Nein zum e-ID-Gesetz!

Nein zum Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste

Es besteht unzweifelhaft das Bedürfnis nach einer elektronischen Identifikation, die zum Beispiel den Abschluss von Verträgen im Internet legalisieren soll. Softwaredienste des Bundes versuchten sich an einer valablen Lösung, scheiterten aber und setzten sehr viel Geld in den Sand. Deshalb witterten die privaten Grosskonzerne Morgenluft und initiierten ein neues Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste. Sie plädieren für folgendes Vorgehen: Der Staat macht die gesetzlichen Vorgaben, gewährleistet die Richtigkeit der Daten und nimmt die Aufsicht über die Anbieterinnen der E-ID wahr. Er nimmt seine Gesetzgebungs- und Aufsichtskompetenzen wahr. Neben Verwaltungseinheiten der Kantone und der Gemeinden werden insbesondere private Unternehmen konkrete E-ID-Lösungen anbieten. Sie können angeblich schneller und flexibler auf die sich verändernden technischen Möglichkeiten und auf die Bedürfnisse der Konsument*innen reagieren. Einmal mehr wird unwidersprochen behauptet, die Privatwirtschaft sei schneller und flexibler. Auch wird argumentiert, diese elektronische Identifikation sei kein Reisepass. Das ist heute noch richtig, aber es ist klar absehbar, dass in einiger Zukunft auch diese Aufgabe von diesem Instrument übernommen werden soll. Der Staat vergibt sich eine seiner zentralsten Aufgaben, nachdem er schon das Gewaltmonopol teilweise an private Organisationen abgetreten hat. Versprochen wird auch ein strengerer Datenschutz. Dies zu glauben fällt schwer. Wieso sind denn Grossbanken und Versicherungskonzerne an dieser Aufgabe interessiert? Selbstverständlich versprechen sie sich einen Zusatznutzen, sonst würden sie diese artfremde Aufgabe sicher nicht suchen.