Das Partizipationsreglement der Stadt Bern den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen – Menschen mit S-Ausweis sowie Asylsuchenden eine Stimme geben!

Stadtrat Bern
Motion Matteo Micieli (PdA)

Auftrag

Art. 2 und Art 3. Abs. 1 des Reglements über die politische Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern (Partizipationsreglement; PaR: SSSB 144.2) sind wie folgt oder in diesem Sinne anzupassen:

Art. 2

1. Als ausländische Personen im Sinne dieses Reglements gelten Menschen, welche die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) oder Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis B) besitzen oder vorläufig aufgenommen sind (Ausländerausweis F, Ausweis S), seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Stadt Bern haben und volljährig sind.

2. Als ausländische Personen im Sinne dieses Reglements gelten Menschen, welche die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) oder Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis B) besitzen, oder vorläufig aufgenommen sind (Ausländerausweis F) oder Asylsuchende sind (Ausweis N), seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Stadt Bern haben und volljährig sind.

Art 3. Abs. 1

3. Mindestens 200 100 ausländische Personen können dem Stadtrat eine Partizipationsmotion einreichen.

Begründung

Mit den Partizipationsreglement will die Stadt Bern der ausländischen Wohnbevölkerung die Möglichkeit geben, ein konkretes Anliegen an den Stadtrat zu richten. Bis anhin muss die sogenannte Partizipationsmotion von mindestens 200 volljährigen ausländischen und seit drei Monaten in Bern wohnhaften Personen unterschrieben sein. Dieses Instrument ist für eine demokratische Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Damit das Partizipationsreglement den Veränderungen der Gesellschaft weiterhin entspricht und seine Niederschwelligkeit beibehält, muss dieses jedoch angepasst werden. Mit dem Schutzstatus S, den die Schweiz zum ersten Mal im März 2022 aufgrund des Ukraine-Krieges aktiviert hat, ist in unserem Partizipationsreglement ein grosser Teil unserer migrantischen Wohnbevölkerung aussen vorgelassen. Über 11’000 ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus S leben Stand November im Kanton Bern, viele davon hier in unserer Stadt. Eine Anpassung hinsichtlich der Inklusion und Partizipationsmöglichkeit von Menschen mit einem S-Ausweis ist also dringend nötig.

Insgesamt sollte die Partizipationsmotion denjenigen Menschen eine Stimme geben, die heute politisch keine oder wenig Rechte haben. Deshalb braucht es auch eine Ausweitung dieses Reglements auf asylsuchende Menschen (Ausweis N). Mit Konflikten und Kriegen weltweit, der anhaltenden Klimakrise und postkolonialistischen Strukturen kommt es zu immer grösseren Fluchtbewegungen. Diese Menschen müssen in unserer Stadt die Möglichkeit haben, Anliegen an uns heranzutragen. Denn sie sind Teil unserer Gesellschaft und es ist in unserer Verantwortung, dass sie das auch leben können!

Damit unser Partizipationsreglement eine gewisse Niederschwelligkeit erlaubt und für Migrant*innen und geflüchtete Menschen in Bern ein Instrument sein kann, um in unserer Gesellschaft eine Stimme zu haben, braucht es also ein paar Anpassungen, um den sich wandelnden Bedingungen gerecht zu werden. So muss auch die Anzahl ausländischer Personen, die es mindestens braucht, um eine solche Partizipationsmotion einzureichen, angepasst werden. Geflüchtete Menschen und Migrant*innen bleibt der Eintritt in die Gesellschaft oftmals versperrt. Ein Netz aufzubauen und ein grosses Umfeld zu haben, auf das diese zurückgreifen können, wird oft schon rein strukturell verunmöglicht. Insbesondere Menschen mir F- oder N-Ausweis haben innerhalb der drei Monate selten ein so grosses Umfeld, dass sie diesen Bedingungen gerecht werden könnten. Damit also alle obengenannten Menschen wirklich die Möglichkeit haben, von diesem Instrument Gebrauch zu machen, müssen 100 Unterschriften ausreichen, um eine solche Motion einzureichen.

Dringlichkeit

Kurze Begründung: Die von diesen verlangten Veränderungen Betroffenen sind heute schon in der Stadt Bern und haben heute schon keine politischen Teilhabemöglichkeiten. Nur eine dringliche Behandlung dieses Vorstosses wird demnach der Situation dieser Menschen gerecht.
 
Bern, 16.11.2023