So weit so klar, so weit so gut.

Doch offensichtlich gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme! Und ausgenommen sind hier Pikett- und Sondereinsätze – was jedoch gemäss Gemeinderat mit Überstunden im eigentlichen Sinn nicht direkt etwas zu tun haben soll. Sondern? Und der um eine Woche höhere Ferienanspruch leitender Angestellter? Wie dürfen wir das interpretieren? Etwa als pauschale Kompensation?

Alles aber nicht der Rede wert, meint der Gemeinderat und erwähnt einen Höchstbetrag von rund 50‘000 Franken für Pikett- und Sondereinsätze – und das offensichtlich für eine einzelne Person. Wie erklärt sich denn das? Aber das muss er nicht nur uns – das soll der Gemeinderat doch beispielsweise einem Koch erklären, der von Glück reden kann, wenn er auf diese Lohnsumme kommt: und zwar im Jahr – und zwar mit Überstunden! Nur so zum Beispiel!

Aber was zerbrechen wir uns denn den Kopf über Schlupflöcher, wenn die Demontage des Volksentscheids „200‘000 Franken sind genug“ beim Gemeinderat und hier im Rat längst beschlossene Sache ist! Und da darf es uns denn auch nicht erstaunen, wenn die Antwort des Gemeinderats mit all ihren Ausnahmen und Wortklaubereien und Relativierungen den Schweissgeruch des Beruhigungs- und Ablenkungsmanövers nicht ganz los wird.

Die Antwort des Gemeinderats wirft viele neue Fragen auf. Die Antwort der PdA Bern ist deshalb klar: Schaffen wir endlich Transparenz und eine maximale Lohnschere von 1 zu 3 für städtische Angestellte!

Rolf Zbinden, PdA Bern, 25.3.10


Auswirkungen der Initiative „2000‘000.00 Franken sind genug“ auf die Besetzung von Kaderstellen – Prüfung alternativer Lohnsystemmodelle

Motion Aufsichtskommission AK (Annette Lehmann, SP/Mario Imhof, FDP): Auswirkungen der Initiative „2000‘000.00 Franken sind genug“ auf die
Besetzung von Kaderstellen – Prüfung alternativer Lohnsystemmodelle
Intervention der PdA Bern an der Sitzung des Stadtrats vom 18.3.10

Es ist für uns fast schon rührend zu sehen, wie eine breite Front sich zum Angriff auf die Lohnobergrenze von 200‘000 Franken für städtische Angestellte zusammenrauft – und das über all die Parteigrenzen hinweg, an denen sich üblicherweise im Rat so engagierte Debatten entzünden: Und das alles geschieht zum Wohl der Stadt Bern! Honi soit qui mal y pense – Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Wir reiben uns die Augen. Nicht, weil uns die Tränen der Rührung einschiessen würden. Auch nicht, weil die PdA Bern bei diesem Schulterschluss übergangen worden wäre. Wir reiben uns die Augen, weil wir kaum glauben können, mit welcher Unverfrorenheit hier ein Volksentscheid gekippt werden soll und mit welcher Selbstverständlichkeit hier dem Eros des Geldes gehuldigt wird – wahrlich ein Schauspiel auf hohem Niveau: auf einem hohen Niveau des Konkurrenzdenkens.


Volksentscheid „200‘000 Franken sind genug“

Interpellation Rolf Zbinden (PdA):
Überstundenregelung als Schlupfloch gegenüber dem Volksentscheid „200‘000 Franken sind genug“?

Der Kanton Bern scheint bei der Vergütung von Überstunden bei Spitzensalären bisweilen eine recht eigenartige Praxis zu verfolgen. Dies geht zumindest aus mehreren Berichten hervor, die im Verlauf des vergangenen Monats in den Berner Medien erschienen sind.

„SP-Grossrat Matthias Burkhalter, Geschäftsführer des Bernischen Staatspersonalverbands, stellt die 3700 Überstunden eines Chefbeamten in Frage. Zudem ortet er beim Kanton ein Führungsproblem und fordert mehr Personal. (…)

Weshalb sind Sie so misstrauisch?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass einerseits die Überzeitabrechnungen von Kantonsangestellten im handwerklichen Bereich sehr genau und teilweise mit viel Aufwand kontrolliert und wenig grosszügig genehmigt werden. Andererseits stellen wir immer wieder fest: Je höher jemand gestellt ist, desto grosszügiger fallen gegebenenfalls Abgangsenschädigungen aus. Wir fordern deshalb, dass alle gleich gut geführt und kontrolliert werden.“ (Berner Zeitung, 28.7.09)

Diese Informationen müssen gerade auch in der Gemeinde Bern mit Aufmerksamkeit und grossem Interesse zur Kenntnis genommen werden: in einer Gemeinde, in der die Höchstgrenze für das Einkommen städtischer Angestellter durch Volksentscheid 2004 auf Fr. 200‘000 beschränkt worden ist.

Die PdA Bern wünscht unter diesen Umständen vom Gemeinderat zu wissen:

  1. ob die Gemeinde Bern eine Regelung der Überstunden bei Spitzensalären kennt, die mit dem kantonalen Usus vergleichbar ist;
  2. welches Ausmass die Vergütung von Überstunden bei Spitzensalären in der vergangenen Legislatur aufweist;
  3. wie der Gemeinderat sicher stellen kann, dass in der Gemeinde Bern der durch Volksabstimmung festgelegte Höchstlohn für städtische Angestellte von Fr. 200’000 nicht durch eine ausufernde Entschädigung von Überstunden bei Spitzensalären unterlaufen wird.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 5.8.09


Lohngerechtigkeit bei Angestellten der Stadt Bern: eine notwendige Annäherung

Dringliche Motion Rolf Zbinden (PdA)

Seit dem 1. Januar 2009 beträgt der minimale Grundlohn der Beschäftigten der Stadt Bern 46‘000.- Franken, der maximale Grundlohn 207‘000.- Franken. Diese Differenz ist durch längere Ausbildung, grössere Verantwortung oder mehr Erfahrung nicht zu begründen. Dieser grosse Unterschied zwischen den Einkommen ist ungerecht und führt zu schädlichen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Menschen in tiefen Lohnklassen haben Mühe, für ihre Existenz aufzukommen, insbesondere wenn sie eine Familie haben. Mit der angekündigten Erhöhung der Krankenkassenprämien von bis zu 30% im Kanton Bern wird ihre Situation noch schwieriger.