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Mehr Zivilcourage im Kampf gegen die unmenschlichen Zustände im Asylwesen

Medienmitteilung
Die Fraktion der Alternativen Linken und der Partei der Arbeit fordert mehr Zivilcourage von der Gemeinde Bern im Kampf gegen die unmenschlichen Zustände im Asylwesen.

Am 31. März haben wir im Berner Stadtrat unter anderem eine Motion eingereicht, die fordert, dass die Gemeinde unserer Stadt aktiven Widerstand gegen die unmenschliche Asylpolitik von Bund und Kanton leistet. Der Gemeinderat sieht das offenbar ein bisschen anders und schafft es nicht, sich zu mehr Zivilcourage zu bekennen. So hat er in der gestern veröffentlichten Antwort auf die Motion deutlich gemacht, dass er nicht bereit ist, zu tun was nötig wäre!

Wir sind alle in der Pflicht, nicht wegzuschauen! Wenn wir sehen, dass die unmenschliche Asylpolitik des Kantons und des Bundes die Menschen, die in der Hoffnung auf ein lebenswürdiges Leben, in der Hoffnung auf ein Leben überhaupt, in die Schweiz geflüchtet sind, in würdelose Lebenssituationen zwingt – dann müssen wir alle Verantwortung übernehmen. Insbesondere in den von ORS betriebenen Rückkehrzentren im Kanton Bern leben Menschen in schrecklichen Zuständen.

Die Antwort, die der Gemeinderat nun dem Stadtrat vorgelegt hat, folgt einem alten Muster.


Stellungnahme der PdAS zu den Abstimmungsergebnissen vom 25. September 2022

Annahme AHV-Reform

Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) ist über die Annahme der Rentenreform AHV21 und die damit verbundene Erhöhung der Mehrwertsteuer sehr besorgt. Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen ist gleichbedeutend mit dem Diebstahl von 1’200 Franken pro Jahr. Dies, obwohl die Hälfte der Frauen, die seit 2019 in Rente gingen, mit weniger als 1’770 Franken AHV-Rente pro Monat auskommen. Fast ein Drittel der heutigen Rentnerinnen haben keine Rente der 2. Säule. Und wenn sie eine erhalten, ist es im Durchschnitt etwa halb so hoch wie jene Männer.

Klar ist auch, dass die Annahme der Reform die bürgerlichen Parteien ihrem eigentlichen Ziel einen grossen Schritt näherbringt: Das Rentenalter 67 für alle. Die PdAS wird dieses Vorhaben entschieden und konsequente bekämpfen.







Resolution Substance 2030

In Biel/Bienne rumort es wieder mal gewaltig.

Aufgrund der aktuellen Finanzlage der Stadt Biel/Bienne hat der Gemeinderat ein Massnahmenpaket zusammengestellt. Oder besser: zusammenstellen lassen.
Die Situation stellt sich, vereinfacht, so dar, dass Schulden in der Höhe von CHF 800 Mio. angehäuft wurden. In heilloser Panik hat der Gemeinderat das oben erwähnte Massnahmenpaket geschnürt. Massnahmen, die mehr als 50 Stellenstreichungen vorsehen. Zum Beispiel im Bereich Reinigung, Werkdienst, Schalteröffnungszeiten… die Liste ist lang, sehr lang. Insgesamt wurden uns Stadträt*innen 160 Massnahmen eröffnet.
Unter anderen auch eine Steuererhöhung.
Was gerne verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass den CHF 800 Mio. Schulden 1,2 Mia. Eigenkapital gegenübersteht…
Um der Attacke des Gemeinderats zu begegnen, hat sich die Ratslinke zusammengerauft und eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Seit November 2021 hat sich diese Gruppe bisher zwölf! Mal getroffen.
Dabei ist, neben der Besprechung der einzelnen Massnahmen in substance 2030, eine Resolution entstanden.
Die Resolution deckt nicht alle Positionen der PdA/POP ab. Es handelt sich um einen Kompromiss.


Über die Gratis-ÖV-Initiative muss abgestimmt werden!

Medienmitteilung

Nach dem Gemeinderat der Stadt Bern hat auch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Stadtberner „GratisÖV-Initiative“ für ungültig erklärt, weil sie angeblich gegen Bundesrecht verstosse. Dagegen reicht heute das Initiativkomitee beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern eine Beschwerde ein. Das Initiativkomitee – und mit ihm die Partei der Arbeit Bern und die Kommunistische Jugend – verlangt, dass die Initiative den Stimmberechtigten der Stadt Bern zum Entscheid vorgelegt wird.

Das Initiativkomitee wehrt sich gegen die willkürliche Beschränkung demokratischer Rechte. Nach seiner Meinung existiert keine Vorschrift des Bundes, welche die Einführung eines unentgeltlichen innerstädtischen Bus- und Tramverkehrs verbieten würde. Das zeigt sich allein schon daran, dass es einen solchen lokalen Gratis-ÖV im Kanton Bern bereits gibt, nämlich in Adelboden.

Begründet wird die Ungültigkeitserklärung mit Art. 81a Abs. 2 BV, der vorsieht, dass die Kosten des öffentlichen Verkehrs zu einem angemessenen Teil durch die von den Nutzerinnen und Nutzern zu bezahlenden Preise zu decken seien. Dieser Artikel wurde als Teil der bundesrätlichen Vorlage zu „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)“ im Jahr 2014 in die Bundesverfassung eingefügt. Wie schon der Titel der Vorlage besagt, ging es dabei ausschliesslich um die nationale und regionale Bahninfrastruktur. Vom innerstädtischen Tram- und Busverkehr war mit keinem Wort die Rede – weder in der Debatte im Bundesparlament noch in der umfangreichen bundesrätlichen Abstimmungsbotschaft noch im Abstimmungskampf. Die genannte Bestimmung der Bundesverfassung betrifft daher nach Meinung des Initiativkomitees die Finanzierung und die Preisgestaltung im lokalen öffentlichen Verkehr in keiner Weise.

Im Kanton Waadt hat die Kantonsregierung kürzlich eine Volksinitiative für Gratis-ÖV auf kantonaler Ebene zur Abstimmung zugelassen. Anders im Kanton Freiburg, wo eine analoge kantonale Initiative für ungültig erklärt wurde – gegen den entsprechenden Entscheid ist jetzt eine Beschwerde am Bundesgericht hängig. Auch das dortige Initiativkomitee geht davon aus, dass das Bundesgericht dem in ständiger Rechtsprechung entwickelten Prinzip „im Zweifel für das Volk“ zum Durchbruch verhelfen wird.

Initiativkomitee „gratisÖV-Initiative. Für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Bern“