Breites Komitee lanciert am Tag der Arbeit eine Initiative für einen gesetzlichen Mindestlohn in der Stadt Bern

Medienmitteilung

Heute, am Tag der Arbeit, lanciert ein breites Komitee die Volksinitiative für einen Mindestlohn in der Stadt Bern. Die Initiative „Ein Lohn zum Leben“ fordert einen Mindestlohn von 23.80 Franken pro Stunde und hat zum Ziel Armut trotz Arbeit in der Stadt Bern zu verhindern. Das aus Parteien, Gewerkschaften und Hilfswerken bestehende Initiativkomitee beginnt heute am 1. Mai mit der Unterschriftensammlung.

Ein breites Komitee aus Gewerkschaftsbund GSB, den Parteien SP, GB, GFL, AL, PdA, JA! und JUSO, den Hilfswerken Caritas und dem SAH Bern sowie den Branchengewerkschaften Unia, syndicom, vpod und SEV, lanciert heute die Initiative „Ein Lohn zum Leben“ für einen Mindestlohn in der Stadt Bern. Die Initiative verlangt einen sozialpolitisch begründeten gesetzlichen Mindestlohn von brutto 23.80 Franken pro Stunde für alle Arbeitnehmer:innen, welche ihre Arbeit vollumfänglich oder mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Bern verrichten. Ausnahmen sind für Praktika und Lernende vorgesehen. Die Höhe des Mindestlohns orientiert sich an den Ergänzungsleistungen des Kantons Bern (Grundbedarf, Miete, Krankenkasse) und den Sozialversicherungs-Lohnabzügen.


Die Stadt Bern vergibt Stipendien für die Nachholbildung des Verkaufspersonals am Bahnhof Bern und setzt sich für angemessene Arbeitsbedingungen ein.

Stadtrat Bern
Motion Zora Schneider (PdA) – übernommen durch Matteo Micieli (PdA)

Matteo Micieli (PdA):
Gerade mal einführend: Wir wollen eine punktweise Abstimmung und wandeln auch alle Punkte in ein Postulat. Mit dieser Motion will meine Vorgängerin die teils prekäre Arbeits- und Lebenssituation von Angestellten am Berner Hauptbahnhof verbessern. Der Gemeinderat scheint das Anliegen mit uns zu teilen, will diese Motion aber nicht annehmen. Die vorliegenden Massnahmen reichen aber nicht. So ist beispielsweise die vom Gemeinderat erwähnte nachfolgende Berufslehre nur schwer vorstellbar. Viele Verkäufer*innen am Hauptbahnhof haben wenig bis gar keine finanzielle Hilfe und müssen zum Teil mit ihrem Lohn genug Geld verdienen, um ihre Familie durchzubringen und daher ist es sehr schwierig, eine schlecht bezahlte Berufslehre nachzuholen. Zudem verschlechtern die unregelmässigen Arbeitszeiten auch das Zeitmanagement. Selbst wenn die Angestellten also gnädigerweise gewisse Tage freibekommen, ist eine Doppelbelastung im Verkauf und eine gleichzeitige Ausbildung an den Wochenenden oder so kaum zu stemmen. Die schlechten Arbeitsbedingungen sind für Unternehmen natürlich auch attraktiv. Wie wir im «Bund» von heute lesen konnten, eröffnet Coop an der Christoffelpassage, also auf Stadtboden, ihre 4. Filiale. Leute bis um 22 Uhr in einer von 4 Filialen auf nächstem Raum arbeiten zu lassen, bringt offenbar viel Geld. Wir haben also die Pflicht zu schauen, dass das nicht ausgenutzt wird, dass die Angestellten nicht ausgenutzt werden.


Für die 35-Stunden-Woche

Der Landesmantelvertrag (LMV), der für über 80’000 Bauarbeiter:innen gilt, läuft Ende dieses Jahres aus. Schon zum Voraus hat der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) provokativ angekündigt, dass er auch einen vertragslosen Zustand in Betracht ziehen wird. Bereits mit dem jetzigen Vertrag ist die Arbeit im Baugewerbe äusserst hart und prekär. Deshalb sind für die Vertragserneuerung viele Verbesserungen nötig. Die Bauarbeiter:innen haben wichtige Forderungen beschlossen, die von der Partei der Arbeit unterstützt werden.


Für die Rechte der Bauleute

Resolution des Zentralkomitees der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) zur LMV-Erneuerung 2023+

Der Landesmantelvertrag (LMV), dem über 80’000 Bauarbeiter:innen unterstellt sind, läuft Ende dieses Jahres aus. Bereits Monate vor Beginn der Verhandlungen im Februar 2022 kündigte der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) provokativ an, dass er auch einen vertragslosen Zustand in Betracht ziehen wird.

Aus den letzten Verhandlungen im Jahre 2018 zwischen den Gewerkschaften und dem SBV wissen wir, was für unmenschliche Arbeitsbedingungen drohen. Zwölf Stunden Arbeitstage, sechs Tagewoche, Angriffe auf die Frührente und Dumpinglöhne. Solche Verschlechterungen sind nicht hinnehmbar.


Solidarität mit dem Gesundheitspersonal

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) spricht dem Gesundheitspersonal ihre Solidarität aus. Wir danken den vielen Arbeiter*innen im Gesundheitswesen, die täglich ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um gegen die Pandemie zu kämpfen. Wir zollen ihnen grossen Respekt. Die PdAS erinnert auch daran, dass Frauen* einen grossen Teil des Personals an vorderster Front ausmachen, die sehr oft von Lohndiskriminierungen betroffen sind.



Arbeit ist ein Menschenrecht – Für die 35-Stunden-Woche

Aus dem nationalen Wahlprogramm 2019 der PdA Schweiz

Die Erwerbsarbeit ist für die Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor eine Notwendigkeit. Sie ist die einzige Lebensgrundlage für eine Masse von ProletarierInnen, die noch lange nicht aufgehört hat, zu existieren. Hingegen ist die Arbeit für wenige Reiche ein Mittel, um sich immer mehr auf Kosten anderer zu bereichern, ohne dabei etwas zu produzieren. Im Kapitalismus bekommen nur wenige Menschen den Reichtum, der durch die Arbeit der Mehrheit entsteht. Das nennen wir Ausbeutung. Wir wollen die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigen und eine gesellschaftliche Entwicklung nach den Bedürfnissen aller ermöglichen.

Jede Arbeit hat einen Wert. Aber in der kapitalistischen Gesellschaft haben die ArbeiterInnen über diesen Wert nichts zu sagen: Wer arbeitet, kann nicht darüber bestimmen, wie und was produziert werden soll. Die Arbeiterklasse in der Schweiz hat bereits Mühe beim Verteidigen der erkämpften Errungenschaften. Sie ist daher weit davon entfernt, in die Entscheidungen der Wirtschaftsplanung einzugreifen.

Gesamtarbeitsverträge stärken

Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind für die ArbeitnehmerInnen die wichtigsten Instrumente, um ihre Rechte zu verankern. Fakt ist, dass ArbeitnehmerInnen mit einem GAV bessere Arbeitsbedingungen haben als diejenigen ohne GAV. Doch in wichtigen Branchen oder Unternehmen mit einer traditionell starken Gewerkschaftsvertretung werden die GAV in Frage gestellt. Die Verhandlungen enden oft mit grossen Zugeständnissen oder Kompromisslösungen, die nicht im Sinne der ArbeiterInnen sind. Eine Politik im Sinne der ArbeiterInnen zu unterstützen und fördern, erfordert daher zwangsläufig die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, unter anderem um die Inhalte der GAV zu verteidigen und auszuweiten.

Die GAV sind jedoch nicht die Lösung aller Probleme. Diese Vereinbarungen zwischen ArbeitgeberInnenverbänden und Gewerkschaften unterstehen strikt dem Regelwerk des Arbeitsfriedens, das durch das Streikverbot faktisch das Handeln der Gewerkschaften erschwert oder gar rechtswidrig macht. Der in der Verfassung verankerte «Arbeitsfrieden» bleibt bestehen, obwohl die ArbeitgeberInnen weiterhin gegen ihn verstossen. Sie tun dies, indem sie die von ihnen selbst unterzeichneten Verträge nicht einhalten. Die Schweizer KommunistInnen haben immer gegen das System des Arbeitsfriedens gekämpft. Es hat unter anderem die Schaffung eines echten Arbeitsschutzgesetzes verhindert, das in vielen Ländern Europas existiert.

Die Rechte der ArbeiterInnen stärken

Um dieser Erpressung dauerhaft zu entkommen, müssen die ArbeitnehmerInnen und ihre Organisationen in den Mittelpunkt eines neuen Arbeitsgesetzes gestellt werden, das unter anderem eine gewerkschaftliche Vertretung der ArbeitnehmerInnen in jedem Unternehmen vorsieht, die von allen Beschäftigten direkt gewählt wird. Die Demokratie kann nicht an der Wahlurne für das Parlament stehen bleiben. Die Ausweitung der demokratischen Rechte der ArbeitnehmerInnen ist der einzige Weg, um für sie dauerhaft eine bessere Zukunft zu sichern. 


Dringliche Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Sozial- und Sicherheitsdumping auf der Baustelle der Berner Kehrichtverbrennungsanlage

Wie die Zeitung «work» am 6.10.2011 berichtet, kommt es auf der Baustelle der neuen Berner Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zu schweren Verstössen gegen Arbeiterrechte und Arbeitssicherheit.

Bauherrin ist die EWB. Diese wird im Zeitungsbericht mit den Worten zitiert:

  1. sie habe «die Baupartner gemäss den Richtlinien der Welthandelsorganisation und des Zoll- und Handelsabkommens sorgfältig ausgewählt»;
  2. für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen sei die Arbeitsmarktkontrolle zuständig;
  3. «Als Bauherrin obliegt es uns nicht, Vorwürfe von einzelnen Mitarbeitern gegenüber Subunternehmern zu überprüfen»;
  4. auch die «Wohnsituation von Angestellten von Subunternehmen liegt nicht in unserem Einflussbereich als Bauherrin».

Die Bauherrin profitiert nicht nur (objektiv) vom Sozial- und Sicherheitsdumping mit, wenn sie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zulässt, dass dubiose Unterakkordanten die Werke ausführen. Sie nimmt das offenbar billigend in Kauf; darauf hin deutet zumindest der Versuch, die (ausführenden) Missetäter zu decken. Laut Zeitungsbericht weigerte sich EWB-Projektleiter Peter Magnaguagno, der Berner Unia-Sekretärin Carmen Rocha überhaupt mitzuteilen, wer für welche Unterakkordanten auf der Baustelle arbeitet.


Besser für den Tourismus – Besser fürs Gewerbe

Motion Henri-Charles Beuchat (CVP), Claudia Meier (BDP): Besser für den Tourismus – Besser fürs Gewerbe
Intervention der PdA Bern an der Stadtratssitzung vom 19.8.2010

Da wäre ja wieder einmal alles bestens aufeinander abgestimmt: Die Fun-Offensive der CVP mit der Krämerlogik der BDP, der erfahrungsresistente Wirtschaftsliberalismus des Freisinns mit dem Deregulierungsmantra der SVP. Und dann brauchte es nur noch einige Spassgesellschaftsvögel aus den Reihen der GFL, und schon wären wir dem Traum des Gemeinderats von einer 24-Stunden-Stadt einen tüchtigen Schritt näher gerückt. Eine eindrückliche Front hat sich da formiert und ihr fröhliches Motto intoniert: Es lebe das Weltkulturerbe als Konsumpark!

Die Menschen, die es zu richten haben, tauchen in diesem Projekt allenfalls am Rand auf: Wenn es um die Arbeitspläne der Randzeiten und um die Flexibilisierung der Lohnformen geht. Wo sind denn da eigentlich die moralgewandten Familien-PolitikerInnen geblieben, wenn auf breiter Front der arbeitsfreie Sonntag frech angegriffen wird? Wenn auch der Samstagabend noch fallen soll? Wo sind sie geblieben? Unablässig tragen sie die Familie auf den Lippen – und bieten Hand für eine enorme Ausweitung der Ladenöffnungszeiten: erst in der unteren Altstadt, dann in der ganzen Altstadt, schliesslich in der ganzen Stadt! Aber so naiv kann doch niemand sein und die Konsequenzen für die Arbeitenden einfach übersehen!

Sie setzen sich ein für verbilligte Museums- und Theatereintritte für Familien – und recht haben Sie! Und wann geht es gemeinsam ins Museum, wann ins Hallenbad, wenn nicht am Wochenende? Weiss da die eine Hand nichts von der andern? Oder geht mit diesen Politikerinnen einfach einmal die Ehrlichkeit durch und sie plaudern aus, welche Familie ihnen so sehr am Herzen liegt, was sie genau meinen, wenn sie vom Mittelstand reden. Wer aber eh schon bescheiden verdient, soll gefälligst ganz bescheiden seine Bedürfnisse aufs Business einstellen! Da hört dann der Fun endgültig auf!

Bern ist mehr als ein Shoppyland. Bern ist aber auch mehr als ein Urlaubsresort – das brauche ich wohl niemandem hier drin zu erklären. Bern ist sehr viel mehr: nämlich in erster Linie eine lebendige Stadt mit all den unterschiedlichen Nutzungen und Ansprüchen und widersprüchlichen Ansichten und Ecken und Kanten, die eine Stadt eben von einem Freilichtmuseum unterscheiden. Bern lebt nicht vom Touristenbrot allein. Verkaufen Sie niemanden für blöd – auch die Touristen nicht: Tun Sie nicht so, als wären das Kühe, die kalkulierbar und à discrétion gemolken werden können!

Wenn Ihnen ehrlich an einer lebendigen Altstadt gelegen ist, dann sorgen Sie – mit Ihren Verbänden, mit dem Gewerbe, mit den Kapital- und Bodeneignern – dafür, dass der Verödung der Innenstadt endlich ein Riegel geschoben wird. Buchhandlungen zu Banken! Wenn das der letzte Schrei ist – dann gute Nacht. Willkommen in Entenhausen! Man kann es auch im Sinn der Motion Strukturwandel nennen: „Der Strukturwandel im Detailhandel wird potenziell beschleunigt.“ Das heisst ausgedeutscht: Verdrängung des Kleingewerbes, Kette um Kette um Kette, mehr vom überall Gleichen, einheitlicher Shopping-Brei. Eine echt geile „Strategie Bern 2020“.

Bleibt der letzte Trumpf: wie immer das Argument mit den Arbeitsplätzen. Wenn es aber um die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen geht, werden die MotionärInnen auf einmal ganz erstaunlich vorsichtig: Sie glauben mit einer schwachen Zunahme rechnen zu können. Man rechne mir das bitte einmal vor: Da werden Öffnungszeiten verlängert und da werden grosse Umsatzsteigerungen versprochen – und auf die Anzahl Stellen soll das fast keine Auswirkungen haben? Über die neuen und erweiterten Formen der Ausbeutung des betroffenen Verkaufspersonals, die mit der Motion angeschoben werden sollen, sagt das wirklich mehr aus als das unverbindliche „zudem“ des Gemeinderats über „fortschrittliche Gesamtarbeitsverträge“. Wir kennen nun die Fortschrittsvision der Motion, wir kennen den 24-Stunden-Stadt-Traum des Gemeinderats. Wir erkennen langsam die sozialen Kosten. Wir wissen, wer sie zu bezahlen hat. Diese Motion ist erst ein Anfang. Ihr Erfolg würde neue Gelüste wecken – noch unverschämtere. Helfen Sie, diesen frechen Angriff auf die Angestellten im Verkauf abzublocken. So oder so: Ihre Entscheidung wird nicht vergessen gehen!

Rolf Zbinden, PdA Bern, 19.8.2010


Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Mit der Revision der Arbeitslosenver-sicherung in die kommunale Krise?

Entgegnung der PdA Bern auf die Antwort des Gemeinderats, 6.5.2010

Mit seiner ausführlichen Antwort auf die Interpellation bestätigt der Gemeinderat unsere Einschätzung, dass mit der aktuell angestrebten Revision des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung Verarmung zunehmen wird: die Verarmung von Menschen ohne Erwerbsarbeit – und schliesslich auch tendenziell die Verarmung der Gemeinden, auf welche Menschen und Kosten abgeschoben werden sollen. Und an dieser Logik hat sich auch mit der parlamentarischen Bereinigung vom 19. März 2010 grundsätzlich nichts geändert. Wir danken dem Gemeinderat für die detaillierte Darstellung der direkten und indirekten Folgen der AVIG-Revision, welche in ihrer Summe und ihrer Kombination mit dem Anspruch auf soziale Sicherheit nicht zu vereinbaren sind.

Dass die Kürzung von Versicherungsansprüchen und die systematische Entwertung von Berufsarbeit sich in Druck auf die Löhne und in Konkurrenz unter den noch Arbeitenden übersetzen lässt, muss nicht aus dem Kaffeesatz gelesen werden – es ist erklärtes Ziel einer Unternehmerschaft, welche die Sentimentalitäten einer Sozialen Marktwirtschaft längst entsorgt hat. Friss und rentier oder schieb – so tönt es nicht nur bei den Aristokraten aus der fernen Ostmark. Diese Sprache des Profits ist international. Und sicher ist sie nicht geschaffen worden, um zuzuhören, zu verstehen, zu diskutieren. Sie kennt nur das Diktat.

Die AVIG-Revision reiht sich aber nicht nur ein in einen generellen Angriff auf die Rechte und Lebensbedingungen der Arbeitenden – diese Gesetzesrevision hat es gezielt auch auf die Gemeinden abgesehen: Was nämlich vom Gemeinderat als drohende Hypotheken für die Gemeinden aufgezeigt wird, ist Kalkül! Diese Kollateralschäden der AVIG-Revision für die Gemeinden werden sich ihrerseits instrumentalisieren lassen für weitere Angriffe auf Sozialhilfe Beziehende, wie wir sie in dieser Stadt ja schon bestens kennen. Ansteigende Kosten für die Sozialhilfe werden die Sozialbehörde unter zusätzlichen Druck setzen, die Sozialarbeit noch stärker zu einem Kontrolljob degradieren und „Testarbeitsplätze“ als zeitgemässe Form der Zwangsarbeit etablieren helfen.

So weit das Szenario, das sich auf einer von bürgerlichen Politikern vorbereiteten Bühne entfalten soll und entfalten wird, wenn sich keine Gegenmacht entwickeln lässt. Mit dem Referendum gegen die AVIG-Revision ist ein politisches Mittel des Widerstands ergriffen worden, dem andere Initiativen in anderen gesellschaftlichen Bereichen folgen werden. Das Referendum ist ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit – und wenn der Gemeinderat uns antwortet, er werde „zu gegebener Zeit darüber befinden, ob und wie er sich an einer allfälligen Referendumsabstimmung engagieren würde“, dann darf von ihm hier und heute in guten Treuen doch sicher erwartet werden, dass er sich klipp und klar und eindeutig zur Unterstützung des Referendums äussert. Er hat in seiner Antwort auf die Interpellation der PdA Bern ausführlich A gesagt – jetzt genügt ein knappes B. Erst dann wären wir mit der Beantwortung unserer Interpellation wirklich zufrieden.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 6.5.2010


Dringliche Interpellation Rolf Zbinden (PdA): Mit der Revision der Arbeitslosenversicherung in die kommunale Krise?

Geht es nach dem erklärten Willen von Bundesrat, Ständerat und einer Mehrheit der im Nationalrat vertretenen Parteien, soll die Arbeitslosenversicherung einer einschneidenden Revision unterzogen werden, welche für die direkt Betroffenen schon ab 2010 zu einer massiven Verschlechterung der sozialen Situation führen würde (Botschaft zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes).

Diese angestrebte Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hätte jedoch nicht nur unmittelbare Konsequenzen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, sondern auch für die Kommunen, zumal die Vorlage das Obligatorium des ALV-Schutzes weiter durchlöchert und den schrittweisen Rückzug des Bundes aus seinem verfassungsmässigen Auftrag fortsetzt bei gleichzeitiger Überwälzung dieser Verantwortung an die von Arbeitslosigkeit hauptbetroffenen Kantone und Gemeinden.

Unter diesen politischen Rahmenbedingungen sind gerade die urbanen Zentren und namentlich ihre Behörden vor die Frage gestellt, wie sie der drohenden Gefahren für ihre Bürgerinnen und Bürger und für ihr städtisches Budget wehren können und ob sie nicht verpflichtet wären, sich zur Verteidigung der verfassungsmässigen Abgrenzung zwischen Bundes-ALV, kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten im bevorstehenden Referendumskampf gegen die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu engagieren – allenfalls im Verbund mit anderen Kommunen, mit gewerkschaftlichen und politischen Kräften.

In diesem politischen und sozialen Zusammenhang erscheint es der PdA Bern legitim und dringlich, vom Gemeinderat folgende Auskünfte zu verlangen:

1. Welche Auswirkungen erwartet der Gemeinderat von einer allfälligen Annahme und Umsetzung der ALV-Revision für die Stadt Bern – insbesondere in Hinblick a) auf die soziale Lage der Bevölkerung der Gemeinde Bern? b) auf die Gemeindefinanzen (insbesondere Sozialausgaben, Steuereinnahmen)?

2. Welche Massnahmen zieht der Gemeinderat in Betracht, um einem Referendum gegen die ALV-Revision zum Erfolg zu verhelfen?

Begründung der Dringlichkeit:

Angesichts der in der nächsten Session bevorstehenden Beratung der ALV-Revision im Nationalrat und des angekündigten Referendums hat die Berner Bevölkerung ein aktuelles Interesse an einer rechtzeitigen und umfassenden Information von Seiten des Gemeinderates über die sozialen und finanziellen Folgen der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die Gemeinde Bern.

Rolf Zbinden, PdA Bern, 3.9.09